Großdeutscher Reichstag

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Postkarte zur Volksabstimmung über den Anschluß Österreichs. Wahlberechtigte im Ausland mußten die Abstimmung auf deutschem Hoheitsgebiet – wie z. B. dem Torpedoboot „Wolf“ in Genua – vornehmen

Der Reichstag, nach dem Beitritt Österreichs zum Deutschen Reich 1938 in Großdeutscher Reichstag umbenannt, war von 1933 bis 1945 das volksvertretende Parlament des Drittens Reiches.

Geschichte

Reichstagsrede am 30. Januar 1939. Unterste Reihe von links nach rechts: Julius Schaub, Hans Lammers, Hitler

Der Reichstag erfuhr nach der Machtübernahme 1933 durch das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 grundlegende Änderungen. Die Stellung wurde im Zuge der Ausschaltung des parlamentarischen Systems weniger gewichtig, da das Schwergewicht der gesetzgebenden Tätigkeit auf die Reichsregierung übertragen wurde. Die Regierung konnte fortan auch verfassungsändernde Gesetze erlassen. Er war die Volksvertretung, vor der der Führer und Reichskanzler des Großdeutschen Reiches die großen außen- und innerpolitischen Schicksalsfragen der Nation erörterte und zur Entscheidung stellte, soweit er sie nicht unmittelbar dem ganzen Volk unterbreitete. Eine direkte Einflußnahme des Reichstages ist mit dem Grundgedanken des nationalsozialistischen Staates nicht vereinbar.

„Am 30. Januar 1933 zog ich in die Wilhelmstraße ein, erfüllt von tiefster Sorge für die Zukunft meines Volkes. Heute – sechs Jahre später – kann ich zu dem ersten Reichstag Großdeutschlands sprechen! Wahrlich, wir vermögen vielleicht mehr als eine andere Generation den frommen Sinn des Ausspruches zu ermessen: Welch' eine Wendung durch Gottes Fügung!“Adolf Hitler in seiner Rede vom 30. Januar 1939

Der Reichstag wurde auf vier Jahre gewählt (Gesetz vom 30. Januar 1939). Der vom Reichstag gewählte Obermann zur Leitung der Versammlungen war der Reichstagspräsident Hermann Göring. Nach der Reichstagswahl vom 10. September 1938 (814 Abgeordnete) stieg die Zahl der Abgeordneten durch das Hinzukommen der Sudetendeutschen und Memeler auf 857 Reichstagsabgeordnete (MdR).

Chronologie

Der deutsche Reichstag trat bei besonderen geschichtlichen Entscheidungen zusammen:

  • 21. März 1933: Reichstagsauflösung durch Reichspräsident Paul von Hindenburg am 1. Februar 1933 nach Artikel 25 WRV und Neuwahl am 5. März. Um einer Zersplitterung des Parlaments entgegenzuwirken, mußten nach Verordnung des Reichspräsidenten die Wählergruppen ohne Abgeordneten im letzten Reichstag für mindestens einen ihrer Kreiswahlvorschläge 60.000 Unterstützerunterschriften beibringen. Am 21. März Reichstagseröffnung beim Tag von Potsdam und erste Arbeitstagung am Nachmittag in der Krolloper. Auf der zweiten Sitzung am 23. März wurde durch Adolf Hitler das Regierungsprogramm verkündet und mit 441 gegen 94 Stimmen das Ermächtigungsgesetz angenommen. Am 30. März 1933 wurden durch Verordnung des Reichspräsidenten nach Artikel 48 Absatz 2 WRV die Reichstagsausschüsse abgeschafft. Ihre Mitwirkung bei Ausführungsvorschriften zu Gesetzen und Notverordnungen war nicht mehr nötig.
  • 14. Oktober 1933: Das Deutsche Reich verließ die Genfer Abrüstungskonferenz und trat aus dem Völkerbund aus. Der Reichstag wurde aufgelöst und mit einer Einheitsliste der NSDAP die Reichstagswahl und Volksabstimmung zur Außenpolitik auf dem 12. November festgelegt.
  • 7. März 1936: Rede Adolf Hitlers am Tag der Rheinlandbefreiung in der Krolloper Berlin: Vorschlag des Wiedereintritts in den Völkerbund nach nunmehriger Souveränität über das ganze Reichsgebiet „Ich habe mich deshalb entschlossen, am heutigen Tage den Deutschen Reichstag aufzulösen, damit das deutsche Volk sein Urteil abzugeben vermag über meine und meiner Mitarbeiter Führung.“, 7. März Gesetz über das Reichstagswahlrecht, 7. März Erste Verordnung zur Reichstagswahl, 7. März Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Auflösung und Neuwahl des Reichstags, Auflösung mit Ablauf 28. März, Neuwahl am 29. März, Reichskampfwahlleiter wurde Joseph Goebbels, Eröffnung des Wahlkampfes 10. März Deutschlandhalle, die parallel in 230 Versammlungen in Berlin übertragen wurde, Auslegung Stimmlisten 21./22. März, Deutschlandreise Hitlers: 12. März Karlsruhe, München, Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Breslau, Königsberg, Leipzig, Ludwigshafen, Rheinland (27. März Essen, 28. März Köln), 741 Abgeordnete gewählt
  • 6. Oktober 1939: Nach Abschluß des Polenfeldzuges Friedensangebot Deutschlands mit konstruktiven Vorschlägen einer Neuordnung Osteuropas

Letzte Sitzung

Der Großdeutsche Reichstag trat zum letzten Mal am 26. April 1942 zusammen. Der einstimmig gefaßte Beschluß hob die Vorrechte der Beamten kriegsbedingt auf und machte den Führer zur letzten Entscheidungsinstanz. Am 25. Januar 1943 verlängerte Hitler die Wahlperiode des Reichstages durch ein Gesetz bis zum 30. Januar 1947. Damit wurde vermieden, während des Krieges Wahlen abhalten zu müssen. Die Vereinigten Staaten und Großbritannien beschlossen im Krieg ebenfalls eine Verlängerung der Wahlperiode.

Siehe auch

Literatur

  • Helmuth Nicolai: Der Neuaufbau des Reiches nach dem Reichsreformgesetz vom 30. Januar 1934, Verlag C. Heymann, Berlin 1934

Verweise