Föderalismus

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Föderalismus (lat. foedus, Bündnis) ist eine im Kern staatsschwächende Konstruktion, bei der wesentliche Teile der eigentlichen Staatsmacht in kleinere Verwaltungseinheiten ausgegliedert sind. Solche Gebilde heißen auch Bundesstaaten. Ihr gegenüber steht ein Staat mit starker Zentralgewalt (Zentralstaat).

Föderalismus in Deutschland

Norddeutscher Bund und Kaiserreich

Sowohl in der Verfassung des Norddeutschen Bundes als auch in der Reichsverfassung vom 16. April 1871 war ein föderales Prinzip verankert. Dies hatte die Ursache in der vorherigen Zersplitterung Deutschlands, so daß starke Länder des Bundes und späteren Zweiten Reiches um ihre Einflußnahme fürchteten. Dies betraf vorrangig Preußen und Bayern. Um die Reichseinigung nicht zu gefährden und aus Rücksicht auf die Identitäten der deutschen Stämme, stimmte Bismarck grundsätzlich dem föderalen System zu. Aufgrund der Hegemonie Preußens bestand jedoch keine Gefahr, daß eine Schwächung des Gesamtstaates damit einhergehen würde. Preußen bildete seit 1871 immer eine verkleinerte Ausgabe des Gesamtstaates und stellte wesentliche Teile der Verwaltung und vor allem des Heeres. Von der Stimmenanzahl her konnte Preußen im Bundesrat sogar überstimmt werden, obwohl die meisten Einwohner des Reiches in Preußen lebten und es auch der flächenmäßig größte Einzelstaat war. Es verzichtete jedoch darauf, diese Tatsache zur Schau zu stellen.

Heinrich Claß äußert in seinem Buch „Wenn ich der Kaiser wär“ (1912), daß man Elsaß-Lothringen wohl erst wieder eine Zeitlang „französisch“ regieren müßte, weil die Elsässer wohl Sehnsucht nach dem französischen Zentralstaat hätten und die Freiheiten, die sie im föderalen Kaiserreich genossen haben, wohl nicht zu schätzen wüßten. Bayern bildete eine Außnahme innerhalb des Kaiserreichs. Im Frieden blieb der König von Bayern Oberbefehlshaber der bayrischen Armee, es durfte eigene Steuern erheben, und seine Eisenbahn und Post blieben selbständig. In der Delegation, die den Frieden von Brest-Litowsk mit Sowjetrußland aushandelte, stellte Bayern einen eigenen Vertreter. Die einzelnen Gliedstaaten des Deutschen Reiches unterhielten untereinander auch nach 1871 Gesandschaften. Es konnte sogar bei Unstimmigkeiten zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Ländern kommen; die BRD kennt noch die Landesvertretungen der Bundesländer. Zu den Sonderrechten Bayerns gehörte auch, daß es auch eigene Gesandschaften im Ausland unterhalten durfte. Wenn von den anderen deutschen Ländern, die gemeinsam das Reich bildeten, die Rede war, sprach Otto von Bismarck von den verbündeten deutschen Regierungen. Das Reich war ein Fürstenbund.

Weimarer Republik

Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges versuchten die Siegermächte, allen voran Frankreich, diesen starken deutschen Gesamtstaat entscheidend zu schwächen. Dies gelang. Der Föderalismus wurde in der sogenannten Weimarer Republik erstmals auch als staatstragender Faktor in der Weimarer Reichsverfassung verankert. Die Folge waren eine Schwächung des Gesamtstaates und eine weitere Zersplitterung und Zergliederung der eigentlichen Gesamtaufgaben.

Drittes Reich

Erst Adolf Hitler gelang es, diesem Anachronismus mit der sogenannten Gleichschaltung ein Ende zu bereiten. Herausragende Gesetze waren dabei das Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich und das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches. Beide hatten zum Ziel, die vorherige Zersplitterung zu überwinden und dem Gesamtstaat wieder die Möglichkeit zu geben, zum Wohle seines Volkes als Ganzes zu handeln.

Nach 1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die neuerlichen Siegermächte wiederum nichts eiligeres zu tun, als die staatschwache Konstruktion des Föderalismus erneut – diesmal in Restdeutschland – wieder einzuführen. Im Siegerdiktat „Grundgesetz für die BRD“ wurde das föderale System erneut verankert, diesmal jedoch in einer noch schärferen Form. Der bayrische Landtag lehnte als einziger das Grundgesetz mehrheitlich ab. Dies hatte jedoch keine weitere Bedeutung. Friedrich Lenz schrieb darüber in seinem Buch „Der ekle Wurm der deutschen Zwietracht“ (1953), daß der Föderalismus eine von den Läusen sei, die die Besatzer dem deutschen Volk in den Pelz gesetzt hätten und von denen es sich erst wieder befreien muß, damit wieder eine gedeihliche Entwicklung für Deutschland möglich wäre. Frankreich zum Beispiel verweigert sich diesem System und verfügt über einen starken Zentralstaat. Ein weiterer Faktor bei der Schaffung eines möglichst schwachen deutschen Staates war die vorübergehende „Auflösung“ des Staates Preußen 1947 und die Okkupation eines großen Teiles dieses Staates durch Polen, Rußland und Litauen.

Im sowjet-bolschewistisch besetzten Mitteldeutschland, der SBZ, wurde zusätzlich noch die Vernichtung der ursprünglichen Länder durch Einführung sogenannter Bezirke vorangetrieben. Dies wurde erst 1990 wieder bereinigt.

Politiker der BRD sprechen von Zeit zu Zeit die Nachteile dieser föderalen Konstruktion an, übersehen jedoch, daß das Grundgesetz für die BRD den Siegerwillen beinhaltet und nicht etwa das Beste zum Wohle des deutschen Volkes zum Ziel hat. Eine Überwindung kann nur durch die Wiederinkraftsetzung der rechtmäßigen deutschen Reichsverfassung erfolgen.

Siehe auch

Verweis