Luftwehr

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Luftabwehr oder Luftwehr beschreibt die militärischen Maßnahmen zur Verteidigung des eigenen Luftraumes und somit Hoheitsgebietes gegen das Eindringen feindlicher Flugzeuge und anderer Flugkörper (Marschflugkörper, Drohnen, ballistische Raketen). Spezialkräfte sind mit dieser Aufgabe betreut, von der Flak-Artillerie im Zweiten Weltkrieg bis zu den Abfangjägern der Luftstreitkräfte und den Flugabwehrraketenstaffeln der Bundeswehr. Nichtsdestoweniger ist jeder Soldat verpflichtet, sich im Verteidigungsfall der Fliegerabwehr zu widmen, notfalls mit der Handfeuerwaffe.

Erläuterung

Aufforderung zur Verdunkelung als Schutz vor Luftangriffen; Plakat des Reichsluftschutzbundes, Berlin 1940

Anfänge der Luftwehr

„Erst langsam sollte sich die Erkenntnis durchsetzen, dass es sich beim Luftkrieg um ein ganz neues Phänomen handelte, dem man mit traditionellen Mitteln kaum beikommen konnte. Die Angreifer konnten sich über ihrem Zielterritorium nach Belieben bewegen, und diese an sich großen Gebiete ‚schrumpften‘ im Angesicht der schnell darüber hinweg fliegenden Maschinen zusammen. In Deutschland begann man im Wesentlichen unter Leitung von Hugo Grimme (1872–1943) seit 1916 einen ‚Luftschutz‘ aufzubauen. Die Abwehr machte ein für die Zeit gewaltiges Kommunikationsnetz erforderlich. Die zahlreichen übers Land verstreuten Beobachtungsstellen, die Flak-, und Scheinwerferbatterien vor Ort sowie die verschiedenen Flugplätze mussten miteinander verbunden werden. Jagdflugzeuge und Flak waren die aktiven Verteidigungsmittel. Passive Maßnahmen sollten die angegriffenen Anlagen, Betriebe und Orte durch geeignete Baumaßnahmen schützen. Dazu kam ein Warndienst, der der aktiven Flugabwehr wie der Zivilbevölkerung gleichermaßen nützte. Die verschiedenen Aufgaben des Heimatluftschutzes lassen sich mit den drei Tätigkeitsfeldern beschreiben: erfassen, warnen, abschießen. Mittels der Flugwachen, die die anfliegenden Feind-Flieger melden sollten, wurden die Abwehrformationen, sei es Flak, sei es Flugzeug, alarmiert, die wiederum die Aufgabe hatten, die Feind-Flugzeuge über den angegriffenen Orten zu bekämpfen bzw. auf ihrem Weg vom oder zum Ziel abzufangen und abzuschießen.“[1]

Bombenholocaust

Militärhistorisch ist der Zweite Weltkrieg kennzeichnend für die Bedeutung und die Notwendigkeit einer starken Luftwehr. Der alliierte Bombenkrieg und der Völkermord an den Zivilisten des Deutschen Reiches war verheerend und geschichtlich von einzigartiger Barbarei. Weder Tag- noch Nachtjäger der Luftwaffe waren in der Lage, die erdrückende zahlenmäße Überlegenheit des Feindes an Mensch und Material aufzuhalten. Auch die Flak-Batterien waren machtlos. Die Entwicklung der „Wunderwaffen“ schritt voran, aber nicht schnell genug.

Auch die Eroberung Afghanistans und des Irak durch Truppen der VSA im 21. Jahrhundert zeigte auf, daß eine ungenügende oder unterlegene Flugabwehr ein Garant für eine Niederlage und den Untergang einer Epoche sein kann.

Luftkrieg

Luftkrieg ist eine Form der Kriegsführung, bei der militärische Unternehmen hauptsächlich durch Luftstreitkräfte und Luftkriegsmittel anderer Teilstreitkräfte ausgeführt werden. Die von der Fliegertruppe des Kaiserlichen Heeres zwischen 1914 bis 1918 entwickelte Luftkampftaktik bildete als Vorbild den Grundstein der kommenden Luftkriegsführung der Luftwaffen aller Herren Länder. Die Begrenztheit des Luftkrieges gegen eine gut ausgestattete und motivierte Luftabwehr zeigt das fehlgeschlagene Unternehmen „Adlerangriff“ im Zweiten Weltkrieg, wobei die deutsche Luftwaffe nach dem Polen- und Westfeldzug noch geschwächt und nur eingeschränkt einsatzfähig war.

Unterscheidungen

Der Luftkrieg läßt sich dabei grob unterscheiden in:

  • Krieg in der Luft: Bekämpfung feindlicher Luftfahrzeuge durch eigene Jagdflieger (auch Nachtjäger) und bodengestützte Flugabwehr während eines Feindfluges.
  • Krieg aus der Luft: vor allem Aufklärung und Bekämpfung von Bodenzielen, einschließlich gegnerischer Luftstreitkräfte am Boden, durch Aufklärer, Kampf- oder Schlachtflieger. Dies bezeichnet man auch als taktischer Luftkrieg. Seine drei Aufgaben bzw. Ziele sind
    • die Luftnahunterstützung,
    • der Angriff feindlicher Bodenziele in mittelbarer Nähe zu den eigenen Einheiten und
    • die Gefechtsfeldabriegelung (taktische Ziele im Rückraum – wie Brücken, Straßen und Nachschub – hinter der gegnerischen Kriegsfront bekämpfen).

Taktischer Luftkrieg

Als Taktischer Luftkrieg bezeichnet man den Einsatz von Luftfahrzeugen zur Bekämpfung feindlicher Truppen und militärischer Einrichtungen im Gefechtsfeld. Die drei grundsätzlichen Aufgaben sind die Luftnahunterstützung, der Angriff feindlicher Bodenziele in mittelbarer Nähe zu den eigenen Einheiten, und die Gefechtsfeldabriegelung, welche taktische Ziele im Rückraum wie Brücken und Straßen und den Nachschub hinter der gegnerischen Kriegsfront bekämpft.

Waffengattungen und -gerät (Auswahl)

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Winfried Mönch: Stuttgart und der Luftkrieg im Ersten Weltkrieg, in: „Vierteljahreszeitschrift für Stadtgeschichte, Stadtsoziologie, Denkmalpflege und Stadtentwicklung“, 3/2014