Nicolai, Helmuth

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Dr. jur. Helmuth Nicolai (1895–1955)

Helmuth Nicolai (Lebensrune.png 8. September 1895 in Berlin-Charlottenburg; Todesrune.png 11. Dezember 1955 in Marburg an der Lahn) war ein deutscher Jurist und Ministerialdirektor im Reichsministerium des Innern, zuständig für das Vorhaben der Reichsreform.

Leben und frühe Jahre

Helmuth Nicolai wurde am 8. September 1895 in Berlin-Charlottenburg als Sohn des preußischen Majors Alphons Nicolai und seiner Ehefrau Maria, geborene Mannel, geboren. Er machte 1914 in Elberfeld sein Abitur und trat bei Kriegsbeginn des Ersten Weltkrieges als Fahnenjunker in das Feldartillerie-Regiment 58 in Minden ein.

Später studierte er Jura in Berlin und Marburg, wurde 1919 Gerichtsreferendar und 1921 Regierungsrefendar in Kassel, ferner promovierte er zum Doktor der Rechte. 1922 wurde er mit der Vertretung des Landrates des Kreises Eder in Bad Wildungen betraut. Mit seinem Können, seinem Wissen und seiner Tatkraft erwarb er sich so sehr das Vertrauen und die Achtung der Kreisangehörigen, daß er vom Kreistag einstimmig zum Landrat vorgeschlagen wurde.

Laufbahn

1924 wurde er unter Ernennung zum Regierungsassessor an das Landratsamt in Wittenberg an der Elbe versetzt, 1925 an die Regierung in Münster und wegen Betätigung für den Wikingbund 1928 an die Regierung in Oppeln. Hier gewann er, der seit 1922 in der politischen Bewegung stand, Fühlung mit der NSDAP und wurde Mitglied dieser Partei.

Im Mai 1931 suspendierte man ihn wegen Betätigung für die NSDAP vom Amt, und es wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Helmuth Nicolai ging nach München zur Reichsleitung der NSDAP und wurde aufgrund seiner reichen Erfahrungen in der inneren Verwaltung Preußens Leiter der innenpolitischen Abteilung der Reichsleitung. 1932 stieg er zum preußischen Landtagsabgeordneten und Beamtenvertreter der Fraktion für Preußen auf.

Der große Wahlerfolg vom 31. Juli 1932 und die Beseitigung der Otto-Braun-Regierung wirkten sich auch in Preußen aus. Das Disziplinarverfahren gegen Helmuth Nicolai wurde eingestellt und am 31. August 1932 wurde seine Suspendierung zurückgenommen und seine Beförderung zum Regierungsrat ausgesprochen. Im Mai 1933 wurde er zum Regierungspräsidenten in Magdeburg ernannt (Amtsantritt 14. Juni), bald darauf wurde ihm die Leitung der Reichsfachgruppe Verwaltungsbeamte im Reichsbund der deutschen Beamten anvertraut. Ferner wurde er Abteilungsleiter bei der Reichsleitung der NSDAP und im Herbst 1933 Mitglied der Akademie für Deutsches Recht.

Im November 1933 berief man Helmuth Nicolai ins Reichsministerium des Innern und übergab ihm die Verfassungsabteilung dieses Ministeriums, die er zur politischen Abteilung ausbaute. In dieser Funktion arbeitete er an der Vorbereitung der Reichsreform mit. Im Februar 1934 wurde seine Berufung in eine endgültige umgewandelt und er zum Ministerialdirektor im Reichsinnenministerium ernannt (Amtsantritt 14. März).

Fachschriftsteller

Helmuth Nicolai trat auch als Fachschriftsteller hervor. 1928 erschien von ihm der „Grundriß des Sparkassenwesens“, 1930 ein vielbeachtetes Buch „Oberschlesien im Ringen der Völker“, das die Geschichte Oberschlesiens zum ersten Male im nationalsozialistischen Sinne beleuchtete, 1932 ein Werk „Die rassengesetzliche Rechtslehre“, in der er Recht und Rasse zueinander in Beziehung setzte und die Rechtsanschauung des Nationalsozialismus ausführte. 1933 erschien sein Buch „Grundlage der kommenden Verfassung“, das seine Gedanken zur Reichsreform zusammenfaßte. Ferner erschien im gleichen Jahre „Der Staat im nationalsozialistischen Weltbild“.

Schriften

  • Grundriß des Sparkassenwesens (1928)
  • Oberschlesien im Ringen der Völker (1930)
  • Die rassengesetzliche Rechtslehre. Grundzüge einer nationalsozialistischen Rechtsphilosophie, Nationalsozialistische Bibliothek Heft 39, Verlag Eher, München 1932
  • Rasse und Recht, Vortrag, gehalten auf dem Deutschen Juristentage des Bundes nationalsozialistischer deutscher Juristen am 2. Oktober 1933 in Leipzig, Reimar Hobbing Verlag, Berlin 1933
  • Grundlagen der kommenden Verfassung: Über den staatsrechtlichen Aufbau des Dritten Reiches, Verlag R. Hobbing, Berlin 1933 (verfaßt 1931)
  • Der Staat im nationalsozialistischen Weltbild, Schaeffer Verlag C. F. Hirschfeld, Leipzig 1933
  • Der Neuaufbau des Reiches nach dem Reichsreformgesetz vom 30. Januar 1934, Verlag C. Heymann, Berlin 1934
  • Der Staat im Nationalsozialistischen Weltbild, in: C. Schaeffer (Hg.): Neugestaltung von Recht und Wirtschaft. – Im Schaeffer-Verlag –, C. L. Hirschfeld, Leipzig 1934
  • Nationalsozialismus und Staatsrecht, Berlin 1935

Siehe auch

Literatur