Bossi, Rolf
Rolf Bossi ( 10. September 1923 in Karlsruhe; 22. Dezember 2015) war ein mediensüchtiger, selbstgefälliger, zum Größenwahn neigender, skrupelloser Rabulist, Karrierist und einer der bekanntesten Rechtsanwälte für Strafrecht in der BRD. Bossi gilt als Begründer der stark auf psychologischen Momenten aufgebauten Strafverteidigung, mit denen er gerne schwerkriminellen Psychopathen, Zuhältern, ausländischen Gewohnheitsverbrechern, Kindermördern und Vergewaltigern zu milden Strafen verhalf. Darüber hinaus war Bossi als Anwalt für zahlreiche Prominente tätig. Im Jahr 2011 gab er seine Anwaltszulassung zurück.
Inhaltsverzeichnis
Jugend und Familie
Jugend
Rolf Bossi, kath., wurde am 10. September 1923 in Karlsruhe geboren. Ab 1936 wuchs er in München auf. Sein Vater Stefan Bossi, ein gebürtiger Italiener, war Anhänger der Deutschen Zentrumspartei und Organisator bei deren Jugendorganisation Badenwacht. Deren Mitglieder versahen nach 1933 zusammen mit der SA den Polizeihilfsdienst und nutzten diese Gelegenheit, um massiv gegen antikirchliche Organisationen vorzugehen.[1] Zusätzlich arbeitete sein Vater bei der Polizei im badischen Innenministerium in Karlsruhe.
Nach den Angaben Bossis wurde er 1933 als politisch unzuverlässig eingestuft, aus dem Polizeidienst entfernt und 1936 Dienststellenleiter bei der Deutschen Luftwaffe in einer Dienststelle in Erding. 1939 wurde er zum Flakregiment 5 versetzt und 1942 durch ein Kriegsgericht wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt und erschossen.[2] Der Grund für diese Verurteilung ist nicht durch zuverlässige Quellen feststellbar; Bossi selbst nennt seinen Vater schlicht ein Opfer der Justiz, ohne die Vorwürfe zu konkretisieren.
Rolf Bossi war nach dem Abitur Kriegsfreiwilliger und kehrte 1942 von einem Einsatz an der Ostfront zurück; er war Fahnenjunker im Mittelabschnitt und erlitt einen Schulterdurchschuß. Er sah sich durch den Tod seines Vaters dazu veranlaßt, Rechtsanwalt zu werden[3].
Familie
Bossi war in erster Ehe mit einer Jüdin aus Ungarn verheiratet (Klara), die eine Tochter mit in die Ehe brachte (Judith). Sie starb im Jahr 2000 an Krebs. Seine eigene Tochter Marion geriet dank der fehlenden Fürsorge der Eltern (seine Frau betrieb ein Modegeschäft und stellte Textilwaren her) auf eine kriminelle Bahn in der Münchener Nobelszene. Sie trank übermäßig Alkohol, wurde heroinabhängig, stahl den Eltern Geld und heiratete ihren Drogenbeschaffer, einen heroinabhängigen Türsteher. Bossi selber zeigte seine Tochter bei der Polizei an; sie wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und starb 2006 im Alter von 45 Jahren an Herzversagen.[4].
Ausbildung
Bossi studierte Rechtswissenschaften in München, legte dort 1945 das Erste Juristische Staatsexamen ab und schloß nach der Referendarausbildung 1952 sein Studium mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Daneben studierte Bossi auch Theaterwissenschaft und Journalismus.[5]
Tätigkeit als Rechtsanwalt
Bossi startete seine Tätigkeit als Rechtsanwalt[6] 1952 beim Münchener Unterweltanwalt Adolf Mier, der Alkoholiker und selber stets der Strafverfolgung ausgesetzt war, und lernte so, sich im Rotlichtmilieu Klienten zu beschaffen (z. B. Lokal „Käfig“ in Schwabing). Seine tatsächlichen Rechtskenntnisse wurden unter anderem von Richtern des sogenannten Bundesverfassungsgerichtes als höchstens durchschnittlich bewertet.
Um die Verteidigung besonders niederträchtiger Verbrecher auch bezahlt zu bekommen, drängte Bossi seine Mandanten häufig zum Verkauf ihrer Persönlichkeitsrechte an die BRD-Presse, z. B. Bild, und erlangte so auch die von ihm gewünschte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.
Auswahl seiner Mandanten und Verfahren
Niederträchtige Verbrecher
- 1956 erschoß Peter Hößl mit 14 Jahren den 12jährigen Franz Stöbich. Bossi handelt vier Jahre Jugendstrafe aus. Hößl wurde nach zwei Jahren entlassen und erschoß am 23. Mai 1959 den Rentner Johann Huber sowie am 25. Juni 1960 Gerhard Habel. Hößl erhielt 15 Jahre Zuchthaus mit anschließender Unterbringung in einer Pflegeanstalt. Ende 1981 wurde er auf Bewährung entlassen und tötete am 26. August 1982 den 15jährigen Schüler Peter Sigl.
- Jürgen Bartsch (Der Kirmesmörder), Mörder von vier Jungen im Alter zwischen 8 und 13 Jahren. Bossi wandelte das Urteil von lebenslänglichem Zuchthaus auf 10 Jahre Jugendhaft mit anschließender Unterbringung in einer Pflegeanstalt herunter.
- Dieter Zlof, sadistischer Entführer des Unternehmers Richard Oetker. Zlof leugnete die Tat, wurde aber dennoch zu 15 Jahren Haft verurteilt. Richard Oetker ist durch die Folterung mit Stromstößen, die ihm Zlof zugefügt hatte, an Wirbelsäule und Knochen bis heute schwer geschädigt. Zlof ist als Gastronom in München tätig.
- Dieter Degowski, Gladbecker Geiselnehmer (→ Geiselnahme von Gladbeck). Aufgrund der Schwere der Tat muß Degowski mindestens 24 Jahre absitzen. Seine Entlassung ist frühestens im August 2016 möglich.[7]
- Fritz Honka, Frauenmörder, der seine drei Opfer nach der Tat zerstückelte. Bossi handelte die sadistischen Taten auf Mord (1x) sowie Totschlag mit Todesfolge (2x) herunter. Honka wurde zu 15 Jahren verurteilt; wegen angeblicher Unzurechnungsfähigkeit wurde er anschließend in die Psychiatrie eingewiesen, aus der er 1993 entlassen wurde.
Prominente Klienten
• Friedrich-Karl Flick (Scheidungsprozeß) • Roberto Blanco • Chet Baker (Drogenmißbrauch) • Hardy Krüger (Verkehrsrecht) • Romy Schneider
Rechtsauffassungen
Bossi hält das Nürnberger Tribunal für die Geburtsstunde des Völkerrechts und die BRD daher auch für einen Staat, dessen Rechtssystem allerdings mit Mängeln behaftet ist. In seinen Büchern kritisierte er die BRD-Justiz für zu strenge Verurteilungen von Schwerverbrechern und verlangte auch Verständnis für die kulturellen Gründe von Ausländerstraftaten. Bossi wurde wegen für Rechtsanwälte verbotener Eigenwerbung zu einer Geldstrafe von 9.000 D-Mark verurteilt.
2003 wurde ihm wegen massiver Geschwindigkeitsübertretung der Führerschein entzogen; daraufhin bescheinigte sich Bossi selber „Einmaligkeitscharakter“, für den keine normalen Maßstäbe anzuwenden seien.[8] Nachdem ihm dennoch 2004 der Führerschein entzogen worden war, mußte Bossi 18.000 Euro Geldstrafe zahlen; er war zweimal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden.
Das Amtsgericht Augsburg verurteilte Bossi zu 12.000 Euro Geldstrafe. Vorher hatte Bossi die Ablehnung eines Befangenheitsantrages mit dem Wort „Justizkumpanei“ kommentiert.[9]
Das Amtsgericht Ingolstadt verurteile Bossi zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro; Bossi hatte eine Frau, die Opfer einer Vergewaltigung durch seinen Klienten geworden war, als „schäbige, kriminelle Drecksperson von nicht zu übertreffender Charakterlosigkeit“ bezeichnet.[10]
Die Verteidigung von Mitgliedern der Rote Armee Fraktion (RAF) lehnte Bossi ab, da diese keine Gerechtigkeit wollten, sondern die BRD ablehnten.
Sonstiges
Obwohl Bossi als Linksextremist eingestuft werden kann, wurde er 1980 Mitglied der BRD-Blockpartei CSU, da „man als CSU-Mitglied in Bayern eben besser lebt als umgekehrt“.[11] Bossi bezeichnet sich selber als Christ und Marxist.[12] Er übernahm 1971 für ein Entgelt von 5.000 D-Mark eine Gastrolle in einer Tatort-Folge („Der Richter in Weiß“).
Sein Honorar für einen Verhandlungstag betrug 3.000 D-Mark; in Euro berechnete Bossi 2.500 Euro Tageshonorar.
Tod
Bossi verstarb am 22. Dezember 2015.[13]
Zitate über Bossi
- „Herr Bossi, Sie haben ein gestörtes Verhältnis zur Wahrheit.“ — BRD-Richter Kurt Monschau
- „Sie kämen aus dem Gefängnis gar nicht mehr heraus.“ — BRD-Rechtsanwalt Erich Schmidt-Leichner zum Verhalten Bossis
Werke
- Ich fordere Recht. 24 Jahre Strafverteidiger in Deutschland. Bertelsmann, München Gütersloh Wien 1975, ISBN 3570021416
- Ich fordere Recht. Erinnerungen eines Strafverteidigers. Heyne-Verlag, München 1977, ISBN 3453007697
- Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger. Eichborn-Verlag, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3821856092
- Die gemachten Mörder. Wenn Jugendliche zu Tätern werden. Wege aus der Gewaltspirale. Lübbe-Verlag, Bergisch Gladbach 2007, ISBN 3785722796
- Hier stehe ich. Späte Bekenntnisse zu Glaube, Wahrheit und Gerechtigkeit. Gütersloher Verlag, Gütersloh 2008, ISBN 9783579069920
Verweise
- Spezialist für das Böse, Focus, 18. August 2008
- Rolf Bossi – Halbgott in schwarz, Der Spiegel, 26. Januar 2007
- ... der kommt nur, wenn geknipst wird, Der Spiegel, 1. August 1977
- „Geiselgangster Degowski ist kein Mörder“, Die Welt, 10. August 2008
- Herr Bossi sucht den Frieden, Augsburger Allgemeine, 9. September 2008
- Bossi im Gespräch mit Hans Oechsner, Bayerischer Rundfunk
- Bossi im Gespräch mit Klaus Kastan, Bayerischer Rundfunk