Barth, Siegfried

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Major Siegfried Barth; zuletzt Oberstleutnant und Kommandeur des KG 51, mit der er 1944/45 die deutschen Rückzugskämpfen an West- und Ostfront unterstütze, absolvierte er 465 Feindflüge.

Siegfried Andreas „Balbo“ Barth (Lebensrune.png 23. Januar 1916 in Augsburg, Königreich Bayern; Todesrune.png 19. Dezember 1997 in Bad Wörishofen, Unterallgäu) war ein deutscher Offizier der Wehrmacht, zuletzt Oberstleutnant der Luftwaffe und Ritterkreuzträger der Kampfflieger im Zweiten Weltkrieg sowie zuletzt Oberst der Luftwaffe der neu gegründeten Bundeswehr.

Werdegang

Ritterkreuzträger Siegfried Barth
Oberstleutnant der Bundeswehr Siegfried Barth
  • 1936 Eintritt in die Luftwaffe als Fahnenjunker, Ausbildung zum Flugzeugführer
  • 1939 Als Leutnant Angehöriger des Kampfgeschwaders 255, welches am 1. Mai 1939 in Kampfgeschwader 51 umbenannt wurde.
    • „Das Kampfgeschwader 51 wurde im Mai 1939 aus dem Kampfgeschwader 255 mit Stab und I. Gruppe in Landsberg/Lech und III. Gruppe in Memmingen aus dem KG 255. Die fehlende II. Gruppe wurde am 1. März 1940 in Wiener Neustadt aufgestellt. Die IV. (Ergänzungs-)Gruppe wurde im Juli 1940 in Lechfeld aufgestellt. Das Geschwader war zum größten Teil mit Do 17 M und He 111 H ausgestattet.“[1]
  • 1. April 1940 in die 4. Staffel der neu aufgestellten II. Gruppe/KG 51 versetzt
    • Nach Kriegsbeginn wurde das Geschwader im Westen eingesetzt. Dabei flog es vorerst Einsätze zum Abwerfen von Propagandamaterial und Aufklärungseinsätze über Frankreich. Von März 1940 an wurde das Geschwader auf die Ju 88 umgerüstet.
  • Teilnahme am Westfeldzug 1940
    • 14. Mai 1940 als Oberleutnant im Stab der II. Gruppe/KG 51 mit seiner He 111 H von der französischen Luftwaffe abgeschossen und in Fougerolles notgelandet, dabei verwundet und mit seiner Besatzung in Kriegsgefangenschaft geraten, allerdings nach kurzer von deutschen Eroberungstruppen befreit.
  • Teilnahme am Unternehmen „Adlerangriff“
  • Teilnahme am Ostfeldzug
    • 25. Juni 1941 wurde seine Ju 88 A-5 von der feindlichen Flak getroffen, Barth konnte jedoch die beschädigte Maschine zurück zum Flugplatz steuern.
  • Juni 1942 zum Kapitän der 4. Staffel/KG 51 ernannt und kurze Zeit später zum Hauptmann befördert
  • Februar/April 1944 zum Kommandeur der IV. Gruppe/KG 51 ernannt
  • 1. Mai 1944 Major
  • 19. April 1945 als Oberstleutnant Kommandeur des Kampfgeschwaders 51 „Edelweiß“
    • Schon ab Sommer 1944 wurde das gesamte Geschwader von Junkers Ju 88 zugunsten der Reichsluftverteidigung auf die Me 262 A umgeschult, nachdem sich die Me 410 als nicht ebenbürtig mit den feindlichen Bombern erwiesen hatte. Bis Kriegsende wurde das Geschwader dann als Schnellkampfverband (Jagdbomber- und Jägerverband) gegen die einfliegenden alliierten Terrorflieger eingesetzt.
  • 28. April 1945 in Kriegsgefangenschaft geraten
  • 1945 bis 1956 nach kurzer Gefangenschaft rund 10 Jahre in der Privatwirtschaft tätig

Bundeswehr

  • 16. Februar 1956 Eintritt in die Bundeswehr als Major
  • 3. September 1956 Flugzeugführerschule „B“ in Fürstenfeldbruck
  • 8. März 1957 Oberstleutnant
  • 1. Juni 1958 bis 1961 Kommodore des Jagdbomber-Geschwaders 32 in Lechfeld
    • am 16. September 1961 wegen der „Barth-Affäre“ abgesetzt, da zwei seiner Untergebenen am 14. September 1961 mit ihren Flugzeugen versehentlich in das Gebiet der Ostzone eindrangen und in Berlin notlanden mußten. Wenige Tage später regte sich erster Protest in der Luftwaffe. Zwei kriegserfahrene, routinierte Kommodores schrieben dem Verteidigungsminister Strauß und kritisierten den Umgang mit ihrem Kameraden. Oberstleutnant Carl-Heinz Greve, Kommodore in Memmingerberg, kannte seit 1959 solche Verflieger. Er hielt indes die „angedrohte Entfernung des Kommodores [...] ohne eine Untersuchung des Falles [...] dienstrechtlich“ für nicht haltbar. Oberstleutnant Walter Grasemann, Kommodore des Aufklärungsgeschwaders 51 „Immelmann“ in Ingolstadt, hielt es für unmöglich, eine Garantie gegen solche Irrflüge abzugeben: „Ich kann nicht, wie Sie es von mir verlangen, mit meiner Person dafür einstehen, daß nicht morgen oder übermorgen ein solcher – politisch schwerwiegender – Grenzüberflug durch eines meiner Flugzeuge

erfolgt“. Am deutlichsten kritisierte Generalleutnant Martin Harlinghausen, Kommandierender General der Luftwaffengruppe Nord in Münster, am 4. Oktober 1961 per Brief an den Minister Josef Kammhubers Entscheidung: Nicht allein die Ablösung Barths habe Unsicherheit unter den Kommodores der fliegenden Verbände ausgelöst. Die Ankündigung, künftig jede Grenzverletzung zusätzlich und grundsätzlich mit einer Bestrafung des betroffenen Verbandsführers zu bestrafen, empfänden die Kommodores „als Unrecht [...], weil sie aus der Kette der Verantwortlichen allein für Fehler einzelner Flugzeugführer verantwortlich gemacht werden sollten“.

  • 2. Oktober 1961 bis 1963 Leiter der Abteilung „Forderungen der Luftwaffe an das Material“ im Allgemeinen Luftwaffenamt, Porz-Wahn
    • 20. Dezember 1961 verhandelte der Wehrdienstsenat in München über Barths Beschwerde. Er hatte beim Wehrdienstsenat des Bundesdisziplinarhofs, dem höchsten deutschen Truppengericht, gegen Franz Josef Strauß wegen Dienststellen- und Ehrenminderung Beschwerde eingelegt. Als Zeugen geladen waren Josef Kammhuber, Martin Harlinghausen, Werner Panitzki, Werner Streib, Walter Krupinski und Walter Grasemann aus. Strauß verweigerte einen Zeugenauftritt, ihn vertrat Flieger-Oberleutnant der Reserve a. D. Volkmar Hopf, Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium.
    • 12. Februar 1962 Auftrag des Münchener Wehrdienstsenats des Bundesdisziplinarhofs an Verteidigungsminister Strauß, das Rehabilitierungsurteil für Barth vor den Kommandeuren zu verlesen
    • 5. Mai 1962 nach Einsatz des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Hellmuth Heye Rehabilitierungsurteil verlesen
    • Monate später nach massivem Druck von Öffentlichkeit und Parlament Wiedergutmachung für Barth vollzogen
  • 31. Juli 1962 Oberst
  • 1963 bis 1969 bei der Militärberatergruppe Operations-Research der Luftwaffe in Ottobrunn, seit 1965 deren Leiter
  • 1969 bis 1972 im NATO-Hauptquartier (SHAPE), Deutscher Anteil, in Casteau (Belgien)
  • 1972 bis 31. März 1973 vom Luftflottenkommando, Porz-Wahn, kommandiert zum Wehrbereichskommando VI, München, als Stellvertretender Befehlshaber und Chef des Stabes

Barth-Affäre

Bier-Order 61
„Der Wehrdienstsenat des Bundesdisziplinarhofs und der Wehrbeauftragte des Bundestages haben ihm auferlegt, vor den Kommandierenden Generalen, Divisions- und Regimentskommandeuren sowie Geschwader-Kommodores der westdeutschen Luftwaffe zu bekennen, daß er Unrecht getan hat, und den Befehl zu widerrufen, der eben jenes Unrecht begründete. […] Die Vorgeschichte: Das Nato-Oberkommando hatte die Luftwaffen auf dem westeuropäischen Halbkontinent übungshalber alarmiert. Das Losungswort hieß ‚Checkmate‘ (Schachmatt). […] Das Jagdbomber(Jabo)-Geschwader Lechfeld flog den Dreieckskurs Würzburg-Laon-Memmingen. Es war, so bestätigen Jabo-Piloten in Lagerlechfeld, ‚das Einfachste von der Welt‘. Eine Rotte – zwei Maschinen vom Muster F 84 F ‚Thunderstreak‘ – des Geschwaders kam dennoch vom Kurs. ab. Der Radiokompaß des Rottenführers Feldwebel Pfefferkorn zeigte um 40 bis 60 Grad falsch an. Die elektroatmosphärischen Effekte eines Gewitters störten zugleich den elektromagnetischen Kompaß Pfefferkorns wie den des Rottenkameraden Stabsunteroffizier Eberl. Hinzu kam eine steife Westdrift, deren Geschwindigkeit die Nato-Meteorologen mit 70 nautischen Meilen in der Stunde angegeben hatten, die jedoch mit doppelter Schubkraft, nämlich mit 140 nautischen Meilen pro Stunde, die Maschinen erheblich schneller versetzte als bei den Flugvorbereitungen berücksichtigt worden war. […] Wenige Minuten später orten Nato-Radarstationen die Rotte bei Warburg im Südostzipfel Westfalens. Pfefferkorn und Eberl halten Ostkurs, ungefähr in Richtung Königs Wusterhausen südlich Berlin. Sie palavern miteinander per Sprechfunk von Bord zu Bord – ‚Wo sind wir? Hast du das Funkfeuer?‘ – und hören deshalb nicht den Warnruf der Radarsoldaten, auf Gegenkurs zu wechseln. Erst nördlich der DDR-Kreishauptstadt Leipzig schaltet Pfefferkorn die Notfrequenz ein und sendet den Notruf ‚Mayday‘. Der französische Flughafen Tegel in Westberlin meldet sich – Reaktion an Bord: ‚Was? Berlin?‘ – und gibt den beiden Irrfliegern die Landeerlaubnis. Vergebens pirschen derweil insgesamt 42 sowjetische Mig-Jäger hinter der deutschen Jabo-Rotte her. Zwischen 2000 und 12 000 Metern Höhe hängt ein kompakter Wolkenschirm, der den Jägern die Sicht verwehrt. Pfefferkorn und Eberl drücken ihre Maschinen durch die Wolken nach unten durch, um sich zu orientieren, ziehen aber alsbald wieder in den schützenden Dunst hoch und setzen schließlich unversehrt auf der Tegeler Piste auf. Das passierte am 14. September vorigen Jahres [Anm.: 1961] – vier Wochen nachdem SED-Sekretär Ulbricht seine Mauer quer durch Berlin hatte zementieren lassen, drei Tage vor den Neuwahlen zum Bonner Bundestag. […] Es war am Tage nach dem Tegeler Malheur. Nachmittags kündigte Strauß vor Münchner Zeitungsleuten noch ‚eine genaue und strenge Untersuchung‘ der Panne an. Spätabends aber, als er sich nach seiner letzten Wahlkundgebung im Löwenbräu-Zelt auf der Theresienwiese mit dem herbeibefohlenen Luftwaffen-Inspekteur Kammhuber im Hotel Ambassador zum Nachtschoppen versammelte, um eine Sühne für den Jabo-Irrflug zu ersinnen, die seinem eigenen Prestige zu Hilfe kam, war von einer Untersuchung schon gar nicht mehr die Rede. Im Gegenteil, Oberbefehlshaber und Inspekteur dachten sich einen Befehl aus, dem zufolge bei der Bestrafung von Grenzverletzungen einer Prüfung des Falls, mithin der Schuldfrage, keinerlei Bedeutung beizumessen ist. Also verfügte Strauß: Oberstleutnant Siegfried Barth, Kommodore des Lechfelder Jabo-Geschwaders, aus dem die gen Osten verfranzte Rotte stammte, wird abgelöst und andernorts verwendet; künftig wird jeder Kommodore, aus dessen Befehlsbereich Grenzverletzungen gemeldet werden, grundsätzlich sofort abgelöst. Als Inspekteur Kammhuber anderntags in Lagerlechfeld vorfuhr, wo die Generale, Kommandeure und Kommodores der Luftwaffe seiner harrten, hatte sich bereits herumgesprochen, in welchem Etablissement das Papier entstanden war, das der Inspekteur in Händen hielt, und der Name ‚Bier-Order 61‘ war schnell gefunden.“[2]
Der Fall Barth
„Am 14. September 1961 waren zwei Jagdbomber des Lechfelder Luftwaffen-Geschwaders – Kommodore: Oberstleutnant Siegfried Barth – nach einem Irrflug über die Zonengrenze und das Gebiet der DDR auf dem Flugplatz Tegel im französischen Sektor von Berlin gelandet. Einen Tag danach und nach einer nächtlichen Besprechung mit Luftwaffen-Inspekteur General Kammhuber im Münchner Hotel ‚Ambassador‘ befahl Bundesverteidigungsminister Strauß: der Geschwaderkommodore Oberstleutnant Barth wird abgelöst und andernorts verwendet; künftig wird jeder Geschwaderkommodore, aus dessen Befehlsbereich Grenzverletzungen gemeldet werden, grundsätzlich sofort abgelöst. Anderntags verlas und erläuterte Kammhuber den Befehl, der ohne jegliche Untersuchung der Schuldfrage erlassen worden war (Kasino-Kennwort ‚Bier-Order 61‘) vor den Generälen, Kommandeuren und Kommodores der Luftwaffe in Lagerlechfeld: ‚Die Entscheidung ist zu 50 Prozent politisch.‘ Oberstleutnant Barth […] wurde zwei Tage nach der Tegeler Notlandung von seinem Lechfelder Posten entfernt, aber erst mehr als zwei Wochen später, am 2. Oktober, ordnungsgemäß in eine neue Stellung versetzt. Zwar befahl sein Divisionskommandeur, Brigadegeneral Streib, die ‚feierliche Übergabe‘ des Geschwaders durch Barth an seinen Nachfolger. Aber Inspekteur Kammhuber untersagte den sonst üblichen Akt. Barths neue Verwendung: Leiter der Abteilung ‚Forderungen der Luftwaffe an das Material‘ im Allgemeinen Luftwaffen-Amt. Tatsächlich war für Barth schon vor dem Tegel-Zwischenfall eine Versetzungsorder in genau diese Stelle ausgefertigt worden, die er nach dreijähriger Geschwaderführung in Lechfeld am 1. Oktober 1961 ganz regulär übernehmen sollte. Allerdings, bei jenem ersten Versetzungsbefehl war der Abteilungsleiterposten im Luftwaffen-Amt noch als Obersten-Planstelle eingestuft, wie sie Oberstleutnant Barth auch in Lechfeld innehatte. Jetzt, durch Versetzungsorder Nummer zwei wurde der Amt -Posten auf die Besoldungsstufe eines Oberstleutnants heruntergesetzt. Der Oberstleutnant war nicht gewillt, diese Maßregelung widerspruchslos auf sich sitzenzulassen. Barth ersuchte den Verteidigungsminister, gegen ihn wegen Dienstpflichtverletzung ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Aber Strauß rührte sich nicht; die Untersuchung des Tegel-Fluges durch Sachverständige hatte die Unschuld des Geschwader-Kommodore erwiesen. Deshalb beschwerte sich Barth beim Wehrdienstsenat des Bundesdisziplinarhofs, dem höchsten deutschen Truppengericht, über Strauß wegen Dienststellen- und Ehrenminderung. Am 20. Dezember verhandelte der Wehrdienstsenat in München über Barths Beschwerde. Als Zeugen waren die Generäle Kammhuber, Harlinghausen, Panitzki und Streib sowie Oberst Krupinski und Oberstleutnant Grasemann geladen. Doch der Bundesminister der Verteidigung ließ durch seinen Staatssekretär Hopf im Sitzungssaal vor dem Senat verkünden; der Herr Minister sehe sich außerstande, den Zeugen die Aussagerechte zu gewähren. Die Wehrdienstrichter trauten ihren Ohren nicht: In einem Beschwerdeverfahren, das gegen den Minister selber gerichtet war, wollte der Minister Zeugenaussagen verhindern. Der Senat beriet und beschloß, er müsse die Zeugen hören. Hopf griff zum allergröbsten Mittel: ‚Dann werde ich den Zeugen befehlen, nichts zu sagen.‘ Senatspräsident Dr. Eberhard Barth ließ die Zeugen in den Verhandlungssaal führen und eröffnete ihnen voller Zorn, die Herren befänden sich in einem Konflikt zwischen der gesetzlichen Pflicht, als Zeugen auszusagen, und dem dienstlichen Befehl des Staatssekretärs, nichts zu sagen. Der Senat sei genötigt, sie aus diesem Konflikt zu befreien und auf ihre Bekundungen zu verzichten. Im übrigen ließen sich die Münchner Wehrrichter nicht beirren. Trotz aller Behinderung durch Strauß fällten sie am 12. Februar 1962 ihren Urteilsspruch: Der Beschwerde des Oberstleutnants Barth wurde stattgegeben, und der Senat verfügte, daß dieser Beschluß, durch den Barth rehabilitiert wurde, allen Kommandeuren der Bundesluftwaffe zu verkünden sei. Obwohl der Minister laut Dienstvorschrift verpflichtet ist, Disziplinarsachen beschleunigt zu behandeln, ließ er die Sache Barth Monate schleifen.“[3]

Auszeichnungen (Auszug)

Fußnoten

  1. Kampfgeschwader 51, Lexikon der Wehrmacht
  2. Bier-Order 61, Der Spiegel, 9. Mai 1962
  3. Der Fall Barth, Der Spiegel, 20. März 1963