Weltflüchtlingstag
Der Weltflüchtlingstag (auch: Welttag des Flüchtlings) ist ein von den Vereinten Nationen auf Bestreben der Katholischen Kirche eingerichteter Aktionstag der Migrationseinpeitscher und selbsternannten Gutmenschen, der seit 2001 am 20. Juni stattfindet.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Um Personen aus Dritte-Welt-Ländern umfassend zu ihrer Betreuungsklientel zu machen und an sich zu binden, ergreift die Kirche eine Vielzahl von Maßnahmen. Hierfür unterhält sie unter dem Namen Caritas Internationalis 165 nationale Caritasorganisationen, die in mehr als 200 Ländern (Eigenangabe) tätig sind,[1] unzählige lokale Pro-„Flüchtlings“-Initiativen und -Organisationen und begeht jährlich einen „Welttag der Migranten und Flüchtlinge“.
Ausgerufen wurde dieser erstmals 1914 von Papst Benedikt XV. und im Jahr 2000 von den Vereinten Nationen für ihre Mitglieder als Weltgedenktag für verbindlich erklärt. Diesen Tag nutzen Kirchenleitung und -funktionäre[2] besonders zu eindringlichen Moralpredigten an die Welt, um verbliebene Vorbehalte gegen das Einströmen Fremder in die Länder europäischer Zivilisation zu beseitigen und für ungehinderte Zivilinvasion zu agitieren. Somit dient der Tag heute ausschließlich der ungebremsten Asylpropaganda, auf das größte Vertreibungsverbrechen der Menschheitsgeschichte während und nach dem Zweiten Weltkrieg, wenn auch von Papst Pius XII. im Dezember 1945 streng verurteilt, wird kaum bis gar nicht eingegangen.
- „Am Weltflüchtlingstag 2018 gedenken wir der Millionen deutschen Vertriebenen aus Schlesien, Pommern, Sudetenland, Prag, Preußen, Danzig, Nordschleswig und den deutschen Siedlern Osteuropas wie den Banater Schwaben, Siebenbürger Sachsen, Donauschwaben, Karpatendeutschen und Galiziendeutschen, die als unbewaffnete Zivilisten, Frauen, Kinder, Alte, Kranke von Stalinisten und Partisanen aus ihren Häusern getrieben, ausgeraubt, vergewaltigt und oft genug wie streunende Hunde erschlagen worden sind – weil sie deutscher Abstammung waren. Und wenn sie das Glück hatten, diese größte bekannte Vertreibungsaktion der Menschheitsgeschichte zu überlebenden und den Weg der Kälte und des Hungers nach Mitteldeutschland und Westdeutschland schafften, wurden sie von der Verwaltung der Siegermächte absichtlich großflächig verteilt. Erklärtes Ziel war es, den Zusammenhalt der Vertriebenen zu brechen, Zusammenrottung ehemaliger Dorf- und Stadtgemeinschaften und damit ein Überleben der ostdeutschen Kultur und Stammesgemeinschaft zu verhindern. Heute ist deshalb ihr seit der frühmittelalterlichen Ostsiedlung existentes Erbe fast erloschen. Niemals vergessen!“[3]
Bayerischer Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
Der „Bayerische Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ wurde 2013 beschlossen und wird seit 2014 im Sinne der Charta der deutschen Heimatvertriebenen am 25. Juni begangen, dazu werden u. a. die staatlichen und kommunalen Gebäude beflaggt. Ursprünglich war für den Gedenktag der zweite Sonntag im September vorgesehen.
Geschichte
Am 15. Mai 2012 hatte Ministerpräsident Horst Seehofer einer Delegation des Landesverbandes Bayern des Bundes der Vertriebenen (BdV) versprochen, ihren Wunsch nach einem Gedenktag für die deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung während und nach dem Zweiten Weltkrieg zu erfüllen. Nach erfolglosen Bemühungen auf Bundesebene, diesen Gedenktag bundesweit einzuführen, beschloß die Bayerische Staatsregierung am 15. Mai 2013 einen bayerischen Alleingang.
Gedenktag 2014
Am 14. September 2014 wurde in München im Kuppelsaal der Bayerischen Staatskanzlei der erste Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung feierlich begangen. Der Einladung des Ministerpräsidenten waren zahlreiche hochrangige Bundes- und Landespolitiker gefolgt, darunter auch der Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, MdB, sowie Vertreter der Landsmannschaften.
- „Sehr geehrte Chormitglieder, so klingt Heimat – was für eine wunderbare Einstimmung! Ich danke Ihnen und allen, die unsere Gedenkfeier heute zu einem Musterbeispiel für das liebenswerte Bayern machen: dem Augsburger Chor der Deutschen aus Russland, den Deutschen Banater Jugend- und Trachtengruppen, der Siebenbürgischen Jugendtanzgruppe München und Geretsried, den Zeitzeugen und Jugendvertretern, den Vertretern der Landtagsfraktionen, allen Beteiligten und Helfern – und Ihnen, sehr geehrter Herr Knauer. Prächtige Trachten, begeisterte junge Leute – das ist bayerisches Lebensgefühl. Sie alle beweisen: Tradition und Zukunftskraft, Erinnerung und Verantwortung für morgen gehören bei uns zusammen. Vergelt’s Gott für Ihr großartiges Engagement!“[5]
Gedenktag 2017
- „Sehr geehrte Damen und Herren, die Heimatvertriebenen und Spätaussiedler haben maßgeblich zur bayerischen Erfolgsgeschichte beigetragen. Sie haben von Anfang an Zukunft gestaltet. Und sie gestalten auch heute die Zukunft Bayerns, Deutschlands und Europas. Der große Europäer Helmut Kohl, der vor wenigen Tagen verstorben ist, hat einmal gesagt: ‚Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.‘ Gerade die Heimatvertriebenen wissen: Zukunft braucht Heimat. Zukunft braucht Erinnerung. Ich bitte Sie deshalb: Behalten wir die Erinnerung wach und die Heimat im Herzen!“ — Aus der Rede des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer am 25. Juni 2017 in München[6]
Sächsischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung
Der „Sächsische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung“ wird seit der Proklamation des Sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich vom 18. August 2014 in Sachsen am zweiten Sonntag im September begangen, um die gelungene Integration und Aufbauleistung der Heimatvertriebenen und Aussiedler in Sachsen zu würdigen.
- „Entsprechend dem Landtagsbeschluss zum Antrag DS 5/14580 in der 98. Plenarsitzung am 18. Juni 2014 und dem Beschluss des Kabinetts vom 12. August 2014 erkläre ich den zweiten Sonntag im September, beginnend ab dem Jahr 2014, zum jährlichen ‚Sächsischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung‘. Mit diesem Gedenktag wird die gelungene Integration und Aufbauleistung der Heimatvertriebenen und Aussiedler in Sachsen gewürdigt. Sachsen war mit über einer Million von Vertriebenen und Flüchtlingen ein wichtiges Aufnahmeland und wurde vielen von ihnen zur neuen Heimat. So haben auch heute noch viele sächsische Bürger eine Verbindung zu dem Thema Flucht und Vertreibung. Die Vertriebenen haben nicht nur sich eine neue Heimat aufgebaut, sondern zugleich mitgeholfen, die zerstörten Städte, Dörfer und Landschaften wie auch gesellschaftlichen Strukturen neu zu gestalten. Sie haben damit unser Land bis heute nachhaltig mitgeprägt. Mit ihrem Willen zum Neuanfang und ihrer Bereitschaft zur Versöhnung haben sie unserem Land wichtige soziale, wirtschaftliche und kulturelle Impulse gegeben. Sie sind damit zugleich Brückenbauer zwischen Sachsen und seinen östlichen Nachbarn.“[7]
Zentrale Veranstaltung im Landtag in Dresden 2016
- „In Sachsen ist mit einer Gedenkveranstaltung im Landtag an die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung erinnert worden. [...] Jaeckel erinnerte unter anderem an die Wolgadeutschen, die nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion nach Sibirien und Kasachstan deportiert worden waren. Außerdem ging er auf das Schicksal von zehntausenden Menschen ein, die nach Kriegsende in sowjetischen Speziallagern auch in der Sowjetischen Besatzungszone jahrelang unter schrecklichen Bedingungen festgehalten wurden – ohne individuelle Schuldprüfung und ohne Urteil. ‚Großes Unrecht erlitten auch die nach Kriegsende aus ihrer Heimat Vertriebenen und Zwangsausgesiedelten‘, sagte er weiter und betonte: ‚Es gibt weder eine Kollektivschuld noch ein stellvertretendes Leiden, was ein Teil eines Volkes für den anderen zu übernehmen hat.‘“[8]
Nationaler Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
Der „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ ist ein durch Beschluß der Bundesregierung vom 27. August 2014 eingeführter und in Deutschland ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni zeitgleich mit dem Weltflüchtlingstag stattfindender Gedenktag der „weltweiten Opfer von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht“.
Gedenkstunde am dritten Gedenktag
- „Zwei große Neuerungen brachte der dritte bundesweite Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibungen am 20. Juni 2017: Zum einen fand im Vorfeld der Gedenkstunde, zu der das Bundesministerium des Innern (BMI) erneut in den Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums eingeladen hatte, im BMI ein Zeitzeugengespräch statt. Einige deutsche und polnische Schüler nutzten dabei die Gelegenheit, drei deutsche Zeitzeugen direkt zu ihren Erfahrungen von Flucht und Vertreibung im und nach dem Zweiten Weltkrieg zu befragen. Zum anderen hielt im Schlüterhof zum ersten Mal ein ausländischer Würdenträger die Gedenkansprache. Der rumänische Staatspräsident Klaus Johannis war gekommen und berichtete von der Geschichte Rumäniens im Hinblick auf Vertreibung, Deportation und Unterdrückung der dortigen deutschen Volksgruppen wie den Siebenbürger Sachsen oder den Banater Schwaben.“[9]
Zitate
- „Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der angestammten Heimat von 1945 bis 1947 und die fremdbestimmte Aussiedlung nach dem Zweiten Weltkrieg widersprach nicht nur der in der Atlantik-Charta und dann in der Charta der UN verheißenen Selbstbestimmung, sondern die Vertreibung der Sudetendeutschen ist Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährbar sind.“ — UN-Völkerrechtsberater Felix Ermacora[10]
Siehe auch
- Alliierte Kriegsverbrechen
- Vertreibung von Deutschen 1944 bis 1948
- Gedächtnisstätte e. V.
- Vertriebenen-Gedenktag
- Gedächtnisstätte Guthmannshausen