UNESCO-Welterbe

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Globale Verteilung der UNESCO-Welterbestätten (Stand März 2018). Wer will zweifeln, daß mit der Asylantenflut die Menschheitskultur ausgerottet werden soll? Die Wiege der Weltkultur liegt in Europa.

Das von der UNESCO erfasste Welterbe setzt sich aus dem Weltkulturerbe und dem Weltnaturerbe zusammen. Insgesamt umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes 878 Denkmäler in 145 Ländern. Davon sind 679 als Kulturdenkmäler und 174 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 25 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt.

Der Liste des Welterbes liegt das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) zugrunde. Es wurde am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet und trat am 17. Dezember 1975 in Kraft. Leitidee der Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen.“

Die UNESCO führt auch eine Liste des Weltdokumentenerbes (Memory of the World) und ein Weltnaturerbe, die weltweit bedeutende dokumentarische Zeugnisse in Archiven, Bibliotheken und Museen, darunter wertvolle Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente umfaßt, sowie eine Liste der Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit.

Von 2009 bis 2013 investierte der Bund (UNESCO-Welterbeprogramm) etwa 150 Millionen Euro in die nationalen UNESCO-Welterbestätten.

Welterbestätten in Deutschland

Diese Liste zeigt die UNESCO-Welterbe-Stätten in Deutschland in chronologischer Reihenfolge (KKulturerbe; NNaturerbe):

Das Dresdner Elbtal, das 2004 in die Welterbeliste aufgenommen worden war und seit 2006 auf der Liste des gefährdeten Welterbes stand, wurde auf Beschluss des UNESCO-Welterbekomitees vom 25. Juni 2009 von der Welterbeliste gestrichen.

Verweise