Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag (ehemals „Rundfunkgebühr“) ist eine abstrakte, nicht an die Teilnahme am Rundfunk gebundene regelmäßige Zahlungsverpflichtung, die im Verwaltungsgebiet BRD Privatpersonen (grundsätzlich lebenslang) sowie Selbständigen, Organisationen und Institutionen auferlegt ist. Die aus ihr erzielten Einnahmen dienen der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkeinrichtungen, deren deutschfeindlicher Propaganda sowie eines vielfältigen privaten Firmenkonglomerats, das mit den Sendern verwoben ist. Grundlage der Erhebung ist der seit dem 1. Januar 2013 geltende „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ (RBStV).
Er wird vom privatrechtlich organisierten Inkassounternehmen namens ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit Sitz in Köln in Nordrhein-Westfalen von jedem Haushalt und jeder Betriebsstätte eingezogen und zwar unabhängig davon, ob Rundfunk konsumiert wird. Das Unternehmen versteht sich als „eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“.[1]
Inhaltsverzeichnis
- 1 Namen und Zahlen
- 2 Erhebungstatbestände
- 3 Kritik und Widerstand
- 4 Versuche der Umgehung der Zwangsabgabe
- 5 „Beitragsblocker“
- 6 Kriminelle Machenschaften bei der Inkassoorganisation
- 7 Zwangsbeiträge für SPIEGEL TV und andere Begünstigte
- 8 BVerfG erlaubt Erhöhung der Rundfunkgebühren 2021
- 9 Siehe auch
- 10 Literatur
- 11 Verweise
- 12 Fußnoten
Namen und Zahlen
Der „Rundfunkbeitrag“ ersetzt die frühere „Rundfunkgebühr“, der „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ löste den „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“ ab. Die staatliche Inkasso-Behörde wurde umbenannt von Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.[2] Im Jahr 2011 nahm die Inkassobehörde GEZ nach eigenen Angaben 7,533 Milliarden Euro ein. Die Einnahmen werden auf die Landesrundfunkanstalten verteilt. Am Einzug der Zahlungen verdient auch das Medienoligopol Bertelsmann, dessen Tochterunternehmen Arvato der Einzugsbehörde Daten von Firmen und Selbständigen liefert.[3] Der Beitragsservice hält über 1.000 Angestellte vor und gibt für diese und für weitere Inkassokosten jährlich 200 Millionen Euro aus.[4] Da die Politiker der Blockparteien dem Beitragsservice den Zugriff auf die persönlichen Daten der Bürger bei den Meldebehörden ermöglicht haben, unterhält das Inkasso derzeit keine Verträge zu auf Provisionsbasis arbeitenden Außendienstbeauftragten (Kontrolleuren).
Finanzbedarf für Intendantengehälter
Intendanten-Jahresgehälter 2013:[5]
- Tom Buhrow, (Mitglied Atlantik-Brücke), Westdeutscher Rundfunk: 367.232 Euro
- Thomas Bellut, (Mitglied Atlantik-Brücke), ZDF: 276.173 Euro
- Lutz Marmor, Norddeutscher Rundfunk: 286.000 Euro
- Ulrich Wilhelm, (Mitglied Atlantik-Brücke), Bayerischer Rundfunk: 309.720 Euro
- Willi Steul, Deutschlandradio[6]: unbekannt
- Erik Bettermann, Deutsche Welle: 207.000 Euro
- Jan Metzger, Radio Bremen: 246.000 Euro (geschätzt)
- Helmut Reitze, Hessischer Rundfunk: 215.000 Euro
- Thomas Kleist, Saarländischer Rundfunk: 210.000 Euro
- Dagmar Reim, Rundfunk Berlin-Brandenburg: 228.000 Euro
- Peter Boudgoust, Südwestrundfunk: 273.000 Euro
- Karola Wille, Mitteldeutscher Rundfunk: 275.000 Euro (eigene Angabe). Zu ihrem Pensionsanspruch sagt sie: „Je nachdem, wie lange ich den Job mache, steigt der Anspruch auf maximal 75 Prozent des letzten Grundgehalts.“ Das wären mehr als 17.000 Euro im Monat.[7]
Finanzbedarf für Auftrittshonorare (Beispiele)
- Claus Kleber, (Mitglied Atlantik-Brücke), freier Mitarbeiter (ZDF-„heute-journal“): 480.000 Euro Jahreshonorar[8]
- Marietta Slomka, politische Redakteurin (ZDF-„heute-journal“): 280.000 Euro Jahreshonorar[9]
Erhebungstatbestände
Der „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ stellt keinen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung her. Er erwähnt noch nicht einmal Rundfunkgeräte oder Rundfunkangebote, sondern bestimmt abstrakt „Beitragsschuldner“. Ferner gibt es kein GEZ-Gesetz, sondern allein jenen Vertrag zwischen öffentlich-rechtlichen Instanzen, der einem Unternehmen (das sich inzwischen „Beitragsservice“ nennt) Zahlungen Dritter zusichert. Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 58) müßte jener Dritte jedoch schriftlich zustimmen, sonst kann keine Zahlungsverpflichtung entstehen. Auch für privatwirtschaftliche Verträge gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), daß Verträge zu Lasten Dritter nicht rechtens sein können ohne deren Einwilligung.
Die letzthin erfolgte Umstellung des Beitrages auf eine Mediensteuer (ohne daß die zwingend erforderliche Grundlage für die entsprechende Steuergesetzgebung gegeben wäre oder geschaffen worden wäre) macht den von den gleichgeschalteten Systemmedien gesendeten Verlautbarungsjournalismus besonders unerträglich. Wer nämlich als Bürger beispielsweise die mediale Kriegshetze gegen die Russische Föderation entschieden ablehnt, sieht sich in der Rolle desjenigen wieder, der selber zahlungsverpflichtet gestellt wird und zahlen soll für Propaganda, die er nicht bestellt und nicht erwünscht hat. Im Jahre 2013 sollen 15 Millionen solchermaßen Zahlungsverpflichtete jede GEZ-Zahlung verweigert haben. Es besteht jedoch wenig Aussicht, daß dieser Protest sich durchsetzt.
Personen in Wohnungen
Unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind oder Behördenfernsehen genutzt wird, wird fingiert, daß der Bürger monatlich einen pauschalen Betrag pro Wohnung in Höhe von 17,98 Euro schuldet. Zunächst sollte auch für Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen ein weiterer voller Betrag gezahlt werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgericht entschied jedoch 2018, daß hierfür kein Beitrag mehr gefordert werden darf (nach Antrag auf Befreiung).[10] Für vermietete Ferienwohnungen wurde ein ermäßigter Satz von 5,99 Euro festgesetzt.
Laut § 2 Abs. 2 RBStV vermuten die Behörden, daß Inhaber der Wohnung und damit im Regelfall beitragspflichtig jede Person ist, die
- dort nach dem Melderecht gemeldet ist (hierüber erteilt das Einwohnermeldeamt Auskunft) oder
- im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Weitere Verpflichtete
Wie im alten Finanzierungssystem sind neben Privatpersonen auch Institutionen und Betriebe grundsätzlich beitragspflichtig. Für die Anzahl der pro Betriebsstätte zu entrichtenden Beitragssätze sind dabei die Art der Einrichtung und die Zahl der dort Beschäftigten von Bedeutung, außerdem die Anzahl der zugehörigen Fahrzeuge beziehungsweise der vermieteten Zimmer oder Wohnungen.
Laut Berechnung einer Wirtschaftszeitung und von Wirtschaftsverbänden kann der Rundfunkbeitrag für einzelne Unternehmen im Extremfall 17fach höher ausfallen als die alten Gebühren. Übernachtungsstätten zahlen je Zimmer 5,99 Euro pro Monat.
Kindergärten und Jugendherbergen (mit etwa 250.000 Jugendgästezimmern ohne Fernsehgeräte) und vergleichbare Einrichtungen fallen ebenfalls unter die Beitragspflicht. Allgemein sind auch gemeinnützige Einrichtungen wie die Feuerwehr und Vereine zahlungspflichtig.
Befreiung und Ermäßigung
Wer bestimmte Bedingungen erfüllt, kann sich nach § 4 RBStV von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Während Blinde, Taube und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 eine Ermäßigung auf ein Drittel der Gebühr erreichen können, gestehen die Vorschriften beispielsweise allen Asylanten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterhalten werden[11], vollständige Beitragsbefreiung zu. Empfänger bestimmter Sozialleistungen und Personen in verschiedenen Ausbildungsverhältnissen können ebenfalls einen Antrag stellen.
Staatsmedien
Die Eintreiber des Zwangsbeitrags der öffentlich-rechtlichen Sender erhalten seit Mai 2018 von den Meldeämtern der BRD die Daten aller Bundesbürger.
Kritik und Widerstand
Inhaltliche Einwände
Gegen den Rundfunkbeitrag sind seit August 2012 bei mehreren Gerichten Klagen anhängig, die sich sowohl auf den Gleichheitsgrundsatz als auch auf die Zuständigkeit der Bundesländer beziehen, die die Kläger als verletzt ansehen.
Als ein grundlegender Gesichtspunkt wird auch die Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes[12] angesehen, denn den Bürgern (und anderen Herangezogenen) wird die grundsätzlich lebenslange Finanzierung eines Rundfunkangebots auferlegt, das sie weder verlangt noch bestellt haben. Gegner der Zwangsfinanzierung vertreten auch die Ansicht, jeder Bürger habe die Freiheit, sich nicht über Medien der BRD-Verwaltung zu informieren (sog. negative Informationsfreiheit). Zudem sehen Kritiker die behauptete Notwendigkeit, beispielsweise Spielfilme, Sport-, Musik- und Ratesendungen sowie sonstige unterhaltende oder Nachrichtenformate in öffentlich-rechtlicher Zuständigkeit, das heißt hoheitlich, auszustrahlen, als eine reine Fiktion von Staatsagenten an. Niemand brauche eine „Grundversorgung“ mit derzeit 34 öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen und 58 öffentlich-rechtlichen Radioprogrammen.
Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart kam in einem Gutachten zu dem Schluß, daß der Rundfunkbeitrag „verfassungs“widrig sei.[13] Diese Ansicht vertritt auch die beim Rundfunk (NDR) angestellte Juristin Anna Terschüren, die sich in einer Dissertation zum Thema eine andere Art der Zwangsfinanzierung des OMF-Rundfunks wünscht und eine solche vorschlägt.[14]
Unrechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags ist gleichfalls das Fazit des Richters Thomas Exner und des Rechtsanwalts Dennis Seifarth in einem gemeinsamen Fachaufsatz:
- „Die nunmehr geschaffene Rundfunkfinanzierung ist durch das Anknüpfen an das Innehaben einer Wohnung und der damit verbundenen Mißachtung, daß Personen, die durch Nichtbereithalten einer Empfangsvorrichtung keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Vorzügen aufweisen, abgaben- und grundrechtlich unzulässig. Die reformierte Rundfunkabgabe ist daher verfassungswidrig.“[15]
Kläger
Der seinerzeitige Wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Passau und heutige Rechtsanwalt Ermano Geuer erhob im Jahr 2012 eine Popularklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof.[16] Dort trat auch die Drogeriemarktkette Dirk Roßmann als Kläger auf.
Mit einem Eilantrag wollte Geuer zudem den Datenabgleich anhalten, mit dem jede Meldebehörde bestimmte Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt übermittelt. Damit sollen alle Beitragsschuldner ermittelt und erfaßt werden. Der Eilantrag wurde sofort abgewiesen[17], die beiden Klagen im Mai 2014 in der Hauptsache ebenfalls. Die Firma Rossmann erwägt nun, bis zum Bundes„verfassungs“gericht zu klagen.
Auch eine oberste Behörde in Rheinland-Pfalz, die als Gericht fungiert, wies eine Klage im Mai 2014 ab.[18]
Die Firma Sixt klagte, nachdem sie für ihren Geschäftsbereich Autovermietung für das erste Quartal 2013 einen Beitragsbescheid über knapp 718.000 Euro erhalten hatte. Eingereicht wurde die Klage zum Verwaltungsgericht (VG) München.[19][20] Anfang Dezember 2016 verlor Sixt gemeinsam mit einem anderen gewerblichen Kläger letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht,[21] kündigte jedoch Klage zum Bundes„verfassungs“gericht an.
Hunderte weitere Klagen sind bei den Verwaltungsgerichten anhängig.
Öffentlicher Protest
Gegen die Zwangsfinanzierung kam es im Jahr 2013 zu Protesten in mehreren Städten, beispielsweise auf Initiative und durchgeführt von der Partei der Vernunft, die den Rundfunkbeitrag auch gerichtlich angriff. Eine Anzahl von Weltnetzseiten widmet sich kritisch dem Thema, ihre Betreiber bemühen sich teilweise darum, Widerstandswillige zu unterstützen. Vorbehalte gegen die Zwangsabgabe äußerte auch der Jurist Ermano Geuer.
Im Jahre 2019 wurde eine Online-Aktion zur Befreiung vom Rundfunkbeitragszwang mit dem Namen rundfunk-frei gestartet.
Versuche der Umgehung der Zwangsabgabe
Die Umgehung der Zwangsabgabe ist nach den in Kraft gesetzten Vorschriften nicht möglich. Briefliche Auseinandersetzungen mit dem Beitragsservice fruchten nicht, denn der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ läßt ihm nicht genehme Argumente nicht gelten. Verweigerer können sich auf eine Pfändung ihres Bankkontos einstellen, sofern sie nicht zahlen.
„Beitragsblocker“
Seit Mitte 2023 wird als angebliches Gegenmittel ein sogenannter Beitragsblocker beworben.[23] Es handelt sich um ein kostenpflichtiges Angebot zum Herunterladen von juristischen Briefentwürfen der Firma Redcap B.V. aus Amsterdam, Niederlande. Geschäftsführer ist der Nichtjurist Markus Bönig.[24]
Der Beitragspflicht, welche vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, kann man sich durch den Dienst nicht entledigen. Versprochen wird aber eine Hilfe, sich gegen die Vollstreckung geschuldeter Beiträge zu wehren.
Auf der Netzpräsenz heißt die Antwort auf die Frage: „Ist es sicher, dass der Beitragsblocker wirkt?“
- „Wie bei allen rechtlichen Fragen, gibt es keine letztendliche Gewissheit, bevor man nicht vor dem höchsten, möglichen [sic] Gericht gewesen ist. Sämtliche Argumente und Schreiben wurden von Top-Juristen entwickelt [...].“
Das Angebot nennt indes keinen solchen Juristen.
Kriminelle Machenschaften bei der Inkassoorganisation
Der Kenner des Rundfunk- und GEZ-Systems Hans-Peter Siebenhaar berichtete im Jahr 2012 in seinem Buch „Die Nimmersatten – Die Wahrheit über das System ARD und ZDF“ über Verschwendungsvorwürfe, Korruptionsanklagen und wiederholte staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Mitarbeiter des „dunklen Gebührenreichs“ (S. 195):
- „Im Januar 2007 ließ die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Verdacht auf Bestechlichkeit die Zentrale in Bocklemünd mit einem Dutzend Beamten durchsuchen. Wie die damalige Staatsanwaltschaft berichtete, sollen GEZ-Mitarbeiter vom Chefeinkäufer und einem Buchhalter einer Wuppertaler Computerfirma mit Besuchen in Bordellen und Luxusrestaurants sowie Spielen der Fußball-Bundesliga und Formel-1-Rennen bestochen worden sein. Auch Geld sei geflossen. In solchen Zusammenhängen bekommt das Wort ‚Gebühreneinzug‘ eine ganz neue Bedeutung. [...] Mißwirtschaft und Untreue können nicht als Ausrutscher abgetan werden. Das undurchsichtige und komplizierte System fördert offenbar indirekt die kriminelle Energie von manchen.“[25][26]
Zwangsbeiträge für SPIEGEL TV und andere Begünstigte
Das ZDF begünstigt unter anderem die Privatfirma Spiegel-TV mit Produktionsaufträgen für Sendungen, die dann im ZDF ausgestrahlt werden. Ein Beispiel hierfür sind in Südamerika hergestellte Reisereportagen unter dem Titel „Zwischen Anden und Amazonien“, die im Juni 2014 ausgestrahlt wurden. Auch der vom „Spiegel“ entlassene Chefredakteur Georg Mascolo erhält seit Februar 2014 den Großteil seines Einkommens aus Zwangsbeiträgen. Das Behördenfernsehen (NDR, WDR) beschäftigt ihn für einen „Rechercheverbund“, in den auch die „Süddeutsche Zeitung“ verfilzt ist.[27]
BVerfG erlaubt Erhöhung der Rundfunkgebühren 2021
Das Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2021 besagt, daß ARD, ZDF und Deutschlandradio die Rundfunkgebühren erhöhen können, wenn sie einer Kommission aus Beamten den Eindruck vermitteln, sie könnten mehr Geld brauchen.[28][29][30]
Siehe auch
Literatur
- COMPACT-Spezial 34: Genug GEZahlt!, Verlag Compact Magazin GmbH, ohne Datum, Heftvorstellung
- Hans-Peter Siebenhaar: Die Nimmersatten: Die Wahrheit über das System ARD und ZDF. Eichborn Verlag, 2012, ISBN 978-3847905189
- Thomas Exner / Dennis Seifarth: Der neue „Rundfunkbeitrag“ – eine verfassungswidrige Reform, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Heft 24/2013, 15. Dezember 2013
- Anna Terschüren: Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland, Universitätsverlag Ilmenau, 2013, ISBN 978-3-86360-062-4 [Dissertation]
- Akif Pirinçci: Deutschland von Sinnen. Der irre Kult um Frauen, Homosexuelle und Zuwanderer. Lichtschlag in der Edition Sonderwege, Manuskiptum Verlagsbuchhandlung, Waltrop und Leipzig 2014, ISBN 978-3-944872-04-9 [Darin das Kapitel V.: „Mit dem Arschloch sieht man besser“, S. 155–193]
Verweise
- Tobias Fuchs: Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss nach Gerichtsurteil auf 1,8 Millionen Euro Ruhegeld verzichten, Business Insider, 21. September 2023
- Marco Gallina: 1,5 Millionen Euro für Journalisten auf der staatlichen Lohnliste, tichyseinblick.de, 7. März 2023
- Verein deutsche Sprache: Tagesschau und heute-Nachrichten sind die Sprachpanscher 2020, 28. August 2020
- GEZ-Verweigerung: Thüringerin seit zwei Monaten in Haft, Junge Freiheit, 4. April 2016
- Verfassungsgerichtshöfe – Diese Rundfunkurteile sind ein Witz, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. Mai 2014
- Text des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
- Razzia bei der GEZ: Bordellbesuche gegen Aufträge, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23. Januar 2007
- Urteile, Kommentare und Hilfen zum Rundfunkbeitrag, Wohnungsabgabe.de
- Michael Paulwitz: Deutschverbot im Radio, Junge Freiheit, 8. März 2014
- So viel verdienen die Chefs von ARD und ZDF, Wirtschaftswoche, 19. September 2013
- 2,9 Millionen für Buhrow-Pension, rp-online, 28. Juli 2014
Filmbeiträge
- Elsa Mittmansgruber: Inside Mainstream: Was Ex-Mitarbeiter über die Medien berichten, AUF1.TV, 24. August 2022, Dokumentation, Dauer: 1:53:21 Std.