Feldherr

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Generaloberst von Hindenburg und Stabschef Generalmajor Ludendorff, dem „Sieger bzw. Helden von Lüttich“[1] und zukünftiger „Befreier Ostpreußens“, auf dem „Feldherrnhügel“ von Frögenau über dem Schlachtfeld bei Tannenberg. Am Scherenfernrohr steht Oberstleutnant Hoffmann.

Als Feldherr oder Heerführer bezeichnet man den Oberbefehlshaber und höchsten Militärangehörigen im Krieg. Nach Carl von Clausewitz bezeichnet man als Feldherr den „an der Spitze eines gesamten Krieges oder eines Kriegstheaters stehenden General“. Clausewitz erwähnt auch den Unter-Feldherren, der sich jedoch – ähnlich dem Feldmarschall-Leutnant im Vergleich zum Feldmarschall – bereits in starkem Maße vom Feldherren unterscheidet, da er viele Entscheidungen nicht mehr alleinverantwortlich zu tragen hat. Damit wird die Trennungslinie zum Feldherren eindeutig der zufallenden Verantwortung zugeschrieben.

Erläuterung

Herzog bzw. Heerführer Ariovist (mit Flügelhelm) im Kampf gegen die Legionen des Feldherrn Cäsars am Rhein
Türkenbändiger Prinz Eugen von Savoyen genoß den Ruf des größten Feldherrn seiner Zeit.

Da Politik und Militär in der Geschichte nicht immer strikt getrennt waren, sind auch einige Politiker und Landes-Monarchen, die im Kriegsfalle ihre Armeen befehligt haben (u. a. als Generalfeldoberst, ggf. im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vertreten durch den Generalleutnant), den Feldherren zuzurechnen. Bei dem „allerhöchsten Kriegsherrn“ handelte es sich jedoch vornehmlich um den regierenden Monarchen, ohne Teilnahme am Waffengang auf der Wahlstatt.

„Der Heerführer und Feldherr unterscheiden sich von einem jeden andern Anführer dadurch, daß sie an der Spitze eines ganzen Heeres stehen. [...] Der Heerführer unterscheidet sich aber von dem Feldherrn dadurch, daß er das Heer nicht bloß zu kriegerischen Unternehmungen anführt, wie der Feldherr, sondern daß er auch der Befehlshaber eines Heeres auf jedem anderen Zuge sein kann.“[2]

Herzog

Auch der ursprüngliche Titel Herzog stammt, bevor er, wie andere unmittelbare Reichsstände in Deutschland, erblich wurde, von Heerführer oder Kriegsfürst als Anführer im Kriege. Herzöge (ahd. herizogo = Heerführer, aus heri = Heer und -zogo von ziehen bzw. mitreißen; der „vor dem Heer zieht“) waren in germanischer Zeit für die Dauer eines Kriegszuges gewählte Heerführer.

Deutschlands größte Feldherren

Robert M. Citino, Professor für europäische Geschichte an der University of North Texas und Autor zahlreicher Bücher, u. a. mit dem Titel „The German Way of War“ und „Death of the Wehrmacht“, schrieb 2012 in der hochangesehenen Fachzeitschrift „The Quarterly Journal of Military History“ über die zehn größten deutsche Feldherren und listete diese mit eingehender Erläuterung auf.

Professor Citino erkennt in der preußisch-deutschen Militärgeschichte das „Genie des Krieges“ schlechthin. Derartige Listen gelten im Nachkriegsdeutschland seit „Hitlers Krieg“ (gemeint ist der gegen Deutschland entfachte Zweite Weltkrieg) als höchst suspekt.

„Das Wirken eines Generals im deutsch-sowjetischen Krieg wird heute fast ausschließlich danach bewertet, wie viele Kriegsgefangene und Zivilisten in seinem Befehlsbereich verhungert oder umgebracht wurden, dagegen wird nach der militärischen Bewährung und Leistung nicht mehr gefragt.“ — Johannes Hürter, Militärhistoriker
Friedrich Karl von Preußen in der Uniform des 1. Leib-Husaren-Regimentes Nr. 1 (Totenkopfhusaren)

Die Liste

Die zehn größten Feldherren waren nach dem VS-amerikanischen Historiker aufsteigend:

Weitere große deutsche Feldherren (chronologische Auswahl)

Bedeutende Denkmale für deutsche Feldherren (Auswahl)

Filmbeiträge

Die großen deutschen Generäle und Feldherren:

Siehe auch

Literatur

  • Viktor von Sprösser: Deutschlands Heerführer (1640–1894) verewigt in den Namen der Regimenter und Bataillone des Deutschen Heeres in Wort und Bild dargestellt, Hirt (1895)

Fußnoten

  1. Dieser Ehrentitel stand auch dem Oberbefehlshaber General der Infanterie Otto von Emmich zu, der fortan als „Sieger“ oder, ggf. zur Unterscheidung, „Eroberer von Lüttich“ galt.
  2. Johann August Eberhard: Synonymisches Handwörterbuch der deutschen Sprache für alle, die sich in dieser Sprache richtig ausdrucken wollen. Nebst einer ausführlichen Anweisung zum nützlichen Gebrauche desselben. Nauck, 1819, S. 439–440