Diktatur

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Auszug aus dem Buch „Auch Du warst dabei“ zum Begriff der Diktatur

Eine Diktatur (lat.: dictare – vorschreiben) ist eine Herrschaftsform, bei welcher eine Fokussierung weitgehend unbeschränkter politischer und staatlicher Macht auf eine Person oder Personengruppe besteht, häufig mit ideologischer bzw. weltanschaulicher Begründung.

Wesen

Kennzeichen einer uneingeschränkten Diktatur ist insbesondere eine nicht durch das Volk legitimierte staatliche Herrschaftsstruktur (fehlende Volkssouveränität). Sie wird üblicherweise als Gegenstück der Demokratie thematisiert, welcher regelmäßig das Ideal einer Volkssouveränität unterstellt wird. Als Dauerherrschaft ist die Diktatur verbunden mit der Ignorierung oder Unterdrückung oppositioneller Ansichten, der Aufhebung der Gewaltenteilung und der Ausschaltung oder Behinderung der sogenannten Öffentlichkeit bei der Kontrolle von Politik und Staat, d. h. einer Verfolgung der eigenen politischen oder sonstigen Ziele auch unter weitgehender Mißachtung der im Volke vorherrschenden Meinung. Der Begriff der Diktatur wird seit der im 20. Jahrhundert beginnenden Epoche des plutokratisch gesteuerten Demokratismus häufig mißbräuchlich verwendet, vor allem zur Titulierung jedweder, von den Idealen der westlichen Wertegemeinschaft abweichender Staatsgefüge. Gewiß wird dabei regelmäßig verschwiegen, daß derlei Staatssysteme vom Volke auch auf nicht-parlamentarisch-demokratischem Wege legitimiert sein können.

Geschichte

In der Frühzeit der antiken altgriechischen Staaten war die Vorstellung einer Diktatur, der Tyrannis (gr. τυραννίς), noch keineswegs negativ, sondern wertneutral besetzt, zur Bezeichnung einer Alleinherrschaft, welche besonders in Zeiten der Not zur Bündelung der Kräfte als angeraten betrachtet wurde. Erst mit dem 5. Jahrhundert v. d. Z. wurde der Begriff dort im wesentlichen abschätzig gebraucht.

Während der römischen Republik war die Diktatur ein auf nur sechs Monate begrenztes Amt, das für Notzeiten geschaffen wurde (im Gegensatz zum einjährigen Konsulat, das an zwei Männer vergeben wurde). An einer einzigen starken Führungsperson hatten die Römer kein Interesse, da die Schreckensherrschaft des letzten der insgesamt sieben Etruskerkönige Tarquinius Superbus noch in Erinnung geblieben war. Caesar beendete während seiner Amtszeit schließlich diese demokratische Einrichtung, indem er sich zum Diktator auf Lebenszeit ernannte.

Führerstaat versus Diktatur

Die u. a. infolge der Umerziehung und BRD-Greuelpropaganda weit verbreitete Auffassung, der nationalsozialistische Führerstaat sei eine Diktatur gewesen, entspricht nicht der historischen Wahrheit. Gesetze und politische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung wurden während des Dritten Reiches im Sinne einer Volkssouveränität mittels Volksabstimmungen legitimiert. Die jeweiligen Fragestellungen waren allgemeinverständlich abgefaßt und konnten von den Stimmberechtigten in der Regel mit „Ja“ oder „Nein“ entschieden werden. Der nationalsozialistische Staat war ein Rechtsstaat, wenn auch nicht nach der heutigen kolportierten Aufassung im Sinne von Demokratismus; denn er handelte nach dem damaligen vom Volke legitimierten, geltenden Recht und gewährleistete allgemeinverbindliches Recht unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

Gemäß Führergrundsatz faßte der jeweilige Führer seine Beschlüsse nicht in alleiniger Entscheidungsgewalt wie ein Diktator, sondern stets in Abstimmung mit den zuständigen sachkundigen Beratungsorganen (Verantwortlichkeit nach oben). Die sodann gefaßten Beschlüsse wurden vom verantwortlichen Führer oder Leiter durch Erteilung entsprechender Anweisungen in die Praxis umgesetzt (Autorität nach unten).

Die BRD in ihrer Endphase als Erscheinungsform der Diktatur

In der BRD wird die Freiheitliche demokratische Grundordnung nicht real praktiziert; auch eine Volkssouveränität ist praktisch nicht existent. Die abgehaltenen Wahlen der sogenannten Volksvertreter der gleichgeschalteten Parteien sind kein Ausdruck des Volkswillens, sondern allenfalls das Ergebnis massiver Wahlpropaganda insbesondere der Massenmedien; letztere steuern die sogenannte „Öffentliche Meinung“. Bei der BRD handelt es sich um eine Verwaltungsdiktatur, d. h., die Verwaltungen des bundesdeutschen Besatzungskonstruktes sind bestimmend und mitnichten die Parteien. Die parlamentarischen Beschlüsse, welche typischerweise aus Fraktionszwang resultieren, sind im wesentlichen der Ausfluß des Wollens von nicht wählbaren beziehungsweise nicht abwählbaren Verwaltungen. Die BRD tritt nur zum Scheine als demokratisches und soziales Gebilde auf.

„[...] all das gab es schon einmal. Vor sehr langer Zeit. Der Althistoriker Christian Meier hat dieses seltsame Phänomen als eine Krise ohne Alternative bezeichnet und erstmals in den Jahren des Niedergangs der römischen Republik verortet: ‚Je mehr vonseiten des Senats – oder auch von anderer Seite – im Gemeinwesen reformiert wurde, umso schlimmer wurde es. Denn dann wurden alle möglichen Kräfte wach, weil sie sich plötzlich darin, wie sie sich in dem Gemeinwesen eingerichtet hatten, gestört sahen. [...] Das heißt, es fehlte an der gesellschaftlichen Kraft, die die Disposition gehabt hätte, ausgehend von handfesten Interessen und Meinungen die Dinge in eine neue Richtung zu treiben, um in einem Bewusstseinsbildungsprozess schließlich als politische Kraft alternativen Gedanken Resonanz, Materie, Intensität und Richtung zu geben.‘ Es kam nicht zur notwendigen Zuspitzung der Krise, die es dem politischen System ermöglicht hätte, sich im Zuge der Problemverarbeitung kontinuierlich weiterzuentwickeln. ‚Kurz: Man kam nicht auf die Idee, an der überkommenen Ordnung etwas zu verändern.‘“[1]

Ähnlich auch die Zeit:

„Indes mögen die Forscher auch schweigen – dem Leser muss man die Gründe nicht erklären. Ihm purzeln die Parallelen zur Gegenwart unserer überforderten Demokratien nur so entgegen. Die auf Balance und vorsichtiger Teilung der Macht beruhende römische Halbdemokratie hätte nur ein paar periphere Freiheiten und Privilegien des Adels aufgeben müssen, um sich selbst und die wesentlichen Freiheitsrechte zu bewahren. Aber da sie nichts aufgeben wollte – und je bedrohter sie sich fühlte, umso weniger –, wurde sie schließlich von den unbeherrschbaren Partikularinteressen hinweggefegt.“[2]

Zitate

  • „Wer zum Diktator geboren ist, der wird nicht gedrängt, der will; der wird nicht vorgedrängt, sondern drängt selber vor. Es ist nicht an dem, daß so etwas unbescheiden wäre; ist es etwa unbescheiden von einem Arbeiter, der sich zur schweren Arbeit drängt; ist es vielleicht vermessen von einem Mann mit hoher Denkerstirne, daß er nächtelang grübelt, bis er endlich der Menschheit eine Erfindung schenkt? Wer sich berufen fühlt, ein Volk zu regieren, hat nicht das Recht zu sagen: Wenn ihr mich wünscht oder holt, tue ich mit. Er hat die Pflicht, das zu tun.“Adolf Hitler vor dem Münchner Volksgerichtshof, 1924

Filmbeiträge

Hagen Grell: Gewaltenteilung – Ist die BRD eine Diktatur?
Die BRD - Eine Parteien-Diktatur
Dr. Hans-Joachim Maaz: Von der Demokratie zur Diktatur der Irrationalität

Siehe auch

Literatur

Verweise


Fußnoten