Führergrundsatz

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Gliederung des deutschen Führerstaates von 1933 bis 1945

Der Führergrundsatz, auch Führerprinzip genannt, war während der Zeit des deutschen Führerstaates von 1933 bis 1945 der Organisationsgrundsatz aller Erscheinungs- und Organisationsformen des deutschen Volkes. Dieser auch als deutsche „Führer-Demokratie“ bezeichnete Grundsatz beruht auf der inneren Verbundenheit der Volksgemeinschaft mit ihrem Führer.

Erläuterung

Führergrundsatz, im Deutschen Reiche seit 1933 der Organisationsgrundsatz aller Erscheinungs- und Organisationsformen des Volkes. F. bedeutet die organisatorische Seite der Führung, während im wahren Führertun ihr innerer Kern, die Verbundenheit zwischen Führer und Gefolgschaft, zu verstehen ist. Die beiden Hauptmerkmale des F. sind: Autorität nach unten und Verantwortlichkeit nach oben. Adolf Hitler als oberster Führer des Volkes fühlt sich dem ganzen Volk verantwortlich. Bei entscheidenden Entschlüssen hat er Volksabstimmung versichert. Dadurch unterscheidet sich der deutsche Führerstaat grundsätzlich von der Diktatur. Die leitenden Persönlichkeiten des Staates und der ihm eingegliederten öffentlich-rechtlichen Verbände werden nicht mehr durch Mehrheitswahlen zum Amt berufen und sind nicht mehr in ihrer Amtsführung von Mehrheitsabstimmungen abhängig. Statt der bei einer Mehrheitsherrschaft unvermeidlichen Abschiebung der Verantwortlichen auf eine unpersönliche Zahl erstrebt der F. klar erkennbare Führung durch verantwortliche Einzelpersönlichkeiten. Er beruht auf dem Gedanken der Auslese; führen sollen die jeweils fähigsten Männer. Darum treiben Partei und Staat bewußte Führerauslese. Die deutsche Gemeindeordnung 1935 brachte die Durchführung des F. auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung.“[1]

Wesen

Adolf Hitler erwähnt in den Auflagen von „Mein Kampf“ bis 1930 die „germanische Demokratie“, ohne den Begriff inhaltlich klar zu bestimmen.[2] Bei der Überarbeitung von „Mein Kampf“ 1930 wurde „germanische Demokratie“ mit „unbedingte Führerautorität“ ersetzt.

Seiner Verantwortung gegenüber dem deutschen Volk als höchste und letzte Instanz des nationalsozialistischen Staates entsprach der Führer Adolf Hitler, indem er bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung die Durchführung von Volksabstimmungen anordnete und sonstige Sachfragen in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen staatlichen Fachorganen, Fachbeiräten bzw. Fachberatern beantwortete. Insofern steht der Führergrundsatz in Gegensatz zur Diktatur; bei letzterer ist eine Beteiligung von beratenden Instanzen oder gar eine Befragung der Bevölkerung grundsätzlich ausgeschlossen. Die NSDAP wurde 1933 zur einzigen politischen Organisation des deutschen Volkes erklärt. Der Führer dieser Organisation war zugleich der Führer des Staates und der Wehrmacht.

Die beiden Hauptmerkmale des Führergrundsatzes sind Autorität nach unten und Verantwortlichkeit nach oben.

Bei dem auf natürliche Auslese ausgerichteten Führergrundsatz wird eine klar erkennbare Führung durch vollverantwortliche, vollautorisierte Einzelpersönlichkeiten angestrebt. Aufgrund der äußerst hohen Verantwortung sollen somit nur besonders fähige Personen Führer werden. Gemäß Führergrundsatz werden die leitenden Persönlichkeiten des Staates und der ihm eingegliederten öffentlich-rechtlichen Verbände durch Ernennung jeweils vom höherrangigen Führer berufen. Die Führer werden zum jeweiligen Amt nicht durch Mehrheitswahlen bestellt und sind auch nicht in ihrer Amtsführung von Mehrheitsbeschlüssen abhängig. Im Vorfeld ihrer politischen Entscheidungen werden die Führer durch die entsprechenden Gremien beraten. Damit steht der Führergrundsatz in Gegensatz zur Mehrheitsherrschaft insbesondere des Mehrparteienparlamentarismus, bei dem es unvermeidlich zur Abschiebung von Verantwortung auf nicht konkret verantwortungstragende, größtenteils weitgehend unwissende bzw. inkompetente Personengruppen kommt.

Professor Dr. jur. Ernst Rudolf Huber, renommierter Staatsrechtslehrer, hatte in seinem Buch „Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches“ unter anderem betont, daß „das völkische Führerreich auf der Erkenntnis beruht, daß der wahre Wille des Volkes nicht durch parlamentarische Wahlen [...] sondern [...] nur durch den Führer rein und unverfälscht hervorgehoben wird“.

Beschlußfassung

Während des Nationalsozialismus wurden die Beschlüsse gemäß Führergrundsatz vom Führer oder jeweiligen Unterführer gefaßt. Hierbei fanden in den betreffenden Organen, z. B. Kammern oder Senaten, keine Abstimmungen im Sinne von parlamentarischen Mehrheitsbeschlüssen statt, sondern der Führer wurde im Vorfeld seiner Beschlußfassung bei Sitzungen durch die ihm zugeordneten Gefolgsleute beraten. Auf Grundlage der so eingeholten Ratschläge wurden die Beschlüsse durch den Führer gefaßt und umgesetzt, wofür er dann auch seiner Gefolgschaft allerhöchste Verantwortung zu leisten hatte. Dabei herrschte zwischen Führer und beratender Gefolgschaft üblicherweise eine enge Bindung.

Im Gegensatz zum Diktator hat der Führer seine Beschlüsse nicht allein, sondern unter Berücksichtigung und Abwägung der entsprechenden Ratschläge seiner Gefolgsleute zu treffen. Die gefaßten Beschlüsse werden vom verantwortlichen Führer oder Leiter durch Erteilung entsprechender Anweisungen in die Praxis umgesetzt.

„Sie (z. B. die Kammern oder Senate) sind Arbeitseinrichtungen und keine Abstimmungsmaschinen. Das einzelne Mitglied hat beratende Stimme, aber niemals beschließende. Diese kommt ausschließlich nur dem jeweils dafür verantwortlichen Vorsitzenden zu.“Adolf Hitler in: Mein Kampf (Band 2), 502 Beratende Kammern – verantwortliche Führer

Henry Picker erwähnt in seinem Buch „Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier“, daß Adolf Hitler die Zentralisierung der Entscheidungsgewalt ablehnte. Laut dem Führer habe die Berliner Ministerialbürokratie die Aufgaben einer Zentralgewalt nicht richtig erfaßt. Deren Aufgabe sei es, „lediglich die Richtung“ anzugeben und „dort, wo Schäden auftreten“ einzugreifen.

„Man muß deshalb sehen, daß man draußen im Lande möglichst viele tüchtige Verwaltungsleute heranzieht und mit ihnen die Ministerialbürokratie durchsetzt. Solche Leute [...] kann man aber nur heranbilden, wenn man ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Können in eigenen Verwaltungsorganisationen unter Beweis zu stellen.“[3]

Je dezentralisierter das Reich verwaltet werde, so Hitlers Überzeugung, desto leichter ließen sich für die Zentralinstanzen fähige Leute finden, da diese sich in den Gauen bewährt hätten, Richtlinien geben könnten und wüßten, wo sie eingreifen müßten.

„Denn Männer, die etwas leisten und mit beiden Beinen in der Wirklichkeit stehen, lassen es sich als Oberbürgermeister und Landräte nicht ständig gefallen, daß Dinge, die sie mit ihren Mitarbeitern in langer schwieriger Kleinarbeit vorbereitet haben, irgendein Würstchen in einem Berliner Ministerium entscheidet und mit einer ablehnenden Entscheidung womöglich ihre ganze Arbeit zunichte macht.“

Picker vermerkt, daß er, der Führer, den Leitern in der Verwaltung daher große Freiheiten eingeräumt habe. Im Gegensatz habe er dafür unbedingte Disziplin gegenüber den Befehlen der obersten Führung eingefordert. Voraussetzung dafür war, daß die oberste Führung sich mit ihrem Befehl nicht in die „sogenannte Kleinarbeit“ einmische, da „die örtlichen Vorraussetzungen für diese überall anders seien“.[4]

Sonstiges

Der Führergrundsatz kam ab 1921 innerhalb der NSDAP und ihren Verbänden zur Anwendung. Der deutsche Staatsrechtswissenschaftler Ernst Forsthoff befaßte sich in seiner 1933 erschienenen Schrift „Der totale Staat“ mit dem Führerprinzip und dem damals neuen nationalsozialistischen Staatsaufbau im Sinne eines „Führerstaates“.[5]

Umsetzung im Dritten Reich

Die während der Weimarer Republik institutionalisierte Gewaltenteilung zwischen Reichs- und Landesregierungen einerseits sowie Legislative, Exekutive und Judikative andererseits wurde beseitigt; gemäß Punkt 25 des Parteiprogrammes der NSDAP von 1920 wurden die Behörden einer „starken Zentralgewalt des Reiches“ untergeordnet und somit Teil eines nach unten organisierten „Führerstaates“. Die Organisationsstruktur aller öffentlichen Dienststellen wurde auf den Führergrundsatz umgestellt. Dazu wurden neue Behörden geschaffen und bereits bestehende ersetzt, umstrukturiert oder aufgelöst. Durch das Arbeitsordnungsgesetz fand er Anwendung auf die deutsche Wirtschaft. Auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung brachte die deutsche Gemeindeordnung von 1935[6] die Verwirklichung des Führergrundsatzes.

Auf die Frage eines Journalisten an Hermann Göring vor dem Nürnberger Tribunal, ob er das „Führerprinzip“ aufrechterhalten würde, wenn er wieder an die Macht käme, antwortete der Reichsmarschall:

„Einige Dinge würde ich ändern, ansonsten aber glaube ich, daß das Führerprinzip und der Nationalsozialismus für Deutschland die einzig mögliche Lösung waren.“[7]

Vorkommen des Führergrundsatzes nach 1945

BRD

In der BRD kommt der Führergrundsatz in modifizierter Variante weiterhin vor. Beispiele hierfür sind die Verwaltungsgesellschaften des Bundes, der Länder und Kommunen sowie leistungsoriente private Wirtschaftsunternehmen. Die einmal bestellten Geschäftsführer agieren auf den ersten Blick zwar wie Führer gemäß nationalsozialistischem Führergrundsatz, jedoch erhalten diese, mit weitgehender Ausnahme derjenigen von privaten Wirtschaftsunternehmen, ihre Weisungen von höherrangigen Führern, welche gewiß nicht im Interesse des deutschen Volkes handeln, sondern Ausdruck der hierzulande eingesetzten Fremdherrschaft sind.

So unterliegen auch die höchsten Ämter der BRD-Verwaltung des Bundespräsidenten und Bundeskanzlers den höherrangigen Weisungen der Aufsichtsräte der Drei Mächte. Beschlußorgane gleichen meist primitiven Abstimmungsmaschinen, wobei das Abstimmungsverhalten der oftmals mit mangelhafter fachlicher Befähigung ausgestatteten Organmitglieder erheblicher Beeinflussung durch nicht dem Wohle des deutschen Volkes verpflichtete Interessenverbände ausgesetzt ist. Dabei wird postuliert, daß eine mehrheitliche Gremiumsentscheidung stets eine richtige Entscheidung sei. Insofern stehen solche modifizierten Führergrundsätze in Widerspruch zur nationalsozialistischen Staatsauffassung.

Zitate

  • „Es darf also in unserer Partei nur eine Richtung, eine Stimme, einen Führer geben. Der Rest ist Disziplin, Einsicht oder Glaube.“Adolf Hitler[8]
  • „Vorbild zu sein, ein Vorbild zu haben, letztlich auch in der Fähigkeit sinnbildlichen Erlebens und Gestaltens wurzelt, in der Möglichkeit, dies Vorbild zugleich als Sinnbild zu erleben? Und doch jubeln all die Hunderttausende dem Führer zu, jubeln ihm nicht nur als ihrem Führer, sondern auch als ihrem Vorbild! Und er kann ihnen doch Vorbild sein im tiefsten Sinne nur dann, wenn er ihnen zugleich Sinnbild des deutschen Volkes ist, Sinnbild alles dessen, was als Edelstes und Bestes deutscher Art als Sehnsucht und Aufgabe in ihnen lebendig ist!“ — Schriftstellerin und Publizistin Conradine Lück, 1935

Filmbeiträge und Reden

Der Führer spricht über die nationalsozialistische Staatsorganisation (1937):

Siehe auch

Literatur

  • Helmut Kaller: Der Führergrundsatz in der Deutschen Gemeindeordnung und der Gedanke der Selbstverwaltung, Dissertation, 1938 (PDF-Datei)
  • Otto Koellreutter: Der deutsche Führerstaat, Tübingen 1934
  • Herbert Krüger:
    • Der Führer als Wendepunkt des Denkens, 1934
    • Der Aufbau der Führerverfassung, Deutsches Recht 1935, S. 210
    • Führer und Führung, 1935

Fußnoten

  1. Der Neue Brockhaus (1938), Zweiter Band F–K, Eintrag „Führergrundsatz“ (S. 135)
  2. Vgl. Hermann Hammer: Die deutsche Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“, in Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 4 (1956), Seite 161–178
  3. Henry Picker: Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, S. 365 ff.
  4. Henry Picker (2003: 548)
  5. Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland (Google Bücher)
  6. Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935
  7. IMT 2. Prozeß, Nürnberg 1945–1946
  8. zitiert in: Otto Wagener: Hitler aus nächster Nähe, Arndt, 2. Aufl., Kiel 1987 (PDF-Datei)