Transferunion

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Transferunion: Deutschland als Zahlmeister Europas

Als Transferunion wird die Vereinbarung über eine Übertragung (= Umverteilung) von Werten bezeichnet. Bei einer Transferunion verpflichten sich zusammengeschlossene Staaten, Bundesländer oder kommunale Gemeinden zu einem regelmäßigen Finanzausgleich untereinander. Für die BRD soll die Transferunion, d. h. eine Haftungsgemeinschaft im Euroraum (de facto hart erarbeitetes deutsches Geld für die Unzulänglichen und Unwilligen anderer EU-Länder) nicht allein die völlige Aushebelung der Reste der wirtschaftlichen und monetären Eigenständigkeit bewirken. Es steht vielmehr zu befürchten, daß dieser Einflußfaktor, gemeinsam mit der Umerziehung und der Umvolkung, zum Volkstod führt – geplanter Volkstod an den Deutschen als der letzte und endgültige verlangte Kotau der „deutschen Nachkriegsbevölkerung“ als „Wiedergutmachung“ für die „Schuld“ beider Weltkriege.

„Bei einer Transferunion verpflichten sich zusammengeschlossene Staaten, Bundesländer oder Gemeinden zu einem regelmäßigen Finanzausgleich untereinander. Eurobonds würden einer Transferunion gleichkommen.“ — boerse.de

Länderfinanzausgleich

Historisches Vorbild ist der deutsche Länderfinanzausgleich, der zu absurden Bestrafungen einzelner Länder (besonders Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens) für ihre einträgliche Wirtschaftspolitik geführt hat, zugunsten namentlich der Stadtstaaten Bremen und Berlin, in denen Haushaltsdisziplin als politisch unpopulär gilt und als kleingeistig verschrien ist. Durch den absurden Umverteilungsschlüssel stehen die erfolgreichen Länder nach der pauschalen Beraubung schlechter da – was ihre faktischen Ausgaben etwa für Polizei, Universitäten und Investitionsförderung betrifft – als die begünstigten Länder.

Lange wurde mittels parteipolitischer Erpressung verhindert, daß die Geschädigten den Klageweg beschreiten. Auch ist es so, daß zwar Bayern lange Zeit hindurch Empfängerland war (bevor es etwa mittels Einwerbung von Unternehmen der Luft- und Raumfahrttechnologie einen deutlichen Wachstumsschub erlebte), daß die einzelnen jährlichen Zahlungen jedoch marginal waren im Vergleich mit dem heutigen Volumen der BRD-Transfers. Bayern und Hessen haben dennoch endlich im März 2013 Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie haben beantragt festzustellen, daß das sogenannte Maßstäbegesetz und das „Finanzausgleichsgesetz 2005“ mit Artikel 107 Abs. 2 Grundgesetz unvereinbar sind. In unbilliger Weise wurde auch danach noch das Verfahren politisch instrumentalisiert.[1][2]

Eurobonds

Eine sehr ähnliche Entwicklung steht zu erwarten, sobald eine – wie auch immer ausgestaltete oder bezeichnete – Transferunion zwischen den Euro-Staaten innerhalb der EU installiert sein wird. Schon seit dem Ausbruch der Griechenlandkrise zur Jahreswende 2009/2010 wird die Einführung von Eurobonds politisch gefordert, aber von Wirtschaftswissenschaftlern nahezu einhellig als Form der sozialistischen Ertragsvernichtung bekämpft. Da die Stimme der objektiven kausalen Analyse in der Politik jedoch nichts gilt, muß damit gerechnet werden, daß dem politischen Droh- und Erpressungspotential der Mehrheitsvoten (innerhalb der EZB) nachgegeben wird – also den Ländern, die generell eine permissive Weichwährungspolitik favorisieren.

In den Entscheidungsgremien der EZB können die BRD-Vertreter jederzeit überstimmt werden. Die BRD hat also keineswegs „nationale Rechte auf europäische Institutionen übertragen“, wie den BRD-Steuerzahlern von ihren Volksvertretern vorgelogen wird, sondern im Krisen- und Schadensfall ist das Gewicht der stabilitätsorientierten Euro-Länder ein irrelevantes Minderheitenvotum.

Transferunion

Weltnetz-Kritik an der Transferunion[3]

Auch bei der Frage der praktischen Einführung einer EU-weiten Transferunion geht es nicht zuerst um Regularien, um Gesetze oder Abmachungen, sondern vielmehr um deren stillschweigende und hinterrücks durchgesetzte Umgehung. Die Nichtbeistands-Klausel (auch „No-Bailout“-Klausel) bezeichnet eine fundamentale Klausel der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU, Artikel 125 AEU-Vertrag). Darin wird die Haftung der Europäischen Union sowie aller Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten einzelner Mitgliedstaaten ausgeschlossen. Als Teil des Vertrags von Maastricht wurde die Nichtbeistands-Klausel als Artikel 104b in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) aufgenommen. Im Laufe verschiedener Vertragsreformen wurde die Klausel durch den Vertrag von Amsterdam (Artikel 103 EG-Vertrag) und schließlich durch den Vertrag von Lissabon (Artikel 125 AEUV) übertragen, der Wortlaut blieb dabei weitgehend erhalten. Durch die Ergänzung des Vertrags von Lissabon um einen scheinbar nebensächlichen 3. Absatz zu Artikel 136, der die Schaffung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ermöglicht, wurde die Nichtbeistands-Klausel fahrlässig und im Grunde vertragswidrig eingeschränkt.

Die Nichtbeistands-Klausel wurde jahrelang in Wahlkämpfen beworben und eingeführt, um EU-Staaten politisch zur Haushaltsdisziplin zu veranlassen. Ihr rechtlicher Status war folglich von vornherein abhängig vom politischen Wohlwollen und stets Ausdruck einer älteren politischen Absicht. Der gemeinhin mit Gesetzen und Verträgen verbundene Gedanke einer vollen Rechtsverbindlichkeit war anfangs schon abgewehrt, weil in Brüssel seit je ein Opportunitätsstil gepflegt wird, der eher dem Viehmarkt und nur wenig der Staatsrechtslehre entspricht.

Jedes Kind kann sich denken, daß vertragliche Vereinbarungen, die mit Augenzwinkern unter Parteifreunden (oder als sogenannter „Kuhhandel“ in enger Verbindung mit sachfremden Gegenvereinbarungen) getroffen werden, klarerweise beim allerersten Krisenfall und in der ersten echten Notlage umstandslos beiseite geräumt werden. Nach amerikanischem Vorbild wurden zunächst einzelne Banken politisch definiert als „systemrelevant“ (das englische Schlagwort lautet: „too big to fail“). Auf Grundlage dieser politischen Definition – die alle Prinzipien verhöhnt und entwertet, die sonst gegen „Wettbewerbsverzerrung“, gegen „Handelshemmnisse“ und gegen „Protektion“ verkündet werden – konnte danach mühelos der Steuerzahler für gescheiterte Bankwetten und Bankverpflichtungen haftbar gemacht werden.

Von da aus (und unter weiterer Mißachtung von schriftlich niedergelegten Abmachungen) ist es nur ein kleiner Schritt, ganze Länder – deren Wahlvolk zugesichert worden ist, daß die Steuerbürger nicht haftbar gemacht werden für Mißwirtschaft in andern EU-Ländern – zu ständigen Transferzahlern zu machen. In der politischen Öffentlichkeit zählt ohnehin eher die persönliche Zuschreibung. Abseits wirtschaftswissenschaftlicher Analysen, und oft unvereinbar mit diesen, hat innerhalb der EU ein politischer Stil Einzug gehalten, der sich aus pauschalen Zuschreibungen über „die Griechen“, „die Spanier“ oder „die Deutschen“ speist. Hohn, Verachtung, Haß, alte Rechnungen (etwa gar Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg) sowie jede Art der Verdächtigung bestimmen seither den politischen Diskurs in den Massenmedien.

Zitate

  • „In Brüssel wird um die richtige Politik in der Eurokrise gestritten. Die Sozialisten sprechen sich für mehr Staatsausgaben und Investitionen aus. Für die Konservativen gefährdet eine ausufernde Neuverschuldung die Stabilität der Eurozone. Die Kommission bringt den Europäischen Stabilitätsmechanismus ins Spiel, um langfristig eine europäische Transferunion zu forcieren. [...] Die Kritiker sahen den ESM als Vorbote einer künftigen Schulden- und Transferunion. Junckers aktueller Vorstoß zeigt, daß diese Prognose richtig war. [...] Je länger die Wirtschaftskrise andauert, desto lauter werden die Rufe nach staatlichen Wachstumsimpulsen durch die Mitgliedstaaten werden. Mit der Einführung des ESM und den Plänen zur Zweckentfremdung der Gelder forciert Brüssel deshalb eine europäische Transferunion.“ — treffpunkteuropa.de, 2014
  • „Nicht nur bei mir, bei vielen ist die Grenze erreicht [...] Wir haben alle Kritiker mit guten Argumenten beruhigt: ‚Kein Land haftet für die Schulden eines anderen Staates! Eine Transferunion kann es gar nicht geben, weil eine Überschuldung anderer Staaten ausgeschlossen ist. Und wer die Stabilitätskriterien bricht, muß mit Sanktionen rechnen.‘ [...] Ich werde nicht dabei mitmachen, die Zusagen von damals ins Gegenteil zu verkehren.“Wolfgang Bosbach kurz vor seinem Rücktritt zum Thema Transferunion und dem dritten Hilfspaket für Griechenland gegenüber „Wallstreet online“, 18. Juni 2015

Siehe auch

Literatur

  • Gerd Habermann: Der Wohlfahrtsstaat. Die Geschichte eines Irrwegs. Propyläen Verlag, Berlin 1994, ISBN 3-549-05140-9
  • Roland Baader: Wider die Wohlfahrtsdiktatur. Zehn liberale Stimmen. Resch, Gräfelfing 1995, ISBN 3-930039-34-6
  • Heinz-Georg Neumann: Sozialreligion – Wider die moralische Verklärung modernen Parasitentums, in: Gerd-Klaus Kaltenbrunner (Hg.): Schmarotzer breiten sich aus – Parasitismus als Lebensform, Herderbücherei Initiative, Bd. 43, Freiburg i. Br. 1981, S. 138–153

Verweise

Fußnoten

  1. Zieht Bayern Klage gegen Finanzausgleich zurück?, Die Welt, 29. Juli 2014, mit der Meldung: „Horst Seehofer stellt einen Rückzug der Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich in Aussicht – falls seine Forderungen akzeptiert werden. Ihm schwebt ein ›Zukunftsfonds‹ aus Soli-Mitteln vor.
  2. Baden-Württemberg droht mit Klage gegen Länderfinanzausgleich, faz.net, 9. Juni 2015
  3. BildDung für das Volk