Adolf von Nassau
Adolf von Nassau ( um 1250; 2. Juli 1298 in Hasenbühel bei Göllheim in der Rheinpfalz, bestattet in der Krypta des Doms von Speyer) war von 1292 bis 1298 römisch-deutscher König. Er war der erste geistig und körperlich gesunde König des Heiligen Römischen Reiches, den die Kurfürsten ohne Bannspruch des Papstes absetzten.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Seine Eltern waren Graf Walram II. von Nassau und Adelheid von Katzenelnbogen. Er heiratete um 1270 Imagina von Isenburg-Limburg, mit der er acht Kinder hatte.
Graf von Nassau
Adolf wurde 1277 Graf von Nassau. Sein Erbe umfaßte die nassauischen Länder südlich der Lahn im Taunus. Zu seiner Herrschaft gehörten als Lehen des Reiches Wiesbaden und Idstein sowie im Auftrag des Bistum Worms die Vogtei über Weilburg. Weiterhin hatte er Teil am Gemeinschaftsbesitz des nassauischen Stammlandes um die Burg Nassau und die Laurenburg.
Unter Vermittlung seines Onkels Eberhard I. von Katzenelnbogen gelangte Adolf an den Hof Königs Rudolf I. von Habsburg, in dessen Umgebung er mehrfach bezeugt ist.
Königswahl
Adolf war Anfang vierzig, als er zum König gewählt wurde. Adolf hatte keine eigene Kanzlei, dürfte sich aber aufgrund seiner Beziehungen zu den Erzbischöfen von Köln und Mainz in den politischen Verhältnissen im Gebiet des Mittelrheins und von Mainz ausgekannt haben. Er sprach Deutsch, Französisch und Latein.
Dem Vorgänger Adolfs, dem römisch-deutschen König Rudolf I. von Habsburg, gelang es nicht, den böhmischen König Wenzel II. zu überreden, der Wahl seines Sohnes Albrecht zu seinem Nachfolger als Herrscher des Heiligen Römischen Reichs zuzustimmen. Nach dem Tod Rudolfs blieben die Bedenken Wenzels und der anderen Kurfürsten gegen Albrecht weiter bestehen.
Nur der Pfalzgraf Ludwig der Strenge versprach Albrecht, ihn zu wählen. Die Ressentiments gegen Albrecht gingen nach einer Quelle aus dem 14. Jahrhundert sogar so weit, daß der Erzbischof von Köln, Siegfried von Westerburg, die Ablehnung zum Prinzip erhob, indem er fälschlich argumentierte, daß es Unrecht sei, wenn der Sohn dem Vater auf den Thron folge.
Weiterhin kamen Wenzel und Siegfried mit Gerhard II. von Eppstein, dem Erzbischof von Mainz, überein, daß ein zukünftiger König hauptsächlich ihren Interessen dienen solle. Wenzel gelang es auch, den brandenburgischen und den sächsischen Kurfürsten auf seine Seite zu ziehen. Der sächsische Herzog beurkundete am 29. November 1291, er werde genauso abstimmen wie Wenzel. Der brandenburgische Markgraf dürfte eine ähnliche Verpflichtung abgegeben haben. Der Pfalzgraf und der Trierer Erzbischof beugten sich daraufhin der Mehrheit des Kurfürstenkollegiums.
Krönung
Am 5. Mai 1292 in Frankfurt/Main kam es zur Wahl und am 24. Juni 1292 in Aachen fand die Krönung statt.
Herrschaft
Wie mit dem Kölner Erzbischof vereinbart, blieb Adolf nach seiner Wahl vier Monate in dessen Herrschaftsgebiet. Der Erzbischof erwartete vom König eine Revision der Ergebnisse der Schlacht von Worringen 1288. Er hatte die Hoffnung, wieder größeren Einfluß in der Stadt Köln zu gewinnen. Trotz der engen Vorgaben emanzipierte sich Adolf rasch von seinen Wählern und schloß Bündnisse mit ihren Gegnern. So bestätigte er beispielsweise die Rechte von Adligen und der Stadt Köln, die sich gegen ihren Landesherrn gewandt hatten, und erweiterte diese Rechte sogar.
Auch die Versprechungen hinsichtlich der Herzogtümer Österreich und Steiermark brach Adolf sehr schnell. Albrecht vermied als kluger Diplomat eine Auseinandersetzung mit dem neuen König und erhielt gegen Herausgabe der Reichskleinodien, die er noch in seinem Besitz hatte, im November 1292 eine förmliche Belehnung mit Österreich, der Steiermark, der Windischen Mark und der Herrschaft Pordenone. Die Verfügung über die prestigeträchtigen Insignien und Reliquien des Reiches war ein zusätzliches und wichtiges Indiz für die Legitimität der Herrschaft des Königs, aber keine zwingende Voraussetzung. Mit jeder neuen Urkundenausfertigung rückte Adolf von seinen Versprechungen ein Stück weiter ab, ohne daß man ihn des offenen Vertragsbruchs bezichtigen konnte.
Auch sonst agierte Adolf als selbstbewußter Herrscher. Sein Hof war Anziehungspunkt für alle, die Schutz vor den mächtiger werdenden Territorialherren des Reiches suchten. Er hielt zahlreiche Hoftage ab, erneuerte bereits zu Beginn seiner Herrschaft den allgemeinen Landfrieden Rudolfs I. für weitere zehn Jahre und stiftete mindestens zwei regionale Landfrieden.
Adolf nutzte das Lehnswesen als eines seiner wichtigsten Herrschaftsinstrumente. Er verlangte von den geistlichen Reichsfürsten für die Belehnung mit Regalien eine Zahlung, die sogenannte Lehnsware, und steigerte dieses Verlangen bis zum Ärgernis. Zeitgenossen sahen in diesem Vorgehen simonistische Tendenzen. Auch die Wiedergewinnung und Verwaltung des Reichsgutes war ihm wichtig. So gelang ihm durch geschickte Heiratspolitik, ehemaliges Reichsgut wieder in die Verfügungsmacht des Reiches zu bringen.
Bündnis mit England
Im Jahre 1294 stand seine Herrschaft auf dem Höhepunkt. Adolf schloß mit dem angelsächsischen König Eduard I. ein Bündnis gegen das Westfrankenreich und erhielt dafür 60.000 Pfund Sterling, das entsprach 90.000 Goldmark. Das als Söldnertum aufgefaßte Bündnis und die Tatsache, daß Adolf seinen Verpflichtungen nicht nachkam, schadeten zwar seinem Ansehen, waren aber zunächst folgenlos.
Dem Vertrag waren Versuche Frankreichs vorausgegangen, das Herzogtum Burgund und die Grafschaft Flandern zu erobern. Als Folge des Flämischen Erbfolgekrieges versuchte Philipp der Schöne, Frankreich um Flandern zu erweitern. Graf Guido von Dampierre vermittelte daher das Bündnis zwischen Eduard I. und Adolf zu seinem Schutz. Adolf ließ im Reich Truppen für einen Krieg gegen Frankreich werben. Papst Bonifatius VIII. befahl jedoch 1295 den Frieden und drohte Adolf für den Fall des Kriegsbeginns mit der Exkommunikation.
Politik in Thüringen
Wenig später griff er im von Kämpfen zerrütteten Thüringen ein, indem er die Landgrafschaft von Albrecht dem Entarteten kaufte. Adolf nutzte dabei die Kämpfe, welche zwischen Albrecht und seinen Söhnen Friedrich und Dietrich IV. (Lausitz) ausgebrochen waren. Den Kauf vollzog er in seiner Eigenschaft als König und wohl mit Hilfe der Zahlungen aus England. Rechtlich gesehen war dies zulässig, da Adolf den Lehnsinhaber bewog, auf sein Lehen zu verzichten, und das Land wieder dem Reich zuführte. Weiterhin zog er die Markgrafschaft Meißen als Reichslehen ein, da diese nach dem Aussterben einer Nebenlinie der Wettiner im wörtlichen Sinne herrenlos und von einem Sohn Albrechts des Entarteten besetzt worden war.
Dieser Kauf und die Einziehung der Mark Meißen berührten aber die Interessen von gleich vier Kurfürsten. So konnte der Mainzer Erzbischof geltend machen, daß ein Teil Thüringens kein Reichslehen, sondern Mainzer Kirchenlehen sei. Böhmen konnte über den Machtzuwachs des Königs an seiner nördlichen Grenze auch nicht begeistert sein, zumal Adolf Wenzel II. die Belehnung mit der Mark Meißen zugesagt hatte. Auch hofften alle Kurfürsten, aus den Wirren in Thüringen Gewinn zu schlagen. Neben der vordergründigen Rückführung von Reichslehen zum Reich ist aber auch nicht auszuschließen, daß Adolf bestrebt war, sich eine, wenn auch kleine, Hausmacht aufzubauen. Zunächst gelang es Adolf, seine Erwerbungen diplomatisch abzusichern und den brandenburgischen Markgrafen zum aktiven Handeln und den Mainzer Erzbischof sowie den Herzog von Sachsen zumindest zur Duldung des Kaufes zu bewegen.
Zwei blutige Feldzüge waren zur Sicherung der Erwerbungen notwendig, ein Landfrieden sicherte die Errungenschaften. Zwei Jahre später, im Sommer 1296, verkündete Adolf auf der Einladung zu einem Hoftag stolz, daß er durch seine Maßnahmen den Besitz des Reiches bedeutend vermehrt habe.
Absetzung und Tod
Fürstenallianz gegen Adolf
Anlaß für die Auseinandersetzungen mit den Kurfürsten war die zuvor hingenommene Thüringenpolitik Adolfs. Zu Pfingsten 1297 schlossen sich der Brandenburger Kurfürst, der sächsische Herzog und der böhmische König zusammen, um ihre Interessen durchzusetzen. Der Kölner Erzbischof Gerhard II. stand dieser Gruppe nahe.
Im Februar 1298 wurde die Lage für Adolf bedrohlich, denn Wenzel II. und Albrecht von Habsburg legten ihre jahrelangen Streitigkeiten um Österreich und die Steiermark bei und trafen Vereinbarungen für den Fall, daß Adolf abgesetzt und Albrecht an seiner statt gewählt würde. Eventuell gab es bereits bei der Krönung Wenzels zum böhmischen König am 2. Juni 1297 ein Treffen der Kurfürsten. Im Januar 1298 wurde durch den Mainzer Erzbischof Albrecht von Habsburg vor ein Reichsgericht zitiert, um Albrecht und Adolf zu einem Kompromiß zu zwingen. Dies gelang aber nicht; es kam sogar zu verlustreichen Kämpfen zwischen beiden im Oberrheintal, die jedoch keine Entscheidung brachten. Im Mai 1298 lud nun der Mainzer Erzbischof den König vor Gericht, damit der Streit dort entschieden würde. Allerdings konnte der König als fehdeführende Partei nicht gleichzeitig Richter sein; auf der anderen Seite mußte er diese Ladung als Provokation empfinden, da Albrecht gegen ihn, den rechtmäßigen König, die Waffen erhoben hatte. Das erste Treffen am 1. Mai und ein weiteres am 15. Juni, auf denen die Streitigkeiten geklärt werden sollten, kamen dementsprechend nicht zustande.
Ein Treffen zwischen dem Mainzer Erzbischof, dem Herzog von Sachsen und drei Brandenburger Markgrafen am 23. Juni 1298 führte dann zu einem Gerichtsverfahren gegen den König selbst. Der Kölner Erzbischof und der böhmische König hatten den Mainzer Erzbischof zuvor ermächtigt, in ihrem Namen zu handeln. In diesem Verfahren wurde Adolf wegen zahlreicher Verbrechen angeklagt, darunter des fortgesetzten Landfriedensbruches in Thüringen und des Bruches der Versprechungen an den Mainzer Erzbischof. Adolf wurde seines Amtes für unwürdig und seiner Königswürde für verlustig erklärt.
Juristische Winkelzüge
Bemerkenswerterweise wurde Adolf vor seiner Absetzung nicht vom Papst exkommuniziert. Der Papst war wahrscheinlich nicht einmal in das Absetzungsverfahren einbezogen worden. Die Fürsten versuchten zwar, ihre Argumente ähnlich zu formulieren wie Innozenz IV. bei der Absetzungserklärung Friedrichs II., dennoch war der Vorgang für diese Zeit ungeheuerlich. Denn Adolf war durch die Wahl und die Krönung nach dem zeitgenössischen Verständnis durch Gott als Herrscher erwählt worden, und die Fürsten brachen ihren Eid, in welchem sie dem König Treue geschworen hatten.
Deshalb tauchen in der Liste der Anklagepunkte auch solche auf den ersten Blick eigenartigen Freveltaten auf wie die Schändung von Hostien und die simonistische Erpressung von Geldern. Weiterhin gab es keine reichsrechtliche Regelung für die Absetzung des Königs. Deshalb beriefen sich die Fürsten auf ihr Wahlrecht, aus dem sich auch das Recht zur Absetzung eines König ableite. Diese Argumentation war insofern problematisch, da es ja mit der Absetzung Friedrichs II. bereits einen Präzedenzfall gab. Nach dieser kirchenrechtlichen Regelung war aber nur der Papst zur Absetzung befugt.
- „Nachdem infolgedessen über das zuvor Gesagte mit allen dabei anwesenden Kurfürsten, Bischöfen, Prälaten, Herzögen, Grafen, Landherren und Weisen zuvor eine sorgsame Erörterung stattgefunden hat, erklären Wir auf allgemeinen Rat mit dem Willen aller und mit einhelliger Zustimmung der Anwesenden, daß dem zuvor genannten Herrn Adolf, der sich des Königtums so unwürdig erwiesen hat und der wegen seiner Ungerechtigkeiten und der zuvor genannten Gründe von Gott vertrieben wurde, damit er nicht weiter regiert, vom Herrgott das Königtum, das er bisher innehatte, entzogen wurde; Wir verkünden, daß es ihm entzogen wurde, und überdies entziehen Wir es ihm auf Veranlassung des einstimmigen Spruches der zuvor genannten Kurfürsten; indem wir den Spruch anwenden und indem Wir alle, die durch Treueid an ihn gebunden waren, von diesem Eid auf immer lösen, verbieten Wir festiglich, daß ihm etwa jemand künftig als König gehorcht oder geneigt ist.“
- Aus der Urkunde über die Absetzung König Adolfs, 23. Juni 1298
Wahl Albrechts und Tod Adolfs
Im Anschluß an die Absetzung kam es zur Wahl Albrechts von Habsburg zum neuen König. Wie diese Wahl ablief, ist heute nicht mehr genau zu klären, da die Chronisten kaum etwas darüber berichteten. So ist zum Beispiel die Frage offen, ob Albrecht die Wahl tatsächlich zunächst nicht annehmen wollte, wie er später gegenüber Papst Bonifatius VIII. behauptete.
Die Absetzung Adolfs war eine Sache, eine andere die Durchsetzung der Entscheidung gegenüber Adolf. Doch der Konflikt zwischen König Adolf und der fürstlichen Opposition entschied sich bald auf dem Schlachtfeld. Am 2. Juli 1298 trafen die Heere Adolfs und Albrechts in der Schlacht bei Göllheim aufeinander. Der kleine Ort liegt in der Nordpfalz zwischen Kaiserslautern und Worms nahe dem Massiv des Donnersberges. Nach heftigen Angriffen fiel Adolf zusammen mit seinem Bannerträger und einigen Getreuen. Daraufhin wandte sich sein Heer zur Flucht und löste sich auf.
Albrecht verwehrte den Gefolgsleuten Adolfs, den Leichnam des gefallenen Königs im Kaiserdom von Speyer beizusetzen. Daher wurde er zunächst im Zisterzienserinnenkloster Rosenthal beigesetzt und erst später nach Speyer überführt.
Am 29. August 1309 ließ König Heinrich VII. den Leichnam in den Speyerer Dom überführen. Hier wurde er neben Albrecht beigesetzt, der 1308 einem Mordanschlag zum Opfer gefallen war. Im Jahr 1824 ließ Herzog Wilhelm von Nassau in der Vorhalle des Domes ein Grabmonument errichten. Dieses zeigt König Adolf in Rüstung kniend im Gebet versunken. Mit der Planung des Grabes war Leo von Klenze beauftragt.
Nachwirken
Wahrscheinlich im 19. Jahrhundert entstand die Sage, daß Adolf ein Graf aus dem Nürnberger Raum gewesen sei. Dieser Irrtum beruhte wahrscheinlich auf der Verwechslung mit Emich I. von Nassau-Hadamar, der nach seiner Heirat mit Anna von Nürnberg um 1300 Inhaber der Burg Kammerstein war.
Im Jahre 1841 ließ Herzog Adolph zu Nassau vom Düsseldorfer Maler Heinrich Mücke ein Portrait König Adolfs anfertigen, das 1843 im Frankfurter Kaisersaal im Römer aufgehängt wurde. Das Bild zeigt König Adolf mit Brustharnisch und weißem Mantel. Auf dem Kopf trägt er eine eiserne Krone mit „angedeuteter Pickelhaube“, in der rechten Hand hält er ein Schwert, in der linken einen Schild mit einem Adler. Neben der Namensunterschrift trägt das Bild den lateinischen Ausspruch „Praestat vir sine pecunia quam pecunia sine viro“ (Besser ein Mann ohne Geld als Geld ohne Mann). Bei dem Portrait handelt es sich um eine idealisierte Darstellung im Geist des Historismus durch den Künstler, die sich nicht an vorhergehenden Bildnissen orientierte. Heinrich Mücke standen keine zeitgenössischen Bilder des Königs zur Verfügung, andere Darstellungen, zum Beispiel die Georg Friedrich Christian Seekatz zugeschriebene, verwarf er als zu mittelmäßig.
Am 8. Mai 1858 wurde für das Herzogtum Nassau von Herzog Adolph ein Verdienstorden begründet. Der Name des Herzoglich Nassauischen Militär- und Civilverdienstordens Adolphs von Nassau bezieht sich auf König Adolf von Nassau, den bedeutendsten Vertreter des walramischen Linie des Hauses Nassau. Zwar wurde das Herzogtum Nassau 1866 von Preußen annektiert, aber Herzog Adolph hielt den Orden aufrecht und erneuerte ihn, nachdem er 1890 Großherzog von Luxemburg geworden war. Bis heute ist er ein angesehener Hausverdienstorden des Hauses Nassau.
Nachkommen
Aus der Ehe mit Imagina von Isenburg-Limburg entstammen mindestens acht Kinder:
- Heinrich (starb jung)
- Imagina (starb jung)
- Ruprecht VI., Graf von Nassau ( vor 1280, 2. November 1304)
- Mechthild, ( 1280, 1323) heiratete Rudolf den Stammler
- Gerlach I., Graf von Nassau ( vor 1288, 7. Januar 1361)
- Adolf ( 1292, 1294)
- Adelheid, Äbtissin von Klarenthal seit 1311 ( 1338)
- Walram III., Graf zu Nassau-Wiesbaden ( 1294, 15. Mai 1324)
Literatur
- Wilhelm Preger: „Albrecht von Oesterreich und Adolf von Nassau“ (1869) (PDF-Datei)
- Ottokar Lorenz: „Über die Wahl des Königs Adolf von Nassau“, Wien 1867 (PDF-Datei)
- Leonard Ennen: „Die Wahl des Königs Adolf von Nassau (1292): ein Beitrag zur deutschen Kaisergeschichte“, Cöln 1866 (PDF-Datei)
- Heinrich Friedrich Theodor Kohlrausch, Heinrich Schneider: „Bildnisse der deutschen Könige und Kaiser. Von Karl dem Großen bis Franz II. nach Siegeln, Münzen, Grabmälern, Denkmälern und Original-Bildnissen gezeichnet; nebst charakteristischen Lebensbeschreibungen derselben“, Erste Abtheilung in 8 Heften von Karl dem Großen bis Maximilian I., 1844 (PDF-Datei)
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