Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich)

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Kaiserstandarte des Deutschen Heeres 1888–1918 bzw. Stander (Kommandoflagge zur Standortbestimmung) des Deutschen Kaisers, des Obersten Kriegsherrn

Deutsches Heer ist die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 gemäß Art. 60 ff. der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871. Im Volksmund wird es oftmals auch inoffiziell als Kaiserliches Heer oder Kaiserliche Armee, militärhistorisch als Alte Armee bezeichnet. Das Deutsche Heer wurde am 19. Januar 1919 vom Friedensheer abgelöst.

Zum Deutschen Heer gehörten die Landstreitkräfte von Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg. Die Streitkräfte der anderen deutschen Staaten waren eingegliedert und bildeten oft eigene Regimenter oder Bataillone. Die Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg hatten eigene Kriegsministerien und unterstanden dem jeweiligen König als Bundesfürst, das gesamte Deutsche Heer stand jedoch im Krieg unter dem Oberbefehl des Deutschen Kaisers, zuletzt Wilhelm II..

Unter ständigem Oberbefehl des Kaisers und der Verwaltung des Reichs standen die Schutztruppe und die Marine. Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Präsenzstärke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und das Recht und die Pflicht für einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Militärbudget wurde durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten festgelegt.

Wehrpflicht

„Ein Volk in Waffen“, Plakatkunst 1914
Landser des Deutschen Heeres vom Grenadier-Regiment „Königin Olga“ (1. Württembergisches) Nr. 119 mit Pickelhaube
Otto Engelhardt-Kyffhäuser: „Sturm“, (1918); hier mit dem neu eingeführten Stahlhelm.

Jeder Deutsche, sofern tauglich und nicht wegen entehrender Strafen ausgeschlossen, war vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehrpflichtig. Jeder Wehrpflichtige konnte vom 20. bis zum 39. Lebensjahr zum Dienst im Heer oder der Marine herangezogen werden.

Die Dienstpflicht gliederte sich in:

  1. die aktive Dienstpflicht
  2. die Reservepflicht
  3. die Landwehrpflicht
  4. die Ersatz-Reserve-Pflicht.

Wer keiner dieser Kategorien angehörte, gehörte zum Landsturm.

Kampfflieger der Fliegertruppe des Deutschen Heeres im Ersten Weltkrieg

Aktive Dienstpflicht

Sie dauerte seit 1893 bei der Infanterie und allen übrigen Fußtruppen zwei Jahre, bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie drei Jahre, beim Train[1] ein oder zwei Jahre und bei der Marine drei Jahre.

Einjährig-Freiwillige

Junge Männer, die eine wissenschaftliche Befähigung (zum Beispiel Zeugnis nach einjährigem Besuch der Untersekunda, Reifezeugnis) nachweisen konnten oder die Einjährigen-Prüfung bestanden hatten, sowie finanziell in der Lage waren, sich selbst einzukleiden, konnten ihrer Dienstpflicht als sogenannte Einjährig-Freiwillige genügen. Sie mußten sich zwischen dem vollendeten 17. und 20. Lebensjahr freiwillig melden. Die Prüfung erstreckte sich auf drei Sprachen (Deutsch und zwei Fremdsprachen) sowie Geographie, Geschichte, Literatur, Mathematik, Physik und Chemie. Die Einstellung erfolgte zum 1. Oktober eines jeden Jahres, ausnahmsweise auch zum 1. April eines Jahres. Die Einjährig-Freiwilligen durften, sofern möglich, sich den Truppenteil selbst aussuchen und dienten ein Jahr. Nach sechs Monaten aktiver Dienstzeit konnten sie zum Gefreiten befördert werden.

Juristische Grundlagen

Die Grundzüge für die Stärke und Organisation des Deutschen Heeres waren insbesondere festgelegt durch:

  1. die Reichsverfassung vom 16. April 1871
  2. den Bündnisvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Bayern vom 23. November 1870
  3. die Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg vom 21./25. November 1870[2]
  4. die Konventionen zwischen Preußen und Sachsen vom 7. Februar 1867
  5. die Konventionen zwischen Preußen und den sonstigen Bundesstaaten
  6. das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874
  7. die Gesetze betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres.

Der Fahneneid

Der Eid war ein feierliches Versprechen, bei dem man Gott zum Zeugen der festen Absicht, das Versprechen zu halten, anrief. Die Eidesformel lautete in Preußen und Elsaß-Lothringen:

„Ich (Vor- und Zunahme) schwöre zu Gott dem Allwissenden und Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß ich Seiner Majestät dem König von Preußen (Elsaß-Lothringen: ‚dem Kaiser‘), Wilhelm II, meinem allergnädigsten Landesherrn, in allen und jeden Vorfällen, zu Land und zu Wasser, in Kriegs- und Friedenszeiten und an welchen Orten es immer sei, getreu und redlich dienen, Allerhöchstdero[3] Nutzen und Bestes befördern, Schaden und Nachteil aber abwenden, die mir vorgelesenen Kriegsartikel und die mir erteilten Vorschriften und Befehle genau befolgen und mich so betragen will, wie es einem rechtschaffenen, unverzagten, pflicht- und ehrliebenden Soldaten eignet und gebühret. So wahr mir Gott helfe durch Jesum Christum und sein heiliges Evangelium! (Jüdische Soldaten. ‚So wahr mir Gott helfe!‘)“

Anzumerken ist noch, daß die Eidesformeln in den verschiedenen Bundesstaaten etwas von der o. a. abwichen, allein bedingt durch den unterschiedlichen Titel der Herrscher, aber auch durch landeseigene Formulierungen. So wurde z. B. in den Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck auf „... den hohen Senate der freien und Hansestadt...“ geschworen. Sinn und Zweck der Formulierungen waren jedoch überall gleich.

Gliederung

In Friedenszeiten war die höchste Führungs-, Ausbildungs- und Verwaltungsebene das Armee-Korps. Die Überwachung aller Maßnahmen der Armee-Korps oblag den Armee-Inspizienten, die in Vertretung des Obersten Kriegsherrn ausschließlich Inspektionsrecht bis in die unterste Ebene, aber keinerlei Führungsaufgaben hatten. Insbesondere bei den jährlichen Manövern traten die Armee-Inspizienten in Erscheinung. Dafür wurde das Heer in Armee-Inspektionen mit zugeteilten Armee-Korps gegliedert. Ursprünglich waren fünf Inspektionen, 1914 dann acht Inspektionen vorhanden. Im Kriegsfall wurden diese Inspektionen in Armeen umgegliedert.[4] Der Stab bestand aus dem Armee-Inspizienten, einem Generalstabsoffizier sowie gegebenenfalls aus einem Adjutanten und einem weiteren Offizier; der Sitz war am jeweiligen Wohnort des Armee-Inspizienten.

Daneben existierten noch die General-Inspektionen und Inspektionen der Waffengattungen, die sich um waffengattungsspezifische Angelegenheiten (Ausrüstung, Remontierung usw.) zu kümmern hatten.

Inspektion Standort inspizierte Armeekorps
I. Armee-Inspektion Hannover,
ab 1900 Berlin,
ab 1914 Danzig
1871: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps
ab 1906: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps
ab 1914: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps
II. Armee-Inspektion Dresden,
ab 1906 Meiningen,
ab 1914 Berlin
1871: V. Armee-Korps, VI. Armee-Korps, XII. Armee-Korps
ab 1906: V. Armee-Korps, VI. Armee-Korps, XII. Armee-Korps, XIX. Armee-Korps
ab 1914: Garde-Korps, XII. (1. Kgl. Sächsisches) Armee-Korps, XIX. (2. Kgl. Sächsisches) Armee-Korps
III. Armee-Inspektion Darmstadt,
ab 1906 Hannover
1871: VII. Armee-Korps, VIII. Armee-Korps, XI. Armee-Korps
ab 1906: VII. Armee-Korps, VIII. Armee-Korps, XI. Armee-Korps, XIII. Armee-Korps, XVIII. Armee-Korps
ab 1914: IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps
IV. Armee-Inspektion Berlin,
ab 1906 München
1871: III. Armee-Korps, IV. Armee-Korps
zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps
ab 1906: III. Armee-Korps, IV. Armee-Korps
zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps
ab 1914 :III. Armee-Korps
zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps, III. Bayerisches Armee-Korps
V. Armee-Inspektion Karlsruhe 1871: XIV. Armee-Korps, XV. Armee-Korps
ab 1906: XIV. Armee-Korps ,XV. Armee-Korps, XVI. Armee-Korps
ab 1914: , IX. Armee-Korps, XV. Armee-Korps
ab 1908
VI. Armee-Inspektion
Stuttgart IV. Armee-Korps, XI. Armee-Korps, XIII. (Kgl. Württembergisches) Armee-Korps
ab 1913
VII. Armee-Inspektion
Saarbrücken XVI. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps,

XXI. Armee-Korps

ab 1914
VIII. Armee-Inspektion
Berlin XI. Armee-Korps, XX. Armee-Korps, XVIII. Armee-Korps

Daneben bestand ab 1898 die Generalinspektion der Kavallerie, der die Kavalleriebrigaden der Divisionen jedoch nicht unterstellt waren.

Inspektion Standort
Generalinspektion der Kavallerie Berlin
Kavallerieinspektion 1 Posen
Kavallerieinspektion 2 Stettin
Kavallerieinspektion 3 Straßburg
Kavallerieinspektion 4 Saarbrücken

Den 25 Armeekorps (davon drei bayerische mit separater Numerierung, zwei sächsische und ein württembergisches) unterstanden in der Regel zwei Divisionen. Die Gesamtstärke eines Armeekorps betrug 1.554 Offiziere, 43.317 Mann, 16.934 Pferde, 2.933 Fahrzeuge. Die Divisionen umfaßten in der Regel zwei Infanterie-Brigaden zu je zwei Regimentern, eine Kavalleriebrigade zu zwei Kavallerie-Regimentern und eine Feldartilleriebrigade zu zwei Regimentern. Ein Infanterie-Regiment bestand normalerweise aus drei Bataillonen zu je vier Kompanien, pro Regiment also zwölf Kompanien. Die Aufrüstung der Jahre 1912/1913 brachte für nahezu alle Regimenter die Aufstellung einer 13. (Maschinengewehr)Kompanie. Ein Kavallerie-Regiment bestand aus fünf Eskadronen (Bayern vier Eskadronen)

Daneben standen einem Armeekorps als Korpstruppen ein bis zwei Fußartillerieregimenter, ein Jägerbataillon, ein bis zwei Pionierbataillone, ein Trainbataillon (Transport) sowie teilweise verschiedene weitere Verbände, wie beispielsweise ein Telegraphenbataillon, ein bis zwei Feldpionierkompanien, ein bis zwei Sanitätskompanien, Eisenbahnkompanien usw. zur Verfügung. Ein Infanterieregiment hatte 1900 eine Friedensstärke von 69 Offizieren, sechs Ärzten, 1.977 Unteroffizieren und Mannschaften sowie sechs Militärbeamte, insgesamt also 2.058 Mann. Ein Kavallerieregiment kam auf 760 Mann und 702 Dienstpferde. Diese Stärke galt für Regimenter mit hohem Etat, Regimenter mit mittlerem oder niedrigerem Etat hatten eine geringere Stärke.

Eine Infanteriekompanie mit hohem Etat hatte fünf Offiziere und 159 Unteroffiziere und Mannschaften, mit niedrigerem Etat vier Offiziere und 141 Unteroffiziere und Mannschaften. Bei der Kavallerie bestanden im Frieden keine Korps, nur eine Division, die Garde-Kavallerie-Division.
Bei der Mobilmachung zum Ersten Weltkrieg wurde die Kavallerie aufgeteilt in Heereskavallerie und Divisionskavallerie.

Das Reichsheer umfaßte 1914:[5]

  • 651 Infanteriebataillone in 217 Regimentern zu drei Bataillonen
  • 18 Jäger-/Schützenbataillone
  • neun Unteroffiziersschulen, ein Lehr-Infanteriebataillon, eine Infanterie-Schießschule, eine Gewehr-Prüfungskommission
  • elf MG-Abteilungen, 233 MG-Kompanien, 15 Festungs-MG Abteilungen
  • 490 Kavallerieeskadronen in 98 Regimentern zu je fünf Eskadronen
  • 48 Kavallerieeskadronen in zwölf Regimentern zu je vier Eskadronen (nur Bayern)
  • 633 Feldartilleriebatterien in 100 Regimentern
  • eine Feldartillerieschießschule
  • eine Fußartillerieschießschule
  • 48 Fußartilleriebataillone in 24 Regimentern zu je zwei Bataillonen
  • 28 Pionierbataillone mit 26 Scheinwerferzügen
  • zwei Pionierregimenter (Nr. 23 und Nr. 30)
  • acht Eisenbahnbataillone
  • neun Telegrafenbataillone
  • fünf Luftschifferbataillone
  • fünf Fliegerbataillone (→ Fliegertruppe)
  • ein Kraftfahrbataillon
  • 25 Trainabteilungen
  • 317 Bezirkskommandos

Entwicklung der Mannstärke des Deutschen Heeres zu ausgewählten Zeitpunkten:

Jahr 1875 1888 1891 1893 1899 1902 1906 1908 1911 1913 1914
Soldaten 420.000 487.000 507.000 580.000 591.000 605.000 610.000 613.000 617.000 663.000 794.000

Truppengattungen

Neben den bisherigen klassischen Truppengattungen Infanterie, Kavallerie und Artillerie entstanden auf Grund der technischen Entwicklungen neue Truppengattungen, teilweise durch Vergrößerung schon früher bestehender kleinerer Einheiten (Pioniere, Train), teilweise durch Verwendung neuer technischer Geräte / Anwendungen durch die Armee.

Armeen im Ersten Weltkrieg

General-Inspektion des Militär-Verkehrswesens

Inspektion des Militär-Luft- und Kraftfahrwesens

Dienstgradgruppen

Im Deutschen Heer gab es sechs Dienstgradgruppen:

  1. Mannschaften (Gemeine)
  2. Unteroffiziere (mit und ohne Portepee)
  3. Subalternoffiziere,
  4. Hauptleute,
  5. Stabsoffiziere und
  6. Generale.

Die Dienstgrade der Preußischen Armee bildeten die Grundlage für die Dienstgrade des Deutschen Heeres bis zur heutigen Bundeswehr.

Fußtruppen Kavallerie Artillerie Beschreibung
Mannschaften
Grenadier, Füsilier, Jäger, Musketier, Gardist, Infanterist, Soldat, Pionier Dragoner, Husar, Jäger, Kürassier, Ulan, Reiter, Chevauleger Kanonier, Fahrer Keine Befehlsgewalt. Der dienstgradlose Soldat wurde auch Gemeiner genannt.
Gefreiter Gefreiter Gefreiter Der Gefreite war der Stellvertreter des Corporals.
nicht vorhanden nicht vorhanden Obergefreiter / Bombardier Der Obergefreite ersetzte in der preußischen Fußartillerie 1859 die Unteroffizierscharge Bombardier. Beide Ränge zeichneten gewöhnlich die Richtschützen aus.
Unteroffiziere ohne Portepee
Unteroffizier / Corporal Unteroffizier / Corporal Unteroffizier / Corporal Der Corporal kommandierte eine bis zu 30 Mann starke „Korporalschaft“. Drei pro Kompanie. Bei den Jägern hieß der Unteroffizier Oberjäger.
Sergeant Sergeant Sergeant Gleich dem Unteroffizier stand der Sergeant einer Korporalschaft vor.
Unteroffiziere mit Portepee
Vizefeldwebel/

Vice-Feldwebel

Vizewachtmeister/

Vice-Wachtmeister

Vizewachtmeister/

Vice-Wachtmeister

Der Rang wurde 1873 im gesamten Heer eingeführt. In Kompanien mit nicht mehr als zwei Offizieren fungierten Vizefeldwebel als Zugführer – eine Dienststellung, die allgemein einem Leutnant oder Oberleutnant oblag.
Feldwebel Wachtmeister Wachtmeister Höchster Unteroffiziersrang. Der Feldwebel war mit dem inneren Dienst und Verwaltungsaufgaben betraut und arbeitete eng mit dem Kompaniechef zusammen.
Offizierstellvertreter Offizierstellvertreter Offizierstellvertreter Die Dienststellung wurde 1887 geschaffen. Dazu konnten aktive Vizefeldwebel und Feldwebel nach mindestens vier Jahren tadelsfreier Führung ernannt werden. Im Ersten Weltkrieg wurden zwei Planstellen pro Kompanie eingerichtet. Nach Kriegsende oder bei Entlassung war die Rückstufung in den alten Dienstgrad vorgesehen. Anrede war stets „Vizefeldwebel“ oder „Feldwebel“.
Fähnrich Fähnrich Fähnrich Offiziersanwärter im Unteroffiziersrang.
Subalternoffiziere
Feldwebelleutnant Feldwebelleutnant Feldwebelleutnant Seit 1877 der unterste Offiziersdienstgrad. Der Feldwebelleutnant hatte zwar den Rang eines Leutnants inne, rangierte jedoch stets hinter dem Inhaber des „wirklichen“ Dienstgrads, da er kein Offizierspatent besaß. Zwitterstellung zwischen Unteroffizier und Offizier. Zur Beförderung vorgesehen waren die Unteroffiziere des Beurlaubtenstandes (Reserve), nicht aber die „aktiven“ (d.h. die Berufs-)Unteroffiziere, die - allerdings nur im Kriegsfall - zu regulären Offizieren aufsteigen konnten.
Leutnant / Secondelieutenant Leutnant / Secondelieutenant Leutnant /

Feuerwerksleutnant

Stellvertreter des Hauptmanns, Kontrolle des praktischen Dienstes und der Unteroffiziere.
Oberleutnant /

Premierlieutenant

Oberleutnant /

Premierlieutenant

Oberleutnant /

Feuerwerksoberleutnant

Stellvertreter des Hauptmanns, Kontrolle des praktischen Dienstes und der Unteroffiziere.
Hauptleute und Rittmeister
Hauptmann / Kapitän Rittmeister Hauptmann / Kapitän Kompaniechef
Stabsoffiziere
Major Major Major Bataillonskommandeur
Oberstleutnant Oberstleutnant Oberstleutnant Vertreter des Regimentskommandeurs
Oberst Oberst Oberst Kommandeur eines Regiments
Generäle
Generalmajor Generalmajor Generalmajor Führer eines aus 3–6 taktischen Einheiten bestehenden Verbandes, Brigadekommandeur.
Generalleutnant Generalleutnant Generalleutnant Kommandeur eines Flügels bzw. einer Division, mit Anspruch auf Anrede „Exzellenz“.
General der Infanterie General der Kavallerie General der Artillerie Befehlshaber eines Treffens (Teil einer in Schlachtordnung aufgestellten Armee, normalerweise zwei Treffen in einer Schlacht) bzw. Kommandierender General eines Armeekorps (größter militärischer Verband in Friedenszeiten).
Generaloberst Generaloberst Generaloberst Seit 1854, Generaloberst war die Bezeichnung des höchsten regulär erreichbaren Generalsranges in der Preußischen Armee. Oberbefehlshaber einer Armee (im Kriege) bzw. Inspekteur einer Armee-Inspektion (im Frieden).
Generaloberst (mit dem Rang als Generalfeldmarschall) Generaloberst (mit dem Rang als Generalfeldmarschall) Generaloberst (mit dem Rang als Generalfeldmarschall) Seit 1911, Verleihung ehrenhalber. Ersetzte den bis dahin verliehenen Titel "charakterisierter Generalfeldmarschall".
Generalfeldmarschall Generalfeldmarschall Generalfeldmarschall Titel für besondere Verdienste, z. B. eine gewonnene Schlacht, eine erstürmte Festung oder einen erfolgreichen Feldzug.

Zitate

„Das preußische, dann deutsche Heer war eines der grandiosesten Beispiele des architektonischen,[6] dem nordischen Menschen entsprechenden, auf Ehre und Pflicht aufgebauten Männerbundes. Deshalb hat sich naturnotwendig gegen ihn der Haß der übrigen gerichtet.“Alfred Rosenberg über den Typus des deutschen Soldaten[7]

Siehe auch

Literatur

  • Albert Benary: Das deutsche Heer, Etthofen Verlag (1932)
  • Hein: Das kleine Buch vom Deutschen Heere, Verlag Lipsius & Tischer (1901); Nachdruck Weltbildverlag (1998), ISBN 978-3-8289-0271-8
  • Ralf Raths: Vom Massensturm zur Stoßtrupptaktik. Die deutsche Landkriegtaktik im Spiegel von Dienstvorschriften und Publizistik 1906 bis 1918, Freiburg (2009), ISBN 978-3-7930-9559-0
  • Uniformen der alten Armee: Das Waldorf-Astoria Album - Heer, Marine und Schutztruppen des Kaiserreichs, Motorbuch (2009), ISBN 978-3613030190
  • E. Hübner: Die graue Felduniform der Deutschen Armee (Militaria, Kaiserreich, Uniformen, Abzeichen, Kaiserliche Armee, 1. Weltkrieg, History Edition), Verlag Weber (2011), ISBN 978-3000337024
  • Friedrich Altrichter: Die seelischen Kräfte des Deutschen Heeres im Frieden und im Weltkriege (1933) (PDF-Datei)

Verweise

Fußnoten

  1. Train (franz. train, Wagenzug, Troß oder Fuhrwesen) war in der deutschen und französischen Militärsprache zwischen dem 18. und dem frühen 20. Jahrhundert die Bezeichnung für das militärische Transportwesen. Das Wort „Train“ bezeichnet eine Kolonne von Fahrzeugen oder von Packtieren, die Material für die Truppen transportiert, oder eine militärische Einheit, die auf den Transport bestimmter Militärgüter spezialisiert ist (z. B. Proviant, Munition, Brückengerät, Sanitätsmaterial oder Belagerungsgerät).
  2. Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen einerseits und Württemberg andererseits, betreffend den Beitritt Württembergs zur Verfassung des Deutschen Bundes
  3. Höfliche, förmliche Anrede oder Nennung, bezogen auf Mitglieder regierender Fürstenhäuser.
  4. Das kleine Buch vom deutschen Heere, Verlag von Lipsius & Tischler, Kiel und Leipzig 1901, Seite 24 ff.
  5. Neugebauer/Ostertag: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte, Band 2: Arbeits- und Quellenbuch, Rombachverlag, Freiburg 1993, 1. Auflage, Seite 212.
  6. Gemeint im übertragenen Sinn, als gegliedert erschaffen (Anmerkung Metapedia)
  7. Alfred Rosenberg: Der Mythus des 20. Jahrhunderts, Hoheneichen-Verlag, München, 75.–78. Aufl. 1935, Drittes Buch, II., Kap. 2 (S. 493)