Reichsarmee

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Reichsarmee (HRR))
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Reichsarmee, Reichsheer oder Reichsarmatur (lat. exercitus imperii; auch als Reichs-Creyß-Armee bezeichnet, d. h. Reichs-Kreis-Armee) wurde das Heeresaufgebot des Ersten Deutschen Reiches (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) in den letzten Jahrhunderten desselben bezeichnet. Anders als das Vasallenheer in fränkischer Zeit war sie nicht mehr das Heer des römisch-deutschen Kaisers, sondern ein unmittelbares Machtinstrument des Reiches und wurde vom Reichstag aufgeboten. Sie diente sowohl als Instrument der Reichsexekution nach innen als auch zur Verteidigung des Reiches nach außen. Neben dem Heer des römisch-deutschen Reiches gab es auch eine Kaiserliche Armee, die der Kaiser ohne Beteiligung des Reichstages (zumeist durch werben, u. a. von Landsknechten) aufstellte und einsetzte.

Die Reichsexekutionsarmee des Prinzen Karl Alexander von Lothringen (im Hintergrund) wehrt sich an der Mauer des Kirchhofs von Leuthen gegen die vorrückende Preußische Armee bei der Schlacht von Leuthen am 5. Dezember 1757. Gemälde von Carl Röchling.

Das Reichsheer von 1422

Generalfeldwachtmeister Leopold Wilhelm Markgraf von Baden-Baden (1657); der Markgraf wurde 1664 vom Reichstag (HRR) zum ersten bekannten Reichsfeldmarschall ernannt.

Auf dem Reichstag 1422 zu Nürnberg kam erstmals eine Aufstellung der für ein Reichsheer zu stellenden Truppen zustande.[1] In den folgenden hundert Jahren wurde der Umfang der Reichsarmee wechselnd in konkreten Truppenstärken oder in Geldbeträgen zu ihrer Finanzierung festgesetzt. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 wurde durch die „allzeit neueste Matrikel“ sowohl die Stärke auf 20.000 Mann Infanterie (genau 20.063) und 4.000 Mann Kavallerie (genau 4.202) wie auch die Summe der Entlohnung für einen Monat (Römermonat) auf 51.269 fl (= Gulden) festgeschrieben.[2]

Die Reichsmatrikel legte fest, welche Kontingente an Truppen die einzelnen Reichsstände zur Reichsarmee zu stellen hatten. Die erste Reichsmatrikel von 1422 schrieb folgende Truppen noch für die einzelnen Reichsstände vor:

  • 1.913 gleven [Anmerkung: ursprünglich Lanze, hier: die kleinste Einheit der Kavallerie, d. h. ein Ritter mit drei bis vier Mann Gefolge]
  • 24 gewapneter die geriten sind
  • 486 schuczen [Anmerkung: Schützen]
  • 20 schuczen gerittner
  • 6 spiss
  • 250 pferd[3]

1681: Reichsdefensionalordnung

Ausschnitt der Reichssturmfahne mit abgeschnittenem roten Wimpel – die Reichssturmfahne war eine ursprünglich im Krieg als Feldzeichen des Heiligen Römischen Reiches geführte Reiterfahne und Vorläuferin der Reichskriegsflagge. Die deutschen Könige haben sie zusammen mit Grafschaft, Burg und Stadt Grüningen vorzugsweise an schwäbische Edle als Reichslehen vergeben, weil die Schwaben von alters her das Vorstrittrecht innehatten. 1336 ging die Reichssturmfahne mit Grafschaft, Burg und Stadt endgültig als Erblehen an die Grafen von Württemberg, die der damit verknüpften Funktion nur anfangs nachkamen, sich jedoch bis ins 19. Jahrhundert damit schmückten und auch als Herzöge und Könige noch den Nebentitel Graf von Grüningen oder Graf zu Gröningen führten. Als Standarte hatte sie die Form einer kleineren Version des Reichsbanners des Heiligen Römischen Reiches.
Uniformen der Kavallerie des Schwäbischen Reichskreises 1793

Soll-Zusammensetzung der Reichsarmee 1681 unter Leopold I.:[4]

Reichskreis Kavallerie Infanterie
Österreichischer Reichskreis 2.522 5.507
Burgundischer Reichskreis 1.321 2.708
Kurrheinischer Reichskreis 600 2.707
Fränkischer Reichskreis 980 1.902
Bayerischer Reichskreis 800 1.494
Schwäbischer Reichskreis 1.321 2.707
Oberrheinischer Reichskreis 491 2.853
Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis 1.321 2.708
Obersächsischer Reichskreis 1.322 2.707
Niedersächsischer Reichskreis 1.322 2.707
Summe 12.000 28.000

Die weitere Aufteilung innerhalb des Kreises auf die einzelnen Reichsstände nach Maßgabe der Wormser Matrikel war jetzt Sache der Kreise.

Reichskriege

„Zu keinem Reichskrieg stellten alle Reichsstände oder seit 1681 alle Reichskreise gleichrangig Soldaten.“[5] Ob und wie viel Truppen sie tatsächlich nach erfolgtem Beschluß des Reichstages stellten, hing von den jeweils bestehenden politischen Verhältnissen innerhalb eines Kreises oder von seinen außenpolitischen Bestrebungen ab. Gegenüber dem Reich waren die kreisausschreibenden Fürsten im Falle eines erklärten Reichskrieges verantwortlich für die vollständige Gestellung des Kreiskontingents. Sie hatten auch die Kreisgeneralität der Reichsgewalt „anzuweisen, das heißt deren militärischem Kommando zu unterstellen“.[6]

Türkenkrieg 1663/64

Im Krieg des Kaisers gegen die Invasionstruppen der Osmanen (→ Türkenkriege) beschloß der am 20. Januar 1663 in Regensburg eröffneten Reichstag im Februar 1664, beinahe zwei Jahre nach seiner Ausschreibung, zur „eyligen Hülf“ die erste, noch freiwillige Armatur des Reiches. So stellte der Schwäbische Reichskreis zwei Regimenter zu Fuß und vier Kompanien Reiterei zur Reichsarmee.

„Die Vereidigung der meisten Generäle fand am 12. April 1664 in Regensburg statt, doch standen diesen vorerst noch keine Truppen zur Verfügung (die Reichskreise sollten ohne den österreichischen Kreis 16.956 Mann zu Fuß und 4.037 Mann zu Pferde auf bringen). Tatsächlich bestand jedoch, was vorweggenommen sei, die Armee des Markgrafen von Baden nur aus Truppen aus dem fränkischen, bayrischen, schwäbischen, westfälischen und niedersächsischen Kreis; jeder dieser Kreise hatte mit Ausnahme des schwäbischen und des bayrischen Kreises ein Regiment zu Fuß und ein Regiment zu Pferde gestellt, der bayrische Kreis hatte nur ein Kavallerieregiment aufzustellen, weil, wie bereits erwähnt, ein bayrisches Infanteriekorps bereits an der Mur stand. Das Kontingent des burgundischen Kreises stand überhaupt nicht zur Verfügung, während die Truppen des obersächsischen Kreises bereits seit Ende 1663 im Verband der Nordarmee unter Feldzeugmeister de Souches in Ungarn operierten. Schließlich sei noch erwähnt, daß das oberrheinische Kreiskontingent zu spät den Kriegsschauplatz erreichte4 5 (auch kurmainzische Kompagnien passierten erst Mitte Juli 1664 das niederösterreichische Waldviertel, ebenso auch Pfalzneuburgische Kompagnien zu Pferde, die zum Allianzkorps gehörten).“[7]

Die Reichsarmee war, trotz Rückschläge und einige Schwächen, bei der Schlacht bei St. Gotthard siegreich, und die Türkengefahr war bis zur Zweiten Wiener Türkenbelagerung gebannt.

Türkenkrieg 1683–1699

Gesamtstärke 1686: 40.000 Mann.[8] Verschiedene Reichskreise stellten Truppen zur Verfügung. So stellte der Schwäbische Reichskreis je ein katholisches und evangelisches[9] Regiment zu Pferd und Regiment zu Fuß als freiwillige Türkenhilfe nur dem Kaiser für sechs Feldzüge (1683–1686) in Ungarn jeweils auf Anforderung unter gewissen Bedingungen zur Verfügung.[10]

Französisch-Holländischer Krieg 1672–1678

Im Französisch-Holländischen Krieg wurde die Reichsarmee durch Reichsschluß von 1674 eingesetzt. Hier stellte beispielsweise der Schwäbische Reichskreis ab Sommer 1675 zwei katholische und zwei evangelische eigene Regimenter, die zwar dem Reichskommando unterstellt wurden, aber im Lande blieben. Sie wurden 1677 aufgelöst.

Pfälzischer Erbfolgekrieg 1688–1697

Der Reichsschluß vom 14. Februar 1689 legte die Teilnahme der Reichsarmee im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688–1697) gegen Frankreich fest. 1691 betrug ihre Gesamtstärke 19.000 Mann.[11] Hier stellte z. B. der Schwäbische Reichskreis drei katholische und zwei evangelische eigene Regimenter, ab 1691 ein zusätzliches gemischtes Dragonerregiment, ab 1696 ein weiteres gemischtes Regiment zu Fuß. Von 1693 bis 1698 nahm der Kreis außerdem drei württembergische Hausregimenter als Subsidientruppen in Sold, die er ebenfalls zur Reichsarmee stellte.

Spanischer Erbfolgekrieg 1701–1714

Für den Krieg gegen Frankreich im Spanischen Erbfolgekrieg (1701–1714) wurde die Reichsarmee laut Reichsschluß vom 30. September 1702 mobilisiert. Sie hatte 1702 eine Gesamtstärke 44.000 Mann.[12] Hier stellte der Schwäbische Reichskreis zwei Regimenter zu Pferd, ein Dragonerregiment und fünf Regimenter zu Fuß. Die fünf Grenadierkompanien wurden meist von ihren Regimentern getrennt in einem besonderen Grenadierbataillon als taktische Einheit eingesetzt.

Polnischer Erbfolgekrieg 1733–1738

Der Reichsschluß von 1734 bot die Reichsarmee aufgrund der Besetzung Lothringens durch Frankreich im Polnischen Erbfolgekrieg (1733–1738) auf. Dabei stellte z. B. der Schwäbische Reichskreis alle seine Truppen (ein Kürassier-Regiment, ein Dragonerregiment und drei Regimenter zu Fuß) auf. Der greise Prinz Eugen von Savoyen hatte noch einmal den Oberbefehl über die Reichsarmee am Rhein inne, wo ihm aber kein entscheidender militärischer Erfolg mehr gelang. Unter seinem Befehl kämpfte auch das preußische Kontingent, darunter Oberst und späterer König Prinz Friedrich, seit 1732 rehabilitiert und Chef des früheren Regiments zu Fuß „von der Goltz“ (1806: Nr. 15), das im damaligen Ruppin stationiert war.

Erster Koalitionskrieg 1792–1797

Der Reichsschluß vom 22. März 1793[13] setzte die Reichsarmee im Krieg gegen das revolutionäre Frankreich im ersten Koalitionskrieg (1792–1797) ein. Die Gesamtstärke betrug 1795 44.000 Mann.[14] Der Schwäbische Reichskreis stellte 1796 als einziger ein komplettes Corps (Fünffaches der Matrikularstärke (Quintuplum) = 7.300 Mann; mit einem Kürassier-Regiment, einem Dragoner-Regiment, vier Regimentern zu Fuß, zwei Grenadier-Bataillonen, zwei combinierten Bataillonen und einer Artillerie-Reserve von 20 Geschützen), gegliedert in drei Brigaden. Herzog Friedrich II. von Württemberg schloß am 17. Juli 1797 mit General Moreau einen Waffenstillstand und berief sein Kontingent vom schwäbischen Korps ab, der badische Markgraf Carl Friedrich folgte diesem Schritt am 25. Juli. Der Kreis verhandelte dann für die restlichen Truppen ebenfalls wegen eines Waffenstillstands. Noch vor Abschluß der Verhandlungen ließ der kaiserliche Feldmarschall Erzherzog Karl am 29. Juli die bei Biberach an der Riß stehenden Reste des schwäbischen Korps (4.000 Mann Infanterie, 850 Reiter und 21 Geschütze) durch 6.000 Mann umstellen und entwaffnen.[15] Der Fränkische Kreis stellte ein Kürassier-Regiment, ein Dragoner-Regiment, vier Regimenter zu Fuß, zwei Grenadier-Kompanien und Artillerie. Der Bayerische Kreis stellte ein Regiment zu Fuß. Kurpfalz-Bayern stellte seine Truppen direkt zur Reichsarmee. Der Oberrheinische Kreis stellte drei Regimenter. Der Kurrheinische Kreis stellte vier Regimenter, und der Niederrheinisch-Westfälische Kreis stellte drei Regimenter zu Fuß.

Zweiter Koalitionskrieg 1799–1802

Auch der letzte Krieg der Reichsarmee wurde gegen Frankreich geführt. Im zweiten Koalitionskrieg (1799–1802) wurde per Reichsschluß vom 16. September 1799 ein letztes Aufgebot aufgestellt. Der Schwäbische Reichskreis etwa stellte kein geschlossenes Korps. Württemberg und Baden stellten ihre Kontingente zusammen mit eigenen Truppen zur Reichsarmee. Das 3. Kreis-Infanterie-Regiment (Königsegg-Aulendorf) und das Kreis-Kürassier-Regiment (Hohenzollern) wurden mit österreichischen Uniformen in das österreichische Heer eingegliedert.

Die Reichsexekutionen

gegen Mecklenburg 1719

1718 beauftragte der Kaiser den Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg und den Fürsten von Braunschweig-Wolfenbüttel mit der Reichsexekution gegen Mecklenburg. 1719 marschierten 11.000 Mann in Mecklenburg ein und übernahmen mit kaiserlichem Mandat die Landesverwaltung von Mecklenburg.[16]

Gegen Preußen 1757–1763

Die wichtigste Reichsexekution erfolgte durch Reichsschluß vom 17. Januar 1757 gegen Preußen, das durch die Besetzung Sachsens nach Kämpfen mit der sächsischen Armee 1756 im Siebenjährigen Krieg Landfriedensbruch begangen hatte. Der Fränkische, der Schwäbische, der Oberrheinische, der Kurrheinische, der Niederrheinisch-Westfälische und der Sächsische Reichskreis stellten daraufhin mit großer Verspätung Truppen. Die Reichsarmee wurde in der Schlacht bei Roßbach geschlossen unter französischem Kommando eingesetzt und von den Preußen entscheidend geschlagen. Die Niederlage war primär auf fehlerhafte Planung durch den französischen Oberkommandierenden Prince Soubise zurückzuführen, die preußisch-deutsche Geschichtsschreibung gab der Reichsarmee später den Spottnamen „Reißausarmee“.

gegen Lüttich 1790/91

1789 verhängte das Reichskammergericht in Wetzlar die Reichsexekution über das revolutionäre Lüttich. In Unruhen war zuvor der Fürstbischof Cäsar Constantin Franz von Hoensbroech vertrieben worden. Der Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis war mit der Umsetzung der Reichsexekution beauftragt.[17]

Das Ende der Reichsarmee

Mit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ging auch die Reichsarmee unter. Der Rheinbund hatte keine einheitliche Heeresstruktur mehr, sondern sah nur die Stellung von Truppen unter französischem Kommando vor.

Siehe auch

Literatur

  • Helmut Neuhaus: Das Reich im Kampf gegen Friedrich den Großen – Reichsarmee und Reichskriegführung im Siebenjährigen Krieg. In: Bernhard Kröner (Hg.): Europa im Zeitalter Friedrichs des Großen – Wirtschaft, Gesellschaft, Kriege. München 1989, S. 213–243
  • Hans-Joachim Harder: Militärgeschichtliches Handbuch Baden-Württemberg. Herausgeber Militärgeschichtliches Forschungsamt, Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1987, ISBN 3-17-009856-X
  • Gerhard Papke: Von der Miliz zum Stehenden Heer: Wehrwesen im Absolutismus, in: Militärgeschichtliches Forschungsamt, Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft (1983), ISBN 3881991123
  • Martin Rink / Harald Potempa: Der Zusammenbruch des Alten Reichs (962-1806) und des alten Preußen im Jahre 1806. In: Militärgeschichte. Heft 3/2006, Militärgeschichtliches Forschungsamt, ISSN 0940-4163
  • Peter-Christoph Storm: Der Schwäbische Kreis als Feldherr. Duncker & Humblot Berlin 1974, ISBN 3-428-03033-8 (Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 21)

Fußnoten

  1. Anslag des teglichen kriegs zu Beheim, in: Histor. Komm., S. 156 ff.
  2. Reichsmatrikel
  3. Zitiert nach Heeresmatrikel von 1422
  4. Vgl. Militärgeschichtliches Forschungsamt, Militärgeschichte – Zeitschrift für historische Bildung, Ausgabe 3/2006, Tabelle S. 7
  5. Zit. nach Papke, S. 254
  6. nach Storm, S. 172 ff.
  7. Heinrich Kunnert: „Der Anmarsch der Reichsarmee zur Schlacht bei St. Gotthard — Mogersdort (1664)“
  8. Zit. nach Rink und Potempa, S. 7
  9. Die Bezeichnung katholisch und evangelisch bezog sich auf das Bekenntnis der truppenstellenden Stände, nicht auf das der Soldaten.
  10. nach Storm, S. 88
  11. Zit. nach Rink und Potempa, S. 7
  12. Zit. nach Rink und Potempa, S. 7
  13. Vgl. Rezension zum Zustand der Reichsarmee (1797) in der Allgemeinen Literatur-Zeitung
  14. Zit. nach Rink und Potempa, S. 7
  15. Harder, S. 36 f.
  16. Vgl. Harm Klueting / Wolfgang Schmale: Das Reich und seine Territorialstaaten im 17. und 18. Jahrhundert
  17. Vgl. Dominique Bourel: Zwischen Abwehr und Neutralität: Preußen und die Französische Revolution 1789 bis 1795/1795 bis 1803/06. In: Preußen und die revolutionäre Herausforderung seit 1789: Ergebnisse einer Konferenz. Walter de Gruyter, Berlin 1991, ISBN 3-11-012684-2 (online bei Google Books)