Deutsche Teilvereinigung
Unter der Deutschen Teilvereinigung, im BRD-Neusprech Deutsche Wiedervereinigung genannt, versteht man den Prozeß der Verschmelzung der beiden Besatzungskonstrukte Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) in den Jahren 1989 bis 1990, welcher gemäß Einigungsvertrag am 3. Oktober 1990 mit dem Beitritt der DDR (entsprechend Mitteldeutschland) zur BRD (entsprechend Westdeutschland) zum Abschluß gebracht wurde.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag stehen der Zwei-plus-Vier-Vertrag und das Berlinübereinkommen, womit insbesondere der Besatzungsanspruch der Siegermächte festgeschrieben wurde.
Der politisch korrekte Begriff Deutsche Wiedervereinigung suggeriert fälschlicherweise, daß damit die vollständige Einheit Deutschlands hergestellt worden sei. Richtig ist hingegen, daß es sich lediglich um eine Deutsche Teilvereinigung handelt, weil insbesondere die Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße, das Sudetenland sowie die Ostmark von dem Vereinigungsprozeß ausgenommen waren.
Die Deutsche Teilvereinigung war völkerrechtlich weitgehend irrelevant, da die getroffenen Rechtsregelungen keinen Friedensvertrag beinhalten bzw. bedeuten.
Geschichte
Der sogenannte Beitritt
Mit dem Beitritt der DDR zur BRD, vergleichbar mit dem Beitritt des Saarlandes zur BRD im Jahre 1956, wurde die aus der Wechselwirkung der beiden Besatzungskonstrukte erwachsene deutsche Teilung überwunden, womit fälschlicherweise eine sogenannte deutsche Einheit hergestellt worden sei. Zudem ist der Begriff Wiedervereinigung irreführend deshalb, weil nur zwei Teile Deutschlands, die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) und die Deutsche Demokratische Republik (Mitteldeutschland), vereinigt wurden. Da sonstige deutsche Gebiete wie insbesondere Ostdeutschland, das Sudetenland sowie die Ostmark, im weiteren Sinne auch Elsaß-Lothringen, Eupen-Malmedy, Luxemburg, Liechtenstein und Nordschleswig, von der Vereinigung ausgenommen waren, bedeutet der Beitritt der DDR zur BRD richtigerweise lediglich eine Deutsche Teilvereinigung. Die restliche Vereinigung steht noch aus.
Die BRD, welche wie die DDR kein Rechtsnachfolger des derzeit nicht handlungsfähigen Staates namens Deutsches Reich, sondern lediglich ein im Auftrag der Westalliierten agierendes Besatzungskonstrukt ist, erhob keinerlei Ansprüche auf Eingliederung sonstiger Teile Deutschlands. Zudem hätte gemäß Artikel 146 GG mit der unterstellten Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands das im Auftrag der westalliierten Besatzer eingesetzte Grundgesetz für die BRD seine Gültigkeit verlieren und durch eine vom gesamten deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossene Verfassung ersetzt werden sollen.
Die Deutsche Teilvereinigung wurde eingeleitet mit dem Fall der Mauer am 9. November 1989 in Berlin, welchem der Zusammenbruch des politischen Systems der DDR in der Zeit der „Wende“ folgte.
Groß-BRD
Die nunmehrige Bundesregierung einer Groß-BRD postuliert, daß das Grundgesetz mit dem „Beitritt der fünf neuen Länder Mitteldeutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD“ am 3. Oktober 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung geworden sei.[1] Dies ist staatsrechtlich aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar. Insbesondere gab es keine Volksabstimmung über das Grundgesetz, so daß dieses zur Verfassung hätte mutieren können. Des weiteren handelte es sich 1990 keinesfalls um eine vollständige Wiedervereinigung aller deutschen Reichsgebiete, so daß es sich schon gar nicht um eine „gesamtdeutsche Verfassung“ handeln kann.
Siehe auch: Rechtslage der BRD
- „Das Argument, man habe die Oder-Neiße Linie aufgrund der Interessenlagen nicht zum Verhandlungsgegenstand machen können, ist hinfällig. Genschers beflissener Versuch, nachträglich die Spuren der Nötigung zu verwischen, indem man argumentiert, die Abtretung Ostdeutschlands sei freiwillig erfolgt, ist scheinheilig. 1990 verwies man noch darauf, daß der Anschluß der DDR an die BRD nur möglich sei, wenn man auf Ostdeutschland verzichte. Jede Siegermacht hätte verstanden, wenn Deutsche über 114.000 Quadratkilometer ihres Territoriums verhandelt hätten. Doch die Bundesregierung hat auch dies unterlassen. Dieses Versäumnis jetzt als Verdienst hinzustellen ist beispiellos.“[2]
Gauck setzt zum 25. Jahrestag Überfremdungsflut mit der Einigung von Deutschen in Deutschland gleich
Am 3. Oktober 2015 beim zentralen Festakt zur deutschen Einheit in der Alten Oper in Frankfurt entartete der BRD-Bundespräsident Joachim Gauck die „friedliche Revolution“ von 1989, als Deutsche mit Deutschen sich unter dem Dach einer gemeinsamen, wenn auch fremdgesteuerten Republik zusammengefunden haben, indem er die Asylantenflut in Europa 2015 und die mindestens eine Million fremdrassischen Invasoren aus Nordafrika mit der Teilvereinigung 1990 gleichsetzte und die „Bevölkerung“ aufrief, dieselben Anstrengungen für die unwillkommen Zivilokkupanten zu unternehmen wie einst vor 25 Jahren für die Angehörigen der eigenen Volksgemeinschaft. Er sehe die „Wiedervereinigung als Vorbild“ für den NWO-Multi-Kulti-Zukunftsstaat, genannt BRD. In seiner Rede wird das deutsche Volk zu „Einheimischen“ herabgestuft, ebenfalls kündigte er den Verlust der deutschen Kultur und Werte an und erwartete eine Kapitulation der Nationalmasochisten:
- „Die innere Einheit Deutschlands konnte vor allem wachsen, weil wir uns als zusammengehörig empfanden und weil wir in Respekt vor denselben politischen Werten gemeinsam leben wollten. Doch nun, wo viele Flüchtlinge angesichts von Kriegen, von autoritären Regimen und zerfallenden Staaten nach Europa und besonders nach Deutschland getrieben werden, nun stellt sich die Aufgabe der inneren Einheit neu. Wir spüren: Wir müssen Zusammenhalt wahren zwischen denen, die hier sind, aber auch Zusammenhalt herstellen mit denen, die hinzukommen. Es gilt, wiederum und neu, die innere Einheit zu erringen. [...] Aber was heißt es nun, die innere Einheit wiederum und neu zu erringen, wenn sich die Zusammensetzung von Bevölkerungen in kurzer Zeit erheblich verändert? Wie schaffen es Staaten, wie schaffen es Gesellschaften, ein inneres Band zwischen Einheimischen und Neuankömmlingen herzustellen? Und wie kann die Europäische Union Einvernehmen erreichen, wenn die Haltungen gegenüber Flüchtlingen so unterschiedlich sind? [...] Wenn wir Deutsche uns an die ‚Das Boot ist voll‘-Debatten vor zwanzig Jahren erinnern, dann erkennen wir, wie stark sich das Denken der meisten Bürger inzwischen verändert hat. Der Empfang der Flüchtlinge im Sommer dieses Jahres war und ist ein starkes Signal gegen Fremdenfeindlichkeit, Ressentiments, Haßreden und Gewalt. Und was mich besonders freut: Ein neues, ganz wunderbares Netzwerk ist entstanden – zwischen Ehren- und Hauptamtlichen, zwischen Zivilgesellschaft und Staat. Es haben sich auch jene engagiert, die selbst einmal fremd in Deutschland waren oder aus Einwandererfamilien stammen. [...] Wie 1990 erwartet uns eine Herausforderung, die Generationen beschäftigen wird. Doch anders als damals soll nun zusammenwachsen, was bisher nicht zusammen gehörte. [...] Wie viel größere Distanzen dagegen sind zu überwinden in einem Land, das zum Einwanderungsland geworden ist. Zu diesem Land gehören heute Menschen verschiedener Herkunftsländer, Religionen, Hautfarben, Kulturen – Menschen, die vor Jahrzehnten eingewandert sind, und zunehmend auch jene, die augenblicklich und in Zukunft kommen, hier leben wollen und auch eine Bleibeperspektive haben. [...] Es braucht Zeit, bis Einheimische sich an ein Land gewöhnen, in dem Vertrautes zuweilen verloren geht. Es braucht Zeit, bis Neuankömmlinge sich an eine Gesellschaftsordnung gewöhnen, die sie nicht selten in Konflikt mit ihren traditionellen Normen bringt. Und es braucht Zeit, bis alte und neue Bürger Verantwortung in einem Staat übernehmen, den alle gemeinsam als ihren Staat empfinden.“[3]
Zitate
- „Wie sich die Bilder gleichen: hüben wie drüben filzbärtige Öko-Pfaffen, verkniffen mümmelnde Mormonen-Münder, Pastoral-Ingenieure, […] die ihre spirituelle Blöße mit Bürgerrechtsparolen zu kaschieren suchen. Auch der DDR-Umsturz sieht Kleinkleriker an führender Stelle […]. Das macht uns keiner nach: eine ‚Revolution‘, die von Kirchenbänken ihren Ausgang nahm, deren ‚Schlachtruf‘ ‚Keine Gewalt!‘ war und in deren Verlauf nicht eine einzige Leiche produziert wurde.“ — Ludolf Caro zum Vereinigungsprozeß (1990)[4]
Siehe auch
- Deutsche Wiedervereinigung 1938
- Wiedervereinigung Danzigs mit dem Deutschen Reich
- Antideutsche Teilungspläne
- Stalin-Noten
- Alliierter Kontrollrat
- Zwei-plus-Vier-Vertrag
- Berlinübereinkommen
- Die Wahrheit über die BRD
- Oder-Neiße-Linie
- Rechtslage des Deutschen Reiches
- Deutscher Freiheitskampf
Literatur/Dokumentationen
- ExpressZeitung: 100 Jahre Krieg gegen Deutschland (Teil 2), Ausgabe 29 (November 2019), Heftvorstellung und Bezugsnachweis
- Ulrich Schwarze: Kein Ende des Sonderweges 1939–1990. Vom Kriegsausbruch bis zur kleinen Wiedervereinigung, ISBN 978-3-89180-099-7, Band 4 des Werkes von Ulrich Schwarze: Die Deutschen und ihr Staat 800–1990. 4 Bände, Hohenrain, Veröffentlichungen der Stiftung Kulturkreis 2000, ISBN 978-3-89180-100-0, Gesamtwerk [1696 S.]
- Karl Richter: Sowjets boten 1990 Ostpreußen an, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, 3. Aufl., Tübingen 2017, S. 753–755
- Marianne Weil: Das Märchen von der Wiedervereinigung erzählt von Konrad Adenauer, Ein Hörspiel mit Adenauers entlarvenden Passagen; Der Audio Verlag 2004. 1 Audio-CD. ISBN 978-3-89813-354-8
Verweise
- Bernhard Schaub: Die Eingliederung der DDR und der „2+4-Vertrag“, in: „Der Weg zum Reich“, S. 16–18
- Unsere europäischen „Freunde“: Wie die Alliierten die Wiedervereinigung verhindern wollten
- War die deutsche Wiedervereinigung eine Annexion?
- Mitterrand-Berater Jacques Attali über die Haltung seines Chefs zur Teilvereinigung (Der Spiegel, 42/1995) Vorsicht! Umerziehungsliteratur im antideutschen Sinne!