Großdeutsches Reich
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Das Großdeutsche Reich (kurz Großdeutschland) war die amtliche Bezeichnung des Deutschen Reiches ab dem 26. Juni 1943. Die seit dem Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich verwendete Bezeichnung nahm Bezug auf die aus dem 19. Jahrhundert stammende Idee der „großdeutschen Lösung“.
Durch den Erlass RK 7669 E des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, vom 26. Juni 1943 trug das Deutsche Reich hinfort auch offiziell den Namen Großdeutsches Reich.
Bei den Gebietserweiterungen im Zuge des Zweiten Weltkrieges wurden keine staatsrechtlichen Verträge abgeschlossen und die Gebiete wurden nur formell Teil des Deutschen Reiches, was darauf schließen lässt, daß die Grenzen des Reiches nicht bindend sein sollten. Im Altreich blieb die Gliederung in Länder bestehen. Die neuen Gebiete wurden meist in Reichsgaue unterteilt.
[bearbeiten] Gebietserweiterungen
Gebietszuwachs des Deutschen Reiches nach der Eingliederung des Sudetengebietes:
- 15. und 16. März 1939 Einmarsch in die Resttschechei (Teil der Tschechoslowakei) und Bildung des "Protektorats Böhmen und Mähren" als integraler Bestandteil des Deutschen Reiches mit Sonderrechten (Schutz der tschechischen Sprache und Kultur).
- 23. März Rückgabe des Memelgebiets von Litauen aufgrund vertraglicher Einigung.
- 26. Oktober 1939 Eingliederung der früheren reichsdeutschen und zwischenzeitlich polnisch verwalteten Gebiete in das Deutsche Reich; Bildung der neuen Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland und Erweiterung der preußischen Provinzen Ostpreußen (neuer Regierungsbezirk Zichenau) und Schlesien (neuer Regierungsbezirk Kattowitz). Das Generalgouvernement (restlicher vom Deutschen Reich besetzter Teil Polens) blieb unter besonderer Verwaltung und wurde nicht Teil des Deutschen Reiches.
- 18. Mai 1940 nach dem Westfeldzug: Wiedereingliederung der an Belgien abgetretenen Gebiete Eupen und Malmedy in das Deutsche Reich.
- 1. Juni Eingliederung von zehn bisher zu Belgien gehörende Gemeinden in das Deutsche Reich.
- 2. August Unterstellung der Gebiete Luxemburg, Lothringen und Elsass unter besondere Zivilverwaltung.
- 14. April 1941 Unterstellung jugoslawischer Gebiete in Slowenien unter die Militärverwaltung eines Chefs der Zivilverwaltung (CdZ). Die CdZ-Gebiete Kärnten und Krain sowie Untersteiermark wurden formell nicht Teil des Deutschen Reichs, aber faktisch wie Reichsgebiete behandelt.
- 1. August Bildung des Bezirks Bialystok nach dem Einmarsch in die Sowjetunion (Unternehmen Barbarossa). Dieses CdZ-Gebiet wurde formell nicht Teil des Deutschen Reichs, aber faktisch wie Reichsgebiet behandelt.
- 1. August Bildung des Distrikts Galizien nach dem Einmarsch in die Sowjetunion. Anschluss dieses CdZ-Gebiet an das Generalgouvernement, das fortan faktisch wie Reichsgebiet behandelt wurde.
