Großdeutsches Reich

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Das Großdeutsche Reich (kurz Großdeutschland) war die amtliche Bezeichnung des Deutschen Reiches ab dem 26. Juni 1943. Die seit dem Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich verwendete Bezeichnung nahm Bezug auf die aus dem 19. Jahrhundert stammende Idee der „großdeutschen Lösung“.

Durch den Erlass RK 7669 E des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, vom 26. Juni 1943 trug das Deutsche Reich hinfort auch offiziell den Namen Großdeutsches Reich.

Der Aufbau des Großdeutschen Reiches bis 1943
Der Aufbau des Großdeutschen Reiches bis 1943

Bei den Gebietserweiterungen im Zuge des Zweiten Weltkrieges wurden keine staatsrechtlichen Verträge abgeschlossen und die Gebiete wurden nur formell Teil des Deutschen Reiches, was darauf schließen lässt, daß die Grenzen des Reiches nicht bindend sein sollten. Im Altreich blieb die Gliederung in Länder bestehen. Die neuen Gebiete wurden meist in Reichsgaue unterteilt.

[bearbeiten] Gebietserweiterungen

Gebietszuwachs des Deutschen Reiches nach der Eingliederung des Sudetengebietes:

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