Arier

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Verbreitung der Menschenrassen
Verbreitung der Menschenrassen

Der Begriff Arier hat mehrere Bedeutungen:

  1. eigener Name der indogermanischen Bewohner Vorderindiens und des Iran, auch Kurdistans
  2. Angehörige der alteinheimischen europäischen Hauptrassen. Zuweilen werden Arier auch mit der nordischen Rasse gleichgesetzt.[1]

Die Juden sind als Semiten die eigentliche Gegenrasse. Obwohl Arabisch eine semitische Sprache ist, werden Araber durch ausdrücklichen Beschluss von der Rasse der Semiten ausgenommen.

[bearbeiten] Versuch der Definition im Nationalsozialismus

Völker wie Ungarn, Esten und Finnen, deren finno-ugrische Sprachen nicht Teil der indogermanischen Sprachfamilie sind, könnten „nach strengen wissenschaftlichen Maßstäben“ nicht als „arisch“ bezeichnet werden. „Arisch“ wurde deshalb als amtlicher Rechtsbegriff ab dem Jahre 1935 im Deutschen Reich nicht mehr verwandt, da man die Finno-Ugrier in die artverwandten Rassen mit einbeziehen wollte. Anstelle des in dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums verwendeten Begriffs des Ariers (§3 Abs.1 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums) kam die ausweislich des Gesetzestextes und seiner Begründung in den Nürnberger Gesetzen gebrauchte Formulierung „Person deutschen oder artverwandten Blutes“ (§2 Abs.1 Reichsbürgergesetz, §§1ff. Blutschutzgesetz).

Arischer Abstammung (= "deutschblütig") ist demnach derjenige Mensch, der frei von einem, vom deutschen Volk ausgesehen, fremdrassischen Bluteinschlag ist. Als fremd gilt hier vor allem das Blut der auch im europäischen Siedlungsraum lebenden Juden und Zigeuner, das der asiatischen und afrikanischen Rassen und der Ureinwohner Australiens und Amerikas (Indianer), während z.B. ein Engländer oder ein Schwede, ein Franzose oder Tscheche, ein Pole oder Italiener, wenn er selbst frei von solchen, auch ihm fremden Blutseinschlägen ist, als verwandt, also als arisch gelten muß, mag er nun in seiner Heimat, in Ostasien oder in Amerika wohnen oder mag er Bürger der USA oder eines südamerikanischen Freistaates sein. [2]

Dass dabei z.B. für eine Eheschließung der deutsche Volksgenosse, das Mädchen rein deutscher Abstammung nähersteht als ein anderer Arier entfernterer Rassenverwandtschaft ist selbstverständlich.

[bearbeiten] Fußnoten

  1. ^ Der Neue Brockhaus, 1936
  2. ^ Ahnenpass des Dritten Reiches

[bearbeiten] Siehe auch

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