Bücherverbrennung
Bücherverbrennungen aus religiösen und politischen Gründen kamen in der Geschichte seit frühen Zeiten immer wieder vor. Teils wurden sie von der Obrigkeit angeordnet, teils aus Protest gegen sie veranstaltet, um auf Unterdrückungsmaßnahmen aufmerksam zu machen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichtliche Überlieferung
Es gab Bücherverbrennungen schon im alten China (213 v. u. Z.), ebenso in der Antike, vor allem aber wütete das siegreiche Christentum gegen das in Büchern verkörperte Wissen, die Überlieferung und die Weisheitsschätze der griechisch-römischen Zivilisation.[1] Im Mittelalter und im langen Zeitalter der christlichen Konfessionsstreitigkeiten veranlaßten die Inquisitionsbehörden Bücherverbrennungen, bei denen zum Teil auch Autoren mit ihren Büchern verbrannt wurden. Im Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) ließ der jesuitische Inquisitor Konias in Böhmen zehntausende Bücher verbrennen.
Alle ihnen mißliebigen Bücher wurden, soweit sie erreichbar waren, auf Geheiß der Wiedertäufer in Münster verbrannt; ähnliches geschah mit Miltons Büchern 1660 nach Wiederherstellung der Monarchie in England. 1764 wurden in Den Haag Schriften von Voltaire öffentlich verbrannt. 1763 gab es in London große Schriftenverbrennungen, 1770 ließ das katholische Kirchenoberhaupt Klemens XIV. aufklärerische Schriften durch den Henker öffentlich verbrennen.[2]
Auf dem Wartburgfest 1817 verfuhren die Burschenschafter mit 28 nach ihrer Ansicht reaktionären Schriften in ähnlicher Weise.
Nach der Besetzung Estlands machten die Sowjets 1940 nicht nur Jagd auf Regimegegner, sondern auch auf Bücher (ähnlich in Lettland und Litauen): 30.000 Titel verbot man sofort, danach folgte eine Büchervernichtung von über zehn Millionen Bänden. Erst mit der Befreiung des Baltikums durch deutsche Soldaten 1941 wurde dieses Vorgehen beendet, nach der sowjetischen Wiederbesetzung im Herbst 1944 dann wieder fortgesetzt.[3]
Die BRD-Medien tun aufgrund des im Lande praktizierten Schuldkults so, als habe es in der Geschichte nur eine Bücherverbrennung gegeben. Diese inszenierten Nationalsozialisten am 10. Mai 1933 auf dem Berliner Opernplatz und in anderen deutschen Städten. Verbrannt wurden damals unerwünschte Werke, vor allem von als marxistisch oder pazifistisch angesehenen Autoren und von einzelnen jüdischen Verfassern. Im Gegensatz zu anderen Bücherverbrennungen in der Geschichte, wurde mit der Bücherverbrennung 1933 nicht die Vernichtung einer literarischen Kultur versucht. Die Beteiligten handelten zwar vorbereitet, zugleich auch aus mehr oder weniger revolutionären Antrieben: Die Bücherverbrennung war als eine Demonstration der neuen Machtverhältnisse gedacht.
Die zuletzt genannte Bücherverbrennung wird durch die Medien – ihrem Auftrag entsprechend – künstlich gegenwärtig- und heute lebenden Deutschen vorgehalten. Das hat die Nebenwirkung, daß die Büchervernichtungen und die Bücherzensur seit 1945 kaum in die öffentliche Wahrnehmung treten.
Büchervernichtung als Dauererscheinung seit 1945
Seit dem Zusammenbruch 1945 haben die siegreichen Feinde des Deutschen Reiches mehr als 34.000 Titel von Büchern und Zeitschriften in Deutschland verboten und verbrannt, sowohl in Ost als auch in West. Ruth Andreas-Friedrich bringt in ihrem Buch eindrucksvolle Berichte über die alliierte Säuberung deutscher Bibliotheken bis zum Oktober 1945. Sie beschreibt auch einige öffentliche Verbrennungen von Büchern.[4]
Das Ergebnis ist, daß man sich in der BRD (wie ebenso früher in der DDR) nicht mehr frei unterrichten kann, da eine riesige Zahl seitdem und bis in die Gegenwart offiziell verpönter Veröffentlichungen einfach nicht mehr zugänglich ist. Zudem wurden in öffentlichen Bibliotheken West- und Mitteldeutschlands nach Kriegsende „Giftschränke“ eingerichtet. In diesen wird eine Vielzahl von Büchern aus der Vergangenheit, die thematisch heute nicht gelitten sind, unter Verschluß gehalten. Es handelt sich vor allem um Veröffentlichungen seit dem Beginn des Deutschen Kaiserreichs und aus der NS-Zeit, aber auch internationale,[5] oftmals nur dem Titel nach „verdächtige“ Bücher, die für Interessierte nur zugänglich sind, wenn diese ein sogenanntes berechtigtes wissenschaftliches Interesse nachweisen können.
Zum Teil müssen ausführliche Begründungen abgegeben werden, um ein Buch aus verschwefelter Zeit oder mit tabuisierter Thematik ausgehändigt zu bekommen. Die Umgangsregeln mit solcher Literatur gehen so weit, daß die Werke häufig nur zur Einsicht gegeben werden (keine Ausleihe) und im Bibliotheksgebäude auch keine Ablichtungen gefertigt werden dürfen. Die OMF-BRD hat Angst vor dem Kopierer. Historisch interessierten Lesern bleiben diese Bücher also weitgehend vorenthalten. Man denkt hier unwillkürlich an Artikel 5 Abs. 1 der vorläufigen Verfassung der BRD: „Jeder hat das Recht, … sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten… Eine Zensur findet nicht statt… Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Verfahrensweisen, die der Wirkung von Bücherverbrennungen gleichkommen, hatten in der DDR und haben in der BRD Tradition und Dauercharakter. Außer der Praxis, über die seit 1953 tätige Zensurbehörde Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (jetzt: Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)) politisch mißliebige Bücher mit der Begründung „jugendgefährdend“ auf den Index zu setzen und aus dem Verkehr zu ziehen, betreiben in den letzten Jahrzehnten Stellen der BRD noch zusätzlich sozusagen kalte Bücherverbrennungen in Form von Säuberungen öffentlicher oder öffentlich geförderter Bibliotheken.
Behörden, die die Herrschaft der etablierten Kartellparteien zu schützen haben und unter dem Namen „Verfassungsschutz“ geführt werden, benennen in ihren Verlautbarungen mißliebige Verfasser und Verlage, die mit dem Etikett „rechtsextrem“ bzw. „revisionistisch“ versehen werden. Anschwärzungen des „Verfassungsschutzes“ ist in der BRD jede Person, jede Publikation, jede Institution oder jedes Unternehmen schutzlos ausgeliefert, es gibt de facto keinen Rechtsschutz gegen diese behördlichen Einstufungen, die nicht selten reiner Rufmord sind. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, die „Verfassungsschutz“-Behörden hätten „Meinungsfreiheit“. Bibliotheksleitungen müssen dann, selbst wider besseres Wissen, angeschmierte Autoren und Verlage aus dem Bestand verbannen bzw. dürfen offiziell denunzierte Werke nicht erwerben.
Bücherverbannung, Bücherverschweigung
In neuester Zeit leben Formen (kalter) Bücherverbrennung wieder auf, sei es, daß Verlage durch Zwänge der Politischen Korrektheit gehindert werden, bestimmte Werke zu verlegen, sei es, daß mißliebige Werke nicht in den Vertrieb genommen oder aus ihm ausgeschlossen werden. Das betrifft außer Büchern auch andere Medien (z. B. Zeitschriften, Videodokumentationen, Audioaufnahmen).
Bekannte Bücherverbrennungen
- Bücherverbrennung (1817), Verbrennung von Büchern beim Wartburgfest
- Bücherverbrennung (1848), Verbrennung undeutscher Bücher und Schriften auf der Wartburg
- Bücherverbrennung (1917), Verbrennung deutscher Bücher in den USA nach deren Eintritt in den Krieg gegen Deutschland
- Bücherverbrennung (1933), die symbolische „Aktion wider den undeutschen Geist“ durch die deutsche Studentenschaft
- Bücherverbrennung (1945), nach der bedingungslosen Kapitulation Verbrennung gezielt „ausgesonderter“ Literatur durch die alliierten Besatzer
- Jüdische Bücherverbrennungen, Verbrennung von Neuen Testamenten in Israel als Zeichen der Verachtung alles Nichtjüdischen
- Verbrennung häretischer Bücher durch die christliche Inquisition, siehe Autodafé
Literatur
- Friedrich Georg: Die größte Bücherverbrennung aller Zeiten, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 734–737
- Bücherverbrennungen, Artikel in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 1, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 371–374
- Hermann Rafetseder: Bücherverbrennungen, Böhlau-Verlag, Wien/Köln/Graz 1988
- Ruth Andreas-Friedrich: Schauplatz Berlin, Suhrkamp Verlag, Frankfurt a. M. 1968
- Karlheinz Deschner: Kriminalgeschichte des Christentums – Die Alte Kirche (Bd. 3), Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1996 [erstmals erschienen 1986], S. 551–558 über christliche Büchervernichtungen
Fußnoten
- Geschichte
- Christentum
- Römisch-katholische Kirche
- Religionsgeschichte
- Ideologie
- Mittelalter
- Neuzeit
- Deutsche Geschichte
- Staatsterrorismus
- Zensur
- Politik
- Herrschaftsstabilisierung
- Propaganda
- Nationalsozialismus
- Verbrechen der Alliierten
- Deutschfeindlichkeit
- Umerziehung
- Manipulation
- Überwachungsstaat
- BRD-„Verfassungs“-Schutz
- Politische Strategie
- Meinungsfreiheit
- Kommunismus