Festung

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Festungsbau „Spandauer Zitadelle

Eine Festung (aus dem Mittelhochdeutschen veste bzw. dem Althochdeutschen festi) ist eine stark befestigte, strategischen Zwecken dienende Verteidigungsanlage, z. B. eine Burg. Zur Festung ausgebaute Städte waren dem Festungs- und Stadtkommandanten unterstellt. Zu den bekanntesten unterirdischen Festungen gehörte ab den 1930er Jahren die Festungsfront Oder-Warthe-Bogen.

Fester Platz

Kernwerk (Zitadelle) in Posen; die Festung Posen bestand aus 18 Außenbefestigungen (9 Forts und 9 Zwischenwerken), 4 Innenforts und der auf einer Anhöhe liegenden, die Stadt beherrschenden Zitadelle, dem sogenannten Kernwerk, das in den Jahren 1829 bis 1869 erbaut wurde. Es war ein in Form eines angenäherten Fünfecks angelegtes Bollwerk von 3 km Umfang, mit einem fast 100 ha großen Innenhof. Initiator des Baues der Festung war Karl von Grolman, der seit l8l5, nach dem Siebten Koalitionskrieg, den Generalstab reorganisierte und von 1832 bis 1835 Kommandierender General in Posen war.
29 Feste Plätze bildeten die deutsche Hauptkampflinie der Ostfront im März 1944
Deutsche Truppen der Ostfront rücken zur Reichsverteidigung in die Festung Breslau ein
Major z. V. Eberhard Freiherr von Senden, gefallen Februar 1945 in der Festung Posen

Zweiter Weltkrieg

Feste Plätze erlangten im Zweiten Weltkrieg strategische Bedeutung und sollten zur Abwehr bolschewistischer Einfälle dienen. Ortschaften und auch ganze Städte wurden in kürzester Zeit zur Festung ausgebaut, um für den Sturm der Roten Armee gewappnet zu sein. Militärhistorisch werden Feste Plätze wegen der großen Verluste der Verteidiger als Fehlschlag bewertet, nichtsdestoweniger führten sie zu einer Bindung feindlicher Kräfte, die auch in der Endphase des Zweiten Weltkrieges dazu benutzt wurde, Zivilisten hinter den eigenen Linien Richtung Westen in die vermeintliche[1] Sicherheit zu evakuieren.

U. a. in Royan nördlich von Bordeaux in Frankreich, oder um Chania auf Kreta, oder um Libau in Kurland, hat sich die eingeschlossene Wehrmacht noch monatelang bis Kriegsende halten können. Feste Plätze, zum Teil, wenn frühere Festungsanlagen noch vorhanden waren, Festungen genannt, standen unter Militärrecht, Entscheidungen trafen Platz- und Kampfkommandanten.

Führer-Befehl Nr. 11

„Die ‚festen Plätze‘ sollen die gleichen Aufgaben wie die früheren Festungen erfüllen. Sie haben zu verhindern, daß der Feind diese operativ entscheidenden Plätze in Besitz nimmt. Sie haben sich einschließen zu lassen und dadurch möglichst starke Feindkräfte zu binden. Sie haben dadurch mit die Voraussetzung für erfolgreiche Gegenoperationen zu schaffen.“Adolf Hitler, Führerbefehl vom 8. März 1944[2]

Feste Plätze März 1944

  1. Reval
  2. Wesenberg
  3. Jewi
  4. Dorpat
  5. Pleskau
  6. Ostroff
  7. Opotschka
  8. Rositten
  9. Polozk
  10. Witebsk
  11. Orscha
  12. Mogilew
  13. Borissoff
  14. Minsk
  15. Bobruisk
  16. Sslusk
  17. Luniniec
  18. Pinsk
  19. Kowel
  20. Brody
  21. Tarnopol
  22. Proskuroff
  23. Shmerinka
  24. Winniza
  25. Uman
  26. Nowo Ukrainka
  27. Perwomaisk
  28. Wosnessensk
  29. Nikolajew

Feste Plätze im Endkampf (Auswahl)

  1. Brest-Litowsk
  2. Wilna
  3. Belzig
  4. Berlin
  5. Breslau
  6. Brest
  7. Cherbourg
  8. Eichsfelder Pforte
  9. Elbing
  10. Fritzlar
  11. Gironde
  12. ’s-Hertogenbosch
  13. Karlsruhe
  14. Kolberg
  15. Korsika
  16. Küstrin
  17. Lublin
  18. Nordhausen
  19. Posen
  20. Thüringen Ost
  21. Königsberg
  22. Olmütz
  23. Brünn
  24. Prag
  25. Budapest (Schlacht um Ofen-Pest)

Siehe auch

Literatur

  • Bunk, Maximilian: Festungsbau in der Neuzeit. In: Clausewitz - Das Magazin für Militärgeschichte. Heft 5. 2012. S. 58-62.

Fußnoten

  1. Viele aus dem Osten geflohene Deutsche wurden auch von den westalliierten Invasoren vergewaltigt, ermordet, oder in manchen Fällen auch wieder an den stalinistischen Ostverbündeten ausgeliefert
  2. Führer-Befehl Nr. 11 (Kommandanten der festen Plätze und Kampfkommandanten) vom 8. März 1944; zitiert in: Walter Hubatsch (Hrsg.): Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939–1945, Bernard & Graefe Verlag für Wehrwissen, Frankfurt/ Main 1962, Dok. 53, S. 243–250.