Boehm, Hermann Alois

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SA-Sanitäts-Oberführer Prof. Dr. Hermann Alois Boehm, um 1935[1]; Ab 1939 war er Mitherausgeber der Zeitschrift „Der Biologe“, die durch den „Reichsbund für Biologie“ im „Ahnenerbe“ herausgegeben wurde.

Hermann Alois Boehm (Lebensrune.png 27. Oktober 1884 in Fürth; Todesrune.png 7. Juni 1962 in Gießen) war ein deutscher Arzt (1911 bis 1932 pathologischer Anatom), Sanitätsoffizier des Deutschen Heeres, Professor für Erb- und Rassenpflege (heute Eugenik) sowie zuletzt SA-Sanitäts-Gruppenführer.

Leben

SA-Sanitäts-Gruppenführer Dr. Hermann Johann Hans Jensen und Dr. Hermann Alois Boehm
Prof. Dr. Hermann Alois Boehm als internierter Zeuge beim Nürnberger Ärzteprozeß, seine Befragungen fanden zwischen Januar und Februar 1947 statt.

Hermann Alois Boehm wurde in Fürth als Sohn eines praktischen Arztes geboren. Von 1903 bis 1910 studierte er an der Universität München Medizin. 1910 erhielt er die ärztliche Approbation und wurde 1911 in München zum Dr. med. promoviert. Im selben Jahr begann Boehm zunächst an der Universität München seine Weiterbildung zum pathologischen Anatomen, die er an den Universitäten in Jena und Göttingen fortsetzte. Vom 15. Januar 1915 bis zum 1. Februar 1919 diente er als Sanitätsoffizier im Ersten Weltkrieg. 1919 nahm Boehm eine Tätigkeit als Pathologe am Krankenhaus rechts der Isar in München auf.

Nach Kriegsende begann Boehm, sich parteipolitisch zu engagieren, zunächst 1920/21 im Alldeutschen Verband. Seine eigentliche politische Heimat fand er 1923 in der NSDAP und nahm am Marsch auf die Feldherrnhalle teil. Schon am 1. September 1923 war er der SA beigetreten. Während des Verbots von NSDAP und SA engagierte er sich 1924/25 im Völkischen Block und im Deutsch-Völkischen Offiziersbund (1923 bis 1926). Nach der Neugründung der NSDAP 1925 trat Boehm ihr erneut bei (NSDAP-Mitgliedsnummer: 120). Mit Wiedereintritt in die SA 1931 stieg er rasch in den Stab der Obersten SA-Führung auf und avancierte bis 1942 zum SA-Sanitäts-Gruppenführer. 1931 schied Boehm aus dem Krankenhausdienst aus und arbeitete bis 1933 als Referent für Rassenhygiene im NSDÄB. Auf dessen dritter Reichstagung im Dezember 1932 referierte er über Rassenhygiene und Nationalsozialismus.

Von Juni 1933 bis Juli 1934 leitete Boehm die Abteilung „Rassenhygiene“ im Reichsausschuß für den Volksgesundheitsdienst. Hier setzte er sich intensiv für die Umsetzung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ein. Im August 1934 wurde die seit 1932 geschlossene Pathologische Abteilung des Johannstädter Klinikums wiedereröffnet und Dr. Boehm unterstellt. Im November 1934 wurde er zudem zum Honorarprofessor für Rassenpflege an der Universität Leipzig ernannt. Auch an der Staatsakademie für Rassen- und Gesundheitspflege, die am Deutschen Hygiene-Museum eingerichtet worden war, hielt er Vorlesungen über „Allgemeine und menschliche Vererbungslehre“. Im Gau Sachsen leitete er von 1934 bis 1937 das Disziplinargericht des NSDÄB. Ab Herbst 1934 war er zudem als Mitglied des Erbgesundheitsobergerichts in Dresden an Entscheidungen über Zwangssterilisierungen beteiligt. Sein wissenschaftliches Interesse galt zunehmend der Vererbungslehre. So war er einer der Herausgeber des in zwei Jahrgängen erschienenen Periodikums „Probleme der theoretischen und angewandten Genetik und deren Grenzgebiete“, in dem er aber nicht selbst veröffentlichte. Im März 1937 wechselte Boehm auf besonderen Wunsch des Reichsärzteführers an das Erbbiologische Forschungsinstitut der Führerschule der Deutschen Ärzteschaft in Alt Rehse. Hier bildete er Ärzte auf dem Gebiet der experimentellen Genetik aus, führte selbst Versuche an Drosophila durch und erstellte ab 1939 auch erbbiologische Abstammungsgutachten.

1938 erhielt Dr. Boehm seine Ernennung zum Honorarprofessor an der Universität Rostock. 1939 wurde sein Institut zunächst zu einem Lazarett umfunktioniert und erst 1941 eingeschränkt wieder eröffnet. Am 1. Januar 1943 nahm er denn Ruf der Universität Gießen als ordentlicher Professor für Rassenhygiene und Direktor des Instituts für Erb- und Rassenpflege an.

Nachkriegszeit

1945 wurde er von der VS-amerikanischen Militärverwaltung entlassen und führte nun eine Privatpraxis in Gießen. 1947 wurde Prof. Dr. Boehm im Zuge der Ermittlungen zum Nürnberger Ärzteprozeß vernommen, es bestanden jedoch keine berufliche noch persönliche Verfehlungen als Arzt. Er bekam später die vollen Pensionsansprüche für seine Tätigkeit an der Gießener Universität, die zuerst in den 1950er Jahren ohne Grundlage vom hessischen Landespersonalamt und vom Minister für politische Befreiung abgelehnt wurden. Die Gießener Fakultätsmitglieder verteidigten daraufhin die Rechtmäßigkeit der Berufung und erreichten die Emeritierung Dr. Boehms als Professor für Humangenetik mit vollen Pensionsbezügen. Inzwischen war er in Gießen ein erfolgreicher niedergelassener Arzt mit eigener Praxis.

Chronologie

  • Bis 1903: Besuch der Volksschule und des humanistischen Gymnasiums mit Abitur
  • 1903 bis 1910: Studium der Humanmedizin an der Universität München
  • Oktober 1903 bis 1904: Dazwischen Einjährig-Freiwilliger im Königlich Bayerischen 3. Feldartillerie-Regiment „Prinz Leopold“ der Bayerischen Armee
  • 1909: Zweites Staatsexamen
  • Juni 1910: Approbation
  • 1911: Promotion (Dr. med.)
  • 1911 bis 1915: Assistenzarzt an Pathologischen Instituten der Universität München, Jena, Göttingen
  • Januar 1915 bis Februar 1919: Teilnahme am Ersten Weltkrieg als landsturmpflichtiger Lazarett-, Truppen- und zuletzt, nach dem Novemberputsch, als Zivilarzt (bis 1. Februar 1919)
  • 1919: Assistenzarzt, Pathologisches Institut, Universität München
  • 2. Juli 1923: Erster Eintritt in die NSDAP (Mitgliedsnummer: 32.366)
  • 1. September 1923: Eintritt in die SA
  • 24. März 1925: Erneuter Eintritt in die NSDAP (Mitgliedsnummer: 120)
  • 1930: Mitglied des NS-Ärztebundes (Mitgliedsnummer: 190)
  • Juni 1931: Erneut Mitglied der Sturmabteilung und sofort SA-Untergruppenarzt der SA-Untergruppe München-Oberbayern
  • Juli 1931: SA-Sanitäts-Oberführer
  • Oktober 1931 bis Juni 1933: Gründungsmitglied und Referent für Rassenhygiene in der Reichsleitung des NSDÄB
  • Juli 1932 bis August 1934: Mitglied des NSKK (Mitgliedsnummer: 3.738)
  • 1933: Leiter der Abteilung für Vererbungslehre und Rassenhygiene beim NS-Reichsausschuß für Volksgesundheit
    • Dr. Boehm trat für einen weitgefaßten rassehygienischen Maßnahmekatalog (Familienlastenausgleich, Reform des Schulwesens, Wanderung, Siedlung) und hatte schon im Januar 1933 betont, daß sich Rassehygiene auf keinen Fall nur auf Sterilisation erstreckt.[2]
  • Ab 1934: Mitglied des Sachverständigenbeirats für Bevölkerungs- und Rassenpolitik beim Reichsministerium des Inneren in Berlin
  • 1934: Mitglied der NS-Volkswohlfahrt
  • August 1934: Direktor des Pathologisch-anatomischen Instituts am Rudolf-Heß-Krankenhaus in Dresden (nach Umbenennung des Johannstädter Klinikums); nach dem Flug von Rudolf Heß nach Schottland in „Gerhard-Wagner-Krankenhaus“ umbenannt.
    • Chefarzt der Chirurgischen Klinik und Direktor Hermann Jensen erhielt am 1. Juni 1934 den Auftrag, sie zum Biologischen Zentralkrankenhaus und zu einer Mustereinrichtung der Neuen Deutschen Heilkunde auszubauen. An der von seinem Vorgänger Otto Rostoski und Erna von Abendroth am Krankenhaus gegründeten Krankenpflegeschule entstand unter Dr. Jensens Leitung am 1. Juli 1934 das „Reichsmutterhaus der NS-Schwesternschaft“.
  • November 1934 bis 1937: Ordentlicher Honorarprofessor für Rassenpflege an der Universität Leipzig
  • 1934 bis 1937: Vorsitzender des Disziplinargerichthofes des NSDÄB des Gaues Sachsen der NSDAP sowie Mitglied des Erbgesundheitsobergerichtes Dresden
  • Juli 1935: Reichsamtsleiter im Hauptamt für Volksgesundheit der Reichsleitung der NSDAP sowie Mitglied des Ehrenführerringes des Reichsbundes der Kinderreichen
  • März 1937 bis 1943: Als Referent der Reichsärztekammer und Beauftragter des Reichsärzteführers Schulungsleiter für Erb- und Rassefragen sowie Rassenhygiene an der Führerschule der Deutschen Ärzteschaft in Alt-Rehse (Mecklenburg)
    • dort auch Aufbau, dann Vorstand/Leiter des Erbbiologischen Forschungsinstituts: 2000 Quadratmeter Vererbungsgarten mit Löwenmäulchen, Mais, Mirabilis jalapa, Urtica, Batura und anderen Pflanzen, um im Kreuzungsschema die wichtigsten Grundlagen der Vererbungslehre demonstrieren zu können. Der eigentliche Lehrbetrieb erstreckte sich auf die „Drosophila-Genetik“. In den vierwöchigen Jungärztekurse nahmen dies Kreuzungsversuche an dieser Taufliegen-Gattung vor.
  • Mai 1937: SA-Sanitäts-Brigadeführer
  • April 1938 bis Januar 1943: Honorarprofessor an der Universität Rostock für Erb- und Rassenpflege sowie Vererbungslehre
    • neben seiner Schulungs- und Forschungstätigkeit in Alt-Rehse und Rostock auf Vorschlag des Kreisleiters des Kreises Waren der NSDAP Robert Hinkel auch kommissarischer Leiter der Ortsgruppe Alt-Rehse der NSDAP
  • November 1940: Äußerung von Bedenken bezüglich der Durchführung der Euthanasie, da es bei der Benachrichtigung der Angehörigen an Einfühlsamkeit mangelte, da das Programm einen Versuch, die Zustimmung der Angehörigen zur Durchführung der Euthanasie einzuholen nicht vorsah und weil zuweilen Todesursachen protokollarisch fingiert wurden.
  • November 1942: SA-Sanitäts-Gruppenführer
  • 1. Januar 1943: Ordentlicher Professor (Ordinarius) für Rassenhygiene sowie Direktor des Instituts für Erb- und Rassenpflege an der Universität Gießen

Familie

Im Juni 1919 heiratete der katholisch erzogene Boehm seine Verlobte, die Ärztin Katharina Tietje (Lebensrune.png 14. September 1897 in Linden, Provinz Hannover). Das Paar hatte gemeinsam vier Kinder, die in den Jahren 1926 bis 1935 geboren wurden. Katharina Boehm am 24. März 1925 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer: 121) und war später Mitglied des NSDÄB.

Auszeichnungen (Auszug)

Schriften (Auswahl)

  • Über einen Fall von akuter hämorrhagischer disseminierter Myelitis im Anschluß an einen paranephritischen Absceß, Dissertation, München 1911 (1909 erstmalig vorgelegt)
  • Erbkunde und Rasse, 1934
  • Erbpflege, 1934
  • Darf ich meine Base heiraten?, Berlin 1935 (zweite Auflage 1942)
  • Erbkunde, Berlin 1936
  • Grundlagen der Erb- und Rassenpflege, Berlin 1936
  • Als Hrsg.: Erbgesundheit, Volksgesundheit. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Grundsatz und Anwendung – Eine Einführung für Ärzte mit einem Kommentar zum genannten Gesetz, Berlin/Wien 1939

Literatur

  • Matthias Schwager: Die Versuche zur Etablierung der Rassenhygiene an der Leipziger Universität während des Nationalsozialismus unter besonderer Berücksichtigung des Lebens und Wirkens von Hermann Alois Boehm, Leipzig 1993

Fußnoten

  1. Aus dem „Deutschen Ärzteblatt“ 1935
  2. Michael Buddrus / Sigrid Fritzlar: Die Professoren der Universität Rostock im Dritten Reich – Ein biographisches Lexikon, Walter de Gruyter, 2012, S. 71