Johanniterorden

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Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen als Bundestagsgesandter in Frankfurt 1858 mit dem Rechtsritterkreuz (Halsorden) und weißes Brustkreuz der Ordensritter des Königlich Preußischen Johanniter-Ordens; Ehrenritter (1852), Rechtsritter (1858), Ehrenkommendator (1868)

Der Königlich Preußische Johanniter-Orden ist ein deutscher Ritterorden. Sitz des Ordens ist Potsdam, Verwaltungssitz Berlin. Der evangelische Orden, der von einem Herrenmeister geleitet wird (ihm steht ein Kapitel, d. h. eine Versammlung von Repräsentanten zur Seite), hat ca. 4.000 Ritter (Stand: 2013). Dem Herrenmeister steht die Leitung des Johanniterordens zu. Er nennt den vom Erweiterten Kapitel gewählten Ordensstatthalter sowie mit Zustimmung des Erweiterten Kapitels den Ordenskanzler. Das Kapitel ist das oberste Organ des Ordens. Es setzt sich zusammen aus dem Herrenmeister, dem Ordensstatthalter, den regierenden Kommendatoren, dem Ordenshauptmann und den Mitgliedern der Ordensregierung.

Erläuterung

Die Niederlassungen (Kommenden oder Komtureien) des Johanniterordens in Europa um 1300

Unter Sankt Johanniter-Orden, Johanniterorden oder Johanniter-Orden (Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem) versteht man heute die protestantische Ordensgemeinschaft im Gesamtorden, die 1538 aus der Ballei Brandenburg des Ritterordens des Johanniter- oder Hospitaliterordens hervorgegangen ist, der auf ein bereits einige Jahrzehnte vor dem Ersten Kreuzzug von italienischen Kaufleuten in Jerusalem gestiftetes Hospital zum Heiligen Johannes zurückgeht.

Organisation

Seine Königliche Hoheit General-Feldzeugmeister Prinz Carl von Preußen, Herrenmeister des Königlich Preußischen Johanniter-Ordens

1301 wurden der Orden und die Hierarchie der „Zungen“ (landsmannschaftlichen Gliederungen der Sprachen, sie entsprachen in ihrer Funktion in etwa den Provinzen anderer geistlicher Orden) neu organisiert:

  • Deutsche Zunge: mit den Groß-Prioraten Böhmen, Germanien|Ober- und Niedergermanien, Dacien (= Dänemark), Schweden, Polen und Ungarn
  • Provence: umfaßte den Süden Frankreichs mit zwei Groß-Prioraten in Toulouse und Saint-Gilles
  • Auvergne: Zentralfrankreich mit dem Groß-Priorat Bourganeuf
  • Französische Zunge: Groß-Priorat Frankreich mit Nord- und Westfrankreich; 1317 geteilt in die Groß-Priorate Aquitanien (Poitiers), Champagne und Frankreich
  • Spanien: die Iberische Halbinsel mit Groß-Prioraten für Aragon (Amposta), Katalonien, Kastilien und León, Navarra und Portugal
    • Teilung 1462:
      die Groß-Priorate Amposta, Katalonien und Navarra bilden die Zunge von Aragon;
      die Groß-Priorate Kastilien-León und Portugal bilden die Zunge von Kastilien
  • Italienische Zunge: mit den Groß-Prioraten Messina, Barletta, Capua, Rom, Pisa, Lombardei und Venedig
  • Englische Zunge: mit den Groß-Prioraten England, Schottland und Irland

Aufhebung des Templerordens

Mit Aufhebung des Templerordens (1312) verfügte der Papst Clemens V. mit der Päpstlichen BulleAd providam“ am 2. Mai 1312 die Übertragung des Besitzes der Templer auf die Johanniter. Dieses bescherte den Johannitern zwar zusätzliche Besitzungen in Europa, aber auch entsprechende Auseinandersetzungen mit lokalen Rivalen um diese Güter.

Deutscher Orden

Die Anfänge des Deutschen Ritterordens sind mit den Johannitern auf das engste verknüpft. Das Deutsche Haus in Jerusalem unterstand der Aufsicht des Johanniter-Großmeisters, und als es zu einem ritterlichen Orden erweitert wurde, da wurde für die Armen- und Krankenpflege die Johanniterregel übernommen. In kaiserlichen Verleihungen zugunsten des Deutschen Ordens treten Johanniter als Zeugen auf, so 1231 der Johanniter-Landmeister von Apulien. Als die deutschen Johanniter wegen ihres zweiten Romzuges (1369) mit Kaiser Karl IV. eine große Schuldenlast auf sich genommen hatten, verkauften sie Güter in Pommellen (Schöneck und Wartenberg) an den Deutschen Orden (1370). Bald danach brachen Streitigkeiten an der Kurie, vor allem aber in der Neumark zwischen den beiden Orden aus, die in der gegenseitigen Wegnahme der Häuser Zantoch und Quartschen gipfelten und die Johanniter zusammen mit Polen und Hussiten gegen die Deutschritter Stellung nehmen ließen. Diese unerfreulichen Zustände wurden im Marienburger Vertrag von 1435 unter Vermittlung von Kaiser Sigismund, Markgraf Johann von Brandenburg und Herzog Friedrich von Meißen beendet. Die Tatsache, daß ein geistlicher und drei weltliche Fürsten in einer Urkunde mit dem Johanniterorden in Brandenburg genannt sind, zeigt an, welche Bedeutung ihm als Territorialmacht in Norddeutschland beigelegt wurde.

Seitdem herrschte ein immer engeres Einvernehmen zwischen den einst konkurrierenden Orden, das noch fester wurde, je mehr die Machtstellung der geistlichen Korporationen im Konzilsjahrhundert dahinzuschwinden begann. 1423 wurde das Deutschordenshaus in Spanien gegen Johanniterbesitzungen in Deutschland getauscht, etwa 30 Jahre später kam es zum Tausch von Deutschordenbesitzungen in Italien und Griechenland gegen Johannitergüter in Deutschland: Der Deutsche Orden gab seinen Randbesitz zugunsten der näher gelegenen Ländereien auf, während die Johanniter nach wie vor in den Mittelmeerländern begütert blieben.

Geschichte in Deutschland

Ordenstracht der Rechtsritter des Königlich Preußischen Johanniter-Ordens, Ende des 19. Jahrhunderts

1154 gründeten die Johanniter ihre erste Niederlassung auf deutschem Boden vor den Mauern der Stadt Duisburg, wo sie die Duisburger Marienkirche errichteten und heute noch mit Maltesereinrichtungen vertreten sind. Kaiser Friedrich I. „Barbarossa“ bestätigte 1156 dem Orden alle Besitzungen im Heiligen Römischen Reich. 1185 stellte er den Orden unter seinen Schutz und erließ ihm die Zahlung sämtlicher Steuern. Mit zu den ältesten Ordenshäusern (1162 gegründet) in Deutschland gehört die Komturei im Eifelstädtchen Adenau.[1] Albrecht der Bär schenkte dem Johanniter-Orden die Kirche zu Werben und sechs Hufen Landes. 250 Jahre lang war Werben Sitz der Ordensregierung für Brandenburg, Pommern und die Wendenlande. Von dort aus ging die Expansion beispielsweise im westlichen Mecklenburg über die Priorei Sülsdorf zur Komturei Kraak. Seit 1290 wird die Malteser Komturei in Herrenstrunden erwähnt, die 1328 Ordens-Ballei und damit Zentralstelle für die Verwaltung der Ordensprovinz wurde.[2] Nach dem Verbot des Templerordens 1312 wurden durch Vertrag von Cremmen am 23. Januar 1318 durch Markgraf Waldemar von Brandenburg die Besitzungen der Templer in Brandenburg den Johannitern übertragen. Dazu gehörte zum Beispiel die Komturei Tempelhof, die sie schon 1435 an die Städte Berlin/Cölln verkauften.

Von 1505 bis 1806 war der Sitz des deutschen Großpriorats in Heitersheim.

In Deutschland hatte die Balley Brandenburg (mit Sitz ursprünglich in Sonnenburg) schon seit 1382 einen weitgehend autonomen Status. Nach dem Übertritt des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg zur Lutherischen Lehre im Jahre 1538 ist dieser Zweig, im Unterschied zum katholisch gebliebenen Gesamtorden, protestantisch. 1811 wurde dieser Zweig des Johanniterordens in seiner Form als Ritterorden zunächst aufgelöst und als preußischer Verdienstorden weitergeführt.

Im Jahr 1852 wurde er in Kontinuität zur Balley durch die noch lebenden Ritter als evangelischer Zweig des Ritterordens fortgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt hat er die Rechtsform eines altrechtlichen Vereins.

Die einer deutschen Genossenschaft angehörenden oder unmittelbar der Balley unterstehenden Ordensmitglieder deutscher Staatsangehörigkeit sind der „Ehrenordnung des Johanniterordens“ unterworfen.

Die Geschichte der Preußischen Genossenschaft

Uniform
1907 wurde Eitel-Friedrich Prinz von Preußen neuer Herrenmeister
„Für rund 150 Jahre war der Johanniterorden bis in das 14. Jahrhundert mit einigen wenigen Kommenden in Pommerellen, das später den Hauptteil Westpreußens ausmachte, vertreten. Im Deutschordensland und nachmaligen Herzogtum Preußen waren die Johanniter hingegen in Mittelalter und früher Neuzeit nicht präsent. Erst im 19. Jahrhundert weitete der Orden seine Tätigkeit auf die ganze Provinz Preußen aus. Als der preußische Staat 1810/11 alle geistlichen Güter und damit auch die der Balley Brandenburg säkularisierte, hob er nicht die Gemeinschaft der Johanniterritter auf. Von 1812 bis 1852 wurde der neu gestiftete ‚Königlich-Preußische St. Johanniter-Orden‘ für Verdienste um die Monarchie verliehen. Mit Kabinetts-Ordre vom 15. Oktober 1852 verfügte König Friedrich Wilhelm IV. die Wiederherstellung der Balley. Durch diesen Hoheitsakt wurde die seit 1540 evangelische Ordensballey nicht neu gegründet, sondern wiederbelebt und modernisiert. Der Reorganisationsprozess vollzog sich zügig: Ernennung der acht, noch vor der Säkularisation investierten Rittern zu Kommendatoren (13. Februar 1853), Wahl des Prinzen Karl v. Preußen durch die Kommendatoren zum (31.) Herrenmeister, Investitur des neuen Herrenmeisters und erste Ritterschläge (17. Mai), Beschluss der Ordensstatuten durch das Kapitel (23. Juni) und Bildung von zunächst acht Genossenschaften im Königreich Preußen. Die Kontinuität mit der alten Ordensballey konnte personell und juristisch gewahrt werden. Zum ersten Kommendator der ‚Preußischen Provinzial-Genossenschaft‘ ernannte der Herrenmeister Richard Friedrich Burggraf und Graf zu Dohna-Schlobitten. Die Satzung der Genossenschaft, die der Herrenmeister am 17. Dezember 1853 bestätigte, legte in ihrem § 11 den 12. Oktober 1853 als Stiftungstag fest. Korporationsrechte zum Erwerb von Grundstücken und Kapitalien erhielt die Genossenschaft durch Kabinetts-Ordre vom 1. November 1854.“[3]

Kaiser Wilhelm II.

Kaiser Wilhelm II. war Protektor des Johanniterordens und trug u. a. das Herrenmeisterkreuz mit Schwertern und Krone.

Während des Ersten Weltkrieges

Viele ehemalige Offizier, aber vor allem die Ritter des Johanniter-Ordens, dienten als Delegierte und waren dem Generaldelegierten unterstellt. Wer nicht als Offizier an der Front Verwendung finden konnte, hatte sich als Delegierter zur Verfügung gestellt, und der Bedarf an Delegierten war groß. In den verschiedensten Dienststellen, Formationen und Organisationen waren die Ordensritter tätig: als Delegierte beim Kaiserlichen Kommissar im Großen Hauptquartier und im Beirat des Stellvertretenden Militär-Inspekteurs, als Delegierte in der Etappe und in der Heimat, in Feld- und Heimatlazaretten, als Obhutritter in Reserve- und Festungslazaretten, als Führer von Verwundeten-Transportabteilungen, als Führer und Begleiter der Lazarettzüge, als Leiter von Liebesgaben-Sammelstellen, als Führer von Schwesterntransporten, sie waren tätig in den Fürsorgeorganisationen für unsere Krieger an der Front und in den Lazaretten, in den Organisationen zur Besserung des Loses kriegsgefangener Deutscher und wo es sonst zu helfen und Not zu lindern galt. Die zahlreichen Krankenanstalten und Heime, welche die Ritterorden im Frieden im Besitz hatten, öffneten bei Kriegsbeginn bereitwilligst ihre Tore zur Aufnahme verwundeter und kranker Soldaten. Ordensritter versahen in diesen Ordensanstalten den Aufsichts- und Verwaltungsdienst als Delegierte ihrer Ritterschaft. Uber das Pflegepersonal in diesen Anstalten wird zum Verständnis der Leistungen der Orden später noch einiges gesagt werden. Nach den während des Krieges 1870/71 gemachten Erfahrungen war der Orden dazu geschritten, in den Diakonissenhäusern auch eigene dienende Schwestern heranbilden zu lassen. Hinfort taten diese zusammen mit den Diakonissen den Pflegedienst in den Ordensanstalten und gaben sich im Weltkriege Seite an Seite mit ihnen in Etappe und Heimat den Werken der Nächstenliebe hin. In den Lazarett-Trupps des Johanniterordens zogen Diakonissen und Johanniterschwestern gemeinsam unter Führung von Johanniterrittern und Rote-Kreuz-Delegierten ins Feld. Im ganzen wurden vom Johanniterorden gegen 1500 Diakonissen – aus 37 Diakonissenhäusern stammend – und etwa 400 Johanniterschwestern in die Etappe entsandt, außerdem noch 300 Brüder der Diakonenanstalt Duisburg. Im Heimatgebiet hatte der Orden 64 Lazarette mit rund 4000 Betten bereitgestellt; sie alle waren die ganze Kriegszeit hindurch mit Verwundeten und Kranken aus dem Felde belegt. Dazu kam noch eine Anzahl von Lazaretten, die von einzelnen Johanniterrittern auf eigene Kosten unterhalten wurden. In den heimatlichen Pflegeanstalten standen etwa 700 Diakonissen und Johanniterschwestern im Dienst.[4]

Nach dem Ersten Weltkrieg

Seit 1927 war Oskar Prinz von Preußen als Herrenmeister in dieser Zeit bestimmend. Er genoß unter anderem auch den Schutz von Reichspräsident Paul von Hindenburg. Zahlreiche Offiziere der Wehrmacht und andere einflußreiche Persönlichkeiten waren Mitglieder des Ordens.

Das Ordensgebet

Segne, segne, Herr, den Orden!
Dir zur Ehre will er dienstbar sein.
Sei ihm gnädig, hilfreich immer,
steh' ihm bei im Kampf zum Heil.
Stärk' den Glauben an den Heiland,
der zu Ehren das Kreuz gebracht,
wehr' dem Bösen, hilf zum Guten,
dem Schwachen hilf, treu zu sein,
den Schwachen hilf!
Herr, höre uns!
Amen.

Ordenstufen und Verdienstorden

Verdienstorden: Ordenskreuz der „rechten Ritter“ bzw. Rechtsritter (Halsorden) des königlich preußischen Johanniter-Ordens. Es ähnelt sehr stark einer anderen preußischen Auszeichnung, nämlich dem Ordenskreuz Pour le Mérite.

Das Herrenmeisterkreuz verleiht das Kapitel dem Herrenmeister bei der Investitur. Die anderen Ehrenzeichen verleiht – mit Zustimmung des Kapitels – der Herrenmeister für den besonderen und aufopfernden Einsatz im Sinne des § 3 der Satzung genannten Ziele des Ordens. Die Ehrenzeichen werden nicht vor Vollendung des 35. Lebensjahres und bei Mitgliedern erst nach 5jähriger Mitgliedschaft verliehen. Form und Trageweise der Ehrenzeichen werden von Kapitel angeordnet.

Die Ehrenzeichen sind zurückzugeben, wenn ein Ordensmitglied verstorben ist. Ordensmitglieder, die aus dem Orden austreten, verzichten damit auf die ihnen verliehenen Ehrenzeichen und haben diese zusammen mit der Verleihungsurkunde unaufgefordert alsbald dem Ordensbüro zurückzusenden. Erweist sich ein mit einem Ehrenzeichen des Johanniterordens Beliehener durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat der verliehenen Auszeichnungen unwürdig, oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm der Herrenmeister die Auszeichnung entziehen und die Einziehung der Verleihungsurkunde anordnen. Gegen diese Verfügung kann der Betroffene das Kapitel anrufen.

Mitgliedsstufen des Ordens sind (absteigend):

  • Herrenmeister – Herrenmeisterkreuz
  • Ehrenmitglieder – Kreuz der Ehrenmitglieder
  • Regierende Kommendatoren – Kommendatorenkreuz
  • Ehrenkommendatoren – Kommendatorenkreuz
  • Rechtsritter – Rechtsritterkreuz
  • Ehrenritter – Ehrenritterkreuz

Rechtsritter (Auswahl)

Ehrenritter (Auswahl)

Verweise

Fußnoten