Anschlag in Hanau 2020

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Shisha-Morde)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tatort, 19. Februar 2020

Bei dem Anschlag in Hanau handelt es sich um eine mehrfache Mordtat, möglicherweise auch um einen Amoklauf oder um ein Attentat, bei dem am 19. Februar 2020 in und vor zwei Shishabars in der Hanauer Innenstadt insgesamt neun Menschen erschossen und weitere verletzt wurden. Bei dem Täter soll es sich laut Systemmedien angeblich um den 43jährigen Sportschützen Tobias Rathjen handeln, der dann nach dieser Tat in der eigenen Wohnung in der Helmholtzstraße erst seine 72jährige Mutter Gabriele tötete und abschließend Suizid beging. Wegen Terrorverdachts zog der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich, da „gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund“ vorgelegen hätten.[1]

Am 31. März 2020 wurde von den Ermittlern des Bundeskriminalamtes der Anschlag von Hanau nach einem Medienbericht nicht als Tat eines Rechtsextremisten eingestuft.[2]

Erläuterung

Tobias Rathjen
Angehörige erhalten bis zu 30.000 Euro Soforthilfe.[3]

Tobias Rathjen

AfD zur „Wahnsinnstat“ von Hanau

Tobias Rathjen ist in Hanau-Kesselstadt aufgewachsen und dort zur Schule gegangen. Er spielte von seinem 10. bis 15. Lebensjahr (sein Traum vom Fußball-Profi wurde durch eine schwere Knieverletzung beendet) bei der Jugendmannschaft von Eintracht Frankfurt Fußball. Nach dem Abitur auf der Hohen Landesschule 1996 absolvierte er seinen Zivildienst. Anschließend machte er eine Lehre zum Bankkaufmann, um danach in Bayreuth Betriebswirtschaftslehre zu studieren. Rathjen soll außerdem Mitglied im Schützenverein Diana Bergen Enkheim gewesen sein und war Besitzer von Berechtigungskarten für zwei Waffen. Er hatte weder Verbindung zu politischen Gruppierungen oder Parteien. Die Ermittler gehen von einer „schweren psychotischen Krankheit“ aus.[4]

Sein 72jähriger (Stand: 2020) Vater Hans-Gerd Rathjen arbeitete als Betriebswirt, kandidierte für Bündnis 90/Die Grünen im Ortsbeirat Kesselstadt, soll aber zuletzt Differenzen mit der Partei gehabt haben.[5] Öffentlich trat er zuletzt nach der Kommunalwahl 2016 in Erscheinung. Er legte Widerspruch gegen das Ergebnis ein, weil sich der Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) als „Scheinkandidat“ an die Spitze der SPD habe setzen lassen und sein Mandat im Parlament später nicht annahm.[6]

Opfer

Das hessische Landeskriminalamt (LKA) hat die Nationalitäten der Multi-Kulti-Opfer des Anschlags von Hanau aufgelistet. Drei der Toten sind ausländische BRD-Reisepaßinhaber, zwei sind Türken ohne BRD-Paß, des weiteren starben ein Bulgare, ein Rumäne, ein Mensch aus Bosnien-Herzegowina und ein afghanischer Doppelpaßbesitzer.

Die Hinterbliebenen der namentlich bekannt gemachten, nichtdeutschen Opfer erhielten 600.000 Euro aus einem vom Land Hessen rasch verabschiedeten „Sonderförderprogramm Hanau 2020“.

Instrumentalisierung

Den Systemmedien dient der begangene Anschlag wie gerufen dazu, die Alternative für Deutschland noch mehr zu diffamieren und noch schärfere Gesetze gegen Rechtsextremismus sowie eine noch stärkere Einschränkung des Waffenbesitzes zu fordern.

„Liebe Leser, Sie alle werden mit größter Bestürzung mitbekommen haben, welch monströse Bluttat ein Wahnsinniger am vorgestrigen Abend in Hanau unter Menschen mit Migrationshintergrund anrichtete. Wie bereits am gestrigen Tage möchte ich an dieser Stelle allen Angehörigen und Freunden von Ermordeten und Verletzten mein tief empfundenes Mitgefühl ausdrücken, verbunden mit dem Wunsch, dass alle Überlebenden dieser Wahnsinnstat wieder genesen mögen. […] Die Frage muss zwingend geklärt werden: Wie konnte das geschehen? Und warum wird stattdessen seit gestern ein ganz anderes, in unserem Land längst wohlbekanntes Narrativ zu installieren versucht, nämlich dass unsere Bürgerpartei eine Mitverantwortung an dieser Tat trage? Das ist so plump, das ist so schäbig, das ist eine so ekelhafte Instrumentalisierung der Opfer für die eigenen politischen Zwecke, sprich: um den unliebsamen Konkurrenten noch stärker zu stigmatisieren, als man dies ohnehin schon in den letzten Wochen und Monaten getan hat. Es ist einfach widerlich. […] Einer ähnlich widerwärtigen politischen Instrumentalisierung einer schrecklichen Tat eines völlig zweifelsfrei psychisch schwerkranken Irren kann ich mich nicht entsinnen, wo stattdessen doch allein Zusammenstehen und Trauer angezeigt wären. Es ist tief beschämend, was hier geschieht! Aber selbst die Scham ist denen, die das tun, offenbar abhanden gekommen. Noch ein Letztes. Wie gestern auch bekannt wurde, steht der Vater des Täters den Grünen nahe, da er im Jahr 2011 auf deren Liste kandidierte. So weit, so uninteressant - für diese Tat spielt es überhaupt keine Rolle, welche politische Einstellung der Vater dieses schwerkranken Menschen hat. Was aber wäre los in unserem Land, wenn der Vater dieses Mörders sich nicht bei den Grünen engagiert hätte, sondern bei uns? Jeder weiß genau, welche Art der Sippenhaft sofort über unsere gesamte Partei verhängt worden wäre - wer das ernsthaft bestreitet, ist entweder ein Phantast oder ein Lügner. Darüber sollten sich all die genannten Pharisäer einmal Gedanken machen.“ — Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD) auf Facebook, 21. Februar 2020

Ungereimtheiten

Kritiker des Geschehens sind der Ansicht, daß der Täter und der gezeigte Mörder nicht identisch sind.[7] Ebenso kursieren Gerüchte, es wären zwei Täter gewesen. Dies wurde jedoch umgehend von offizieller Seite her dementiert – was wiederum für eine gezielte False-Flag-Operation eines Nachrichtendienstes spricht.

Leichnam beseitigt

Die Leiche von Tobias Rathjen wurde laut Angaben des Vaters Hans-Gerd Rathjen (72) ohne seine Einwilligung von den Behörden „auf See bestattet“, ähnlich wie bei Osama bin Laden. Als Begründung wurde genannt, man wolle verhindern, daß das Grab geschändet oder von Rechten zur Pilgerstätte erkoren werde.

Der Vater vertritt zudem eine andere Version des Tathergangs: Sein Sohn sei Opfer einer Geheimdienstorganisation. Agenten hätten ihn im Wald getötet und seine Leiche im Haus der Familie abgelegt. Zeitgleich habe ein als Tobias Rathjen verkleideter Agent den Anschlag begangen. Schon 2004 hatten Vater und Sohn Anzeigen wegen Bespitzelung durch einen unbekannten Geheimdienst erstattet.[8][9]

Offener Brief (Prof. Dr. Wolfgang Meins)

Offener Brief an den Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau:

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, sehr geehrter Herr Dr. Frank,
neben den medialen und politischen Reaktionen auf das Attentat von Hanau waren es leider vor allem auch Ihre Einlassungen, die mich als Bürger, aber auch als psychiatrischer Praktiker und Wissenschaftler in tiefe Sorge versetzt haben. Ich sehe nämlich die Gefahr, dass eine bedeutsame zivilisatorische Errungenschaft großen Schaden nehmen könnte: Der § 20 StGB, der bekanntlich die Frage der Schuldunfähigkeit definiert.
Erlauben Sie mir, auch wenn Ihnen der Inhalt natürlich geläufig ist, diesen Paragraphen kurz zu zitieren: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, (…) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Dazu erlauben Sie mir bitte einige Fragen.
1. In ihrer Stellungnahme vom 20.02.2020 zu den Vorfällen in Hanau heißt es u.a.: „Es liegen gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat vor.“ Finden Sie nicht auch, dass sich aus dem vom Täter verfassten umfangreichen Manifest vielmehr ganz vorrangig Indizien für eine (schwere) krankhafte seelische Störung ergeben?
2. Haben Sie bzw. Ihre Behörde vor der oben zitierten Stellungnahme bei der Analyse des Manifests fachpsychiatrische Kompetenz hinzugezogen?
3. Nach meiner fachpsychiatrischen Analyse des Täter-Manifests, die zweifellos – um es zurückhaltend zu formulieren – in den wesentlichen Zügen und Schlussfolgerungen von der großen Mehrheit des Faches geteilt werden würde, hat beim Täter ein psychiatrisches Syndrom aus einem schweren paranoiden Wahn mit zusätzlichen (wahnhaften) Größenideen, zumindest zeitweiligen akustischen Halluzinationen, sogenannten Ich-Störungen in Gestalt von Gedankenausbreitung, Gedankenentzug und Gedankeneingebung vorgelegen sowie eine Denkstörung in Form einer Denkzerfahrenheit. Sehen Sie oder ihre Behörde das ähnlich? Und falls nicht, warum nicht?
4. Gehen Sie oder ihre Behörde ebenfalls davon aus, dass der Täter zur Tatzeit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt war?
5. Gehen Sie ebenfalls davon aus, dass, wäre der Täter noch am Leben, das Gericht deswegen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Schuldunfähigkeit wegen einer schweren krankhaften seelischen Störung entscheiden würde?
6. Jetzt kommt eine ganz wichtige Frage: Ist Ihnen bekannt, dass aus einem Schriftstück, welches in einem psychischen Zustand wie oben geschildert verfasst wurde, das also durchgehend (u.a.) wahnhaft geprägt ist, so gut wie keinerlei Rückschlüsse auf die „eigentliche“, also nicht krankheitsbelastete oder krankheitsgeprägte Persönlichkeit, auf politische Einstellungen und Motive möglich sind? Um es noch einmal zu betonen: weil in diesem Manifest auch potenziell rassistische Äußerungen – bis zum Beweis des Gegenteils (s. Punkt 6) – entscheidend oder gar ausschließlich durch das wahnhafte Erleben bestimmt sind. Vielleicht wies der Täter in gesunden Tagen tatsächlich eine fremdenfeindliche oder rassistische Gesinnung auf. Aber ist Ihnen bekannt, dass man valide Informationen über die „prämorbide“ Persönlichkeit des Täters, seine politischen Einstellungen und Motive allenfalls retrospektiv gewinnen kann durch eine umfassende biographische Ermittlung – also v.a. durch die Vernehmung von Zeugen, ergänzt durch die Analyse von Zeugnissen, medizinischen Behandlungsunterlagen etc.
7. Würden Sie auch die folgende Täterin als rassistisch oder fremdenfeindlich motiviert einschätzen? Eine 35-jährige Mutter von drei noch nicht schulpflichtigen Kindern erkrankt nach der Geburt des dritten Kindes an einer paranoiden Schizophrenie. Sie entwickelt dabei den Wahn, dass Muslime aus einer in der Nähe gelegenen Moschee ihre über alles geliebten Kinder entführen, foltern und bei lebendigem Leibe verbrennen wollen. Um ihnen das zu ersparen, erstickt sie alle drei Kinder. Falls Sie diese Täterin grundlegend anders beurteilen als den Hanau-Täter, warum?
8. Wie t-online.de am 21.02.2020 meldete, lag ihrer Behörde bereits im November 2019 eine offenbar nur leicht gekürzte Version des späteren Täter-Manifests vor. Warum hat ihre Behörde damals nicht den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts informiert, etwa mit der Bitte, zu prüfen, ob der Verfasser bereits aktenkundig ist und ob der Dienst die Notwendigkeit für eine Einbestellung oder einen (angemeldeten) Hausbesuch sieht? Und, ob die Person vielleicht gar einen Waffenschein besitzt.
9. Aus Presseverlautbarungen geht hervor, dass bei der etwas kürzeren Version des Täter-Manifests, welches Ihrer Behörde bereits im vergangenen November vorlag, der auf eine vermeintlich rassistische Motivation weisende Teil angeblich nicht enthalten war. Deshalb sei ihre Behörde damals nicht tätig geworden. Damit nicht der Eindruck entsteht, es handele sich hier vorrangig um eine Schutzbehauptung, wäre es hilfreich, zu erfahren, welcher Teil des Manifestes Ihnen damals genau vorgelegen hat.
Abschließend, sehr geehrter Herr Dr. Frank, erlauben Sie mir die Anmerkung, dass sicherlich auch Ihnen ja nicht entgangen sein dürfte, wie schwer es Medien und Politik derzeit fällt, bei einer solchen Tat wie der in Hanau, dem Schuldunfähigkeitsprinzip bzw. dem Schutz der darunter fallenden psychisch kranken Täter angemessen Rechnung zu tragen. Ich jedenfalls würde mich freuen, wenn Sie künftig auch dieses Prinzip etwas offensiver vertreten und verteidigen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. W. Meins
Dieser Brief wurde vom Autoren am Freitag, den 21. Februar 2020, an Generalbundesanwalt Dr. Frank poststelle@generalbundesanwalt.de gesandt.

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie und außerplanmäßiger (apl.) Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

Zitate

  • „Der mutmaßliche Mörder von Hanau, Tobias Rathjen (43), wird der deutschen Öffentlichkeit als politisch motivierter Extremist verkauft. Aber das war er offensichtlich nicht. Bei Youtube ist ein Video veröffentlicht, das den Mann, der nach dem derzeitigen Ermittlungsstand in zwei Shisha-Bars in Hanau mindestens neun Menschen erschoss und danach neben einer weiteren Leiche tot in seiner Wohnung aufgefunden worden ist, als wirren Verschwörungstheoretiker entlarvt. Das Video dauert 102 Sekunden. Rathjen ist allein in einem Raum zu sehen, die Kamera bedient er öffenbar selbst. Im Hintergrund stehen zahllose Aktenordner. Der Mann spricht ganz passabel englisch und richtet sich an die US-amerikanische Bevölkerung, der er mitteilt, dass sie von Verbrechern regiert wird, die in unterirdischen Anlagen, in denen der Teufel selbst das Kommando führt, Menschen foltern und Kinder ermorden lassen. Die Massenmedien behaupten, diese am 14. Februar 2020, also fünf Tage vor der Mordtat, veröffentlichte Nachricht sei ein „Bekennervideo“, das mit dem Geschehen in Hanau in einem Zusammenhang stehe. Diese Auskunft ist offenbar falsch. Die Videobotschaft richtet sich nicht an die deutsche, sondern an die amerikanische Öffentlichkeit, die zum Kampf gegen die Regierung Donald Trump aufgerufen wird. Tobias Rathjen war offenbar beherrscht von Wahnvorstellungen. Er wäre in der Psychiatrie zweifellos besser aufgehoben gewesen als in Freiheit. Wer diesen Zusammenhang verschleiert, missbraucht offenbar ein entsetzliches Verbrechen für leicht durchschaubare Zwecke der Tagespolitik.“Manfred Rouhs, 20. Februar 2020
  • „Frau Dr. Merkel, es ist widerlich, daß Sie die Hanauer Morde durch einen vermutlich Geistesgestörten ohne parteiliche Beziehungen für politische Propaganda ausnützen. Wenn Deutsche durch illegale Immigranten ermordet werden, nehmen Sie keinen Anteil, jedenfalls keinen vergleichbaren.“ — Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner in einem offenen Brief an Frau Bundeskanzler Angela Merkel, 20. Februar 2020
  • „Man darf die Tat nicht isoliert sehen. Wir müssen das Gift bekämpfen, das von der AfD und anderen in unsere Gesellschaft getragen wird.“Norbert Röttgen (CDU) in einer Hetzkampagne in der „BILD
  • „Das ist erstens Unsinn, und zweitens finde ich es schäbig. [...] Ich finde es schäbig, so eine furchtbare Tat zu instrumentalisieren. Alles, was wir wissen, ist, dass das ein völlig geistesverwirrter Mensch ist. Er hat ja auch über Amerika und irgendwelche Vergewaltigungsszenen paraphrasiert. Von daher finde ich es – ich sage es noch mal – schäbig, wenn so etwas instrumentalisiert wird, um gegen politische Konkurrenten vorzugehen.“ — Dr. Alexander Gauland am 20. Februar 2020 als Reaktion auf Annegret Kramp-Karrenbauer und jenen, die eine Verbindung zwischen Täter und der AfD heraufbeschwören[10]
  • „Der Generalbundesanwalt hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November von dem Verfolgungswahn und dem extremistischen Weltbild des Mordschützen von Hanau gewusst hat. Trotzdem ist nichts geschehen. Er ist offensichtlich nicht überwacht worden, sein Waffenschein ist nicht eingezogen worden – das ist ein totales Versagen der Bundesbehörden. Die richtige Reaktion ist jetzt nicht, dieses furchtbaren Verbrechen parteipolitisch gegen die AfD zu instrumentalisieren. Die Forderung, über die wir jetzt sprechen müssen, ist der Rücktritt des Generalbundesanwaltes.“Beatrix von Storch, 21. Februar 2020
  • „„Obermessdiener“ wettert gegen die AfD – und erhält donnernden Applaus […] Der Todesschütze von Hanau war wohl psychisch schwer krank. Für Innenminister Seehofer ist trotzdem klar, dass es ein Terroranschlag war. Er kündigt Konsequenzen an.“Welt, 22. Februar 2020[11]
  • „Wir müssen über rechtsradikalen Terror reden und dann bitte auch darüber, dass an der Spitze des Verfassungsschutzes über Jahre ein Hans-Georg Maaßen saß.“Cem Özdemir[12]

Siehe auch

Verweise

Karikatur
Nachrichtenmeldungen

Fußnoten