Verfassungsschutz

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Der sogenannte Verfassungsschutz (richtiger wäre Grundgesetzschutz, da die BRD keine Verfassung, sondern nur ein als Provisorium angesetztes Grundgesetz besitzt) ist in der Bundesrepublik Deutschland sowie in der Republik Österreich (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) eine offizielle Institution im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums als Inlandsgeheimdienst zum Erhalt der staatsähnlichen Besatzungskonstrukte. Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz existieren in den Bundesländern jeweils Landesbehörden für Verfassungsschutz, die dem jeweiligen Innenminister des Landes unterstehen.

Seit 2018 stuft der „Verfassungsschutz“ der BRD bereits die Befürwortung des deutschen Nationalstaates und das Streben nach Wahrung der nationalen Einheit des Deutschen Volkes im ethnischen Sinne als „verfassungsfeindlich“ ein.[1]

Gründung

Der Polizeibrief der alliierten Militärgouverneure vom 8/14. April 1949 zur festgesetzten Gründung einer behördlichen Stelle zwecks Dokumentation von umstürzlerischen Ansinnen und Tätigkeiten gegen die besatzerhörige Bundesregierung kann als Gründungsdokument betrachtet werden; die BRD-rechtliche Grundlage wurde am 27. September 1950 erlassen. Dieser tatsächliche Grundgesetzschutz dient allein dem Machterhalt des antideutschen BRD-Blockparteienregimes und wird demzufolge auch als „Versagerschutz“ betitelt.[2]

Am 7. November 1950 wurde das sogen. Bundesamt für Verfassungsschutz auf Grund der Initiative der Alliierten Hohen Kommissare John Jay McCloy, Ivone Kirkpatrick und André François-Poncet gegründet.

Befugnisse

Das BfV hat offiziell keine exekutiven Befugnisse und ist gehalten, in der BRD mit den jeweiligen Staatsschutz-Abteilungen/Fachdirektionen der Polizei in den 16 Bundesländern (2009) zu kooperieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt Informationen (Sach- und personenbezogen), Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet sind und den Bestand der herrschenden Ordnung gefährden.

Ausbildung und Mitarbeiterprofil

SfV Heimerzheim.jpg

1980 wurde die Schule für Verfassungsschutz (SfV) im Rahmen der Fachhochschule des Bundes gegründet, der Lehrbetrieb im Mai 1982 aufgenommen. 2000 begann die gemeinsame Ausbildung von Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst (MAD) an der SfV durch vierzig Mitarbeiter inklusive Internat.[3] Gegenwärtig werden beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Köln Abiturienten für die gehobene und Haupt-/Realschüler für die mittlere Beamtenlaufbahn nach einem dreistufigen Auswahlverfahren ausgebildet. Für den gehobenen Dienst ist ein dreijähriges „Studium“ an der Fachhochschule (FH) des Bundes in Brühl vorgesehen. Für den mittleren Dienst reichen zwei Jahre aus. In der Zentrale Brühl werden die verwaltungswirtschaftlichen Inhalte für den Abschluß als Diplom-Verwaltungswirt vermittelt. Die Außenstelle des Fachbereichs Nachrichtendienste – Abteilung Verfassungsschutz in Heimerzheim vermittelt die nachrichtendienstlichen Spezialkenntnisse. Der Abteilungsleiter ist gleichzeitig Leiter der SfV. Als Quereinsteiger werden Historiker, Islamwissenschaftler, Juristen, Politologen und Turkologen eingestellt. Hinzu kommen Dolmetscher für abgehörte Telefonate.[4] Zur Kommunikationsausbildung gehören Befragungstechnik/Gesprächsführung, Bericht und Vortrag, Umgang mit Pressevertretern und Kommunikation als Führungsmittel. Ein wichtiger Punkt ist die Weiterbildung von VS-Mitarbeitern. Die politische Indoktrination wird am Projekt Spurensuche sichtbar. Die Studenten wirken dabei am Bonner Gedenkbuch des Vereins An der Synagoge mit.

Arbeitsweise

Gründe für eine Überwachung und NPD, AfD-Parteiverbot? Verfassungsschutz verglichen mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Mitarbeiter werden einem Ressort wie z. B. Islamismus oder Linksextremismus zugeteilt. Beamte des Bereichs Auswertung legen Akten zu Parteikadern an, werten Zeitungen und Fachzeitschriften aus, sichten Flugblätter und Webauftritte. Der Bereich Beschaffung wirbt Spitzel an, koordiniert verdeckte Ermittler, observiert, dokumentiert und überwacht öffentliche Veranstaltungen.[5] Da die VS-Ämter nach dem Opportunitätsprinzip statt dem polizeilichen Legalitätsprinzip vorgehen, sind sie beim Erkennen von Straftaten im Gegensatz zur Polizei nicht zur Anzeige verpflichtet. Hierin dürfte auch der Grund für den Einsatz des VS gegen die Organisierte Kriminalität (OK) liegen. Mit dem Gesetz vom 8. Juli 1994 wies als erstes Bundesland Bayern die OK dem Landesamt VS zu. Während die Polizei aus taktischen Gründen kurzfristig die Verfolgung von Straftaten hinauszögern kann, ist der VS nach Opportunitätsprinzip zu weit mehr in der Lage.[6] Bei nicht ausreichend qualifiziertem VS-Personal ist auch ein Wechsel von Polizisten in den VS möglich, um bei eigentlicher Polizeiarbeit als nun Geheimdienstler Straftaten begehen zu können. Der ständige Personal- und Datenaustausch, der dem Trennungsgebot Polizei/Geheimdienst zuwiderläuft, ist gang und gäbe[7].

Betrieb von Konten in „sozialen Netzwerken“

Agenten des „Verfassungsschutzes“ betreiben in „sozialen Netzwerken“ eine Vielzahl von Profilen und Bots, um dort fingierte rechtsextreme Hetze zu verbreiten und zu Aktionen anzustacheln. Auftraggeber und Nutznießer sind die Blockparteien. Das Vorgehen erzeugt nicht nur das Gespenst eines überall wabernden und aufzuspürenden Rechtsextremismus, sondern es fördert die Schaffung immer weiterer Personalstellen für blockparteinahe Bürokraten mit Pensionsberechtigung in „Sicherheitsbehörden“. Es dient zusätzlich zur Begründung der totalitären Bekämpfung jeder Privatsphäre und Anonymität im Weltnetz.[8] Als Beispiel der Zersetzungarbeit der Geheimdienste → Geheimdienstliche Einflußnahme bei der Alternative für Deutschland

Fall Otto John

Der installierte erste Präsident des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz, Koordinierungsstelle für die Landesämter des VS, Otto John, ein gegen Deutschland im Einsatz zuvor bewährter britischer Agent, setzte sich unter bis 2009 ungeklärten Umständen bald nach Beginn seiner Amtszeit in die SBZ/DDR ab und trat dort im Ost-Berliner Rundfunk gegen die BRD öffentlich auf. Später wurde ihm die dafür aberkannte West-Rente von Bundespräsident Richard von Weizsäcker wieder zugesprochen.

Kosten für Provokateure, Anstifter und Spitzel

Nach einem Pressebericht vom Februar 2013, der sich auf geheime Haushaltsunterlagen beruft, gibt der Bund für Provokateure, Anstifter und Spitzel rund 20 Millionen € (19,534 Mio.) pro Jahr aus. Allein an Prämien (Gehalt) zahle er den „V-Leuten“ davon 2,4 Mio. €. Geschäftsbedarf und konspirative Büros schlügen mit 1,8 Mio. € zu Buche. Die gesamte Technik für die Bespitzelung sei mit 5,4 Mio. € am teuersten. Reisekosten würden mit 4,3 Mio. € veranschlagt.[9]

Akten-Freigabe

Der Fall „NSU“

Das Bundesamt für „Verfassungs“schutz hat nach wie vor die Hoheit über seine Akten. Das bedeutet, ein anderes Amt oder eine andere Institution kann diese nicht einfach überprüfen. Somit entscheidet der „Verfassungs“schutz, welche Akten herausgegeben werden und welche nicht. Gerade zum Fall des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ wirft dies viele Fragen auf, denn nach Medienberichten (3. April 2013) soll es mindestens 24 V-Leute im Umfeld des sogenannten NSU gegeben haben. Akten, die hier Näheres belegen könnten, wurden entweder vernichtet, oder werden weiter unter Verschluß gehalten.[10]

Zitat aus der Berliner Zeitung:

„Der Verfassungsschutz hat nach eigenen Aussagen nur vergleichsweise wenige Informationen über das Nazi-Trio in den Archiven der Bundes- und Landesämter gefunden. Sollten die V-Leute aber wirklich nichts gewußt haben? Sollten sie in der alles andere als verschwiegenen ‚Nazi-Szene‘ nicht mehr Informationen aufgeschnappt haben? Schwer zu glauben, aber ein Gegenbeweis scheitert auch daran, daß viele Quellen- und Personenakten vernichtet worden sind, auch noch nach dem Auffliegen des NSU. Ob diese Akten aber tatsächlich weg sind oder einfach nur weiter unter Verschluß liegen, darf keine unabhängige Institution überprüfen. Der Verfassungsschutz besitzt nach wie vor die Hoheit über seine Akten und entscheidet letztlich selbst darüber, welche Berichte und Dokumente er Ermittlern und Untersuchungsausschüssen übergibt.“ [11]

Übersetzt heißt dies, daß dieser „NSU-Untersuchungsausschuß“ nichts anderes ist als reine BRD-Propaganda.

Zur Verstrickung in den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter, der ebenso einem imaginären „NSU“ angelastet werden sollte, heißt es andernorts:

„Eine Befugnis zu Ermittlungen gegen eine ausländische Behörde besteht nicht, wenn kein expliziter politischer Wille dazu vorliegt. Laut Zwei-plus-vier-Vertrag und Nordatlantikvertrag haben deutsche Behörden keine Befugnis zur Kontrolle oder gar zu Ermittlungen gegen ausländische befreundete Geheimdienste. Auch wenn die Indizien so erdrückend sind wie im Mordfall Kiesewetter, es besteht keine Rechtsgrundlage für Ermittlungen – auch keine völkerrechtliche. Es besteht eine Art Stillhalteabkommen, weil davon ausgegangen wird, dass befreundete Behörden stets juristisch korrekt handeln.“[12]

Belieferung der USA mit erschnüffelten Bürgerdaten

Nach Presseberichten des Jahres 2013 liefert das Amt, das die deutsche „Verfassung“ schützen will, laufend Daten an Spione der US-amerikanischen Geheimdienstzentrale NSA; man treffe sich wöchentlich.[13]

Führungspersonal

Einer der Präsidenten des Amtes war von 1985 bis 1987 Ludwig-Holger Pfahls (geb. 1942), später zu Gefängnisstrafen von zwei Jahren und drei Monaten sowie zu viereinhalb Jahren verurteilt.

Forderung nach Abschaffung

In der Vergangenheit wurde immer wieder die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert. Kritiker bezweifeln die Effektivität der Behörde und kritisieren die „Datensammelwut“ und die Observationspraktiken der Behörde. Besonders bei der NPD beschäftigt der Verfassungsschutz sogenannte V-Personen, die auch als agent provocateur agieren. Nach einer Meldung der Agentur dpa war 2003 jeder siebte Funktionsträger in der Leitungsebene der NPD für das Bundesamt steuerfinanziert tätig.[14]

Islamist beim „Verfassungs“schutz

Im November 2016 wurde in der Zentrale des Verfassungsschutzes in Köln ein Islamist enttarnt. Der 51jährige „deutsche Staatsbürger“ hat sich im Weltnetz unter falschem Namen islamistisch geäußert und Interna verraten. Zudem hat er angeboten, weitere Informationen preiszugeben, die zu einer Gefährdung des Amtes hätten führen können. Der Mann hatte geplant, einen Bombenanschlag in der Zentrale des BfV zu verüben und sich in einer Vernehmung zu diesem Plan bekannt. Es sei „im Sinne Allahs“, einen solchen Anschlag zu verüben.[15] Der „deutsche Staatsbürger“ entpuppte sich später als Roque M., spanischer Konvertit, verheiratet, Vater von vier Kindern und Darsteller in Schwulenpornos.[16][17]

Zitate

  • „Sie stützen sich auf Einschätzungen der sich Verfassungsschutz nennenden Behörde, die es nicht einmal für nötig hält, in ihren Berichten die wohl extremsten Angriffe auf die Verfassung der jüngeren Zeit (Abschußermächtigung im Luftsicherheitsgesetz, vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05; Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Krieges, vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2005 – BVerwG 2 WD 12.04) auch nur zu reportieren.“ — Gerhard Frey Junior[18]
  • „Die Praxis, politische Gegner der Regierung per ‚Beobachtung‘ oder Erwähnung in Verfassungsschutzberichten amtlicherseits öffentlich zu diffamieren, ist ein grundsätzlicher Verstoß gegen das Prinzip, dass politische Willensbildung in einer Demokratie von unten nach oben zu erfolgen hat […] Ein ‚Verfassungsschutz‘, der seinen Namen verdiente, müsste zu allererst seine eigenen politischen Vorgesetzten beobachten.“Manfred Kleine-Hartlage[19]
  • Wir [die Partei Alternative für Deutschland] wehren uns gegen diesen Repressionsversuch der Herrschenden mit rechtlichen und politischen Mitteln. Fatal sind nur die ‚Feindzeugen‘ in der Partei. Mich erstaunt die immer noch verbreitete Blauäugigkeit im Umgang mit dem Establishment. Wenn man einmal begriffen hat, daß uns der politische Gegner mit allen lauteren und unlauteren Mitteln bekämpft, schwindet die Hoffnung, man könne ihn mit Hygienemaßnahmen und vorbildlichem Verhalten beeindrucken oder sogar von der Verfassungstreue der AfD überzeugen. Er weiß längst, daß die AfD die Partei der Rechtstaatlichkeit ist. Was ist das Schlimmstmögliche, das er uns zutraut? Daß wir in diesem Land wieder für Recht und Ordnung sorgen? Daß wir die ‚Herrschaft des Unrechts‘ beenden, die von den Altparteien errichtet worden ist? Das wird es wohl sein, und daß man in Berlin und in den Landesparlamenten davor Angst hat, sagt viel über den Zustand unserer Gegner aus.“ — Björn Höcke [20]

Filmbeiträge

Gottfried Curio (AfD): So wird im Verfassungsschutzbericht getrickst!

Siehe auch

Literatur

  • Josef Schüßlburner / Hans-Helmuth Knütter (Hrsg.): Was der Verfassungsschutz verschweigt. Bausteine für einen Alternativen Verfassungsschutz-Bericht, Institut für Staatspolitik, 2. Auflage 2007, ISBN 978-3939869511
  • Claus Nordbruch:
    • Der „Verfassungsschutz“: Demokratisches Frühwarnsystem oder Machtinstrument der Herrschenden?, in: Der Große Wendig, 3. Bd., 3. Aufl. 2010, S. 861–870
    • Der Schmutz durch „Verfassungsschutz”, in ef 16, 2001
    • Der Verfassungsschutz. Organisation, Spitzel, Skandale. Hohenrain 1999
  • Hans-Helmuth Knütter / Stefan Winckler (Hrsg.): Der Verfassungsschutz. München 2000
  • Klaus Kunze: Geheimsache Politprozesse – Systemwechsel durch Uminterpretation: Verfassungsschutz und Gerichtsbarkeit nach dem linken Marsch durch die Institutionen, 1998 Vorwort)

Verweise

Englischsprachig

Fußnoten

  1. Kriminell? Zur Rolle des “Verfasssungsschutzes” im Wahljahr 2019, Deutsche Stimme, 29. Januar 2019
  2. Versagerschutz (Junge Freiheit, 6. Januar 2016)
  3. Hübsch/Rose-Stahl: Die Schule für Verfassungsschutz (SfV). In: Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit. 2000. S. 157–185
  4. Philipp Eins: Unter dem Siegel der Verschwiegenheit. In: Berliner Zeitung. Nr. 72. 26/27. März 2011
  5. Eins. Siegel.
  6. Albert, Helmut: Gedanken zum Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz. In: Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit. 2000. S. 85–100
  7. Rieger, Frank: Wenn alle Daten fließen. In: FAZ. 4. November 2012. S. 27
  8. John Cody: German Domestic Intelligence Is Running 100s Of Fake Right-Wing Extremist Social Media Accounts; Report, Zerohedge, 21. September 2022 (engl.)
  9. BILD-Bericht vom 27. Februar 2013 [1]
  10. Verfassungsschutz hat weiterhin die Hoheit über seine Akten: http://www.berliner-zeitung.de/neonazi-terror/nsu-terror-mindestens-24-spitzel-im-nsu-umfeld,11151296,22262670.html
  11. Zitat aus der Berliner Zeitung vom 3. April 2013; „Überprüfung nicht erlaubt“: http://www.berliner-zeitung.de/neonazi-terror/nsu-terror-mindestens-24-spitzel-im-nsu-umfeld,11151296,22262670.html
  12. zitiert in: ef 135: NSU-Prozess
  13. „Verfassungsschutz beliefert NSA“, Süddeutsche Zeitung, 13. September 2013 [2]
  14. Warum das NPD-Verbotsverfahren scheiterte, sueddeutsche.de (24. Januar 2005)
  15. Islamist beim Verfassungsschutz enttarnt, Die Welt, 29. November 2016
  16. Enttarnter Islamist war Pornodarsteller, Bildzeitung, 30. November 2016
  17. Islamist suchte Verbündete für Gewalttat gegen Ungläubige, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. November 2016
  18. Kommentar im SZ-Magazin am 28. Januar 2010
  19. Wen oder was schützt der Verfassungsschutz?
  20. Götz Kubitschek im Gespräch mit Björn Höcke : „Unruhe ist Pflicht“ – Höcke im Gespräch, Sezession, 8. März 2019