Verdienstorden vom Deutschen Adler

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Verdienstorden vom Deutschen Adler

Der Verdienstorden vom Deutschen Adler ist eine am 1. Mai 1937 von Adolf Hitler während der Zeit des Nationalsozialismus gestiftete Auszeichnung, die ausschließlich an Ausländer verliehen wurde, die sich um das Deutsche Reich verdient gemacht hatten. Vorschläge unterbreitete der Reichsminister des Auswärtigen, Konstantin Freiherr von Neurath und ab ab 4. Februar 1938 Joachim von Ribbentrop.

Geschichte

Verdienstorden, 3. Klasse (Halsorden), Exemplar des Ordens von Charles Lindbergh; der Deutsche Adlerorden der 3. Klasse hat einen Durchmesser von 50 mm und ist ein achtspitziges, weißemailliertes, golden gefaßtes Kreuz, in dessen Winkeln, je ein goldener Hoheitsadler mit gesenkten Flügeln auf einem das Hakenkreuz umschließenden Eichenlaubkranz steht. Die gegebenenfalls zusätzlich verliehenen Schwerter sind in der Kreuzmitte verschränkt. Die 3. Klasse wurde, wie das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes als Halsdekoration getragen. War der mit der 2. Klasse zu Beleihende bereits mit der 3. Klasse ausgezeichnet, war ihm zusätzlich der Stern zu verleihen.
Verdienstorden vom Deutschen Adler (verschiedene Stufen bzw. Klassen)
Henry Ford erhält das Großkreuz des Verdienstordens vom Deutschen Adlerorden, Juli 1938
Präsidentin der finnischen Frauenorganisation „Lotta Svärd“, Fanni Maria Luukkonen; „Der Führer empfing Mittwoch, den 19. Mai 1943 die Präsidentin der finnischen Frauenorganisation „Lotta Svärd“, Fanni Luukkonen, die sich zur Zeit auf Einladung der Reichsfrauenführerin in Deutschland aufhält und überreichte ihr in Würdigung des hervorragenden Einsatzes der finnischen Frauenorganisation im gemeinsamen Freiheitskampf gegen den Bolschewismus den Stern des Deutschen Adlerordens.“ Nach diesem Text ist davon auszugehen, daß Fanni Luukkonen zuvor die 3. Klasse hatte und nun zusätzlich den Bruststern erhielt. Ggf. erhielt sie aber gleich die 2. Klasse mit Stern.
Verdienstorden vom Deutschen Adler, Bruststern mit Schwertern; Die wichtigste Änderung vom 29. April 1939 war die Einführung der Schwerter, welche ausschließlich bei militärischen Verdiensten um das Deutsche Reich verliehen werden sollten.

Die Weimarer Republik hatte in ihrer Verfassung von 1919 bestimmt, daß sie keine Orden verleihen bzw. stiften wolle. Unter diese Bestimmungen waren auch Ehrenzeichen und Medaillen gefallen, die für zivile Verdienste gestiftet und verliehen worden waren. Erst im Verlauf der Dauer der Republik wurden Ausnahmen z. B. bei Rettungsmedaillen vorgenommen. Nach der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus im Jahre 1933 änderte sich dies nur insofern, als zwar Ehrenzeichen vom Reich und den Ländern gestiftet wurden, aber kein Orden geschaffen worden war. Dies basiert zum Teil auf ideologischen Gründen; auch lag keine Notwendigkeit vor, an die monarchische Tradition der Bundesstaaten bis zum Jahre 1918 anzuknüpfen.

Dagegen erwies es sich als unpraktisch, im Verkehr mit dem Ausland zwar Orden anzunehmen, aber nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit keinen Orden verleihen zu können. So entstand die Idee, einen Orden ausschließlich für Ausländer zu stiften, wobei die Olympischen Spiele im Jahre 1936 den Anstoß gaben. Zu diesem Zweck war ja das Deutsche Olympia-Ehrenzeichen geschaffen worden, welches aber nach Abschluß der Spiele nicht mehr verliehen werden konnte.

Mit der Verordnung des „Führers und Reichskanzlers“ betreffend Stiftung des .Verdienstordens vom Deutschen Adler« vom 1. Mai 1937 wurde ein neues Kapitel in der Geschichte des deutschen Ordenswesens aufgeschlagen. Die Bestimmung dieses Ordens war, ausländische Staatsangehörige, »die sich um das Deutsche Reich verdient gemacht haben«, auszuzeichnen.

Der Orden hatte bei der Stiftung 5 Klassen und eine Medaille; er war in erster Linie zur Verleihung an Zivilpersonen vorgesehen. Militärpersonen wie z. B. ausländische Militärattachés, führende militärische Persönlichkeiten des Auslands usw. erhielten das gleiche Ordenszeichen wie Zivilpersonen.

Klassifizierung

Erst die »Verordnung des Führers über die Änderung der Satzung des „Verdienstordens vom Deutschen Adler“ vom 20. April 1939« schuf hier eine Änderung. Aus dem Text werden hier die Artikel 2 und 4 Absatz (4) wiedergegeben:

Artikel 2

Einteilung des Ordens

(1) Der Orden ist in sechs Klassen eingeteilt. Die Ordenszeichen werden bezeichnet als

  • 1. Das „Großkreuz des Deutschen Adlerordens“.
  • 2. Der „Deutsche Adlerorden erster Klasse“.
  • 3. Der „Deutsche Adlerorden zweiter Klasse“.
  • 4. Der „Deutsche Adlerorden dritter Klasse“.
  • 5. Der „Deutsche Adlerorden vierter Klasse“.
  • 6. Der „Deutsche Adlerorden fünfter Klasse“.

(2) Außerdem wird als Sonderklasse das »Goldene Großkreuz des Deutschen Adlerordens« verliehen. Die Höchstzahl der Inhaber dieser Sonderklasse ist auf 16 beschränkt. Der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren tragen bei besonderen Anlässen die Sonderklasse des Ordens.

(3) Für militärische Verdienste wird der »Deutsche Adlerorden mit Schwertern« verliehen.

Artikel 4

Form und Trageweise der Ordenszeichen

(4) Der »Deutsche Adlerorden mit Schwertern« trägt die Schwerter gekreuzt durch die Mitte des Ordenszeichens.

Das Oberkommando der Wehrmacht äußerte sich zu dieser Satzungsänderung am 7. März 1944 in folgender Weise (Auszug): Für die Einstufung bei der Verleihung ist der Dienstgrad bzw. entsprechende Rang maßgebend:

Als Richtlinien für die zu verleihenden Klassen gelten folgende:

a) Großkreuz: Generalfeldmarschall, Großadmiral, Generaloberst, Generaladmiral
b) Erste Klasse: Kommandierender General, Admiral
c) Zweite Klasse: Generalleutnant, Vizeadmiral, Generalmajor, Konteradmiral
d) Dritte Klasse: Oberst, Kapitän zur See, Oberstleutnant, Fregattenkapitän
e) Vierte Klasse: Major, Korvettenkapitän
f) Fünfte Klasse: Hauptmann, Rittmeister, Kapitänleutnant, Oberleutnant, Leutnant
g) Silberne Verdienstmedaille: Unteroffiziere mit und ohne Portepee
h) Bronzene Verdienstmedaille: Mannschaften

Bis zum Ende des Krieges blieben die Satzung, Verleihungsformalitäten, Ordenszeichen usw. unverändert.

Stufen- bzw. Klasseneinteilung

1. Mai 1937

Die Klasseneinteilung des Deutschen Adlerordens erfuhr bis Kriegsende, abgesehen von der Ursprungsstiftung, zwei Ergänzungen bzw. Änderungen. Zunächst nur in Stufen gestiftet war die Einteilung des Deutschen Adlerordens vom 1. Mai 1937 bis 19. April 1939 folgende:

  1. Großkreuz des Deutschen Adlerordens
  2. Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler mit dem Stern,
  3. Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler (1. Stufe),
  4. Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler (2. Stufe),
  5. Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler (3. Stufe),[1]
  6. Deutsche Verdienstmedaille (in Silber).[2]

29. April 1939

Am 29. April 1939 erfuhr die Satzung zur Einteilung des Ordens eine Erweiterung. So wurde die Sonderstufe des Großkreuzes in Gold eingeführt, deren Höchstzahl auf 16 Inhaber festgelegt wurde. Im übrigen trugen der Reichsminister und der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren bei besonderen Anlässen (Staatsempfängen usw.) diese Sonderstufe.[3] Die wichtigste Änderung war jedoch die Einführung der Schwerter, welche ausschließlich bei militärischen Verdiensten um das Deutsche Reich verliehen werden sollten.[4] Demnach lautete die jetzige Einteilung:

  1. Großkreuz des Deutschen Adlerordens in Gold (Sonderstufe) mit und ohne Schwerter
  2. Großkreuz des Deutschen Adlerordens (mit und ohne Schwerter),
  3. Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler mit dem Stern (mit und ohne Schwerter),
  4. Das Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler (1. Stufe mit und ohne Schwerter),
  5. Das Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler (2. Stufe mit und ohne Schwerter),
  6. Das Verdienstkreuz des Ordens vom Deutschen Adler (3. Stufe mit und ohne Schwerter),[5]
  7. Deutsche Verdienstmedaille (in Silber mit und ohne Schwerter).

5. Januar 1944

Die letzte Änderung der Satzung zum Deutschen Adlerorden ist die Umbenennung der bisher verwendeten Stufen in Klassen. Bis Kriegsende war demnach die Klasseneinteilung des Ordens folgende:

  1. Großkreuz des Deutschen Adlerordens in Gold (Sonderklasse mit und ohne Schwerter),
  2. Großkreuz des Deutschen Adlerordens (mit und ohne Schwerter),
  3. Deutsche Adlerorden (1. Klasse mit und ohne Schwerter),
  4. Deutsche Adlerorden (2. Klasse mit und ohne Schwerter),
  5. Deutsche Adlerorden (3. Klasse mit und ohne Schwerter),
  6. Deutsche Adlerorden (4. Klasse mit und ohne Schwerter),
  7. Deutsche Adlerorden (5. Klasse mit und ohne Schwerter),
  8. Deutsche Verdienstmedaille (in Bronze, die mit Verordnung vom 27. Dezember 1943 eingeführt wurde, und Silber mit und ohne Schwerter).[6]

Stufen

In der Satzung zum Deutschen Adlerorden fehlte eine entsprechende Regelung, welche Personen überhaupt mit welcher Stufe beliehen werden konnten. Man orientierte sich jedoch am bereits bestehenden internationalen Ordenstatut. Das Oberkommando der Wehrmacht gab am 7. März 1944 folgende Richtlinie bekannt:

  • Bronzene Verdienstmedaille
    • Mannschaften

Träger (Auswahl)

  • Deutscher Adlerorden mit Stern
    • 28. Juni 1937 – Thomas J. Watson, IBM, für seine Verdienste um die Datenverarbeitung mit Hollerith-Maschinen [7]

Sonstiges

Nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 darf der Deutsche Adler-Orden in der BRD nicht getragen werden.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Reichsgesetzblatt Nr. 56 vom 1. Mai 1937, Satzung des Verdienstordens vom Deutschen Adler vom 1. Mai 1937, Artikel 2 der Satzung
  2. Reichsgesetzblatt Nr. 56 vom 1. Mai 1937, Satzung des Verdienstordens vom Deutschen Adler vom 1. Mai 1937, Artikel 3 der Satzung
  3. Reichsgesetzblatt Nr. 82 vom 29. April 1939 Satzung des Verdienstordens vom Deutschen Adler vom 20. April 1939, Artikel 2 Absatz 2, 3 und 4 der Satzung
  4. Reichsgesetzblatt Nr. 82 vom 29. April 1939 Satzung des Verdienstordens vom Deutschen Adler vom 20. April 1939, Artikel 2 Absatz 5 der Satzung
  5. Reichsgesetzblatt Nr. 82 vom 29. April 1939 Satzung des Verdienstordens vom Deutschen Adler vom 20. April 1939, Artikel 2 Absatz 1 der Satzung
  6. Reichsgesetzblatt Nr. 1 vom 5. Januar 1944 Satzung des Verdienstordens vom Deutschen Adler vom 27. Dezember 1943, Artikel 2 und 3 der Satzung
  7. Edwin Black: IBM und der Holocaust. ISBN 3-548-75087-7, S. 174 m.w.N.