Parlament

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Als Parlament (abgeleitet von dem französischen Wort parler = reden) wird eine, vom stimmberechtigten Volke gewählte Abgeordnetenvertretung eines politischen Beschlußorgans bezeichnet. Dort halten die gewählten Abgeordneten Sitzungen ab, um politische Beschlüsse zu fassen. Parlamente gibt es z.B. in der BRD (→ Bundestag, Landes- und Kommunalparlamente), Österreich (→ Nationalrat) und der Schweiz (→ Nationalrat).

Die von Staaten unterhaltenen Parlamente können nicht als repräsentative Volksvertretungen verstanden werden, weil von Parteien eine Mindeststimmanzahl erreicht werden muß, weil die Wahlrechte der Stimmberechtigten in der Regel durch Parteiendisziplin stark beschränkt sind und weil die Wahlbeteiligung nicht 100 Prozent beträgt.

Trotzdem wird Parlamenten regelmäßig unterstellt, es handele sich um repräsentative Volksvertretungen.

Im weiteren Sinne werden mit diesem Begriff heute auch verschiedene andere politische Versammlungen belegt.

Beispiele

  • Parteitage mit Deligiertenversammlungen haben auch die Funktion eines „Parteiparlaments“, wenngleich ihre Delegierten nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert sein können.
  • enge Vereinigungen von Staaten (z. B. das Europäische Parlament der Europäischen Union)
  • Parlamente von Nationalstaaten (Einheitsstaaten oder Bundesstaaten)

Geschichte

Ein Vorläufer des Parlamentes im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war der Reichstag, der von 1663 bis 1806 in verschiedenen Städten, zuletzt ständig in Regensburg tagte. Als wegebereitend für die Ausbildung von Parlamenten im heutigen Sinne kann die Französische Revolution und die Märzrevolution in Deutschland von 1848 angeführt werden.

Das erste gewählte deutsche Nationalversammlung war die Frankfurter Nationalversammlung 1848-49. Sie tagte in der Paulskirche in Frankfurt am Main. Hier wurde der Beschluß zur Paulskirchenverfassung gefaßt, der allerdings nicht umgesetzt wurde.

  • Parlament in Erfurt im Jahre 1850.
  • Reichstag (Kaiserreich) von 1871 bis 1918 in Berlin mit den Parlamenten in den Reichsländern.
  • Reichstag (Weimarer Republik 1920 bis 1933
  • Reichstag (Drittes Reich) von 1933 bis 1945 (Umbenannt in Großdeutscher Reichstag 1938)
  • Volkskammer (DDR) von 1949 bis 1990
  • Deutscher Bundestag in Bonn seit 1949; zum Rückzug der Regierung nach Berlin im Jahre 1999 mit den Parlamenten in den Bundesländern.

Vorbild für das politische System der Bundesrepublik, wie fast aller „modernen“ Republiken, ist der angelsächsische Parlamentarismus, der von einer starken Rolle des Parlaments als der höchsten staatlichen Zentralgewalt geprägt ist. Die demokratische Beteiligung des Wählers ist in diesem System indirekter[1] als in republikanischen Ordnungen wie der Weimarer Republik, in der das Parlament zwar auch nicht unwichtig war, aber gegenüber dem Reichspräsidenten zurückstand. Ferner kennzeichnet den angelsächsichen Parlamentarismus die Zurückdrängung plebiszitärer Elemente, was in der aristokratischen Verfassung Englands in früherer Zeit begründet liegt.[2]

Im modernen Parlamentarismus treten hierzu - insbesondere in der BRD - noch Formen des Mißtrauens gegenüber den eigenen Völkern und teilweise der bewußten Desintegration ihres Gemeinschaftsgefühls, das durch eine direktere Beteiligung der Wähler am staatlichen Leben deutlich gestärkt würde.

Parteien im Parlament

Parlamentsparteien, im Parlament vertretene Parteien, sind solche, die eine Mindestanzahl von Wählerstimmen auf sich vereinigen können. Im einfachsten Fall ist das der rechnerische Mindestwert für ein einzelnes Parlamentsmandat. In vielen Staaten mit Verhältniswahlrecht gibt es allerdings eine Wahlhürde, eine Mindestanzahl von Wählerstimmen oder errungene Parlamentsmandate, die von Parteien erreicht werden müssen. Kleinere Parteien, die diese Wahlhürde – z. B. mindestens fünf Prozent – nicht überspringen können, sind im Parlament nicht vertreten.

Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise der Parlamente

Tagungen aller Parlamentarier finden in der Vollversammlung, im Plenum statt. Für Einzelbereiche sind Parlamentsausschüsse zuständig. Das Parlament ist insbesondere für die Gesetzgebung zuständig. Die Partei mit den meisten Parlamentariern hat bei den Abstimmungen anteilig den Ausschlag. Oft übt das Parlament auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung (Regierungspartei / Regierungskoalition) aus. Die Abgeordneten haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern bestimmte Rechte auf Auskunft. Die Regelungen hierzu sind üblicherweise in der Verfassung – in der BRD im Grundgesetz - des jeweiligen Staates sowie in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.

Parlamentsgebäude

Es sind die meist repräsentativ erstellten Bauten, die den Volks- und Landesvertretungen ganzer Staaten oder einzelner Landesteile zur Ausübung ihrer Obligationen dienen.

Das Abgeordnetenhaus in Berlin wurde erbaut von F. Schulze und 1898 vollendet.

Das Reichstagsgebäude wurde von dem Architekten Paul Wallot 1884 bis 1894 im Stil der Neorenaissance in Berlin-Tiergarten, derzeit zum Bezirk Mitte gehörend, errichtet.

Er beherbergte bis 1918 den Reichstag des Deutschen Kaiserreichs und anschließend das Parlament der Weimarer Republik. Durch den Reichstagsbrand von 1933 sowie durch Zerstörung durch russisches Militär zu Ende des 2. Weltkriegs wurde es schwer beschädigt. In den Jahren um 1960 wurde es wiederhergestellt und von 1991 bis 1999 erneut grundlegend umgestaltet.

Das Reichstagsgebäude in Berlin ist seit 1999 Sitz des Deutschen Bundestages und die Bundesversammlung tritt hier seit 1994 alle fünf Jahre zur Wahl des deutschen Bundespräsidenten zusammen.

Parlamentarier

In einer Demokratie werden die Abgeordneten des Volkes als Mitglieder eines Parlaments durch Wahlen bestimmt. In anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen der Parlamentarier statt.

Nur wenige Parlamentarier und Diplomaten haben ihre parlamentarische Tätigkeit zur Lebensaufgabe, zum Beruf mit entsprechender Qualifikation z. B. politischen Studien gemacht. Es werden z. B. Taxifahrer (→ Joschka Fischer), etc. für eine Legislaturperiode von den Parteien in diese Position als Bestgeeigneteste ins Ministeramt gewählt. Durch diese Stellung der Parteien ist der Abgeordnete mehr seiner Partei als dem Wähler verpflichtet. Somit kommt es zwangsläufig und ständig zu unparlamentarischen Äußerungen, Handlungs- und Ausdrucksweisen, die den parlamentarischen Takt verletzen oder gar der Geschäftsordnung zuwiderlaufen; antiparlamentarische sind solche, die die gesetzmäßige Stellung der Volksvertretung verletzen.

Parlamentarier werden für ihre Tätigkeit aus den Steuerzahlungen des Volkes entlohnt und zahlen oftmals selbst keine Steuern. Parlamentarier in verschiedenen kleinen Ländern sind ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig.

Wichtige Organe

Hauptorgane sind der Parlamentspräsident und dessen Stellvertreter. Weiterhin haben die Fraktions-Vorsitzenden der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden eine bevorrechtigte Stellung.

Bei der Parlamentsarbeit, dem Ort der öffentlichen Debatte spielen ebenso die Lobbyisten eine erhebliche Rolle. Sie sind überwiegend von Ländern, Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Standesvertretungen zur Beeinflussung von Abgeordneten an den Parlamentssitz delegiert. Ihr Arbeitsbereich ist die durch Abstimmung erzielte Beschlüsse und Gesetze in dem von ihrem Auftraggeber gewünschten Sinn zu beeinflussen.

Fast die Hälfte der Parlamente weltweit bestehen aus dem Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Gliedstaaten entsandt.

Funktionen und Rechte

  • Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion: Eine der Haupttätigkeiten von Parlamenten ist der Beschluß von Gesetzen.
  • Wahlfunktion: Die Parlamente wählen sich Personen wie den Parlamentspräsidenten. Weiterhin werden hohe Richter oder in parlamentarischen Regierungssystemen das Regierungsoberhaupt im Parlament gewählt.
  • Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Dazu verfügen sie über Kontrollrechte und Informationsrechte wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können haben Parlamente das Interpellationsrecht, also Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von den Parlamentariern der Opposition wahrgenommen. Kontrolliert werden Richtung, Effizienz und die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwählen, beispielsweise durch ein konstruktives Mißtrauensvotum.
  • Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Diese Funktion soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen. Die Öffentlichkeitsfunktion bezeichnet den Aufgabenbereich der Pressestelle, nach der das Parlament das Volk informieren soll.
  • Budgetrecht: Eines der ältesten Rechte von Parlamenten in vielen Ländern ist das Budgetrecht. Der Geld-Haushalt seines Einflußbereichs wird als Gesetz verabschiedet und kann so auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren.
  • Selbstauflösungsrecht: Es ist das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulösen, was üblicherweise als Folge Neuwahlen erzwingt. Nicht jedes Parlament hat diese Recht, zum Beispiel der BRD-Bundestag.

BR-Deutschland

Das Parlament der BR-Deutschland ist der Bundestag. Der Bundesrat ist das sogenannte „Verfassungsorgan“, durch welches die Länder gemäß Artikel 50 des Grundgesetzes an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes beteiligt sind.

Weitere Parlamente neben demjenigen in Berlin gibt es in sämtlichen Bundesländern. Die Demokratie beschränkt sich für das im Zuständigkeitsbereich der BRD lebende Volk auf die alle vier Jahre stattfindenden Wahlen der Abgeordneten zu dem Bundestag, den Landtagen und Kommunalparlamenten. Im Bundesland Berlin heißt das Landesparlament Abgeordnetenhaus, in den Bundesländern Hamburg und Bremen hingegen Bürgerschaft. In den Bundesländern Berlin, Hamburg und Bremen werden die Regierungsmitglieder Senatoren, in den übrigen Regierungen der Bundesländer sowie der Bundesregierung Minister genannt. Sie haben meist keine nennenswerte Macht und dienen in erster Linie dem Verwaltungsapparat, dem sie zum Scheine vorstehen. Das Hauptansinnen der Demokratie sollte es sein, daß die vom Volke gewählten Politiker der Verwaltung mit Verabschiedung von Beschlüssen Arbeitsanweisungen erteilen. In der BRD ist jedoch es genau umgekehrt, weshalb man auch von einer Verwaltungsdiktatur spricht. Die politischen Parteien sind letzlich ein Spielball der BRD-Verwaltungen. Aus diesem Grunde haben auch die Wahlen zu den Parlamenten keine nennenswerte Wirkung, was der freiheitlichen Demokratischen Grundordnung entgegensteht.

Die Anschauungen der Anführer von Verwaltung und Politik in der BRD weerden von unterschiedlichsten, einflußreichen Organen und Institutionen wie z.B. dem Zentralrat der Juden oder den Bilderbergern geformt. Nur politisch korrekte Personen erlangen hochrangige Partei- und Verwaltungsposten. Ob Bundeskanzler, Bundesminister oder Landesminister bzw. -senatoren oder die Führer der politischen Parteien, sie alle übernehmen gegenüber dem deutschen Volk kaum bis gar keine Verantwortung, was in Widerspruch zu dem Führerprinzip und der germanischen Demokratie steht.

Geraten sie in politische Bedrängnis treten sie meist zurück. Allerdings ändert sich politisch im Allgemeinen auch mit einem Nachfolger nicht wirklich etwas Entscheidendes. Postengeschiebe und Rücktrittsaktionen sind auch ein Aspekt der Propaganda; denn mit einem Personaltausch wird dem Volk gerne vorgetäuscht, nun würde alles besser.

Deutsche Demokratische Republik

Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war das Parlament in Mitteldeutschland mit Sitz in Berlin.

BR-Österreich

In der BRÖ besteht das Parlament in Wien auf nationaler Ebene aus einem Zweikammernsystem: Dem stärkeren Nationalrat und dem Bundesrat, der sich aus Vertretern der österreichischen Bundesländer zusammensetzt. Der Landtag ist das Parlament eines österreichischen Bundeslandes.

Schweiz

In der Schweiz besteht das nationale Parlament in Bern aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat (Volksvertretung) und Ständerat (Kantonsvertretung) als untereinander gleichrangige und gleichberechtigte Parlamentskammern, die zusammen als Vereinigte Bundesversammlung die Bundesräte (Regierung) (daraus jährlich den Bundespräsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesrates), den Bundeskanzler, den General (nur im Kriegsfall) und die Bundesrichter wählen sowie über Begnadigungen entscheiden. Die Gesetzgebung erfolgt bei Differenzen zwischen den Kammern in einem sogenannten Differenzbereinigungs-Verfahren. In der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs ist die Möglichkeit einer halböffentlichen Beratung vorgeschaltet, in der politische und andere Organisationen oder Verbände ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einbringen können. Dieser Vorgang ist die sogen. Vernehmlassung.

Lettland und Litauen

In Litauen und Lettland besteht derzeit ein Einkammersystem. Das litauische Seimas und das lettische Saeima bestellt jeweils den Ministerpräsidenten. Dieser formiert sein Kabinett der Minister. Dem Parlament kommt die Legislative zu.

Europäische Union

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), es hat jedoch anders gelagerte Kompetenzen als nationale Parlamente. Die Mitgliedsstaaten werden legislativ durch den Rat der Europäischen Union vertreten.

Es ist dabei juristisch völlig unklar, ob gewählte Vertreter eines Volkes ihre originären Kompetenzen und die daraus resultierende Verantwortung in Bereichen wie Volksverteidigung, Währung des Landes, Vertretung gegenüber anderen Ländern überhaupt an landesfremde, damit übergeordnete Parlamente rechtskräftig abtreten dürfen.

Kann der Parlamentarier im politischen Streitgespräch sagen, wozu ihn sein eigenes Gewissen verpflichtet?

Nicht in der BR-Deutschland, denn kritische Abgeordnete oder zumindest deren Stimmen werden meist bereits von den Parteien kaltgestellt; sollte dies in seltenen Fällen unterbleiben, wird gegen ihn in den gleichgeschalteten BRD-Medien solange gehetzt, bis dieser entweder sein Mandat niederlegt oder aber jeden weiteren Einfluß über sein Mandat hinaus verliert.

Dazu ein paar Beispiele mit Quellenangaben:

  • Wer häufig gegen die Mehrheit stimmt, ist bei der Fraktionsspitze schnell unten durch und wird irgendwann nicht mehr ernst genommen. Vor wichtigen Entscheidungen werden Abweichler unter Druck gesetzt und zum Beispiel zu Einzelgesprächen ins Büro von Peter Struck, unserem Fraktionsvorsitzenden, zitiert.“ — Marco Bülow (SPD), Süddeutsche Zeitung Magazin 41/2007
  • Willy Wimmer (CDU) stimmte entgegen der Fraktionsmehrheit immer konsequent gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr: Wie hat Ihre Fraktion auf diese ablehnende Haltung reagiert?
Im Grunde hätte das eine solch große Fraktion tolerieren können. Doch ich durfte nicht mehr reden, ich bekam Dienstreisen gestrichen und wurde durch die Fraktionsführung isoliert.“ — Willy Wimmer (CDU), Das Parlament, Ausgabe 29/30 2009
Vier Jahre davon verlebte ich in einer Art “liberalem Strafvollzug”. Ich erhielt keinen Ausschuss-Sitz, keine Redezeit, keine Beteiligung an sonstigen parlamentarischen Aufgaben, jede Menge Nadelstiche im innerfraktionellen Umgang.“ — Hildegard Hamm-Brücher (FDP), Süddeutsche Zeitung, 17. März 2008

Zitate

  • „Das Parlament faßt irgendeinen Beschluß, dessen Folgen noch so verheerend sein mögen, - niemand trägt dafür eine Verantwortung, niemand kann je zur Rechenschaft gezogen werden. Denn heißt dies etwa Verantwortung übernehmen, wenn nach einem Zusammenbruch sondergleichen die schuldige Regierung zurücktritt? Oder die Koalition sich ändert, ja das Parlament sich auflöst? Kann denn überhaupt eine schwankende Mehrheit von Menschen jemals verantwortlich gemacht werden? Ist denn nicht der Gedanke jeder Verantwortlichkeit an die Person gebunden? Kann man aber praktisch die leitende Person einer Regierung haftbar machen für Handlungen, deren Werden und Durchführung ausschließlich auf das Konto des Wollens und der Geneigtheit einer Vielheit von Menschen zu setzen sind?“ - Adolf Hitler in: Mein Kampf, 22. Auflage 1944, S. 86

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. vgl. Bernard Manin: Kritik der repräsentativen Demokratie, Verlag Matthes & Seitz, Berlin 2007.
  2. Schon Rousseau erkannte den antiplebiszitären Charakter des englischen Parlamentes und bezeichnete es als eine "Form der Sklaverei", s. Peter Lebitsch: Herrschaft nur am Katzentisch. Manins Demokratiekritik, JF vom 09.03.2007[1]