Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes

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Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes (RdEK/RKdEK) war eine militärische Auszeichnung des nationalsozialistischen Deutschen Reiches. Diese Stufe des Eisernen Kreuzes wurde am 1. September 1939 anläßlich des Polenfeldzuges vom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler neu gestiftet und war bis zum Juni 1940 die zweithöchste militärische Auszeichnung Deutschlands. Darüber stand nur das Großkreuz des Eisernen Kreuzes. Träger des komturwürdigen Ordens werden nach den Richtlinien für die Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes „Inhaber“ genannt, während die Träger der EK-Stufen II. und I. Klasse bis 1939 jeweils als „Ritter“ des Kriegsordens bezeichnet wurden. Ordenskundlich ist auch das EK 2 von 1939 ein Ritterkreuz, das EK 1 ein Offizierskreuz. Die Bezeichnungen „Ritter“ der 2. oder 1. Klasse fielen bei der Stiftung von 1939 offiziell weg, wurden aber zum Teil weiterhin verwendet.

Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Stiftungsjahr; Generalfeldmarschall August von Mackensen bezeichnete sie schlicht als „die Tapfersten der Tapferen“.

Würdigung

Wetzlarer Anzeiger vom 30. Januar 1942: „Helden der Abwehr – Das Ritterkreuz in der deutschen Wehrmacht“
Teil II

Alle Klassen des Eisernen Kreuzes, und somit auch das Ritterkreuz, trugen im Zweiten Weltkrieg das Hakenkreuz als Symbol des Staates, aber dennoch handelte es sich nicht um einen nationalsozialistischen Orden.

Das Schlichte Tatzenkreuz aus Eisen, dem Balkenkreuz des Deutschen Ordens nachempfunden, galt und gilt als preußisch-deutsche Tapferkeitsauszeichnung. Die Bundeswehr führte dieses Symbol bei ihrer Gründung 1955 als Ausdruck der Verbundenheit zum Volke und zur soldatischen Tradition gegen linke Kritik und ausländische Vorbehalte erneut ein.

Entstehung

Während des Ersten Weltkrieges und in den Kriegen davor wurden Soldaten, denen bereits das Eiserne Kreuz beider Klassen verliehen worden war, länderspezifische Auszeichnungen, wie z. B. der Orden „Pour le mérite” und das Goldene Militärverdienstkreuz (beide Preußen), oder der Militär-Max-Joseph-Orden und die Tapferkeitsmedaille (beide Königreich Bayern) verliehen.

Da nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und mit Beginn der Weimarer Republik, als alles Imperiale sowie alle Monarchien und Fürstentümer aufgelöst wurden und somit auch diese Auszeichnungen obsolet waren, mußte eine adäquate Fortführung für diese militärischen Auszeichnungen und Dekorationen gefunden werden. Daher wurde erstmals 1939 vom Führer des Deutschen Reiches das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes gestiftet und eingeführt.

Werteinstufung

Erstaunlich ist die Tatsache, daß früher die unterste Klasse eines Ordens als Ritterkreuz bezeichnet wurde. Diese Ausführung wurde allerdings nicht um den Hals, sondern nur am Band getragen. Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes ist dagegen mit dem höher gestuften Komtur- resp. Kommandeurkreuz gleichzusetzen.

Verleihungsstufen

In der unten angelegten Galerie werden ausschließlich Replika gezeigt.

Listen der Träger

Weitere

Verordnung per Reichsgesetzblatt

Reichsgesetzblatt Nr. 159 vom 2. September 1939

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.
Ritter des Eisernen Kreuzes des Heeres, der Waffen-SS, der Luftwaffe und der Kriegsmarine (im Uhrzeigersinn)

Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes.

Kaum bekannte, aber verdiente Ritterkreuzträger (von links): Hans Pfeiffer (1917–1976), Friedrich Höhne (1915–1962), Ernst Rupp (1892–1943), Friedrich-Wilhelm Otte (1898–1944) und Paul Jacob (1909–1979); nur drei von ihnen überlebten den Krieg, zwei wurden hohe Offiziere der Bundeswehr.

Nachdem ich mich entschlossen habe, das Deutsche Volk zur Abwehr gegen die ihm drohenden Angriffe zu den Waffen zu rufen, erneuere ich eingedenk der heldenmütigen Kämpfe, die Deutschlands Söhne in den früheren großen Kriegen zum Schutze der Heimat bestanden haben, den Orden des Eisernen Kreuzes.

Artikel 1

Das Eiserne Kreuz wird in folgender Abstufung und Reihenfolge verliehen:

Artikel 2

(1) Das Eiserne Kreuz wird ausschließlich für besondere Tapferkeit vor dem Feind und für hervorragende Verdienste in der Truppenführung verliehen.

(2) Die Verleihung einer höheren Klasse setzt den Besitz der niedrigeren Klasse voraus.

Artikel 3

Die Verleihung des Großkreuzes behalte ich mir vor für überragende Taten, die den Ablauf des Krieges entscheidend beeinflussen.

Artikel 4

(1) Die 2. und die 1. Klasse des Eisernen Kreuzes gleichen sich in Größe und Ausführung den bisherigen mit der Maßgabe, daß auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die Jahreszahl 1939 angebracht sind.

(2) Die 2. Klasse wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle, die 1. Klasse ohne Band auf der linken Brustseite getragen.

(3) Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz 1. Klasse und wird am Halse mit schwarz-weiß-rotem Bande getragen.

(4) Das Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz 1. Klasse, hat an Stelle der silbernen eine goldene Einfassung und wird am Halse an einem schwarz-weiß-rotem Bande getragen.

Otto Kumm (links) und Christian Tychsen bei dessen Ritterkreuzverleihungszeremonie, April 1943
Artikel 5

Ist der Beliehene schon im Besitz einer oder beider Klassen des Eisernen Kreuzes des Weltkriegs, so erhält er an Stelle eines zweiten Kreuzes eine silberne Spange mit dem Hoheitszeichen und der Jahreszahl 1939 zu dem Eisernen Kreuz des Weltkriegs verliehen, die Spange wird beim Eisernen Kreuz 2. Klasse auf dem Bande getragen, beim Eisernen Kreuz 1. Klasse über dem Kreuz angesteckt.

Artikel 6

Der Beliehene erhält eine Besitzurkunde.

Artikel 7

Das Eiserne Kreuz verbleibt nach Ableben des Beliehenen als Erinnerungsstück den Hinterbliebenen.

Artikel 8

Die Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht im Einverständnis mit dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei.

Berlin, den 1. September 1939
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler


Reichsgesetzblatt Nr. 102 vom 10. Juni 1940

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.
Ritterkreuzträger General Jozef Turanec, hier auch mit dem Slowakischen Kriegssiegerkreuz III. Klasse.
Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes.

Die Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1573) wird wie folgt geändert und ergänzt:

Artikel 1

I. Der Artikel 1 erhält folgende Fassung:

Der Orden des Eisernen Kreuzes ist wie folgt eingeteilt:

das Eiserne Kreuz 2. Klasse,
das Eiserne Kreuz 1. Klasse,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub,
das Großkreuz des Eisernen Kreuzes.

Artikel 4

II. Der Artikel 4 erhält folgende Fassung:

(1) Die 2. und die 1. Klasse des Eisernen Kreuzes gleichen sich in Größe und Ausführung den bisherigen mit der Maßgabe, daß auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die Jahreszahl 1939 angebracht sind.
(2) Die 2. Klasse wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle, die 1. Klasse ohne Band auf der linken Brustseite getragen.
(3) Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz 1. Klasse und wird am Halse mit schwarz-weiß-rotem Bande getragen.
(4) Das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes besteht aus einem silbernen Eichenlaub von drei Blättern, das auf der Bandspange aufliegt.
(5) Das Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Es wird an einem breiteren schwarz-weiß-rotem Bande am Hals getragen."
Berlin, den 3. Juni 1940
Der Führer
Adolf Hitler
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Keitel
Der Reichsminister des Inneren
Frick
Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers
Dr. Meißner


Verleihungsbestimmungen

Verleihungsurkunde (stets in einer ansehnlichen Urkunde- bzw. Ritterkreuzmappe in Maroquinleder (mit dem goldenen, eingeprägten Hoheitsadler) überreicht, ab Eichenlaub dann als Kassette mit Großer Verleihungsurkunde) von Hans Uhde

Die Voraussetzungen für die Verleihung des Ritterkreuzes regelten die Richtlinien des Oberkommando des Heeres (OKH). Die Verleihung erfolgte aufgrund besonderer kampfentscheidender Tapferkeitstaten.

Wissenswertes

Als Voraussetzung angesehen wurde der eigene selbständige Entschluß hervorragender persönlicher Tapferkeit und ausschlaggebende Erfolge für die Kampfführung, bezogen auf das Gesamtgeschehen. Dienstgrad und Dienststellung waren zu berücksichtigen, insofern konnten auch Einzelleistungen, die mit örtlichem Erfolg zu Vorteilen in der Gesamtlage verhalfen, zur Verleihung des Ritterkreuzes führen.

Generell waren in der Regel die Eisernen Kreuze beider Klassen bereits verliehen worden, ehe der Vorschlag zum Ritterkreuz gemacht wurde. In besonderen Fällen von herausragender Tapferkeit konnte es durchaus vorkommen, daß die Eisernen Kreuze beider Klassen sowie das Ritterkreuz am selben Tag verliehen wurden (z. B. nach dem Sturm auf die Festung Eben-Emael). Dies geschah z. B. auch am 8. Februar 1943, als der Gefreite Werner Wrangel (Richtschütze einer Panzerjägerabteilung) durch seinen selbstlosen Einsatz einen feindlichen Massenangriff abwehrte und es dadurch einer ganzen Kampfgruppe ermöglichte, sich unter Mitnahme aller Verwundeten zurückzuziehen.

Vorschlag zur Verleihung des Ritterkreuzes

Vorschläge zur Verleihung sollten nach einem vorgeschriebenen Schema erfolgen. Diese Punkte lauteten wie folgt:

  • Kernpunkt der zu schildernden Tat
  • kurzer Gefechtsbericht
    • Skizzen wurden hierbei als sehr hilfreich angesehen
  • bisherige Verwendung und frühere besondere Leistungen waren stichwortartig zu erwähnen
  • der ausschlaggebende Erfolg der Kampfführung war überzeugend zu belegen und zu bestätigen
  • Voraussetzung war die jeweilige persönliche Tapferkeit, nicht die tapfere Haltung der Truppe
  • die Beurteilung der Persönlichkeit des Vorgeschlagenen gehörte nicht dazu

Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes konnte nicht nur an Angehörige der Wehrmacht und der Waffen-SS, sondern auch an Angehörige der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes (RAD), der Organisation Todt, der Technischen Nothilfe und deren Verbündeten verliehen werden.

Verleihungsbefugnis

Die Verleihung des Ritterkreuzes behielt sich Adolf Hitler anfangs selbst vor. Später jedoch wurde das Ritterkreuz von Divisionskommandeuren und anderen höheren Befehlshabern verliehen. Aufgrund des Dönitz-Erlasses kam es noch nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht u. a. zur Verleihung von Ritterkreuzen.

Trageweise

Urkundenkassette des Eichenlaubes mit Schwertern und Brillanten zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes für Adelbert (bzw. Adalbert) Schulz

Das Ritterkreuz wurde mit Ordensband am Hals getragen.

Verleihungsdaten

Die Zahl der verliehenen Orden schwankt zwischen 7.300 und 7.800. Da der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg von 1939 bis 1945 insgesamt zwölf Millionen Personen angehörten, zeigen die nachfolgenden Verleihungszahlen, wie selten diese Ehrung war.

Verteilt auf die entsprechenden Waffengattungen ergibt sich etwa folgendes Bild:

  • Heer: ca. 4.800
  • Luftwaffe: ca. 1.800
  • Marine: ca. 350
  • Waffen-SS: 450

Ausländische Verbündete: ca. 50

Bis heute sind nicht alle Verleihungen bekannt bzw. wurden bestätigt und somit anerkannt. Eine gängige Schätzung lautet: „7.318 Ritterkreuze hat Adolf Hitler während des Zweiten Weltkrieges verliehen, 438 an Angehörige der Waffen-SS“. 674 bis 805 Soldaten der Bundeswehr waren Ritterkreuzträger des Zweiten Weltkrieges, von denen 117 in Generalsränge aufstiegen.

Technische Daten

Abmessungen

  • Breite: 48,0 mm–49,0 mm
  • Höhe: 53,87 mm–55,2 mm
  • Gewicht ohne Sprungring: 20,7 g–34,59 g

Man beachte die zum Teil extreme Spanne der Toleranzen.

Material

  • Rahmen: Silber (meist mit 800 gestempelt)
  • Sprungring: Silber (meist mit 800 gestempelt)
  • Kern: vorwiegend Eisen, es gibt jedoch auch unmagnetische Stücke mit Messing- oder Feinzinkkern

Zitate

  • „Das Ritterkreuz muß mit einer Rente verbunden sein für den Fall, daß sein Träger nicht mehr imstande ist, sich sein Brot zu verdienen. Es ist die Pflicht der Nation, auch für Frau und Kinder eines Soldaten von größter Tapferkeit zu sorgen, und sei es auf dem Weg, daß einem Gefallenen nachträglich das Ritterkreuz verliehen wird.“Adolf Hitler[1]

Siehe auch

Literatur

  • Franz Kurowski: Ritterkreuzträger aus Ost- und Westpreußen, Arndt-Verlag, Kiel 1996, ISBN 9783887411701 (Klappentext)
  • Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939−1945. Scherzers Militaer-Verlag, Ranis.
    • Hauptband: 2005, ISBN 3-938845-00-7. 2. Auflage: 2007, ISBN 978-3-938845-17-2.
    • Ergänzungsband: 2006, ISBN 3-938845-15-5.
    • Dokumente: 2006, ISBN 3-938845-09-0.
  • Ernst-Günther Krätschmer: Die Ritterkreuzträger der Waffen-SS, Pour Le Merite, Juni 2010, ISBN 3942145146 (Klappentext)
  • Volker A. Behr: Deutsche Auszeichnungen: Orden und Ehrenzeichen der Wehrmacht 1936-1945, Motorbuch (2012), ISBN 978-3613034839

Verweise

Fußnoten

  1. In: Monologe im Führerhauptquartier – die Aufzeichnungen Heinrich Heims, herausgegeben von Werner Jochmann, Wilhelm Heyne Verlag, München 1980, ISBN 3-453-01600-9 (Aufzeichnung vom 10./11.11.1941, Seite 132)