Deutscher König

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Heinrich der Finkler wird beim Vogelstellen im Wald die deutsche Königskrone angetragen.

Die Bezeichnung Deutscher König (lat. Rex Germaniae oder Rex Germanorum) wird seit dem 11. Jahrhundert bisweilen – von Schriftstellern häufig, in Urkunden dagegen nur ganz vereinzelt – als Titel der deutschen Herrscher gebraucht.

Geschichte

Reiterstandbild „Bamberger Reiter“ (König Konrad III.)

Noch nach dem Erlöschen der Karolinger und der Gründung des Deutschen Reiches (→ Heiliges Römisches Reich) durch Heinrich I. (919–936), den ersten wirklichen deutschen König, nannten sich die germanischen Könige von Deutschland „König der Franken“ (Rex Francorum) oder schlechtweg „König“.

Seitdem sich Otto der Große 962 zum römisch-deutschen Kaiser hatte krönen lassen, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation gegründet und seinen Nachfolgern in der deutschen Krone das Anrecht auf den römischen Kaisertitel erworben hatte, wurde von den Herrschern nach der Kaiserkrönung immer der Titel „Römischer Kaiser“ gebraucht und bereits vor derselben war der Titel „Römischer König“ (Rex Romanorum) üblich. Diesen führten auch die Söhne von Kaisern, welche bei deren Lebzeiten zu Nachfolgern gewählt und gekrönt worden waren, während später für die römischen Kaiser und auch für die nicht zu Kaisern gekrönten Könige immer öfter der Ausdruck „Deutscher Kaiser“ angewendet wurde.

Königswahl

Die deutschen Könige wurden gewählt, seit dem 12. Jahrhundert in Frankfurt am Main von einer beschränkten Zahl Fürsten (Kurfürsten). Die Krönung fand in Aachen, der Residenz Karls des Großen, zuerst durch den Erzbischof von Mainz, seit dem 11. Jahrhundert durch den von Köln statt. Eine feste Residenz hatten die deutschen Könige nicht.

Zweites Reich

Das 1871 gegründete Deutsche Kaisertum durch Ausrufung (Proklamation) des Königs von Preußen zum Deutschen Kaiser hatte mit dem mittelalterlichen, das wesentlich auf der Mitherrschaft über Italien und den Beziehungen zum Papsttum ruhte, nur einen weiten Zusammenhang und stellte vielmehr eine eigentümliche Erneuerung des deutschen Königtums dar.

Deutsches Königtum

Das auf diese Weise entstandene deutsche Königtum war das konstitutive Herrschaftsmerkmal des deutschen Volkes. Die gesamte Herausbildung und Entstehung eines deutschen Volkes ist daher auf engste verknüpft mit der gemeinsamen Willensentscheidung der deutschen Stämme, repräsentiert und geführt durch ihre jeweiligen Herrscher, zur gemeinsamen Lebens- und Willensgestaltung, zum gemeinsamen Königtum.

Als Geburtsstunde der deutschen Nation gilt, neben den einschlägigen Königswahlen, die Schlacht bei Riade am 15. März 933 gegen die Ungarn unter König Heinrich I. Zum ersten Mal drang das Bewußtsein in die Deutschen ein, einem Volk anzugehören und eine Gemeinschaft zu sein, und zum ersten Mal hatten alle vereinigten deutschen Stämme eine Schlacht gegen einen gemeinsamen Feind geführt und diesen vernichtend geschlagen.

Wichtige Daten

Siehe auch

Literatur

  • Johann Jacob Moser: Vom Römischen Kayser, Römischen König und den Reichs-Vikarien, Frankfurt 1767
  • 96-book.png Google-BücherJulius Wilhelm Hamberger: Merkwürdigkeiten bey der römischen Königswahl und Kaiserkronung, Gotha 1791
  • Wilhelm Maurenbrecher: Geschichte der deutschen Königswahlen vom 10. bis 13. Jahrhundert, Verlag Von Duncker & Humblod, Leipzig 1889
  • 96-book.png PDF Anton Alexander Diemand: Das Ceremoniell der Kaiserkrönungen von Otto I. Bis Friedrich II, 1894
  • Alfred Maderno: Königinnen, Keil Verlag, Berlin 1935, S. Keil Verlag
  • Robert Holtzmann: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit (900–1024), 6. Auflage, München 1979, ISBN 3-7667-0478-8