Hoßbach-Niederschrift

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Oberst Friedrich Wilhelm Ludwig Hoßbach (mitte), 1934. Er war u. a. Wehrmachtsadjutant des Führers.

Das sogenannte Hoßbach-Protokoll (oder Hoßbach-Niederschrift) ist eine von den Alliierten beglaubigte Ablichtung einer Mikrofilmkopie einer von einem VS-Amerikaner angefertigten Abschrift einer von einem Deutschen angefertigten Abschrift einer inoffiziellen, zudem bedauerlicherweise verschollenen Niederschrift, welche Friedrich Hoßbach fünf Tage nach einer Besprechung mit Adolf Hitler ausgehend von Notizen sowie seinem Gedächtnis niedergeschrieben haben soll.

Diese damals als „Testament des Führers“,[1] heute als „Schlüsselrede“ bzw. „Geheimrede“ gehandelte Photokopie wurde im Nürnberger Prozeß als Beweisdokument 386-PS eingeführt und sollte beweisen, daß das Deutsche Reich in den 1930er Jahren einen Angriffskrieg gegen seine Nachbarländer plante, um angeblich „Lebensraum im Osten“ zu erobern. Darüber hinaus versuchte das Sieger-Gericht aus diesem Dokument abzuleiten, Hitler habe beabsichtigt, das deutsche Österreich, das deutsche Sudetenland und die böhmische Rest-Tschechei auf militärischem Wege an das Reich anzuschließen, obwohl diese Eingliederungen auf weitgehend friedlichem Weg erreicht werden sollten und wurden.

Die Niederschrift

Bei der sogenannten Schlüsselrede vom 5. November 1937 handelt es sich eigentlich um eine Besprechung. Der Kriegsminister Werner von Blomberg bat 1937 zu einer Konferenz, um mit dem Reichskanzler Hitler und den Oberbefehlshabern der drei Wehrmachtsabteilungen dringende Rüstungs- und Rohstoff-Fragen zu erörtern. Den in der Konferenz mit dem Führer und den anwesenden Generälen thematisierten Inhalt schrieb Hoßbach, der übrigens nicht stenographieren konnte, erst fünf Tage später aus dem Gedächtnis nieder. Hitler hatte diese Niederschrift nicht einsehen und bestätigen können; lediglich Kriegsminister von Blomberg und der Generalstabschef des Heeres Ludwig Beck sollen die handschriftliche Gedächtnisschrift Hoßbachs gelesen haben, wonach eine Ablage derselben zu den Akten erfolgt sein soll. 1943/44 wurde die handschriftliche Niederschrift durch einen Offizier mit der Schreibmaschine neu abgetippt, einem Verwandten übergeben, der diese später an die Westmächte weiterleitete.[2] Diese von Hoßbach verfaßte Niederschrift wurde nach 1945 unter dem irreführenden Schlagwort „Hoßbach-Protokoll“ bekanntgemacht. Tatsächlich weist das Dokument keinen regelrechten Protokollcharakter auf, so daß die Geschichtsforschung sich weitgehend zu der Bezeichnung „Niederschrift“ durchgerungen hat.

Fälschung als Beweismittel

Im Nürnberger Prozeß tauchte die Gedächtnisniederschrift als Hauptbelastungsindiz gegen die Angeklagten wieder auf.[3] Der Ankläger des Nürnberger Tribunals sah es als erwiesen an, daß Hitler den Anwesenden am 5. November 1937 seine Kriegsabsicht eröffnete, daher seien sie mitwissend und mitschuldig.

Bei dem vorgelegten Dokument handelte es sich jedoch nicht um das Originalpapier, sondern um eine Fotokopie einer maschinengeschriebenen Abschrift. Darüber hinaus wurde das Dokument von den Siegermächten inhaltlich abgeändert, da deren Anklagevertretung mit der Hoßbach-Niederschrift ein entscheidendes „Beweisstück“ dafür liefern wollte, daß die Angeklagten einen Angriffskrieg vorbereitet hätten. Alle deutschen Angeklagten bestritten die Echtheit des vorgelegten Dokumentes. Die von ihnen zur Einsicht verlangte Vorlage eines Originals wurde verwehrt und statt dessen nur eine angeblich mit dem Original übereinstimmende Abschrift vorgelegt.

Hoßbach, der 1944 wahrscheinlich in Opposition zum Nationalsozialismus trat und einer Verhaftung durch die Geheime Staatspolizei im April 1945 nur knapp entging, wurde angeblich im März und Juni 1946 als Kriegsgefangener, jedoch nicht als Zeuge, zu dieser Niederschrift vernommen. Er soll ausgesagt haben, daß er nicht bestätigen kann, daß die vorliegende Kopie mit seiner Gedächtnisniederschrift von 1937 in allen Teilen übereinstimmt, aber im großen und ganzen („in summa“) sei die Kopie die Wiedergabe des Originals.[4]

Hitlers Luftwaffenadjutant von Below schrieb nach 1945, daß die Kopie nach seiner Erinnerung länger als das Original ist.[5] Reichsmarschall Hermann Göring wies 1946 darauf hin, daß einige Formulierungen und Punkte nicht dem „Stil“ Hitlers entsprechen:[1]

„Dieses Dokument spielt ja in der Anklage eine bedeutende Rolle, da es unter dem Begriff ‚Testament des Führers‘ läuft. [...] Zum technischen Teil der Niederschrift folgendes: Hoßbach war Adjutant des Führers, Chefadjutant. Als solcher war er bei der Sitzung zugegen und machte sich darüber Notizen. Fünf Tage später, wie ich festgestellt habe, hat er dann auf Grund dieser Notizen die Niederschrift gemacht. Es ist also eine Niederschrift, die alle Fehler auch enthält, die bei solchen durch wechselnde Stenographen nicht laufend aufgenommenen Niederschriften leicht erfolgen und die auch unter Umständen subjektive Meinungen des Betreffenden, oder Meinungen, wie er sie verstanden, wiedergibt. Es ist eine ganze Reihe von Punkten drin, das sagte ich seinerzeit schon, die absolut mit dem übereinstimmen, was der Führer wiederholt geäußert hat. Es sind andere Punkte drin, von denen ich sagen könnte, oder Formulierungen, daß sie dem Führer so gar nicht gelegen haben.
Ich habe zuviel, in den letzten Monaten, Niederschriften von Verhören und so weiter gesehen, die zum Teil gar nichts mit dem zu tun hatten oder mit dem Sinn, den man ausgeführt hatte, so daß ich auf diese Fehlerquellen auch hier voll hinweise. [...]
Nun, was wollte er mit diesen Ausführungen hier bezwecken? Es waren zusammengerufen der Kriegsminister, der Oberbefehlshaber des Heeres, der Oberbefehlshaber der Marine, der Luftwaffe und der damalige Reichsaußenminister. Der Führer hat mich kurz vorher, weil ich früher da war, informiert, daß er diese Sitzung mache, um vor allen Dingen dem Generalobersten von Fritsch, wie er sich ausdrückte, Dampf zu machen, weil er mit der Aufrüstung des Heeres in keiner Weise zufrieden sei, und es könne auch nichts schaden, wenn Herr Blomberg dabei auch einen gewissen Nachdruck dann auf Fritsch ausüben würde.
Ich erwähnte, warum Herr von Neurath dabei sein sollte. Ja, er wolle das nicht so rein militärisch, sondern er wolle den Oberbefehlshabern – bei mir nicht notwendig –, aber gerade Fritsch klarmachen, daß die außenpolitische Lage ein derartig forciertes Tempo der Rüstung benötige, und aus diesem Grunde hätte er den Außenminister hinzugezogen, der davon nichts wußte.
Die Ausführungen waren dann so gehalten, wie sie der Führer in solchen Fällen gerne bevorzugte. Er holte weit aus, stellte die Dinge im großen politischen Rahmen hin und sprach von der gesamten Weltlage, von allen Ecken und Enden, und für jeden Eingeweihten, der ihn so genau kannte wie ich, war der Zweck sehr bald immer abzusehen. Der ging hier ganz eindeutig und ganz klar darauf hinaus, daß er große Absichten habe, daß die Lage politisch so und so sei, und das Ganze endete zum Schluß in der Richtung einer starken Rüstung. Ich möchte behaupten, daß, wenn der Führer zwei Stunden oder eine Stunde später in einem anderen Kreis gesprochen hätte, zum Beispiel zu Diplomaten des Auswärtigen Amtes oder vielleicht zu Funktionären der Partei, er die Dinge vielleicht anders, ganz anders dargestellt hätte.
Trotzdem enthält natürlich ein Teil der ganzen Ausführungen grundsätzliche Einstellungen des Führers, aber von dem Ausmaß und Bedeutung, wie heute dieses Dokument betrachtet wird, dieses Ausmaß an Bedeutung kann ich diesem Dokument mit bestem Willen nicht geben.“

Großadmiral Erich Raeder, der die Niederschrift vor dem Gericht ebenfalls zum ersten Mal sah, wies darauf hin, daß es sich dabei um kein richtiges Protokoll handele. Von der Besprechung selber habe er nicht den Eindruck gewonnen, daß Hitler damals von der Friedenspolitik zu einer Kriegspolitik übergehen würde:[6]

„Ich darf einleitend sagen, daß die Behauptung im Trialbrief, daß eine einflußreiche Gruppe von Nazis zusammentrat, um die Lage zu prüfen, durchaus die Situation nicht richtig kennzeichnet. Hitler hatte die in dem Dokument genannten Personen zusammengerufen, um ihnen die politischen Entwicklungsmöglichkeiten und etwaige Weisungen, die er hatte, bekanntzugeben. Ich möchte dann etwas Allgemeines sagen – da ja eine ganze Anzahl Reden von Hitler kommen – über die Art des Redens von Hitler. Hitler sprach ja außerordentlich viel, er holte sehr weit aus, er verfolgte vor allem mit jeder Rede einen besonderen Zweck, je nach dem Zuhörerkreis, den er hatte. Er war ebenso, wie er ein Meister der Dialektik war, auch ein Meister des Bluffs. Er brauchte starke Ausdrücke, ebenfalls je nach dem Zweck, den er verfolgte, er ließ seiner Phantasie außerordentlich starkes Spiel, er widersprach sich auch häufig in aufeinanderfolgenden Reden. Man wußte nie, welches seine letzten Ziele und Absichten waren. Das war am Ende einer solchen Rede außerordentlich schwer festzustellen. Seine Rede machte in der Regel mehr Eindruck auf Leute, die ihn sehr selten hörten, als auf solche, die seine ganze Redeweise bei solchen Gelegenheiten schon kannten. Es handelte sich nie um eine Beratung, sondern wie hier schon mal gesagt worden ist, stets um eine Befehlsausgabe ohne Diskussion. [...]
Für mich waren die entscheidenden Sätze seiner Rede: Erstens, ‚England und Frankreich‘, glaube ich, ‚haben die Tschechoslowakei schon abgeschrieben‘, und zweitens: ‚Ich bin davon überzeugt, daß Frankreich und England nicht eingreifen würden‘, drittens aber die Tatsache, daß ja wenige Monate vorher, im Juli 1937, das zweite Flottenabkommen gerade abgeschlossen war. Diese drei Tatsachen schienen mir dafür zu sprechen, und zwar mit Sicherheit dafür, daß Hitler eine kriegerische Lösung dieser Fragen, Österreich und die Tschechoslowakei – es handelte sich damals nur um das Sudetenland –, unter gar keinen Umständen erstreben würde, sondern daß er die friedliche Lösung anstreben würde, und deswegen hat mir auch die Rede durchaus nicht den Eindruck gemacht, daß Hitler damals eine Schwenkung in seiner Politik machen wolle, daß er von der Friedenspolitik zu einer Kriegspolitik übergehen würde. Ich kann mir vorstellen, daß Herr von Neurath, der den Zweck dieser Rede nicht kannte, zu einer anderen Auffassung gekommen ist; wenn ich aber jetzt nachträglich darüber nachdenke, so könnte ich mir auch vorstellen, daß dieser übertriebene Charakter der Redeübertreibung vielleicht geradezu dazu dienen sollte, Herrn von Neurath aus dem Kabinett herauszudrücken, weil mir bekannt geworden ist, daß zu jener Zeit schon die Neigung bestand beim Führer, Herrn von Ribbentrop an die Stelle von Neurath zu setzen. Das war nur eine Vermutung, die ich nachträglich gehabt habe. Für mich war die Folgerung aus dieser Rede nichts anderes als die, der Aufbau der Flotte ist im Verhältnis 1:3 zu England weiterzuführen und ein freundliches Verhältnis zu England weiterhin zu erstreben. Das Quantitätsabkommen, das soeben abgeschlossen ist, ist weiter durchzuführen.“

Der Großadmiral verlangte deshalb die Vorladung von Friedrich Wilhelm Ludwig Hoßbach. Das Gericht lehnte ein Verhör Hoßbachs im Beisein von Raeder oder seines Rechtsanwaltes Dr. Siemers ab. Raeders Anwalt wollte überprüfen lassen, ob es Unterschiede zwischen der Maschinenabschrift und der Fotokopie gebe und eventuelle Montagen feststellen. Das Tribunal lehnte diesen Antrag ab.[Quellennachweis erforderlich]

Randbemerkungen

Das beim Nürnberger Prozeß vorgelegte „Hoßbach-Protokoll“ trägt einige Randbemerkungen. Hoßbach selbst weiß nichts von Bemerkungen, könnte sich jedoch irren. Die Randvermerke stammen angeblich von Generaloberst Freiherr von Fritsch, Reichskriegsminister von Blomberg und von Fritschs Nachfolger Generaloberst von Brauchitsch.[7][8] Fritsch hatte die Niederschrift von Hoßbach nie gelesen, da er direkt nach den Besprechungen eine lange Reise nach Ägypten angetreten hatte.

Generaloberst von Brauchitsch, der im Februar 1938 Fritschs Nachfolger wurde, hatte die Niederschrift ebenfalls nie gesehen. Von Brauchitsch sagte auch vor dem Nürnberger Tribunal aus, daß er von der Besprechung 1937 erst im Prozeß erfahren hatte.

Die Randbemerkungen sind demnach gefälscht.

Vorbehalte und Beweiskraft

Es gibt vier konkrete Vorbehalte gegen das in Nürnberg vorgelegte „Hoßbach-Protokoll“:

  1. Es ist nicht sicher, ob Oberst Hoßbach wirklich nach fünf Tagen genau das zu Papier brachte, was in der Besprechung gesagt wurde.
  2. Die offensichtliche Manipulation der Randbemerkungen verstärken den Verdacht, daß die Niederschrift nachträglich abgeändert wurde.
  3. Es ist nicht bekannt, ob die erste Abschrift 1943/44 den Inhalt der handgeschrieben Notizen völlig unverändert wiedergibt. Der Abschreiber ist unbekannt und eine Beglaubigung der maschinellen Abschrift gibt es nicht. Genauso ist nicht überliefert, daß die in Nürnberg vorgelegte Fotokopie mit jener Abschrift übereinstimmt.
  4. Das Nürnberger Militärtribunal verweigerte die Befragung von Friedrich Hoßbach im Gericht im Besein Erich Raeders.

Das Militärgeschichtliche Forschungsamt (MGFA) als politisch korrekte Instanz der BRD sieht die Echtheit der Niederschrift durch „quellensichere Untersuchungen“ und die überlieferte Reaktion des Generalstabschefs des Heeres Beck im Sinne der offiziellen Geschichtsschreibung für „erwiesen“ an. Das sogenannte Forschungsamt beruft sich damit auf einen General, der bei den Besprechungen nicht dabei gewesen war, sondern erst später von den angeblichen Inhalten erfuhr.

Inhalt

Einen „Kriegsplan“, wie das Militärgeschichtliche Forschungsamt es ausdrückt, eröffnete Hitler den Generälen und Ministern im November 1937 nicht.[9] Hitler erklärte den sechs versammelten Herren, daß er seine grundlegenden Gedanken an den Entwicklungen der außerpolitischen Lage orientieren wolle. Er betonte gleich zu Beginn, seine Außenpolitik nur auf weite Sicht anlegen zu wollen und daß seine Ausführungen als ein politisches Testament für den Fall seines Todes anzusehen seien.[10] Dies ist insofern von Bedeutung, als sie Aufschluß über territoriale Zielvorstellungen Hitlers im Jahr 1937 für die nächsten Jahrzehnte geben.

Der erste Themenpunkt ist, daß Hitler seine Aufgabe darin sieht, die Lebens- und Ernährungsgrundlage der über 85 Millionen Deutschen in Europa einschließlich des erwarteten Bevölkerungszuwachses zu sichern und zu erhalten. Er leitet daraus das Anrecht auf einen größeren Lebensraum als die Reichsgrenzen von 1937 ab und wirft die Frage auf, ob die deutsche Raumnot durch Autarkie oder durch gesteigerte Beteiligung am Welthandel oder anders zu lösen sei. Die verschiedenen Wirtschaftssysteme werden weiter beleuchtet und abgewogen.

Als nächstes wird die Frage aufgeworfen, ob das Reich auf seine beim Versailler Diktat verlorenen Kolonien wieder verstärkt Anspruch erheben soll. Hitler sieht die Kolonialfrage kritisch und rechnet nicht damit, daß Deutschland auf friedlichem Weg wieder an Kolonien außerhalb Europas gelangen könnte. Daher seien landwirtschaftliche Gebiete innerhalb Europas die von ihm angedachte Lösung. Der Führer läßt dabei jedoch eine konkrete Lösung offen. Die Schaffung von angeblichem „Lebensraum im Osten“ in Polen, Rußland oder der Ukraine werden mit keiner einzigen Silbe erwähnt.

Hitler war sich der Gefahr bewußt, mit den Westmächten in Konflikt zu geraten, sollte er den Lebensraumgewinn mit Krieg erreichen zu wollen. Winston Churchill drohte und sagte dem deutschen Botschafter in London, Joachim von Ribbentrop, daß England alle Versuche des Reiches, sich nach Osten auszudehnen, niemals dulden werde.[11] Hitler sagte angeblich unbeeindruckt, daß die Lösung der deutschen Frage nur mit Gewalt gehe. Er rechne mit einem Krieg gegen Polen und der Tschechei zwischen 1943 und 1945.

Weiter wird ausgeführt, daß die tschechische und österreichische Frage gelöst werden könne, wenn Frankreich durch einen Bürgerkrieg oder wegen seiner Streitigkeiten mit Spanien und Italien gebunden sei.

In Hitlers Ausführungen, die aus der Hoßbach-Niederschrift hervorgehen, wird lediglich über die Tschechei und Österreich debattiert. Von „Lebensraum im Osten“ ist nicht die Rede. Weiter werden mögliche Reaktionen der Staaten Europas ausgewertet. Ein Krieg gegen Staaten wie Großbritannien und Frankreich ist kein Thema. Auch die erstarkende Sowjetunion wird nicht einbezogen.

Letztendlich will Hitler den Beitritt Österreichs, das deutsche Sudetenland und die Rest-Tschechei als Protektorat. Von mehr ist in seinen Ausführungen, die ein politisches Testament sein und für die nächsten Jahrzehnte richtungsweisend sein sollten, nicht die Rede. Er sei bereit, dafür Krieg gegen diese Staaten zu führen. Außenminister von Neurath, Kriegsminister von Blomberg und der Oberbefehlshaber des Heeres von Fritsch versuchen, Hitler in der Besprechung mit Argumenten ihrer jeweiligen Fachkompetenz zu widerlegen und zu bremsen. Damit nehmen sie ihre Tätigkeit und Verantwortung als Berater des Reichskanzlers wahr.

Eine Eingliederung der deutschen Ostmark und des deutsch besiedelten Teiles der Tschechoslowakei wäre ein Vollzug des Selbstbestimmungsrechts der dortigen Bevölkerung. Die Volksvertretungen Österreichs und des Sudetengebietes beschlossen 1918, Teil des Deutschen Reiches zu werden. Die Siegermächte verweigerten die Anschlußbestrebungen.

Der zweite Teil der Hoßbach-Niederschrift gilt allein Rüstungsfragen und ist nicht überliefert.

Der Inhalt der „Hitler-Geheimrede“, wie sie beim Nürnberger Prozeß vorgelegt wurde:

Hoßbach 1.JPG
Hoßbach 2.JPG
Hoßbach 3.JPG
Hoßbach 4.JPG
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Schlußbetrachtung

Die Behauptung des Nürnberger Militärtribunals, die bis heute in der veröffentlichten Geschichtsschreibung fortbesteht, die Teilnehmer der Besprechung am 5. November 1937 hätten „gemeinsam einen Krieg geplant“ und eine „Verschwörung gegen den Frieden angezettelt“, ist letztendlich laut Gerd Schultze-Rhonhof nicht berechtigt. Neurath, von Blomberg und Fritsch widersprachen Hitlers Gedankenspielen darüber hinaus mehrfach.

Generalstabschef Beck war gegen eine Angliederung der Rest-Tschechei und verfaßte Denkschriften gegen Hitler. Beck wurde schließlich entlassen, als er versuchte, eine Mehrheit der Generale gegen den Führer aufzubringen.

Ob tatsächlich der Originalton Hitlers in der Niederschrift wiedergegeben wurde, ist fraglich. Fälschungen an weiteren Hitler-Reden lassen dies unwahrscheinlich erscheinen. Der Führer setzte sein Werben für den Frieden in der Öffentlichkeit fort. Noch am selben Tag jener Besprechung schlossen das Deutsche Reich und Polen ein neues Minderheitenabkommen, welches die Polen ab Mitte 1939 durch Gewalttaten an Deutschen brachen.

Bereits 1981 stellte Dankwart Kluge in seinem Buch „Das Hoßbach-Protokoll – Die Zerstörung einer Legende“ fest, daß die gesamte Niederschrift „Juristisch wertlos“ und „historisch fragwürdig“ sei.[12]

Siehe auch

Verweise

Literatur

Fußnoten

  1. 1,0 1,1
    Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 9, S. 344f (Zeno)
  2. Hoßbach, Seite 190
  3. Dokument 386-PS/US-25, abgedruckt in
    Trial of the Major War Criminals Before the International Military Tribunal, Nürnberg 1948, Bd. 25, S. 402ff (LoC)
  4. IMT-Dokument, abgedruckt in
    Trial of the Major War Criminals Before the International Military Tribunal, Nürnberg 1948, Bd. 42, S. 229 (LoC)
  5. v. Below, Seite 49
  6. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 14, S. 43ff (Zeno)
    und Reader, Band 2, Seite 150
  7. Dreessen, Seite 184
  8. Nach dem englischen Hauptankläger Shawcross stammen einige Vermerke von Generaloberst von Brauchitsch.
  9. MGFA, Mil.Gesch.,Seite 1988
  10. 96-book.png PDF Gerd Schultze-Rhonhof: 1939 - Der Krieg, der viele Väter hatte - Der lange Anlauf zum Zweiten Weltkrieg, Olzog Verlag, 4. Auflage, 2003, S. 327, ISBN 3-7892-8117-4
  11. Churchill, Weltkrieg, Seite 98
  12. vgl.: Das Ostpreußenblatt, 10. Januar 1981, S. 4 (PDF-Datei)