Republik der Sieben Vereinigten Provinzen

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Die Republik der Sieben Vereinigten Provinzen, auch bekannt als Generalstaaten der Vereinigten Provinzen oder Vereinigte Niederlande (ndl.: Republiek der Zeven Verenigde Provinciën), war von 1581/1648 bis 1795 ein Staatswesen auf dem Gebiet des römisch-deutschen Reiches. Das niederdeutsche Gebiet der Provinzen auf der damaligen nördlichen Niederlande wird durchaus für der Vorläufer des Königreiches der Vereinigten Niederlande gehalten.

Die Residenzstadt und Tagungsort war seit 1588 Den Haag,[1] hier sammelten sich im Rittersaal am Innenhof die Generalstaaten. Die Republik sollte bis Ende des achtzehnten Jahrhunderts bestehen, als sich große Teile Europas den Tyrannen Napoleon beugen mußten. Zur Zeit dieser „Republik der Sieben Vereinigten Provinzen“ erlebten die nördlichen Niederlande eine wirtschaftliche und kulturelle (auch aufgrund der Zuzug von Glaubensflüchtlingen aus dem südlichen deutschen Reichsgebiet und Nordgermanien), jedoch dekadente Blütezeit, die in die Geschichte als „de Gouden Eeuw“ (das Goldene Zeitalter) eingegangen ist.

Geschichte

Unter der Herrschaft Karl V. bildeten die Niederlande unter dem Namen „Die Siebzehn Provinzen“ eine Einheit. Diese Einheit und Selbständigkeit des Gebietes wurden durch die sogenannte Pragmatische Sanktion, die Karl V. 1549 erließ, unterstützt.

Die Republik der Sieben Vereinigten Provinzen ging 1581 aus der Rebellion der spanischen Niederlande gegen Philipp II. von Spanien hervor und erkämpfte sich im Achtzigjährigen Krieg (mit Pausen bis 1648) ihre vollständige Unabhängigkeit von den spanischen Habsburgern. Der deutschblütige Wilhelm von Nassau-Dillenburg, Fürst von Oranien, Graf von Nassau-Breda und Stammvater des niederländischen Oranien-Geschlechts war Statthalter von Holland, Utrecht und Zeeland, als die Niederlande sich gegen den spanischen König Philipp II auflehnten und den geforderten Gehorsam verweigerten. Er spielte, seit er 1581 durch eine spanische Proklamation in die Acht (Fried- und Rechtloserklärung) erklärt war, eine wichtige Rolle in den Anfangsjahren des Widerstandskampfes der Provinzen gegen Spanien, der letztendlich 80 Jahre dauerte.

Im Juli 1581 erließen die Generalstaaten im Haag eine feierliche Lossagungs-Erklärung ( → Acte van Verlathinge), an der Stelle des spanischen Königs traten nun Präsident und Landrat. Die Zahlungen des Hofstaates für Erzherzog Matthias, der sich seit Oktober 1577 unter dem Schutz von Wilhelm von Oranien befand, wurden, trotz anderslautender Verabredung, eingestellt, so daß dieser Ende 1582, als Franz Herkules, Herzog von Anjou (in Deutschland bekannt als Franz von Anjou) mit französischen Truppen die Grenze übertrat (wo er den Herzog von Parma nötigte, die Belagerung vom Kammerich aufzuheben), von Antwerpen aus in das Erzherzogtum Österreich (Linz) zurückkehrte, wo er 1583 eintraf.

Nach dem Sieg über die Spanier erlangten die Gebiete 1648 im Westfälischen Frieden ihre Selbständigkeit und trugen ab dato den Namen Republik der Vereinigten Niederlande. Die Südlichen Niederlande verblieben bei Spanien und bildeten auch weiterhin die Spanischen Niederlande und später die Österreichischen Niederlande.

Die mit Abstand wichtigste Provinz war Holland. Sie stellte mehr als die Hälfte der gemeinsamen Geldmittel zur Verfügung und konnte gelegentlich die anderen Provinzen in einer Weise dominieren, wie es in der Zeit vor 1579 einem Landesherrn kaum möglich gewesen wäre. Nicht zuletzt deshalb wurde (und wird bis heute) das Wort „Holland“ häufig als Synonym für die gesamten nördlichen Niederlande verwendet. Wie die meisten anderen Provinzen war Holland eine alte Grafschaft. Die holländischen Stände tagten daher in der früheren Residenz der Grafen von Holland in den Den Haag, in dessen bis heute offizieller Bezeichnung ’s-Gravenhage der Bezug zur Grafenresidenz noch greifbar ist.

„Es fällt heute schwer die politische Struktur der Vereinigten Niederlande nachzuvollziehen. Zwei Dinge sind es vor allem, die das Verständnis erschweren. Zunächst ist hier das Fehlen eines verbindlichen Verfassungstextes zu nennen. Zwar gibt es durchaus Dokumente, die für die Verfassungsgeschichte des Landes von Bedeutung sind, etwa das Große Privileg der Maria von Burgund (1477), die Genter Pazifikation (1576), die Union von Utrecht 1579) oder die Seklusionsakte (1654). Doch diese ergeben zusammengenommen nicht einmal eine Sammlung von Grundgesetzen, wie man sie für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation mit der Goldenen Bulle, dem Augsburger Religionsfrieden, dem Westfälischen Frieden etc. nennen kann. Wenn die Zeitgenossen dennoch von der „constitutie“ der Republik sprachen, so meinten sie damit das Gewohnheitsrecht die „loffelijke gewoonte“ oder „observantie“. Diese konnte jedoch in der Praxis von Zeit zu Zeit anders aussehen und es war durchaus möglich, unter Berufung auf die bisher bewährte Vorgehensweise völlig gegensätzliche Standpunkte zu vertreten. Wie die ‚Verfassung‘ der Republik aussah, war also letztlich von den Faktoren der praktischen Bewährung, der Machtverhältnisse sowie auch der handelnden Personen abhängig. Dennoch lassen sich gegenüber der Zeit vor dem Aufstand gewichtige Unterschiede ausmachen, denn viele vorher durchaus flexibel gehandhabte Aspekte des Gewohnheitsrechtes wurden in der Konsolidierungsphase der Republik zu starren, wenn auch ungeschriebenen Regeln. Als Beispiel kann die Zusammensetzung der holländischen Ständeversammlung genannt werden. Während vor dem Aufstand die sechs großen Städte Dordrecht, Haarlem, Delft, Leiden, Amsterdam und Gouda einen festen Sitz in den Ständen hatten und kleinere Städte je nach Bedarf teilnahmen, saßen in der Republik die Vertreter von genau 18 Städten in der Versammlung, und zwar bis zur Revolution 1795.“ — Dr. Christoph Schäfer, 2004

Die Siebzehn Provinzen

Durch die Heirat von Maria von Burgund mit Maximilian von Habsburg kamen die sogenannten Niederlande im Nordwesten des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1477 zum größten Teil zum Haus Habsburg. Maximilian wurde 1486 zum römisch-deutscher Kaiser gekrönt. Durch seine Heiratspolitik konnte er zahlreiche Gebiete an das römisch-deutsche Reichsgebiet binden. Sein Enkel Karl V. folgte ihm auf den „teutschen Thron“, heiratete eine spanische Prinzessin und wurde römisch-deutscher Kaiser und zugleich König von Spanien und Herr über die Niederlande. Unter seiner Herrschaft bildeten die Niederlande unter dem Namen „Die Siebzehn Provinzen“ eine Einheit. Diese Einheit und Selbständigkeit des Gebietes wurden durch von Karl V. 1549 erlassene Gesetze unterstützt. In den ursprünglich als Niederlothringen dem Mittelreich zugehörigen Niederlanden wurde im 16. Jahrhundert überwiegend Niederdeutsch geredet, einige Gebiete an der Grenze des Westfrankenreiches, bzw. Frankreichs waren französischsprachig. Die Hauptstadt war Mechelen.

Die gesamten Siebzehn Provinzen der Habsburgischen Niederlande, die neben den heutigen Niederlanden auch das heutige Belgien und Luxemburg umfaßten, gehörten zum überwiegenden Teil dem Burgundischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation an. Um seinen Sohn Philipp mit den gesamten Niederlanden beleihen zu können, hatte Karl V. von 1528 bis 1543 die noch nicht unter seinem persönlichen Befehl stehenden Gebiete durch Kauf (Bistum Utrecht mit Überissel und Drenthe 1528) und aufgezwungenen Krieg (Herzogtum Geldern 1543) bemächtigt. Somit wurden auch die niedersächsische Gebiete, die bereits im 13. Jahrhundert vom niederfränkischen Utrecht aus den Gräfen von Bentheim sowie den Bischöfen von Münster entrissen waren, den Habsburgischen Niederlanden, später Spanischen Niederlanden einverleibt.

Union von Utrecht

Während der Rebellion dieser Niederlande gegen ihren König Philipp II. von Spanien kam im Jahre 1579 die Union von Utrecht zustande. Im Achtzigjährigen Krieg (unterbrochen von einem Zwölfjährigen Bestand) konnten die in diesem Bündnis vereinigten Provinzen zum Teil ihre Unabhängigkeit von den spanischen Habsburgern erkampfen. Die nördlichen Gebiete erlangten 1648 im Westfälischen Frieden im Münsteraner Rathaus zu ihrer Selbständigkeit. Südlich der so gebildten Republik der sieben Vereinten Niederlande herrschte weiterhin Spanien über den Spanischen Niederlanden, ab 1713 die Österreichischen Niederlande.

Niederdeutsche Republik unter holländischer Dominanz

Während Antorf, Gent und Brügge unter den Stürmen des Krieges schweren Schaden litten, waren Holland und Seeland, die reichsten der sieben abgefallenen Provinzen, weniger berührt daraus hervorgegangen. Amsterdam hatte das Erbe Antwerpens angetreten und war die wichtigste Hafen- und Handelsstadt des europäischen Festlandes geworden. Als daher der Raubstaat England in den letzten Jahren der Königin Elisabeth sich anschicken wollte, die Früchte seines Raubkrieges gegen Spanien zu pflücken, zeigte sich, daß es wieder einmal zu spät gekommen war. Denn Holland hatte, durch staatlich finanzierte Piraterie ( → Michiel de Ruyter), auf dem Gebiet, das England nun als seine Domäne ausbeuten wollte, dem Überseehandel, einen bedeutenden Vorsprung gewonnen. Es verdankte diesen vor allem seiner Überlegenheit im Bau von Handelsschiffen. Und diese Überlegenheit war nicht erlistet, sondern beruhte auf echtem Erfindungsgeist.

Die weltweit ersten kapitalistischen Unternehmen Vereinigte Ostindische Kompanie (VOC, gegründet 1602) und Westindische Kompanie (WIC) verhalfen durch den Handel mit Südostasien, Westafrika und Amerika den nördlichen Niederlanden im 17. Jahrhundert zu großem Reichtum und zur genannten Goldenen Zeit. Dabei wurden mehrere Kolonialverbrechen begangen, so wurde vom ersten Kommandeur Niederländisch Indiens und Massenmörderer Jan Pieterszoon Coen die Bevölkerung mehrerer Inseln um Java vollständig ausgerottet um die Herrschaft der Republik befestigen zu können. An der Sklavenhandel waren im 18. Jahrhundert in Amsterdam, das nicht nur die Reichtum, sondern auch die Juden von Antorf übernommen hatte, zahlreiche Kaufleute beteiligt. Noch im 20. Jahrhundert bildete die Geschichte der Republik und der Person Michiel de Ruyters für die Großniederländer der NSB eine Quelle der Vaterlandsliebe dar. Aus der Aufzeichnungen ihres Führers Anton Mussert im Winter 1945-1946 im Scheveninger Gefängnis ( → Nachgelassene Bekentnisse) geht hervor, daß sich die reichsdeutschen Besatzer durchaus bedeutend skeptischer zu der Kolonialgeschichte der Republik verhielten.

Die erste Börse entstand 1602 ebenfalls in Amsterdam. Während die Provinz Holland dominierte, hatten die anderen Provinzen im Osten und Norden, die zur Zeit der Hanse eine Blütezeit erlebten, sich mit den geänderten Verhältnissen nunmal auszufinden. Das Norden Brabants und Teile der Grafschaft Limburg wurden als Generalitätslande den Generalstaaten in Den Haag, ohne Recht auf eigene Verwaltung, unterstellt. Die Einwohner der östlichen, am Bistum Münster grenzenden Gebieten wurden als westfälische Bauern bezeichnet, da sie der Niederfränkischen Mundart nicht mächtig waren. Im Jahre 1672 versuchten die Bischöfe von Köln und Münster vergeblich ihre an die Republik abgetrennte Gebiete zurück zu gewinnen, als Frankreich und England versuchten Holland zu erobern. Dieses Unternehmen scheiterte durch Eingreifen des Statthalters Wilhelm III., Sohn Wilhelm II.. Die Republik, somit eigentlich ein eher loses, wenn auch dauerhaftes Bündnis von mehr oder weniger eigenständigen Kleinstaaten, bestand als eine der wenigen und bekanntesten Republiken der Frühen Neuzeit bis zum Jahr 1795, als sie im Zuge des französischen Revolutionsexports durch eine neue, die Batavische Republik, ersetzt wurde.

Nach der Befreiungskriege sollten die gesamten Niederlande im Jahre 1815 in Wien anfänglich, unter Führung des niederdeutschen Fürsten Wilhelm Friedrich (ndl: Willem Frederik), Sohn des 1795 beseitigten Statthalters Wilhelm V., dem Deutschen Bund zugefügt werden. Zu ihrem Gebiet sollten auch das Elsaß und Lothringen gehören. England und Frankreich bestanden aber auf der erneuten Abtrennung genannter Gebiete vom zu dieser Zeit handlungsunfähigen Deutschen Reich, um das Entstehen eines Deutschen Bundes bis ans Deutsche Meer vorbeugen zu können. So entstand das Königreich der Niederlande, aus dem im Jahre 1839 die Staatsgebilden Niederlande, Belgien und Luxemburg hervorgingen. Das Elsaß und Lothringen kamen bis 1871 unter französischer Fremdverwaltung. Die Verwelschung Walloniens und Lützeburgs hatte ebenfalls angefangen.

Die Generalität

Der reichsdeutsche Fürst Wilhelm von Nassau-Dillenburg nach dem Gemälde von Pieter Soutman von 1644

Die wichtigste Institution gemeinsamer Entscheidungen waren die Generalstände, d. h. die gesamtstaatliche Ebene. Nach der Absetzung des spanischen Königs hatten die Stände selbst dessen Position eingenommen, und daraus ergab sich bereits ein wesentlicher Unterschied zu den alten Generalständen, denn letztere wurden vom Landesherrn einberufen, während die Ständeversammlung des Nordens aus eigenem Recht zusammentrat. Seit 1593 tagten die Generalstände sogar permanent. Ihren Sitz fanden sie, wie alle anderen Organe der Gesamtstaatsebene, in Den Haag. In der Versammlung besaß jede Provinz genau eine Stimme, was indes nicht verhinderte, daß meist Holland die Richtung der gesamtstaatlichen Politik bestimmte. Im Zeremoniell folgte man hingegen den alten Rechtstiteln, weshalb Gelderland als ehemaliges Herzogtum immer den Vorrang genoß und als Erstes stimmte. Der Verlauf der Beratungen und Abstimmungen gestaltete sich recht mühselig, denn die Abgesandten der Provinzen besaßen kein freies Mandat, sondern mußten ihr Stimmverhalten stets mit ihren Provinzialständen absprechen.

Die Generalstände waren vor allem für die Außenpolitik zuständig. Sie ernannten die Diplomaten und akkreditierten die Gesandten anderer Mächte. Auch die Entscheidungen über Krieg und Frieden blieben den Generalständen vorbehalten. Eine weitere Hauptaufgabe stellte die Landesverteidigung dar. Daher waren die von den Generalständen zu beschließenden gemeinsamen Ausgaben fast ausschließlich für militärische Zwecke bestimmt. Das Heer der Provinzen bestand aus vorwiegend deutsche Regimenter, später auch schweizerische und schottische. Nach der Generalität bestimmten die sogenannten „Statthalter“.

Statthalter

Erster Zeitraum ohne Statthalter
Zweiter Zeitraum ohne Statthalter

Bis auf Wilhelm III., der ab 1688 auch König von England war, stammten alle Statthalter von Wilhelm I. ab. Sie verwalteten nicht alle Provinzen, zeitgleich wohnten in Löwarden die Nachkommen des Bruders Wilhelms I, die Statthalter von Friesland und Groningen waren. Als Wilhelm III. ohne Nachkommen im Jahre 1702 starb, wurde dieser Friesische Zweig für die Republik bedeutend, da 1748 dessen Sproß Wilhelm IV. als Erbstatthalter aller sieben Provinzen beeidigt wurde.

Niederdeutsch Reformierte Kirche

Als Staatskirche galt die Niederdeutsch Reformierte Kirche (ndl.: Nederduits Gereformeerde Kerk). Die Katholische Kirche wurde. aufgrund der Erfahrungen mit der Inquisition während der spanischen Überherrschung verboten, bestand jedoch in sogenannten Versteckkirchen auf Söllern von Wohnhäusern in unterschiedenen Städten fort. Während der Dordrechter Synode (1618–1619) wurden die Liturgie und die Formulare der Kirche festgestellt. Gegen die Lehre des Theologen Arminianus wurden die Dordrechter Unterrichtsregel erlassen, die zur dritten Bekenntnisschrift der Kirche wurden, neben dem Heidelberger Katechismus und dem Niederdeutschen Glaubensbekenntnis von Guido de Bres. Zu einem niederfränkischsprachigen Einheitsübersetzung der Bibel wurde entschieden, die dann unter Aufsicht des Theologen Johannes Bogerman bis 1637 bearbeitet und in diesem Jahr als Staatenbibel herausgegeben wurde.

Provinzen

Die sieben Provinzen mit ihrer Fläche in geographischen Quadratmeilen und der Einwohnerzahl mit einem Stand 1795:[2][3][4]

Provinz (niederdeutscher Name) Fläche QM Einwohner Zugehörend
Friesland 55 161.513 11 Städte, 336 Flecken und Dörfer
Gelderland 115 217.828 20 Städte, 2 Flecken
Groningen 40 114.555 3 Städte, 165 Dörfer
Holland 125 828.542 37 Städte, 3 Flecken, 400 Dörfer
Overijssel (mit Drente) 112 135.060 16 Städte, 165 Dörfer
Utrecht 32 92.964 5 Städte, 65 Flecken und Dörfer
Zeeland 30 82.212 11 Städte, 110 Flecken und Dörfer

Hinzu kamen:

Bekannte Persönlichkeiten (Auswahl)

Siehe auch

Fußnoten

  1. Der Begriff „Staten-Generaal“ bezeichnete die in Brüssel tagende Versammlung der von den Ständen der Provinzen dorthin entsandten Vertreter – das provinziale Gegenstück waren die Provinzialstaaten („Staten-Provinciaal“), zum Teil auch „Landdag“ genannt. Der Tagungsort der Generalstaaten der Vereinigten Provinzen war seit 1588 Den Haag. Da diese den eigentlichen „Souverän“ darstellten, war der Begriff häufig synonym als Name für das gesamte Staatswesen gebräuchlich.
  2. Johann Adolph Friedrich Randel.: Statistische Übersicht der vornehmsten teutschen und sämmtlichen europäischen Staaten, 1786 s. 114 (Google Books)
  3. Albrecht Christoph Kayser: Hollands Staatsverfassung bis zu ihrer Umänderung durch die Franzosen im Jänner 1795, Hof: Grau 1795, Anhang I. (Landesbibliothek Münster)
  4. Carl von Rotteck: Allgemeine politische Annalen, Band 7, Cotta’sche Buchhandlung, 1831, S. 99 (Google Books)