Reichsreformpläne

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Angestrebte Grenzen und innerdeutsche Gliederung nach den Reichsreformplänen

Die sogenannten Reichsreformpläne wurden vom im späteren Verlauf des Zweiten Weltkrieges entstandenen „NS-Widerstand“ 1943/44 heimlich entworfen und stellten eine – angesichts der mit diesen Plänen verbundenen Entfachung eines deutschen Bürgerkrieges und der damaligen Kriegslage – völlig irreale Neuordnung des Großdeutschen Reiches dar, die nach dem Sturz Adolf Hitlers durchgeführt werden sollte. So wurden als zukünftige deutsche Grenzen die des Deutschen Kaiserreiches samt Deutsch-Österreich und dem Sudetenland genommen, die nach 1939 von Deutschland erworbenen Gebiete sollten wieder abgetrennt werden. Südtirol wäre jedoch bei Italien verblieben, vermutlich weil die Italiener zum Zeitpunkt der Anfertigung der Pläne noch Verbündete des Deutschen Reiches waren.

Die von den Verschwörern geplanten Grenzen wären vom Völkerrecht her äußerst gerecht gewesen und hätten (bis auf die deutsche Schweiz und Südtirol) alle deutschen Gebiete in einem Reich vereint. Ebenso orientiente sich die innere Aufteilung an den NS-Reichsgauen, man berücksichtigte jedoch sowohl kulturelle Zusammenhänge als auch den wirtschaftlichen Nutzen. Da das dilettantisch geplante Attentat durch Stauffenberg fehlschlug, konnten die Pläne nie umgesetzt werden. Allerdings hätten die Alliierten auch im Falle eines Erfolges nie zugelassen, daß die Deutschen vom Selbstbestimmungsrecht Gebrauch gemacht hätten – sie wollten eine bedingungslose Kapitulation des Großdeutschen Reiches und strebten von vornherein schon die völlige moralische Vernichtung ihres militärischen Gegners an (→ Siegerjustiz, Umerziehung, Volkstod). Zu diesem Zeitpunkt lagen in Washington zudem schon diverse Pläne für eine Teilung Deutschlands nach dem Krieg vor.

Geplante Gliederung

Siehe auch