Wiener Kongreß
Der Wiener Kongreß vom 18. September 1814 bis 9. Juni 1815 legte in Europa zahlreiche Grenzen neu fest und definierte neue Staaten. Anlaß war das Ende der Franzosenzeit durch die Niederlage von Napoleon Bonaparte, der zuvor die politische Landkarte des Kontinentes erheblich verändert hatte. Dennoch stand der Siebte Koalitionskrieg kurz bevor, da Napoleon von Elba geflüchtet war und während seiner Herrschaft der Hundert Tage versuchte, die Tyrannei seiner einstigen Macht wiederzuerlangen.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Nach dem Sturz Napoleons im Frühjahr 1814 beendete der Erste Pariser Frieden den Krieg zwischen den Mächten der Sechsten Koalition und der französischen Regierung der restaurierten Bourbonenmonarchie unter Ludwig XVIII. Nach Artikel 32 dieses Friedensvertrages sollte in Wien ein Kongreß zusammentreten, um eine dauerhafte europäische Nachkriegsordnung zu beschließen. Dazu waren alle am Krieg beteiligten Staaten eingeladen.
Die siegreichen Könige und ihre führenden Minister trafen sich zunächst in London. Im Herbst 1814 begann in Wien der Kongreß, zu dem sich Delegationen fast aller Staaten und Mächte Europas einfanden. Von Oktober 1814 bis Juni 1815 wurde Wien und vor allem der Tagungsort, das Außenministerium (später auch die Staatskanzlei) im Palais am Ballhausplatz, der Amtssitz von Metternich, zum politischen Zentrum des Kontinents. Gastgeber war Kaiser Franz I. von Österreich.
Unter der Leitung des österreichischen Außenministers Fürst von Metternich berieten politisch bevollmächtigte Vertreter aus rund 200 europäischen Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten, darunter alle bedeutenden Mächte Europas. Die führende Rolle spielten die fünf Großmächte Rußland, Vereinigtes Königreich, Österreich, Preußen und die wiederhergestellte französische Monarchie sowie der Kirchenstaat.
Verhandlungen
Grundlage für die Verhandlungen über eine staatliche Neuordnung der Länder des vormaligen Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) während des Wiener Kongresses war der Artikel VI des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814. Dort wurde den deutschen Staaten ihre Unabhängigkeit und die Vereinigung durch ein föderatives Band zugesichert.
Der Wiener Kongreß beendete die Herrschaft Napoleons nach den Koalitionskriegen und die Vormachtstellung Frankreichs. Der eigentliche Sieger war Großbritannien, während Rußland zur führenden Kontinentalmacht aufstieg. Die Ziele, die sich die Teilnehmer des Kongresses gesteckt hatten, konnten für eine bestimmte Zeit auch erreicht werden: die Wiederherstellung des politischen Zustandes von 1789 (Restauration), die Rechtfertigung der Ansprüche der alten Dynastien (Legitimität) und die gemeinsame Interessenpolitik der Fürsten zur Abwehr revolutionärer Ideen (Solidarität).
Um eine sogenannte Neuordnung Europas durchzuführen, versammelten sich die führenden Politiker im November 1814 in Wien. Mehr als 700 Delegierte vertraten über 200 Staaten, Städte und Gemeinschaften. An diesem Wiener Kongreß nahmen u. a. von Metternich (Österreich), Talleyrand (Frankreich), Fürst Rasumowsky (Rußland), Herzog von Wellington (England), August von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt (Preußen) teil.
Unzählige rauschende Feste begleiteten den Wiener Kongreß, die den österreichischen Staat täglich 80.000 Gulden kosteten. Die Feste und Feierlichkeiten prägten das Bild des Wiener Kongresses, dessen politisch-diplomatische Aufgaben nur äußerst schleppend vorangingen. Der österreichische Feldmarschall Fürst von Ligne bemerkte dazu:
- „Le congrès ne marche pas, il danse.“ (Der Kongreß macht keine Fortschritte, er tanzt.)
Die weiterhin existierenden Unstimmigkeiten über territoriale Fragen wurden in verschiedenen Kommissionssitzungen relativ problemlos ausgeräumt. Die Verhandlungen wurden auch fortgeführt, als Napoleon Bonaparte aus dem Exil flüchtete und seine Macht während der Herrschaft der Hundert Tage im März 1815 wiederherzustellen versuchte. Die Schlußakte des Kongresses wurde neun Tage vor Napoleons endgültiger Niederlage bei Belle-Alliance unterzeichnet.
Geschaffen wurde schließlich der lose Deutsche Bund souveräner Staaten mit Österreich als Präsidialmacht. Als Verfassung wurde die Deutsche Bundesakte am 8. Juni 1815, ein Tag vor der Unterzeichnung der Wiener Kongreßakte am 9. Juni 1815, verabschiedet.
Deutschland
Österreich
Österreich mußte auf seine niederländischen Ansprüche und seine ehemaligen Besitzungen am Oberrhein verzichten. Insgesamt zog sich Österreich aus dem deutschen Westen tendenziell zurück. Österreich bekam Galizien zurück, während Krakau und Umgebung zu einer von den drei Teilungsmächten garantierten Republik Krakau wurde. Auch Illyrien fiel an Österreich zurück. Mit dem Besitz der ehemaligen Republik Venedig und der Lombardei, zusammengeschlossen im Königreich Lombardo-Venetien, sowie der Zuweisung der Toskana an Erzherzog Ferdinand Karl von Österreich-Este und Parma an die österreichische Ehefrau Napoleons Marie-Louise, hatten die Habsburger in Oberitalien eine noch stärkere Stellung als vor der Revolution. Im Norden kamen Salzburg und das Innviertel hinzu. Im Vergleich zu den territorialen Zugewinnen von Preußen und Rußland blieb der Gebietszuwachs von Österreich allerdings begrenzt. Insbesondere gingen die ehemals österreichischen Niederlande (aus denen später Belgien hervorgehen sollte) verloren. Diese Gebiete fielen an die Niederlande und es entstand das Vereinigte Königreich der Niederlande. In Personalunion stellte das Haus Oranien-Nassau nicht nur den niederländischen König, sondern auch den Großherzog von Luxemburg.
Preußen
Preußen erzielte im Westen erhebliche Geländegewinne und konnte die Rheinprovinz sowie die Provinz Westfalen errichten, obwohl es lieber ganz Sachsen in Besitz genommen hätte und sich nunmehr mit dem Gebiet der ebenfalls neu gebildeten Provinz Sachsen begnügen mußte. Im Osten kamen die Provinz Posen und die Stadt Danzig hinzu, aber Preußen verlor die Gebietsgewinne aus der dritten polnischen Teilung. An Bayern gab es Ansbach und Bayreuth, an Hannover Ostfriesland, Hildesheim, Goslar und den größeren Teil des Untereichsfelds ab und erhielt dafür Schwedisch-Pommern mit Rügen von Dänemark im Tausch gegen das Herzogtum Lauenburg. Mit dem Erwerb der rheinischen Gebiete wurde Preußen zum Schutzwall gegen Frankreich, das noch immer die Rheingrenze anstrebte, was auch für die linksrheinische Pfalz und Rheinhessen von größter sicherheitspolitischer Bedeutung war.
Übrige deutsche Staaten
Bayern gewann zwar im Tausch gegen Tirol ganz Franken sowie Teile der Pfalz hinzu, konnte seine territorialen Ambitionen aber nicht ganz verwirklichen. Das Königreich Württemberg und das Großherzogtum Baden konnten ihren Territorialbestand aus der Rheinbundzeit behaupten, es fanden bis 1818 nur kleine Grenzkorrekturen statt.
Als Staaten wiedererrichtet wurden das in Personalunion mit dem Vereinigten Königreich verbundene ehemalige Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg (nun zum Königreich Hannover erhoben ), Braunschweig, Oldenburg, Hessen-Kassel und die Stadtstaaten Hamburg, Lübeck, Bremen und Frankfurt. Auf der Verliererseite des Kongresses stand das Königreich Sachsen. Das Königreich verlor fast zwei Drittel seines Territoriums und 40 % seiner Einwohner in den nördlichen und östlichen Gebieten sowie in Thüringen an Preußen, das aber einen Teil dieser thüringischen Gebiete dann an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach abtrat.
Polen
Die Grenzen Polens wurden nach dem Sturz Napoleons auf dem Wiener Kongreß festgelegt. Neben Danzig fiel das teils polnisch besiedelte Großherzogtum Posen dabei an Preußen.
Krakau wurde ein Freistaat unter dem Schutz Rußlands, Preußens und Österreichs. Ein Restteil wurde unter der Bezeichnung „Zartum Polen“, dem späteren Kongreßpolen, Rußland einverleibt. Aufstände der Nationalpolen gegen die russische Herrschaft in den Jahren 1830/31 und 1863/64 scheiterten.
Als der Erste Weltkrieg ausbrach, gab es somit keinen polnischen Staat. Polen kämpften teils unter russischer Flagge oder dienten als Soldaten beim Kaiserlichen Heer und bei der k. u. k. Armee, andere sammelten sich in der „Legion Haller“ unter der französischen Trikolore. So töteten sich Polen auf beiden Seiten gegenseitig.
Unterzeichnung und Ratifikation
Die Beschlüsse des Kongresses wurden in der Wiener Kongreßakte, oder auch Schlußakte des Wiener Kongresses (Acte final), schriftlich fixiert. Sie umfaßte 121 Artikel und enthielt auch sämtliche in Wien abgeschlossenen Verträge. Am 9. Juni 1815 wurde die Kongreßakte unterzeichnet. Die Signatarmächte Österreich, Rußland, Preußen, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Spanien und Schweden garantierten damit die Ratifikation der Beschlüsse. Die Deutsche Bundesakte, deren Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 bis 11) in die Kongreßakte aufgenommen sind, wurde separat von den Bevollmächtigten der deutschen Staaten unterzeichnet
Allerdings trat Baden erst am 26. Juli und Württemberg am 1. September 1815 nach dem Sommerfeldzug von 1815 dem Vertrag bei. Frankreich unter Ludwig XVIII. bestätigte den Vertrag am 7. Dezember 1815. Auch Spanien als Signatarstaat, das unzufrieden darüber war, daß der Sohn der Königin von Etrurien keine Entschädigung in Italien erhalten hatte, schloß sich erst am 7. Mai 1817 diesem Abkommen an.
Die Heilige Allianz
Die Gründung der Heiligen Allianz, die am 26. September 1815 geschlossen wurde, war zwar nicht Bestandteil der offiziellen Verhandlungsergebnisse des Kongresses, steht aber inhaltlich in einem engen Zusammenhang mit diesem und bildet einen entscheidenden Bestandteil des 1815 entstehenden Metternich’schen Systems in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zur Heiligen Allianz gehörten zunächst Preußen, Österreich und Rußland. Dieses Manifest der drei Monarchen rief zur christlichen Brüderlichkeit auf und stand damit in direktem Gegensatz zur revolutionären Brüderlichkeit der Völker.
Metternich, der diesem Bund äußerst skeptisch gegenüberstand, da er für das Kaisertum Österreich im Rahmen des Deutschen Dualismus’ einen Machtverlust befürchtete, hat dabei aus dem ursprünglichen Entwurf, der von einem Bündnis der „Völker und Heere“ sprach, in seiner endgültigen Fassung ein „Bündnis der Herrscher“ gemacht, die über den „Völkern und Heeren“ stünden. Ziel der Vereinbarung war einerseits die Aufrechterhaltung der Balance zwischen den Fürsten und andererseits etwa bei revolutionären Bewegungen die Intervention bei den Völkern. Der Heiligen Allianz traten außer Großbritannien (dort verweigerte das Parlament einen Beitritt) und dem durch den Kongreß wiederhergestellten Kirchenstaat unter Papst Pius VII., der das überkonfessionelle Konzept ablehnte, fast alle europäischen Staaten bei.[1]
Auswirkungen
Es war das Volk der verschiedenen europäischen Nationen, die den Sieg über die napoleonischen Truppen errangen, aber es waren beim Wiener Kongreß von 1815 dann die Herrscherhäuser, die die Früchte des Sieges über Napoleon unter sich aufteilten.
Alles, was bei diesem Kongreß herauskam, war wieder der übliche fürstliche Länderschacher, das „Neuordnen“" von Besitz und Boden, der eigentlich der Masse des Volkes zustand. Eine neuerliche Unterdrückung und Ausbeutung des arbeitenden Volkes war die Folge. Durch die zunehmende Industrialisierung, welche durch die technischen Errungenschaften des beginnenden 19. Jahrhunderts nun rapide anwuchs, bildete sich in den Städten aus vom Lande vertriebenen Bauern, die in die Städte strömten, und dort schon ansässigen verarmten Handwerkern ein neuer Stand – die „Arbeiterklasse“: besitzlos, rechtlos, schamlos ausgebeutet. Frauen und Kinderarbeit waren an der Tagesordnung, der Arbeitstag einschließlich Sonnabend betrug 16 Stunden. Sie „hausten“ in den Elendsquartieren der sogenannten „Zinskasernen“. Von irgendwelchen sozialen Einrichtungen konnte keine Rede sein.
Aber nicht nur die Arbeiterklasse, auch das unterjochte Bauerntum auf dem Lande, das Kleinbürgertum, die Studentenschaft und letztlich das Großbürgertum, die Bourgeoisie, waren mit der Herrschaft des Feudaladels, der Kirche und des Hofes unzufrieden. Der Staatskanzler Fürst von Metternich entwickelte mit seinem Polizeipräsidenten Josef Graf von Sedlnitzky einen bis dahin noch nie gesehenen Polizeiapparat und ein allgegenwärtiges Spitzelunwesen, das die Bewohner Wiens bis in die Intimsphäre überwachte. Man zog sich – wenn man konnte – in seine Wohnung zurück und lebte ausschließlich für seinen Beruf und seine Familie. Irgendwelche nicht genehmen Vereine oder gar politische Agitationen waren strikt verboten. Die Geschichtsforschung nennt diese Zeit des Vormärz daher auch die „Biedermeierzeit“.
Es erscheint daher als nur allzu verständlich, daß es hier im Untergrund langsam zu gären begann, die Masse des Volkes ihren bisher vorenthaltenen gerechten Anteil an Regierung und Politik haben wollte. Und dieser politische Vulkan der unterdrückten Massen sollte dann im Jahr 1848 in fast allen Staaten Europas vehement ausbrechen. Dies zog dann derart schwerwiegende Folgen nach sich, deren kausale Auswirkungen bis weit in das 20. Jahrhundert hineinreichten.
Siehe auch
Literatur
- Friedrich Freksa: Der Wiener Kongreß. Nach Aufzeichnungen von Teilnehmern und Mitarbeitern (1914) (PDF-Datei)
Verweise
- Der Wiener Kongreß in: Meyers Konversations-Lexikon, 1888
- Wiener Congreß-Acte unterzeichnet am 8. Junius 1815