Frick, Wilhelm
Wilhelm „Willi“ Frick ( 12. März 1877 in Alsenz; 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Jurist, nationalsozialistischer Politiker, Mitglied des Reichstages, Führer der Reichstagsfraktion (ab 10. Oktober 1933), Reichsleiter und unter anderem von 1933 bis 1943 Reichsminister des Innern sowie anschließend Reichsprotektor in Böhmen und Mähren.
Nach der bedingungslosen Kapitulation am Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der USA zum Weltkrieg wurde und an dessen Entstehung das organisierte Weltjudentum beteiligt war (→ Jüdische Kriegserklärungen an Deutschland), töteten die Kriegssieger weitere Millionen Deutsche (→ „Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947“). Eine Zielgruppe bildeten politische Führungspersonen, die überlebt hatten.
Die Feindmächte kleideten ihr Vorgehen teilweise in Formen des Rechts. So wurde Wilhelm Frick 1946 einer von 24 Angeklagten in einem illegalen Schauprozeß in Nürnberg.[1] Am 1. Oktober 1946 ließen sie von ihren in Roben gekleideten Helfern gegen ihn einen Todesspruch fällen, der in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 im Wege eines Justizmordes durch Strangulierung ausgeführt wurde.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Studium
Wilhelm Frick, Korporierter einer Studentenverbindung, studierte in München, Göttingen und Berlin von 1897 bis 1900 Rechtswissenschaft und promovierte zum Dr. iur. an der Universität in Heidelberg.
Erster Weltkrieg
Zu Beginn des Ersten Weltkrieges wurde er als untauglich ausgemustert.
Zwischenkriegszeit
Polizei und Freikorps
1919 wurde ihm die Leitung der politischen Polizei übertragen. Er soll einem Freikorpsangehörigen durch die Ausstellung eines falschen Passes geholfen haben. 1919 lernte er Adolf Hitler kennen und unterstützte ihn sowie die NSDAP mit der Genehmigung von Versammlungen und Werbeplakaten. 1923 erfolgte seine Beförderung zum Leiter des Sicherheitsdienstes der Kriminalpolizei München. Im November desselben Jahres war er am Hitler-Ludendorff-Putsch beteiligt. Frick sollte neuer Polizeipräsident werden.
Anklage und Verurteilung
Wegen „Beihilfe zum Hochverrat“ wurde er daraufhin im Jahre 1924 zu einer Strafe von 15 Monaten Festungshaft verurteilt, die aber nach etwa fünf Monaten Untersuchungshaft zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für seine Teilnahme am Putsch wurde ihm 1935 von Hitler der Blutorden verliehen. Seine Entlassung aus dem Staatsdienst wurde durch den Bayerischen Disziplinarhof mit der Begründung aufgehoben, er habe nicht in hochverräterischer Absicht gehandelt.
Politik
Nach der Reichstagswahl im Mai 1924 zog Wilhelm Frick über eine gemeinsame Liste der Deutschvölkischen Freiheitspartei und der damals verbotenen NSDAP als Abgeordneter in den Reichstag ein. 1925 wurde Frick Mitglied der NSDAP. Am 23. Januar 1930 wurde er Thüringischer Staatsminister für Inneres und Volksbildung und somit der erste Minister der NSDAP zur Zeit der Weimarer Republik.
Rassebewußtsein
Frick setzte die Berufung des Rasseforschers Hans F. K. Günther für den neugeschaffenen Lehrstuhl für Sozialanthropologie an der Universität Jena durch. Sein Ziel war die Förderung der nationalsozialistischen Bewegung und Weltanschauung. Am 5. April 1930 erfolgte sein Erlaß zur Art- und Deutschtumerhaltung „Wider die Negerkultur für deutsches Volkstum“.
Drittes Reich
Reichsinnenminister
Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler holte Adolf Hitler Frick, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht, und Hermann Göring als einzige nationalsozialistische Minister in sein Kabinett. Frick bekam als Reichsminister des Innern eine Schlüsselposition und war zu diesem Zeitpunkt einer der einflußreichsten Politiker. Jedoch schon im März 1933 mußte er erste Sachgebiete seines Ministeriums an das für Joseph Goebbels neu eingerichtete Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda abtreten. Ein Jahr später verlor er weitere Zuständigkeiten an das neue Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Allerdings wurde er zur selben Zeit zusätzlich Innenminister Preußens. Durch die Ernennung Heinrich Himmlers im Jahre 1936 zum Chef der Deutschen Polizei verlor Frick weiter entscheidend an Einfluß. Nach der Umstellung der Zivilverwaltung auf Kriegsbedingungen am 9. September 1939 wurde er Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung und Mitglied im Reichsverteidigungsrat.
Durch eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen wirkte er als Reichsinnenminister maßgeblich mit, die Weimarer Verfassung in Teilen außer Kraft zu setzen sowie die nationalsozialistische Machtübernahme zu sichern. Am 4. Februar 1933 wurde die von Frick vorgelegte Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes erlassen. Mit der nach dem Reichstagsbrand am 28. Februar verabschiedeten Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat entmachtete er die Landesregierungen durch ihm unterstellte Reichskommissare. Am 31. März sorgte er mit dem Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich für die Auflösung der Länderparlamente und am 7. April mit dem zweiten Gesetz durch das Einsetzen von Reichsstatthaltern für die endgültige Entmachtung der Länder.
Frick sorgte ebenso für die Gesetze zur Umsetzung des nationalsozialistischen Rassenschutzes, die er auch schon in seinen Reichstagsreden propagiert hatte. Am 7. April 1933 trat unter seiner Federführung das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Kraft, was insbesondere ein Berufsverbot für jüdische , aber auch kommunistische Beamte beinhaltete. Frick war jedoch an der Ausarbeitung der sogenannten Nürnberger Rassegesetze von 1935 nur marginal beteiligt. Im Juli 1933 ließ Frick das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, das zum Nutzen der Volksgesundheit eine mögliche Sterilisation vorsah, in Kraft treten.
Zweiter Weltkrieg
Am 20. August 1943 wurde er als Reichsinnenminister durch Heinrich Himmler abgelöst. Frick sagte dazu vor dem Nürnberger Tribunal, er habe bereits ab 1937 keinen direkten Zugang mehr zu Hitler gehabt. Hitler soll 1942 angemerkt haben, Frick sei ein nicht mehr konsequent genug eingestellter Nationalsozialist, der mit der Entwicklung nicht mehr Schritt halten könne. Fricks Entlassung als Innenminister war der Schlußpunkt seines schleichenden Machtverlustes. Trotzdem behielt er weiterhin den Rang eines Reichsministers und wurde als Reichsprotektor von Böhmen und Mähren in Prag ernannt, obschon die eigentliche Macht der „Deutsche Staatsminister für das Protektorat“, der Leiter der Verwaltung Karl Hermann Frank, innehatte.
Siegerjustiz und Tod
Am 1. Oktober 1946 wurde Wilhelm Frick durch einen Spruch alliierter Beauftragter, die als Richter auftraten, der Liquidierung überantwortet. Sein Verteidiger war Dr. Otto Pannenbecker. Er wurde mit neun weiteren Verurteilten am 16. Oktober durch Erhängen in Nürnberg ermordet. Seine Asche wurde von den US-amerikanischen Besatzern in den Wenzbach gestreut.
Schlußwort
Das vollständige Schlußwort vor dem Nürnberger Tribunal:[3]
- „Der Anklage gegenüber habe ich ein reines Gewissen. Mein ganzes Leben war Dienst an Volk und Vaterland. Ihnen habe ich meine beste Kraft in treuester Pflichterfüllung gewidmet. Ich bin überzeugt, daß kein patriotischer Amerikaner oder Angehöriger eines anderen Landes in gleicher Lage seines Landes an meiner Stelle anders gehandelt hätte. Denn jede andere Handlungsweise wäre Bruch meines Treueides, Hoch- und Landesverrat gewesen. Für die Erfüllung meiner gesetzlichen und moralischen Pflicht glaube ich, ebensowenig Strafe verdient zu haben, wie die Zehntausende pflichttreuer deutscher Beamter und Angestellter des öffentlichen Dienstes, die heute noch wie schon seit Jahr und Tag nur wegen Erfüllung ihrer Pflicht in Lagern festgehalten werden. Ihrer hier in Treue zu gedenken, ist mir als ehemaligem langjährigen Beamtenminister des Reiches eine besondere Ehrenpflicht.“
Seine letzten Worte waren:
- „Es lebe das ewige Deutschland.“
Familie
Wilhelm Frick war zweimal verheiratet – mit Elisabetha Emilie Nagel (zwei Söhne und eine Tochter) und seit Ende 1934 mit Margarete Schultze-Naumburg (ein Sohn und eine Tochter).
Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen
Stiftung
Das Feuerwehr- bzw. Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen wurde am 22. Juni 1936 durch Wilhelm Frick als Reichsminister des Innern für Verdienste im Feuerlöschwesen gestiftet.
Klassen
Die Kreuze wurden in zwei Klassen gestiftet. Bis 1938 waren beide Kreuze versilbert und unterschieden sich durch deren Größe (1. Klasse 58,5 mm bzw. 49 mm und 2. Klasse 43 mm) und die Trageweise.
Das Kreuz 1. Klasse wurde als Steckkreuz getragen, die 2. Klasse am Band. Am 30. Januar 1938 wurde durch Verordnung Adolf Hitlers das Ehrenzeichen umgestaltet. Beide Klassen wurden jetzt am Band getragen und hatten die gleiche Größe (43 mm). Die 1. Klasse wurde nun vergoldet, die 2. Klasse blieb versilbert.
Die 1. Klasse wurde an Mitglieder von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren und anderen Personen verliehen, die besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen erworben hatten oder sich durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Bekämpfung von Bränden hervorgetan hatten. Die 2. Klasse des Ehrenzeichens wurde an aktive Mitglieder anerkannter Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren verliehen, die 25 Jahre Dienstzeit vollendet hatten.
Die 1. Klasse wurde als besonders wertvolle Auszeichnung nur für aktive Wehrmänner verliehen, die sich unter Einsatz ihres Lebens außergewöhnlich und wiederholt bei der Brandbekämpfung verdient gemacht hatten. Bei Erfüllung der Verleihungsvoraussetzungen für die Rettungsmedaille sollte vorrangig diese verliehen werden. Der Entwurf stammte von Herbert Knötel d. j., Berlin.
Auszeichnungen und Ehrungen (Auszug)
- Blutorden im November 1933, Verleihungs-Nr. 35
- Goldenes Parteiabzeichen der NSDAP
- Goldenes HJ-Ehrenzeichen mit Eichenlaub als Reichsminister
- Dienstauszeichnung der NSDAP in Bronze (10 Jahre) am 30. Januar 1940
- Kriegsverdienstkreuz (1939), II. und I. Klasse ohne Schwerter
- I. Klasse am 16. Oktober 1940 als Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung und Mitglied des Reichsverteidigungsrates
- Ehrenbürger von Kaiserslautern
- Hitler-Dotation (Schenkung) von 250.000 Reichsmark, 1942
Blutordensträger Dr. jur. Wilhelm Frick
Siehe auch
- Ansprache Fricks bei der Amtseinführung Konrad Henleins
- Schlußwort im Nürnberger Prozeß: Wilhelm Frick
- „Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947“
Veröffentlichungen
- Die Nationalsozialisten im Reichstag 1924–28 (1929; Neuausgabe von C. Fischer, 1932)
- Bevölkerungs- und Rassenpolitik (1933); Redetext von der 1. Sitzung des Sachverständigenbeirats für Bevölkerungs- und Rassenpolitik am 28. Juni 1933 [1]
- Kampfziel der deutschen Schule (1933)
- Wir bauen das Dritte Reich [Reden und Aufsätze] (1934)
Verweise
Audio
- Wilhelm Frick: Rede im Deutschen Reichstag vom 4.10.1931 (ca. 4 Minuten)
- Wilhelm Frick: Rede am Muttertag vom 12.5.1938 (ca. 4 Minuten)
Fußnoten
- Geboren 1877
- Gestorben 1946
- Deutscher Jurist
- Deutscher Politiker
- Reichsinnenminister (Deutsches Reich 1933–1945)
- Reichstagsabgeordneter (Weimarer Republik)
- Reichstagsabgeordneter (Deutsches Reich 1933–1945)
- DVFP-Mitglied
- NSFP-Mitglied
- NSDAP-Mitglied
- Ehrenbürger von Kaiserslautern
- Ehrenbürger von Göttingen
- Ehrenbürger von Lübeck
- Ehrenbürger von Jena
- Ehrensenator der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- Korporierter im SV
- Träger des Blutordens