Horst Mahler: Verfolgungs- und Haftgeschichte 2003–2020
Horst Mahler war von Mai 2006 bis zum 27. Oktober 2020, mit einer Unterbrechung von Juli 2015 bis Mai 2017, wegen in der BRD unerwünschter und kriminalisierter Meinungsäußerungen in Haft. Er gehört zu den am schwersten bestraften und der Freiheit beraubten Dissidenten in der Geschichte der BRD.
Inhaltsverzeichnis
Jahr 2003
Im Januar und im März 2003 hatte sich Mahler vor den Amtsgerichten Hamburg und Mainz wegen des Vorwurfes der Billigung von Straftaten zu verantworten, weil er in einer Fernsehsendung kurz nach den „Terroranschlägen vom 11. September 2001“ in den USA gesagt hatte, diese seien „rechtens“ bzw. in Wahrheit eine Operation von Geheimdiensten gewesen. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro verurteilt. Im Juli 2003 wurde zudem in Berlin wegen „Volksverhetzung“ Anklage gegen ihn erhoben. Darüber hinaus verhängte Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm gegen Horst Mahler ein Ausreiseverbot, nachdem Mahler Presseberichten zufolge nach Auschwitz-Birkenau hatte reisen wollen.[1]
Medienmeldungen (2004 bis 2009)
5. Mai 2004: Das Hamburger Landgericht verurteilt in zweiter Instanz den früheren NPD-Anwalt Horst Mahler wegen öffentlicher Billigung der Terroranschläge in Neu York zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro.
12. Januar 2005: Der mehrfach vorbestrafte Rechtsanwalt Horst Mahler wird vom Landgericht Berlin wegen „Volksverhetzung“ zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Mahler kündigt Einspruch gegen das Urteil an. Gegen ihn laufen noch weitere Verfahren.
26. Januar 2006: Das zuständige Ordnungsamt stellt dem NPD-Anwalt Horst Mahler einen sechs Monate gültigen Reisebeschränkungsbescheid zu, um ihn daran zu hindern, an einer vom iranischen Außenministerium in Teheran veranstalteten „Holocaust-Konferenz“ teilzunehmen.
23. November 2007: Wegen Zeigens des Hitler-Grußes wird der einschlägig vorbestrafte NPD-Anwalt Horst Mahler vom Amtsgericht Cottbus zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach Angaben des Gerichtes handelt es sich um Mahlers fünfte Verurteilung wegen Holocaust-Bezweiflung oder Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Während seiner Haftzeit im Jahre 2007 wegen angeblicher „Volksverhetzung“ wurde ihm die Aushändigung des Buches „Der Große Wendig – Richtigstellungen zur Zeitgeschichte“ verwehrt, weil dadurch das Erreichen des Vollzugszieles gefährdet sei. Es spiele dabei keine Rolle, daß das Werk im Buchhandel frei erhältlich ist.
28. April 2008: Mahler wird wegen „Volksverhetzung“ und Beleidigung erneut verurteilt. Er erhält eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung, weil er in einem Gespräch mit dem ehemaligen Vize des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, den „Holocaust“ bezweifelt haben soll und seinen Gesprächspartner mit „Heil Hitler“ begrüßt hatte.
22. Juli 2008: Landgericht Cottbus: elf Monate Haft ohne Bewährung wegen Zeigens des Deutschen Grußes
Am 8. Oktober 2008 begann vor dem Landgericht Potsdam ein erneuter Prozeß gegen Mahler. Am 11. März 2009 wurde Horst Mahler in Potsdam zu weiteren fünf Jahren Haft wegen seiner Meinungsäußerungen verurteilt.
25. Februar 2009: Mahler wird vom Landgericht München wegen „Volksverhetzung“ zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Gericht begründet die Höhe der Strafe mit der fehlenden Reue des Angeklagten und der abschreckenden Wirkung auf Nachahmer. Mahler ist mehrfach einschlägig vorbestraft, er hatte zuletzt in einem Weltnetz-Video „den Völkermord an den europäischen Juden geleugnet und zur Gewalt gegen Juden aufgestachelt“. Der Bundesgerichtshof verwirft Mahlers Revision am 10. August 2009, womit das Urteil rechtskräftig wird.
11. März 2009: Das Landgericht Potsdam verurteilt Mahler wegen „Volksverhetzung“ in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten.
Der Münchner Prozeß 2009
– Horst Mahler, am 17. Februar 2009 in MünchenSie werden mich verurteilen, obwohl ich Beweise auf den Tisch lege, obwohl keine Offenkundigkeit vorliegt. Aber Sie werden es tun, und das wird Sie ihr ganzes Leben lang verfolgen.
Am 25. Februar 2009 wurde Horst Mahler vor dem Landgericht München II zu sechs Jahren Haft verurteilt und noch im Saal verhaftet.[2] Laut Anklage hatte Mahler den Holocaust als „die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet. Vorgeworfen wurde ihm darüber hinaus die Verbreitung des Buches „Vorlesungen über den Holocaust“ von Germar Rudolf auf CD-Rom.
In seiner Videobotschaft zum Münchener Gerichtsurteil geht Horst Mahler davon aus,
- [...] daß die Ermordung von sechs Millionen Juden in der allgemein angenommenen Form nicht offenkundig sei. Er bezeichnete den Holocaust als „die größte Lüge der Weltgeschichte. [...] Das Ziel der Judenheit ist die Weltherrschaft durch die Errichtung der unantastbaren und absolut geschützten Holocaust-Religion.“ Der BGH habe neben der Aufrechterhaltung der Rechtsprechung, „damit das Leben weitergeht“, im Kern den Auftrag der Fremdherrschaft, die Holocaust-Religion unter allen Umständen zu schützen, „koste es, was es wolle.“ Als Linker war Mahler durchwegs holocaustgläubig. Dies änderte sich gemäß seiner Ausführungen erst, als er sich mit den angeblichen Beweisen befaßte: „Es gibt diese Beweise nicht.“ Mahler ist zuversichtlich, daß die Juden gegen die katholische Kirche scheitern werden. Die Niederlage der Judenheit sei unvermeidlich. „Der Sieg der Wahrheit ist sicherste Gewißheit“ und „Sie [die Juden, Anm.] verlieren jetzt die Macht über das Geld, dann werden sie auch die Macht über die Presse verlieren.“ Mahler sieht in den Juden den heilsnotwendigen Satan, der durch die Durchsetzung der Wahrheit in der Welt erlöst werden wird. „Die Juden sind in höchstem Maße erlösungsbedürftig, und eines Tages werden sie uns dafür auch dankbar sein.“, schließt Mahler. [3]
Am 25. Februar 2009 wurde er wegen sogenannter „Volksverhetzung“ zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.[4] Die Freiheitsstrafen von München, Landshut und Potsdam ergaben insgesamt 12 Jahre Haft. In der Haft erstellte Mahler für andere Verfolgte einen Musterantrag Holocaustprozeß. Diesen veröffentlichte er anläßlich einer Presseerklärung zum Beschluß des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichtes der BRD vom 4. November 2009, Jürgen Rieger betreffend, am 6. Dezember 2009.
In dem Film „Die kurzen Beine der heiligen Lüge“ (→ Mahler, Horst / Filme) äußerte sich Mahler zur Verhaftung der Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die auch als Tierschützerin und zum Tabu des Nationalsozialismus als Alternative zum derzeit herrschenden BRD-System zu Wort kommt.
Ereignisse 2015 bis 2017
Lebensgefährliche Erkrankung 2015
Am 29. Juni 2015 wurde Horst Mahler mit schweren gesundheitlichen Problemen aus dem geschlossenen Vollzug der JVA Brandenburg in das benachbarte Asklepios-Fachklinikum eingeliefert. Wegen einer Blutvergiftung mit hohem Fieber wurde er auf die Intensivstation verlegt.[6] „Mein Vater ist schwer krank, er hat eine Herz- und eine Niereninsuffizienz, neurologische Ausfälle und einen diabetischen Fuß, es ist nicht klar, ob sein Bein noch zu retten ist.“ sagte seine Tochter Wiebke Mahler. Am 14. Juli 2015 wurde Mahler dann der linke Unterschenkel amputiert. Wegen akuter Lebensgefahr ordnete die Staatsanwaltschaft nach beharrlichem Ersuchen seiner Ehefrau eine Haftunterbrechung an.[7]
Am 17. Juli 2015 wurde Mahlers Haft wegen „Vollzugsuntauglichkeit“ unterbrochen, er war schon am 29. Juni wegen einer schweren Sepsis in das Asklepios Fachklinikum verlegt worden. Nach Angaben des Brandenburger Justizministeriums verbrachte Mahler einige Zeit auf einer neurologischen Intensivstation (bis 2. Juli auf der Intensivstation), wurde anschließend in das Haftkrankenhaus der JVA Brandenburg verbracht und erst am 8. Juli in eine medizinische Fachabteilung, die nicht zur JVA Brandenburg gehört, verlegt.
Am 19. August 2015 fand die mündliche Verhandlung bezüglich einer Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe vor der Kammer statt. Mahler konnte aus Gesundheitsgründen nicht teilnehmen. Sein Rechtsanwalt beschrieb ihn als „psychisch gebrochenen Mann“, nach der Amputation des linken Unterschenkels sei nun auch das rechte Bein gefährdet.
Nachdem die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam mit Entscheidung vom 3. September 2015 die über 10jährige Gefängnisstrafe nach Verbüßung von 2/3 der Haftzeit zur vierjährigen Bewährung ausgesetzt hatte, wurde Horst Mahler am 6. Oktober 2015 nicht nur vom Vollzug verschont, sondern offiziell auf freien Fuß gesetzt.[8] Die Staatsanwaltschaft München legte hierauf Beschwerde ein,[9] ebenso widersprach die Leitung der Strafvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel der Entscheidung zur Haftentlassung. Anfang 2016 hob das Oberlandesgericht Brandenburg die Aussetzung zur Bewährung auf. Somit kann den Gesinnungshäftling Horst Mahler nur sein angegriffener Gesundheitszustand vor einem weiteren Gefängnisaufenthalt bis 2018 bewahren. Zudem gibt es eine neue Anklage der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen eines Aufsatzes, den Mahler in der Haft verfaßt hatte. Dieser kursiert im Weltnetz und wird ihm als Verstoß gegen den herrschenden und mit Vorschriften abgesicherten Shoaismus ausgelegt.[10]
Erneute Ladung zum Haftantritt 2017
Am 17. April 2017 erfolgte der Beschluß der Staatsanwaltschaft, daß der nunmehr 81jährige seine Haft wieder für weitere 3 Jahre fortsetzen solle; dieser erneuten politischen Verfolgungsmaßnahme entzog sich Mahler daraufhin durch Verlassen der BRD mit zunächst ungenanntem Ziel.[11][12] Am 12. Mai 2017 stellte er in Ungarn einen Antrag auf politisches Asyl.[13]
Abgelehnter Asylantrag in Ungarn 2017
Einer Ladung zum Haftantritt (nach zwischenzeitlicher Haftverschonung seit Juli 2015) für den 19. April 2017 kam Horst Mahler nicht nach. Mahler erklärte per Video, er wolle in einem anderen und nach seiner Einschätzung souveränen Land um politisches Asyl nachsuchen. Am 12. Mai 2017 stellte er in dem EU-Land Ungarn einen entsprechenden Antrag und sandte ihn außerdem an den ungarischen Ministerpräsidenten Orban persönlich.[13] Die BRD stellte einen Europäischen Haftbefehl aus, dem Ungarn nach EU-Vorschriften ohne eigene Sachprüfung zu entsprechen hatte. Zudem können Bürger der EU-Mitgliedsländer („Unionsbürger“) innerhalb des Staatengebildes grundsätzlich kein Asyl beanspruchen. Deshalb und aufgrund des Haftbefehls wurde Mahler am 13. Juni 2017 ohne Umstände an die BRD-Behörden zur Fortsetzung der Gesinnungshaft überstellt.[14][15][16]
Protestschreiben an die ungarische Botschaft in Berlin, Mai 2017
Hilfe für HORST MAHLER
- Unter den Linden 76, 10117 Berlin
- Tel.: +49 30 203-10-0 Fax +49 30 229 1314
- Der Botschafter Dr. Péter Györkös
- E-Mail: infober@mfa.gov.hu
Exzellenz!
Sehr geehrter Herr Dr. Péter Györkös!
Presseberichten zufolge hat Ungarn das Asylgesuch von HORST MAHLER zurückgewiesen, mit der Bemerkung, sowohl Ungarn als auch die BRD seien Rechtsstaaten. Damit soll wohl ausgedrückt werden, daß in der BRD eine „politische Verfolgung“ ausgeschlossen werden kann. Ich vertrete definitiv die Meinung, daß politische Verfolgung in der BRD zum konstitutiven Bestand der Rechtsordnung gehört. Sie ist in die rechtsstaatlich erscheinenden Gesetze der BRD integriert.
Zum Beleg werde ich Ihnen hier einige Eckpunkte der politischen Verfolgung von HORST MAHLER darstellen.
- 1. HORST MAHLER wurde u.a. deshalb verurteilt, weil er als Rechtsanwalt (Verteidiger) in einem Verbotsverfahren einer anerkannten politischen Partei Anträge und Schriftsätze an das zuständige Gericht gerichtet hat. In diesen Schriftsätzen hat er diejenigen Argumente angeführt, die der Verteidigung seiner Mandanten dienten. Die von Verbot bedrohte politische Partei wurde auf Grund seines Vorbringens zuletzt NICHT verboten.
- 2. HORST MAHLER wurde zu mehr als 12 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er (gewaltfrei) eine historische Hypothese bestritten hat. Der Menschenrechtsrat der UNO hat die Pönalisierung der Meinungsäußerung bezüglich einer historischen These als menschenrechtswidrig verurteilt, selbst dann, wenn diese Meinungsäußerung als „irrig“ zu bewerten wäre. Der als „Rechtsstaat“ aufgefaßte Staat BRD anerkennt zwar die Setzungen der UNO als unmittelbar und für jeden Staatsbürger geltendes Recht; aber er hält an der Praxis fest, dieser Entscheidung des Menschenrechtsrates zuwider zu handeln:
- Tagung in Genf vom 11. Bis 29. Juli 2011, rechtsverbindliche Grundsatzerklärung zur Menschenrechtskonvention der UN:
- „Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse ( Absatz 49, CCPR/C/GC/34).“
- 3. HORST MAHLER hat etwa 2/3 der verhängten ‚Strafe‘ abgebüßt. Dann ist er mangels zureichender und effektiver medizinischer Versorgung schwerstens erkrankt, zuletzt mußte ihm das linke Bein amputiert werden. Die Notwendigkeit der Amputation war darauf zurückzuführen, daß HORST MAHLER gegen das ausdrückliche Anraten der behandelnden Ärzte aus dem Krankenhaus zurück in den „Kranken“-Trakt der Haftanstalt deprotiert wurde. Wollte man ihn sterben lassen? Die Behörden rechneten nach der Verlegung mit dem unmittelbar bevorstehenden Ableben des Häftlings und haben Vorbereitungen getroffen, durch ein Demonstrationsverbot die Empörung der Bevölkerung zum Schweigen zu bringen. Weitere, noch schwerer wiegende Vorwürfe müssen zu Lasten der politischen und Justizbehörden vorgebracht werden, können in diesem Zusammenhang jedoch nicht ausgeführt werden.
- 4. HORST MAHLER wurde durch nicht rechtsstaatliche Verfahrenstricks die gesetzlich gebotene Rechtswohltat der Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung von ½, bzw, 2/3 der Haftdauer verweigert. Die Rechtstäuschung bestand darin, einen Text („Ende der Wanderung“) als Gesetzesverstoß zu werten, obwohl dieser philosophische Text keine ‚revisionistischen‘ Thesen enthält, sondern als Versöhnung mit der Gruppe der Juden die Forderung von Karl Marx zur Lösung der „Judenfrage“ propagiert. Die Staatsanwaltschaft konstruierte daraus den Vorwurf der „Volksverhetzung“ und kochte eine Anklageschrift zusammen. Diese Anklageschrift war jedoch offensichtlich in so hohem Maße substanzlos, daß sie von keinem Gericht der BRD zum Anlaß genommen wurde, eine gerichtliche Prüfung anzuordnen und die Vorwürfe in einer Hauptverhandlung zu prüfen. Die Anklageschrift blieb deshalb für den Zeitraum von etwa 4 Jahren (! ! !) unbehandelt liegen und wurde lediglich auf den Schreibtischen der Justiz hin- und hergeschoben. Da jedoch der Vorwurf des Kapitaldelikts der „Volksverhetzung“ (5 Jahre) damit andauernd anhängig geblieben war und nicht in einer Hauptverhandlung widerlegt werden konnte, wurde HORST MAHLER die ansonsten regelmäßig angewandte Maßnahme der Entlassung auf Bewährung verweigert!
- 5. Schließlich mußte aus medizinischen Gründen Haftverschonung gewährt werden. HORST MAHLER war wegen 21 medizinischen Beeinträchtigungen vollständig und auf Dauer haftunfähig. Unter anderem leidet der 81-Jährige an Herzinfarkt, Nierenversagen, schwerster Diabetes und Amputation. Plötzlich, im April 2017, wurde HORST MAHLER jedoch mitgeteilt, die Haftverschonung aus medizinischen Gründen sei aufgehoben, er habe sich zur Verbüßung der etwa 3 1/2 Jahre Reststrafe in einer Haftanstalt zu melden. Eine schlichte Befolgung der Anordnung hätte wohl den baldigen Tod von HORST MAHLER zur Folge gehabt. Dieser für den Schwerkranken potentiell todbringende Befehl wurde (vermutlich auf ‚Auftrag‘) von einer Rechtspflegerin getroffen. Eine Berufung oder sonstige Prüfung des Befehls war nicht vorgesehen. Das Schlimmste an diesem Stellungsbefehl war, daß die auf seiten der Behörden hinlänglich bekannte absolute HAFTUNFÄHIGKEIT nicht etwa durch ein medizinisches Gutachten überprüft werden sollte. Aus offenkundig politischen Gründen ging der Staat gegen HORST MAHLER in der Weise vor, ihn nicht einmal von einem Arzt zu untersuchen zu lassen, sondern ihn ungeachtet aller rechtlichen und humanitären Gebote umgehend in seine Gewalt zu bringen.
Es ergibt sich aus diesen Darlegungen der zwingende Schluß, daß der Staat BRD tatsächlich schwerste politische Verfolgung als zulässiges Mittel staatlichen Handelns ansieht.
Gegenwärtig erhalten in vielen Staaten Europas Hunderttausende unberechtigter Fremder Asyl oder ‚Duldung‘ oder ‚vorläufiges Bleiberecht‘, obwohl sie mangels Papieren weder ihre Identität, noch ihren Herkunftsstaat nachweisen, erst recht nicht die Lebensumstände darlegen können, die eine existenzbedrohende politische Verfolgung im Heimatland plausibel machten.
Um so mehr sollte einem schwerstkranken philosophischen Schriftsteller wie HORST MAHLER Asyl gewährt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gunther Kümel
Proteste für den Gesinnungshäftling Mahler
Schon während der Prozesse, und in den Jahren nach den Schuldsprüchen der BRD-Justiz seit 2007, kam es immer wieder zu Protesten. Nationale und internationale Initiativen setzten sich fortlaufend für Mahlers Freilassung ein. Auch bei Mahlers politischen Gegnern und in Teilen der Juristenschaft war die harte Verurteilung des Dissidenten umstritten und galt vielen als Sackgasse der Rechtskultur. Nachdem im Jahre 2010 der inhaftierte chinesische Schriftsteller Liu Xiaobo den Friedensnobelpreis erhalten hatte, startete eine Initiative um Ursula Haverbeck im Dezember desselben Jahres eine Weltnetz-Petition, um die Freilassung von Horst Mahler zu erwirken.
Siehe auch
- Gesinnungshaft
- Freiheit für Horst Mahler
- Horst Mahlers Tod eingeplant? (Offener Brief)
- Jüdische Spiegelungen
- Die Wahrheit über die BRD
- Hegelei
Verweise
- Abgerufen am 29. Januar 2012. Bei WebCite® archivieren.Hossam Abdel-Kader: Horst Mahler pöbelte wieder beim Urteil, pr-inside.com, 11. März 2009. (Kommentar zum Potsdamer Urteil am 11. März 2009: Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam, Christoph Lange, betonte auf ddp-Anfrage: „Sollte der Anklagevertreter einen Anfangsverdacht bezüglich neuer Straftaten sehen, wird er reagieren. Ein Angeklagter dürfe vor Gericht nicht sagen, was er wolle.“)
- Brasilianische Solidaritätsseite
- Alex Baur: Behandlungsstand unverändert, Weltwoche Nr. 28/15, S. 44 ff.
- Alexander Fröhlich: Polizei will Gedenkmärsche für Horst Mahler verhindern, Der Tagesspiegel, 22. Juli 2015