Seyß-Inquart, Arthur

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dr. jur. Arthur Seyß-Inquart in SS-Paradeuniform
Unterschrift

Arthur Seyß-Inquart (ursprünglich Seyss; Lebensrune.png 22. Juli 1892 in Stannern; Todesrune.png ermordet 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Jurist aus Österreich. Im Deutschen Reich hatte er von 1938 bis 1945 hohe Stellungen inne, unter anderem war er 1938/39 Leiter der österreichischen Landesregierung mit dem Titel Reichsstatthalter.

Nach der bedingungslosen Kapitulation am Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der USA zum Weltkrieg wurde und an dessen Entstehung das organisierte Weltjudentum beteiligt war (→ Jüdische Kriegserklärungen an Deutschland), töteten die Kriegssieger weitere Millionen Deutsche (→ „Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947“). Eine Zielgruppe bildeten politische Führungspersonen, die überlebt hatten.

Die Feindmächte kleideten ihr Vorgehen teilweise in Formen des Rechts. So wurde Arthur Seyß-Inquart 1946 einer von 24 Angeklagten in einem illegalen Schauprozeß in Nürnberg.[1] Am 1. Oktober 1946 ließen sie von ihren in Roben gekleideten Helfern gegen ihn einen Todesspruch fällen, der in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 im Wege eines Justizmordes durch Strangulierung ausgeführt wurde.

Werdegang

Porträt

Arthur, Sproß einer katholischen und deutschnationalen Familie, besuchte die Gymnasien in Olmütz und Baden, ehe er ab 1910 in Wien Rechtswissenschaften studierte. Er promovierte 1917 während eines Fronturlaubes in Wien zum Dr. jur.

Erster Weltkrieg

Während des Ersten Weltkrieges diente er in der kaiserlichen und königlichen Armee, zuerst als Einjährig-Freiwilliger in Galizien, danach an der Süd- bzw. Italienfront, und erreichte dort den Rang eines Oberleutnants der Reserve.

Zwischenkriegszeit

Heimgekehrt begann er seine Laufbahn als Rechtsanwalt und war ab 1921 an einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Wien beteiligt, die er bald allein führte. Seit 1931 engagierte er sich in österreichischen Organisationen, die der NSDAP nahestanden. Er war Vorstandsmitglied und schließlich Obmann-Stellvertreter des deutschösterreichischen Volksbundes, Mitglied des Steirischen bzw. deutschösterreichischen Heimatschutzes und der Deutschen Gemeinschaft sowie ab 1934 Obmann-Stellvertreter des Deutschen Klubs.

Drittes Reich

Zur „Befriedung der nationalen Kreise“ wurde Seyß-Inquart im Juni 1937 zum Staatsrat ernannt und suchte im Wege der Volkspolitischen Referate der Vaterländischen Front und als Exponent des Deutschsozialen Volksbundes den semilegalen Aktionsradius der noch verbotenen NSDAP zu festigen. Im Februar 1938 wurde er Minister für Inneres und Sicherheit und nach dem Rücktritt von Bundeskanzler Kurt Schuschnigg am 11. März 1938 dessen Nachfolger als Bundeskanzler. Am folgenden Tag zum SS-Gruppenführer befördert, wurde er am 13. März 1938 Mitglied der NSDAP, übernahm auch die Agenden des zurückgetretenen Bundespräsidenten Wilhelm Miklas und vollzog formalrechtlich den Beitritt Österreichs.

Seine Unterschrift gab dem Anschlußgesetz Rechtskraft; da damit der Versailler Kunststaat Österreich zu bestehen aufhörte, endete mit dieser Unterschrift auch seine Funktion als „Staatsoberhaupt“. Am 15. März 1938 wurde Dr. Seyß-Inquart von Adolf Hitler zum Reichsstatthalter in Österreich ernannt; er übertrug ihm in diesem Zusammenhang die Führung der zur „Österreichischen Landesregierung“ umgewandelten Bundesregierung. Diese Funktion hatte Seyß-Inquart bis zum 30. April 1939 inne.

1938 wurde er ferner Mitglied der Akademie für Deutsches Recht, deren Präsident er ab Dezember 1943 war, sowie Führer des Deutschen Alpenvereins, dem er seit frühester Jugend angehörte.

Zweiter Weltkrieg

Im Jahre 1939 wurde er Stellvertreter des Generalgouverneurs Hans Frank in den vorübergehend besetzten polnischen Gebieten. Am 29. Mai 1940 wurde er als Folge des siegreichens Westfeldzuges Reichskommissar für die vorübergehend besetzten Niederlande. 1941 wurde er zum SS-Obergruppenführer befördert. Er war er u. a. Präsident der Konsularakademie Wien, Vizepräsident der Vereinigung zwischenstaatlicher Verbände sowie der Deutsch-Französischen Gesellschaft. Adolf Hitler ernannte Seyß-Inquart in seinem Testament zum deutschen Außenminister.

Schauprozeß und Tod

Am 1. Oktober 1946 wurde Arthur Seyß-Inquart durch einen Spruch alliierter Beauftragter, die als Richter auftraten, der Liquidierung überantwortet. Er war während des IMT-Verfahrens von Dr. Steinbauer verteidigt worden. Mit neun weiteren Verurteilten wurde er am 16. Oktober durch Erhängen in Nürnberg umgebracht. Seine Asche wurde von den US-amerikanischen Besatzern in den Wenzbach gestreut.

Schlußwort

Reichsminister Seyß-Inquart (vorne), General der Infanterie Alexander von Falkenhausen (dahinter links) und General der Flieger Friedrich Christiansen verlassen am 29. Mai 1940 den Rittersaal am Binnenhof (Niederlande). Von Falkenhausen hat gerade die zivile Autorität über die Niederlande an Seyß-Inquart und seine militärischen Befugnisse an Christiansen übertragen.

Arthur Seyß-Inquart vor dem Nürnberger Tribunal, Auszug aus dem Schlußwort Seyß-Inquarts. Die Stellungnahme in Auszügen:[2]

„[...] Zur Frage Österreich habe ich wenig zu sagen. Den Anschluß, losgelöst von den späteren Ereignissen, sehe ich als eine ausschließlich innerdeutsche Angelegenheit an. Für jeden Österreicher war der Anschluß Selbstzweck und niemals im entferntesten ein Vorbereitungsschritt zu einem Angriffskrieg. Dafür war die Anschlußidee ein viel zu wichtiges, nämlich das vornehmste Ziel des deutschen Volkes. ‚Ich erstatte vor dem deutschen Volke die größte Vollzugsmeldung meines Lebens.‘ Ich habe diesen Worten des Führers am 15. März 1938 in der Hofburg zu Wien geglaubt. Sie waren auch richtig. [...] Ich war für den Zusammenschluß aller Deutschen, gleichgültig welche Regierungsform Deutschland hatte. [...] Solange der Donauraum in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie geordnet war, entwickelte er sich zum Wohl aller, und das deutsche Element entfaltete keine imperiale, sondern eine kulturell und wirtschaftlich fördernde und ausgleichende Tätigkeit. [...] Der Forderung nach bedingungsloser Kapitulation konnte ich nur ein bedingungsloses Nein und meinen bedingungslosen Einsatz entgegenhalten. Ich glaube an Rathenaus Worte: Mutvolle Völker lassen sich brechen, aber nicht beugen! [...] Ich erklärte bereits, daß ich gegen die Evakuierung der Juden ernste menschliche und rechtliche Bedenken hatte. Heute muß ich mir sagen, daß es für die Evakuierungen größeren Ausmaßes und auf die Dauer doch grundsätzlich eine Berechtigung zu geben scheint, denn solche treffen heute mehr als zehn Millionen Deutsche, die in ihren bisherigen Wohnsitzen viele Jahrhunderte lang gesiedelt haben. [...] Wenn die Deutschen Österreichs den Wunsch haben, ihre Schicksalsgemeinschaft mit den Deutschen im Reich nach innen und außen Wirklichkeit werden zu lassen, dann dürfen diesem Wunsch nicht autoritäre Hemmungen entgegengesetzt oder einer Einmischung außerdeutscher Kräfte in dieser Entscheidung ein Platz eingeräumt werden. [...] Nun bin ich wohl auch noch eine Erklärung über meine Stellung zu Adolf Hitler schuldig. Erwies er sich als unzulänglich, da er das Maß aller Dinge nur in sich selbst sah, eine entscheidende Aufgabe für das deutsche Volk, ja für Europa zu erfüllen, oder hat er sich noch einmal, aber vergeblich und bis zu unfaßbaren Exzessen gegen den Ablauf eines unerbittlichen Schicksals gewehrt? Für mich bleibt er der Mann, der Großdeutschland als eine Tatsache in die deutsche Geschichte gestellt hat. Diesem Manne habe ich gedient. Was dann kam? Ich vermag nicht heute ‚Kreuziget ihn!‘ zu rufen, da ich gestern »Hosianna« gerufen habe. [...]
Mein letztes Wort ist der Grundsatz, nach dem ich immer gehandelt habe und an den ich bis zum letzten Atemzug festhalten werde: Ich glaube an Deutschland!“

Die letzten Worte dieses aufrechten deutschen Ostmärkers vor seiner Ermordung waren:

„Ich hoffe, daß diese Hinrichtung der letzte Akt der Tragödie des Zweiten Weltkrieges und eine Lehre sein wird, so daß Frieden und Verständnis zwischen den Völkern herrschen werden ...“
„Ich glaube an Deutschland!“

Familie

Arthur Seyß-Inquart kam als Sohn des Pädagogen Emíl Seyß-Inquart (Lebensrune.png 29. November 1841 Jaroslau, Lehrer am k. k. Staats-Gymnasium in Villach, 1882–88 Professor am Gymnasium in Iglau, danach Direktor des k.k. Deutschen Staats-Gymnasiums in Olmütz; Todesrune.png 17. Oktober 1920 Wien) und dessen Frau Auguste, geb. Hyrenbach, in Südmähren als jüngstes von sechs Geschwistern zur Welt. Durch eine Namensübertragung seitens des Großonkels, Heinrich Ritter von Inquart, führte die Familie seit 1906 den Doppelnamen Seyß-Inquart.

1907 übersiedelte die Familie nach Wien. 1911 lernte Seyß-Inquart Gertrud Maschka kennen, die er im Dezember 1916 heiratete. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor: Ingeborg Caroline Auguste (Lebensrune.png 1917), Richard (Lebensrune.png 1921) und Dorothea (Lebensrune.png 1928).

Auszeichnungen (Auszug)

Reichsminister Arthur Seyß-Inquart (vermutlich mit Gattin) im SS-Gesellschaftsanzug, d. h. Abend- bzw. Galafrack (Messejacke) mit weißem Hemd und Querbinder (Fliege).[3]

Schriften (Auswahl)

  • 96-book.png PDF Idee und Gestalt des Reiches
  • Vier Jahre in den Niederlanden. Gesammelte Reden, Volk und Reich, Amsterdam 1944

Siehe auch

Literatur

  • Hendricus Johannes Neuman: Arthur Seyß-Inquart, Graz 1970
  • Wolfgang Rosar: Deutsche Gemeinschaft. Seyß-Inquart und der Anschluß, Europa-Verlag, Wien 1971, ISBN 3-203-50384-0
  • Das Urteil von Nürnberg. dtv-Dokumente Nr. 8. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1961

Verweise

Fußnoten

  1. Zum Ganzen und zu den flagranten Verstößen gegen das Recht und rechtsstaatliche GrundsätzeNürnberger Tribunal
  2. Nürnberger Tribunal: Zweihundertsechzehnter Tag. Samstag, 31. August 1946
  3. Der sogenannte „SS-Gesellschaftsanzug“ war ein eleganter schwarzer Zweireiher, der 1935 eingeführt wurde. Er bestand außer aus dem schwarzen Anzug mit Frack ohne Frackschwänze noch aus einem weißen Hemd mit Stehkragen, weißer Fliege und weißer Weste. Dazu wurden an der Hose noch weiße „Offiziersstreifen“ getragen. Der Gesellschaftsanzug wurde mit zwei Schulterstücken ausgestattet. Der Frack wurde 1934 im Auftrag Adolf Hitlers von dem Bühnenbildner Benno von Arent entworfen. Der Gesellschaftsanzug war den SS-Offizieren und Unteroffizieren vorbehalten. Daneben bestand noch der „Große Gesellschaftsanzug“. Ebenfalls ein Zweireiher, war hier in der großen Ausführung eine geschlossene Jacke und dazu das „Braunhemd“ mit schwarzem Binder zu tragen. Ferner durften an dieser Variante des Gesellschaftsanzuges keinerlei Schulterstücke getragen werden. Die Gesellschaftsanzüge wurden von allen, auch von Offiziersdienstgraden der verschiedenen SS-Gliederungen, verwendet.