Jodl, Alfred

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Alfred Josef Ferdinand Jodl (Lebensrune.png 10. Mai 1890 in Würzburg; Todesrune.png ermordet 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Offizier der bayerischen Armee, des Deutschen Heeres, der Freikorps, der Reichswehr und der Wehrmacht, er war zuletzt Generaloberst des Heeres, Eichenlaubträger und während des Zweiten Weltkrieges als Chef des Wehrmachtführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht (OKW) an führender Stelle an der Planung der deutschen Militäroperationen beteiligt. Sein jüngerer Bruder war General der Gebirgstruppe Ferdinand Jodl.

Nach der bedingungslosen Kapitulation am Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der USA zum Weltkrieg wurde und an dessen Entstehung das organisierte Weltjudentum beteiligt war (→ Jüdische Kriegserklärungen an Deutschland), töteten die Kriegssieger weitere Millionen Deutsche (→ „Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947“). Eine Zielgruppe bildeten politische Führungspersonen, die überlebt hatten.

Die Feindmächte kleideten ihr Vorgehen teilweise in Formen des Rechts. So wurde Alfred Jodl 1946 einer von 24 Angeklagten in einem illegalen Schauprozeß in Nürnberg.[1] Am 1. Oktober 1946 ließen sie von ihren in Roben gekleideten Helfern gegen ihn einen Todesspruch fällen, der in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 im Wege eines Justizmordes durch qualvolle Strangulierung ausgeführt wurde.

Generaloberst Jodl wurde am 28. Februar 1953 von der deutschen Hauptspruchkammer in München posthum rehabilitiert und der ihm zur Last gelegten Völkerrechtsbrüche für nicht schuldig befunden, allerdings unter Ausklammerung des Anklagepunktes „Verbrechen gegen den Frieden“. Sein Besitz, 1946 beschlagnahmt, wurde der Witwe Luise zurückgegeben.[2]

Alfred Jodl, 1940; schon im Ersten Weltkrieg schrieb er: „Das Soldatentum liegt mir im Blut.“

Leben

Adolf Hitler und Alfred Jodl

Jugend und Ausbildung

Alfred Baumgärtler wurde am 10. Mai 1890 als Sproß einer alten Offiziersfamilie in Würzburg geboren, seine Eltern waren Artilleriehauptmann (zuletzt Oberst) Johannes Jodl und Therese Baumgärtler, die Johannes erst 1899 aus Standesgründen heiraten durfte – ab dann hießen die Söhne auch Jodl. Sein Onkel war der bekannte Philosoph Friedrich Jodl. Nachdem Alfred Jodl bis zu seinem 13. Lebensjahr das Theresien-Gymnasium München besucht hatte, trat er im Jahr 1903 in das königlich-bayerische Kadettenkorps in München ein. Das Abitur bestand er im Jahr 1910 im Alter von 20 Jahren als einer der Besten seines Jahrgangs.

Militärzeit

Alfred Jodl 1940
(Handsignierte spiegelverkehrte Photographie)
Jodl (Seitenprofil)
Alfred Jodl (links) und Waldemar Erfurth
Generaloberst Jodl unterzeichnet in Reims am 7. Mai 1945 die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht

Jodl war für die Offizierslaufbahn bestimmt, wurde Kadett, fungierte an Festtagen als Page des Königs und trat im Juli 1910 als Fähnrich in das 4. bayerische Feldartillerieregiment in Augsburg ein. Von 1911 bis 1912 wurde der leidenschaftlich Bergsteiger, der die Bergkameradschaft als höchstes Gut einschätzte, auf die bayerische Kriegsschule in München kommandiert und nach seiner Rückkehr in das 4. Feldartillerieregiment am 28. Oktober 1912 zum Leutnant ernannt.

Erster Weltkrieg

Jodl leistete seinen Soldatendienst während des Ersten Weltkrieges teilweise schon in Generalstabsstellung. Er nahm mit seiner Einheit an der Schlacht bei Saarburg vom 20. August 1914 teil und wurde am 24. August desselben Jahres verwundet. Jodl bekam daraufhin das Eiserne Kreuz II. Klasse verliehen. Erst im März 1915 konnte Jodl zur Truppe zurückkehren.

Im Jahr 1916 wurde Jodl zum Oberleutnant befördert und gegen Jahresende an die Ostfront versetzt. Dort wurde er im Jahr 1917 Batteriekommandant im 72. k. ungarischen Feldkanonen-Regiment. Zu Jahresbeginn 1918 wurde er als Generalstabsoffizier an die Westfront zurück versetzt. Dort bekam Jodl am 3. Mai das Eiserne Kreuz I. Klasse verliehen.

Weimarer Republik

Nach dem sogenannten Versailler Vertrag blieb Jodl in der Armee, war Chef der Volkswehr-Batterie „Augsburg“ und wurde im Juni 1919 Batterieführer im leichten Artillerie-Regiment 22. Mit dem 1. Oktober 1919 wurde er in die vorläufige Reichswehr übernommen und zum Reichswehrartillerie-Regiment 21 nach Landsberg am Lech versetzt. Im Juli 1921 wurde Jodl zum Rittmeister befördert und anschließend nahm er am Führergehilfenlehrgang I in München teil. Er war einer der zehn Jahrgangsbesten und anschließend Batteriechef im Artillerie-Regiment 21.

Am 1. Oktober 1923 erfolgte eine weitere Kommandierung zum Führergehilfenlehrgang II nach Berlin. Dort lernte er auch Adolf Hitler kennen. Im gleichen Jahr wurde er zum Hauptmann befördert. Im Mai 1924 wurde Jodl ins Reichswehrministerium nach Berlin versetzt und im Oktober als Stabsoffizier zur 7. Division nach München abkommandiert, wo er bis zum Oktober 1927 tätig war.

Mit dem 1. Oktober 1927 wurde er Chef der 5. Batterie des Artillerieregiments 7. Von 1928 bis 1932 war er Lehrer für Taktik und Kriegsgeschichte und wurde am 1. Februar 1932 zum Major und am 1. Juni 1932 zum Gruppenleiter in der Operationsabteilung im Truppenamt des Reichswehrministeriums befördert.

Drittes Reich

Albert Speer, Reichspräsident Großadmiral Dönitz und Generaloberst Alfred Jodl

Auf Vorschlag des Chefs des Generalstabes Beck wurde Jodl Mitarbeiter beim Wehrmachtamt. Am 20. Juni 1935 wurde Jodl Chef der Abteilung Landesverteidigung im Wehrmachtführungsamt (WFA) und am 1. August 1935 erfolgte die Beförderung zum Oberst.

Im Februar/März 1938 wurde in Folge der Blomberg-Fritsch-Affäre die Wehrmachtsspitze neu gegliedert und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) gegründet, wodurch auch Jodl zusammen mit General Keitel (bisheriger Chef des Wehrmachtamtes) in die oberste Wehrmachtführung aufrückte; das Wehrmachtführungsamt mit Jodl als neuem Chef war nun Teil des OKW.

Anstelle von Reichskriegsminister Werner von Blomberg übernahm Hitler damals persönlich die Befehlsgewalt und bildete aus dem von Keitel geführten Wehrmachtamt das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) als seinen persönlichen Stab. Wie aus Aufzeichnungen des damaligen Oberbefehlshabers der Kriegsmarine Erich Raeder hervorgeht, vertrat Jodl früh die Ansicht, daß moderne Kriegführung engste Zusammenarbeit aller drei Wehrmachtsteile verlange, und hatte sich deshalb in seiner bisherigen Dienststellung (Abteilung Landesverteidigung) für eine entsprechende Wehrmachtführung eingesetzt. Turnusgemäß wurde Jodl am 1. Oktober 1938 von seiner bisherigen Stabsstelle auf ein Truppenkommando als Artilleriekommandeur der 44. Division versetzt. Jodls bisheriger Stellvertreter als Chef des WFA, Walter Warlimont, übernahm seine Aufgaben.

General

Nach einem halben Jahr im Truppendienst wurde Jodl am 1. April 1939 zum Generalmajor ernannt, und es war vorgesehen, daß er im Oktober 1939 als Kommandeur die 4. Gebirgs-Division übernimmt. Aufgrund der für ihn bis zum 30. September 1939 geltenden Mobilmachungsorder wurde er aber noch vor der Ernennung zum Divisionskommandeur am 23. August 1939 auf seine alte Stellung als Chef des Wehrmachtführungsamtes zurückberufen.

Zweiter Weltkrieg

Nach dem Sieg über Frankreich wurde Jodl am 19. Juli 1940 zum General der Artillerie befördert; den Rang des Generalleutnants übersprang er dabei. Im Oktober desselben Jahres wurde er auch zum Chef des Wehrmachtführungsstabes ernannt, sein persönlicher Generalstabsoffizier war zweieinhalb Jahre lang Eckhard Christian.

In der Folgezeit war Jodl mit der Ausarbeitung von Plänen für den Präventivschlag gegen die Sowjetunion beschäftigt (Unternehmen „Barbarossa“). Verheerende Auswirkungen für das Funktionieren der Wehrmachtführung hatte der Rücktritt des Oberbefehlshabers des Heeres Walther von Brauchitsch im Dezember 1941, als dessen Folge Hitler persönlich den Oberbefehl über das Heer übernahm. Der dadurch entstehende Kompetenzenwirrwarr hatte die Effizienz der Heeresführung nachhaltig negativ beeinflußt. Insbesondere waren die Kompetenzen des Wehrmachtführungsstabes gegenüber dem Generalstab des Heeres nie klar abgegrenzt, weshalb es in den folgenden Jahren zunehmend – und dies vor allem in der Phase der militärischen Rückschläge – zu verhängnisvollen und nicht selten wirklichkeitsfremden Entscheidungen gekommen ist. Jodl blieb Hitler gegenüber weitgehend loyal, allerdings gab er nicht immer widerspruchslos dessen Weisungen durch.

1942 plante Hitler, Jodl durch den General Friedrich Paulus zu ersetzen, da Jodl die Befehlshaber der Kaukasus-Armee des Unternehmens „Edelweiß“ gegen Hitler in Schutz genommen hatte und nachgewiesen hatte, daß diese nur Hitlers Befehle befolgt hatten. Nach dem Debakel von Stalingrad kam es nicht mehr zu dieser Ablösung. Am 30. Januar 1944 wurde Jodl zum Generaloberst befördert.

Bei dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde Jodl verwundet; er trug danach einen Kopfverband.

Kapitulation

Am 7. Mai 1945 unterzeichnete Jodl als Beauftragter des neuen Staatsoberhauptes Großadmiral Dönitz im französischen Reims die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht.

Nach der Kapitulation bekam Jodl von Großadmiral Karl Dönitz noch am 10. Mai 1945 als letzter Deutscher das 865. Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen. Am selben Tag hatte Jodl damals in Reims als Vertreter der Wehrmacht die bedingungslose Kapitulation zu unterschreiben. Dieser Akt wurde am 9. Mai 1945 in Karlshorst bei Berlin durch Keitel, von Friedeburg und Stumpff wiederholt. Nachdem Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel am 13. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet worden war, wurde Jodl mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs OKW beauftragt.

Siegerjustiz

Generaloberst Jodl vor den Kameras der Presse der Invasoren am 23. Mai 1945
Alfred Rosenberg (sitzend) und Alfred Jodl, Nürnberger Tribunal
Frau Jodl war eine große Unterstützung für Jodls Verteidiger Prof. Dr. jur. Franz Exner und Prof. Dr. jur. Hermann Jahrreiß.

Am 23. Mai 1945 wurde Jodl zusammen mit den Mitgliedern der geschäftsführenden Reichsregierung von britischen Truppen völkerrechtswidrig verhaftet und kam später nach Nürnberg in Kriegsgefangenschaft. Bei seiner Vernehmung in Nürnberg versicherte Jodl gegenüber der Vorhaltung, jeden Befehl Hitlers bedingungslos gegengezeichnet zu haben, er habe Hitler viele Male in schärfster Form widersprochen. Dies wurde später durch Generaloberst Guderian und eine Reihe von Historikern wie David Irving bestätigt.

Das Nürnberger Tribunal und Justizmord

Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß wurde Jodl in allen vier Punkten angeklagt. Sein Verteidiger war Prof. Franz Exner. Nach fast einem Jahr, am 1. Oktober 1946, überantworteten ihn die alliierten Beauftragten, die als Richter auftraten, durch ihren Spruch der Liquidierung: „Verschwörung gegen den Weltfrieden, Planung und Durchführung des Angriffskrieges, Verbrechen gegen das Kriegsrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Jodls Antrag, nicht durch den Strang, sondern durch Erschießen zu sterben, lehnte man ebenso wie entsprechende Anträge Keitels und Görings ab. Mit neun weiteren durch Nürnberger Tribunalssprüche zur Beseitigung vorgesehenen ehemaligen deutschen Führungspersonen wurde Alfred Jodl am 16. Oktober durch Erhängen in Nürnberg umgebracht. Seine Asche streuten die US-amerikanischen Besatzer in den Wenzbach.

Jodls Verurteilung war selbst unter den Alliierten umstritten. So bezeichnete der als Richter auftretende Franzose Henri Donnedieu de Vabres den Spruch als „Fehlurteil“.

Auch andere Persönlichkeiten empfanden dies so; Spruchkammerverfahren wurden ebenfalls eingestellt. Zum Spruchkammerverfahren vom Februar 1953 hatte der spätere Generalinspekteur der Bundeswehr, General Heusinger, eine Eidesstattliche Erklärung dahin abgegeben, daß Jodl ein durch und durch anständiger, von soldatischem Geist durchdrungener Mann gewesen sei, der in einen tiefen Konflikt zwischen seinem militärischen Pflichtgefühl und der wachsenden Einsicht in bestimmte Fehlentscheidungen Hitlers geraten war.

Seine letzten Worte vor seinem Tod waren:

„Ich grüße dich, o du mein Deutschland!“

Schlußwort

Alfred Jodl vor dem Nürnberger Tribunal (216. Tag). Die Stellungnahme im Wortlaut:[3]

„Herr Präsident, meine Herren Richter! Es ist mein unerschütterlicher Glaube, daß eine spätere Geschichtsschreibung zu einem objektiven und gerechten Urteil über die hohen militärischen Führer und ihre Gehilfen kommen wird. Denn sie und mit ihnen die ganze deutsche Wehrmacht standen vor einer unlösbaren Aufgabe. Nämlich einen Krieg zu führen, den sie nicht gewollt, unter einem Oberbefehlshaber, dessen Vertrauen sie nicht besaßen und dem sie selbst nur beschränkt vertrauten, mit Methoden, die oft ihren Führungsgrundsätzen und ihren überkommenen erprobten Anschauungen widersprachen, mit Truppen und Polizeikräften, die nicht ihrer vollen Befehlsgewalt unterstanden und mit einem Nachrichtendienst, der teilweise für den Gegner arbeitete. Und dies alles in der vollen und klaren Erkenntnis, daß dieser Krieg entschied über Sein oder Nichtsein des geliebten Vaterlandes.
Sie haben nicht der Hölle gedient und nicht einem Verbrecher, sondern ihrem Volke und ihrem Vaterlande.
Was mich betrifft, so glaube ich, kein Mensch kann besser handeln, als wenn er von den Zielen, die ihm erreichbar erscheinen, das höchste erstrebt. Das und nichts anderes war die Richtschnur meines Handelns seit je, und deshalb werde ich, welches Urteil Sie, meine Herren Richter, auch über mich fällen, diesen Gerichtssaal ebenso erhobenen Hauptes verlassen, wie ich ihn vor vielen Monaten betreten habe. Wer mich aber einen Verräter nennt an der ehrenvollen Tradition der deutschen Armee, oder wer behauptet, daß ich aus egoistischen, persönlichen Gründen auf meinem Posten geblieben wäre, den nenne ich einen Verräter an der Wahrheit.
In einem Krieg wie diesem, in dem Hunderttausende von Kindern und Frauen durch Bombenteppiche vernichtet oder durch Tiefflieger getötet wurden, in dem Partisanen jedes, aber auch jedes Gewaltmittel anwandten, das ihnen zweckmäßig erschien, sind harte Maßnahmen, auch wenn sie völkerrechtlich bedenklich erscheinen sollten, kein Verbrechen vor Moral und Gewissen. Denn ich glaube und bekenne: die Pflicht gegen Volk und Vaterland steht über jeder anderen. Diese zu erfüllen, war mir Ehre und höchstes Gesetz.
Möge diese Pflicht in einer glücklicheren Zukunft ersetzt werden durch eine noch höhere: Durch die Pflicht gegen die Menschheit!“

Zitiert wird Generaloberst Alfred Jodls Bekenntnis angesichts des Todes am alliierten Galgen:

„Des Führers Plan für den Westfeldzug kann in seiner Größe nur verglichen werden mit dem Schlieffen-Plan. Es ist nun in Mode, Hitler als hysterischen Grobian darzustellen, oder als vergeblichen Malschüler, der die Akademie nicht geschafft hat, als unwissenden Gefreiten des 1. Weltkriegs. Aber dieser gescheiterte Malschüler hat Deutschland wieder auf die Füße gestellt, es aus Chaos und Elend zu einer europäischen Großmacht gemacht. Er hat Deutschland zu einem Land ohne Arbeitslose werden lassen. Sechs Jahre lebte Hitler nur für dieses sein Deutschland. Er war ein phantastischer Mann. Er war einzigartig.“

Das sagte Generaloberst Alfred Jodl kurz vor seiner Todesstunde. Sein Verteidiger beim Nürnberger Tribunal hatte soviel Verantwortung, daß er sich nach Jodls Tod dazu in der Zeitschrift „Nation Europa“ äußerte.[4] Dieser Anwalt war gegen den Nationalsozialismus, sonst hätte er in Nürnberg nicht als Verteidiger agieren dürfen.

Rehabilitation

Luise von Benda, Jodls zweite Ehefrau, bemühte sich um eine Rehabilitation und erreichte schließlich, daß in München ein Spruchkammerverfahren angesetzt wurde. Jodl wurde in diesem Verfahren freigesprochen, und die Hauptspruchkammer entschied, daß, wenn Jodl noch lebte, er weder in die Gruppe 1 („Hauptschuldiger“) noch in die Gruppe 2 („Belasteter“) einzustufen sei. Von einer ganzen oder teilweisen Einziehung des Nachlasses sei ferner abzusehen. Der öffentliche Ankläger verzichtete auf Rechtsmittel, und das Urteil wurde am 2. März 1953 rechtskräftig.

Die Entscheidung der Hauptspruchkammer und die damit verbundene weitgehende Rehabilitierung Jodls wurde jedoch von den amerikanischen Besatzungsbehörden nicht hingenommen, und der Hohe Kommissar der Vereinigten Staaten erreichte schließlich die Aufhebung des Urteils, mit der Begründung, daß das Urteil der Spruchkammer gegen das Nürnberger Urteil verstoße.

Zitate

Alfred Jodl sagte bei den Nürnberger Prozessen:

„Daß wir nicht bereits im Jahr 1939 gescheitert sind, war nur dem Umstand zu verdanken, daß während des Polenfeldzuges die schätzungsweise 110 französischen und britischen Divisionen im Westen komplett inaktiv gegen die deutschen 23 Divisionen gehalten wurden.“

In einem letzten Brief schrieb er:

„Eines Tages aber wird mein Geist umgehen, um an die Türen der Opportunisten anzuklopfen.“

Weiter hatte er an seine Frau geschrieben:

„Denn sie mögen mit mir tun was sie wollen, aber das möchte ich, daß Du noch erlebst, daß mein Name voll Ehrfurcht in Deutschland genannt wird, für das allein ich gestorben bin, nicht um Ruhm oder Reichtum, nicht für Partei und Macht.“

Noch kurz, bevor man ihn umbrachte, schrieb er:[5]

„In mir ist dreierlei: eine tiefe, zornige Empörung über das Unrecht, das man einem Soldaten zufügt, ein herzzerreißender Schmerz um meine arme Frau und ein unbändiger Stolz, daß man mich ausersehen hat, um das deutsche Soldatentum zu treffen. Daneben eine völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem Tod [...] Es ist schon spät, und bald geht das Licht aus. Wenn am Abend nach meinem Tode die Freunde um Dich sind, dann soll das sein wie eine Trauerparade. Auf einer Lafette steht mein Sarg, und alle deutschen Soldaten marschieren mit, voran die Toten, dahinter die Lebenden. Über mich wird bald das Gras wachsen. Wird dann noch meiner gedacht, so wünsche ich, daß man von mir sage, was ich selbst von mir sagen darf, daß ich niemals im Leben etwas mehr geliebt habe als mein Volk und Vaterland.“

Pokrowsky und General Jodl

Am 7. Juni 1946 kam es vor dem Nürnberger Tribunal zu folgendem Dialog zwischen dem sowjetischen Ankläger Pokrowsky und General Jodl:[6]

Oberst Pokrowsky
„Sind Sie sich dessen bewußt, daß die deutschen Truppen [...] im wahrsten Sinne des Wortes die Leute vierteilten, verkehrt aufhängten und die sowjetischen Kriegsgefangenen am Spieß brieten. Wissen Sie das?“
General Jodl
„Das weiß ich nicht nur nicht, sondern ich glaube es auch nicht.“

Familie

Erste Ehe

Jodl heiratete am 23. September 1913 als junger Leutnant seine Jugendliebe, die fünf Jahre ältere Tochter seines Regimentskommandeurs (Tochter des Kadettenkommandanten seines Vaters, die er im ersten Augsburger Monat 1910 kennengelernt hatte), Irma Gräfin von Bullon. Irma war schwer an Tuberkulose der Wirbelsäule erkrankt und verstarb am 18. April 1944. Sie hatte sich zwar kurz vor Ostern 1944 in Königsberg operieren lassen, in der Nacht nach der geglückten Operation schlug der Bombenterror zu, sie mußte in einen Luftschutzkeller verbracht werden, wo sie sich eine Lungenentzündung zuzog und nur noch wenige Tage lebte. Die durchaus beständige Ehe blieb kinderlos.

Zweite Ehe

Jodls zweite Frau und Witwe, Frau Luise Jodl, geb. von Benda, die er am 7. April 1945 geheiratet hatte (wie auch Irma sich dies noch im Sterbebett wünschte), arbeitete nach dem Krieg u. a. als Assistentin am Institut für Völkerrecht der Universität München. Der Wiener Verlag Fritz Molden gab 1976 ihr Buch „Jenseits des Endes – Leben und Sterben des Generaloberst Alfred Jodl“ heraus, das schon Ende der 1940er Jahre verfaßt worden war.

Frau Jodl, die im Krieg Vorzimmerdame Adams, Becks und Halders im OKH war, hatte in Nürnberg an den Verhandlungen als Sekretärin der Verteidigung teilgenommen. Sie war vor ihrer Ehe Chefsekretärin der Generalstabschefs Beck und Halder gewesen. Obwohl das Buch noch sehr nahe dem schrecklichen Ende verhaftet ist, wird es als nützlicher Beitrag, vor allem zur Abrundung des Charakterbildes des Generals, gewertet.

Bildergalerie (Grabstätte)

Auszeichnungen (Auszug)

Beförderungen

Kaiserreich

Drittes Reich

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Zum Ganzen und zu den flagranten Verstößen gegen das Recht und rechtsstaatliche GrundsätzeNürnberger Tribunal
  2. Später aber hob die bayerische Staatskanzlei unter VS-amerikanischem Druck das Münchener Urteil auf, und am 3. September 1953 widerrief der bayerische „Minister für Politische Befreiung“ den Widerruf des Jodl-Urteils.
  3. Nürnberger Tribunal: Zweihundertsechzehnter Tag. Samstag, 31. August 1946
  4. Der Oberste Befehlshaber – Ein Nürnberger Gespräch mit Generaloberst Jodl, Nation Europa, 5/1960
  5. vgl.: Franz J. Scheidl: Geschichte der Verfemung Deutschlands
  6. Prozeß vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, 7. Juni 1946
  7. Streit um Grabkreuz, Merkur Vorsicht! Umerziehungsliteratur im antideutschen Sinne!
  8. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939–1945, Scherzers Militaer-Verlag, Ranis/Jena 2007, S. 421, ISBN 978-3-938845-17-2
  9. Andere Quellen geben an, daß die Verleihung des Eichenlaubs auf den 10. Mai 1945 datiert wurde.