Jodl, Alfred

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Alfred Jodl 1940 (Handsignierte Photographie)
Alfred Jodl 1940 (Handsignierte Photographie)

Alfred Josef Ferdinand Jodl (*10. Mai 1890 in Würzburg; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg, ermordet) war deutscher Heeresoffizier (seit 1944 Generaloberst) und während des Zweiten Weltkrieges als Chef des Wehrmachtführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht (OKW) an führender Stelle an der Planung der deutschen Militäroperationen beteiligt.

Jodl gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen und wurde am 1. Oktober 1946 in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt.

Nachdem Alfred Jodl bis zu seinem 13. Lebensjahr das Theresien-Gymnasium München besucht hatte, trat er im Jahr 1903 in das königlich-bayerische Kadettenkorps in München ein. Das Abitur bestand er im Jahr 1910 im Alter von 20 Jahren als einer der Besten seines Jahrgangs. Im Juli desselben Jahres trat Jodl als Fähnrich in das 4. bayerische Feldartillerieregiment in Augsburg ein. Von 1911 bis 1912 wurde er auf die bayerische Kriegsschule in München kommandiert und nach seiner Rückkehr in das 4. Feldartillerieregiment am 28. Oktober 1912 zum Leutnant ernannt.

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges nahm Jodl mit seiner Einheit an der Schlacht bei Saarburg teil (20. August 1914), und wurde am 24. August 1914 verwundet. Jodl bekam daraufhin das Eiserne Kreuz II. Klasse verliehen. Erst im März 1915 konnte Jodl zur Truppe zurückkehren.

Im Jahr 1916 wurde Jodl zum Oberleutnant befördert und gegen Jahresende an die Ostfront versetzt. Dort wurde er im Jahr 1917 Batteriekommandant im 72. k. ungarischen Feldkanonen-Regiment. Zu Jahresanfang 1918 wurde er als Generalstabsoffizier an die Westfront zurück versetzt. Dort bekam Jodl am 3. Mai das Eiserne Kreuz I. Klasse verliehen.

Nach dem sogenannten Versailler Vertrag blieb Jodl in der Armee und wurde im Juni 1919 Batterieführer im leichten Artillerie-Regiment 22. Mit dem 1. Oktober 1919 wurde er in die vorläufige Reichswehr übernommen und zum Reichswehrartillerie-Regiment 21 nach Landsberg am Lech versetzt. Im Juli 1921 wurde Jodl zum Rittmeister befördert und anschließend nahm er am Führergehilfenlehrgang I in München teil. Er war einer der zehn Jahrgangsbesten und anschließend Batteriechef im Artillerie-Regiment 21.

Am 1. Oktober 1923 erfolgte eine weitere Kommandierung zum Führergehilfenlehrgang II nach Berlin. Dort lernte er auch Adolf Hitler kennen. Im gleichen Jahr wurde er zum Hauptmann befördert. Im Mai 1924 wurde Jodl ins Reichswehrministerium nach Berlin versetzt und im Oktober als Stabsoffizier zur 7. Division nach München abkommandiert und bis zum Oktober 1927 tätig.

Mit dem 1. Oktober 1927 wurde er Chef der 5. Batterie des Artillerieregiments 7. Von 1928 bis 1932 war er Lehrer für Taktik und Kriegsgeschichte und wurde am 1. Februar 1932 zum Major und am 1. Juni 1932 zum Gruppenleiter in der Operationsabteilung im Truppenamt des Reichswehrministeriums befördert. Am 20. Juni 1935 wurde Jodl Chef der Abteilung Landesverteidigung im Wehrmachtführungsamt (WFA) und am 1. August 1935 erfolgte die Beförderung zum Oberst.

Im Februar/März 1938 wurde in Folge der Fritsch-Blomberg-Affäre die Wehrmachtsspitze neu gegliedert und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) gegründet. Das Wehrmachtführungsamt mit Jodl als neuem Chef war nun Teil des OKW. Turnusgemäß wurde er dann am 1. Oktober 1938 von seiner bisherigen Stabsstelle auf ein Truppenkommando als Artilleriekommandeur der 44. Division versetzt. Jodls bisheriger Stellvertreter als Chef des WFA, Walter Warlimont, übernahm Jodls Aufgaben.

Nach einem halben Jahr im Truppendienst wurde Jodl am 1. April 1939 zum Generalmajor ernannt, und es war vorgesehen, dass er im Oktober 1939 als Kommandeur die 4. Gebirgsdivision übernimmt. Aufgrund der für ihn bis zum 30. September 1939 geltenden Mobilmachungsorder wurde er aber noch vor der Ernennung zum Divisionskommandeur am 23. August 1939 auf seine alte Stellung als Chef des Wehrmachtführungsamtes zurückberufen.

Nach dem Sieg über Frankreich wurde Jodl am 19. Juli 1940 zum General der Artillerie befördert. Den Rang des Generalleutnants übersprang er dabei.

Generaloberst Jodl unterzeichnet in Reims am 7. Mai 1945 die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht
Generaloberst Jodl unterzeichnet in Reims am 7. Mai 1945 die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht

In der Folgezeit war Jodl mit der Ausarbeitung von Plänen für den Präventivschlag gegen die Sowjetunion beschäftigt (Unternehmen Barbarossa).

1942 plante Hitler, Jodl durch den General Friedrich Paulus zu ersetzen, da Jodl die Befehlshaber der Kaukasus-Armee gegen Hitler in Schutz genommen hatte und nachgewiesen hatte, dass diese nur Hitlers Befehle befolgt hatten. Nach dem Debakel von Stalingrad kam es nicht mehr zu dieser Ablösung. Am 30. Januar 1944 wurde Jodl zum Generaloberst befördert.

Bei dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde Jodl leicht verletzt.

Am 7. Mai 1945 unterzeichnete Jodl als Beauftragter des neuen Staatsoberhauptes Großadmiral Dönitz im französischen Reims die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht.

Nach der Kapitulation bekam Jodl von Großadmiral Karl Dönitz noch am 10. Mai 1945 als letzter Deutscher das 865. Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen, und nachdem Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel am 13. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet worden war, wurde Jodl mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs OKW beauftragt.

Am 23. Mai 1945 wurde Jodl zusammen mit den Mitgliedern der geschäftsführenden Reichsregierung von britischen Truppen völkerrechtswidrig verhaftet und kam in Kriegsgefangenschaft.

Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess wurde Jodl in allen vier Punkten angeklagt und schließlich nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer auch in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Dabei war seine Verurteilung auch unter den Alliierten umstritten. So bezeichnete der französische Richter Henri Donnedieu de Vabres das Urteil als Fehlurteil. Jodls Antrag, nicht durch den Strang, sondern durch Erschießen exekutiert zu werden wurde, ebenso wie ein entsprechender Antrag Keitels, abgelehnt.

Am 16. Oktober 1946 wurde Alfred Jodl in Nürnberg durch Erhängen hingerichtet.

Seine letzten Worte vor Vollstreckung des Todesurteils waren:

„Ich grüße dich, oh du mein Deutschland.“

Luise von Benda, Jodls zweite Ehefrau, bemühte sich um eine Rehabilitation und erreichte schließlich, dass in München ein Spruchkammerverfahren angesetzt wurde. Jodl wurde in diesem Verfahren freigesprochen, und die Hauptspruchkammer entschied, dass, wenn Jodl noch lebte, er weder in die Gruppe 1 („Hauptschuldiger“) noch in die Gruppe 2 („Belasteter“) einzustufen sei. Von einer ganzen oder teilweisen Einziehung des Nachlasses sei ferner abzusehen. Der öffentliche Ankläger verzichtete auf Rechtsmittel, und das Urteil wurde am 2. März 1953 rechtskräftig.

Die Entscheidung der Hauptspruchkammer und die damit verbundene weitgehende Rehabilitierung Jodls wurde jedoch von den amerikanischen Besatzungsbehörden nicht hingenommen, und der Hohe Kommissar der Vereinigten Staaten erreichte schließlich die Aufhebung des Urteils, mit der Begründung, dass das Urteil der Spruchkammer gegen das Nürnberger Urteil verstößt.

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