Tschecho-Slowakei

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Tschechoslowakische Republik)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Flagge der Tschecho-Slowakei
Karte des Kunststaates Tschecho-Slowakei
Tschecho-Slowakei oder Tschechoslowakei? Die Deutsche Polizei, Heft 13. 1938 - Dokument eines berechtigten und emotionalen Zwischenrufs eines besorgten Bürgers

Die Tschecho-Slowakei (meist falsch Tschechoslowakei geschrieben) war ein Kunst- und Vielvölkerstaat, bestehend aus der Tschechei, dem deutschen Sudetenland (Deutschböhmen), der Slowakei und (in ihrer ersten Existenzperiode) der Karpato-Ukraine.

Der Staat wurde nach dem Ende des Ersten Weltkrieges mit dem alleinigen Ziel der Schwächung und Bedrohung Deutschlands gegründet. Zuvor gehörten Böhmen und Mähren sowie die Tschechei zum österreichischen Reichsteil Österreich-Ungarns, die Slowakei als Oberungarn zum Königreich Ungarn. Die entsprechenden Festlegungen erfolgten durch das Diktat von Versailles und den sogenannten Vertrag von St. Germain.

Die Tschecho-Slowakei wurde gemäß dem Verfassungsgesetz, das zum 1. Januar 1993 gültig wurde, aufgelöst. Es entstanden die beiden Staaten Tschechei und Slowakei.

Geschichte

In diesem Kunststaat wohnten nach seiner Gründung sechs Millionen Tschechen, 3,5 Millionen Deutsche und zwei Millionen Slowaken, dazu noch je über eine halbe Million Ungarn und Ukrainer und rund 200.000 Juden sowie ca. 100.000 Polen.

Entgegen seiner Bevölkerungsstruktur erhielt dieser Staat die Bezeichnung „Tschecho-Slowakei“. Obwohl sich die Tschechenregierung auf das Sebstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für ihren separaten Staat berufen hatte, forderte sie andererseits die politischen Grenzen von Böhmen und Mähren, um ihren Machtbereich zu erweitern, und mißachtete das Selbstbestimmungsrecht der deutschen Bevölkerung. Nachdem im Zuge des Münchner Abkommens das Sudetenland dem Deutschen Reich auf friedliche Weise und dem Wunsch der Bevölkerung gemäß wieder angegliedert worden war, verblieb die Slowakei vorerst unter tschechischer Fremdherrschaft.

Staatsgründung

Der tschechische Politiker Tomáš Garrigue Masaryk entzog sich 1914 dem Wehrdienst und versuchte, von außen ein Netzwerk aufzubauen, um die Konstituierung eines autonomen tschecho-slowakischen Staates zu erzielen.

Der sogenannte „Nationalrat der tschechischen Länder“ wurde mit Befugnis der Regierung Frankreichs am 5. Februar 1916 gegründet. Exil-Slowaken hatten den „Nationalrat“ in Kooperation mit Auslandstschechen konstituiert. Damit war der Weg zu einer Exilregierung beschritten. 1917 traf Masaryk in Rußland ein, wo eine Truppe aus tschechischen Auswanderern, Kriegsgefangenen und Überläufern zusammengestellt wurde, die sogenannte Tschechische Legion. Die Aufstellung einer eigenen Armee und somit die Teilnahme am Krieg bildete die Grundlage für die Teilnahme am sogenannten Versailler Friedensvertrag.

Masaryk hatte nicht nur wichtige Verbündete in Europa, sondern auch in den VSA. „Wir verstanden uns ziemlich gut – nun, wir waren ja beide Professoren.“ So schilderte Masaryk seine Beziehung zu Woodrow Wilson, dem 28. amerikanischen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Masaryk gelang es, die amerikanischen Befürchtungen von einer „Balkanisierung“ Europas zu vertreiben. Die 14 Punkte von Wilson enthielten zwar die Aussage, daß die Donaustaaten sich frei und selbständig entwickeln dürften, doch war von einer Zerschlagung der Habsburgermonarchie nicht die Rede. Während Masaryk das Unternehmen in den VSA vorantrieb, verhandelte Edvard Beneš mit Frankreich und Großbritannien. Ihm ging es darum, daß die beiden Regierungen den Nationalrat der tschechischen Länder als vorläufige Regierung anerkannten, was er am 3. Juni in London und am 29. Juni in Paris erreichte. Aus den VSA kam am 11. August die Nachricht, daß der Consil National des pays tchèques an den Verhandlungen der Alliierten teilnehmen dürfe. Am 3. September wurden die Tschechen als kriegsteilnehmende Macht von den VSA anerkannt und der Nationalrat als rechtmäßiger Vertreter angesehen.

Am 17. Oktober 1918 versuchte Kaiser Karl I. nochmals, sein Reich zusammenzuhalten, indem er zusicherte, nach dem Krieg eine bundesstaatliche Ordnung zu kreieren. Aber die Tschechen bestanden auf einem eigenen Staat. Drei Tage später verlangte Wilson von Österreich-Ungarn die Autonomie der Nationalitäten der Doppelmonarchie anzuerkennen. Am 25. Oktober 1918 wurde schließlich der tschecho-slowakische Staat von vier Vertretern unterschiedlicher Parteien ausgerufen. Masaryk wurde am 14. November von den Parlamentariern zum Staatspräsidenten, Beneš zum Außenminister gewählt. Am 21. Dezember kam Masaryk zurück nach Prag.

Die Integration der Slowakei sowie der Karpatenukraine handelte Masaryk noch in den VSA mit dort lebenden Karpato-Ruthenen und Repräsentanten der Auslandsslowaken aus (30. Mai 1918). Masaryk wollte einerseits die Tschechen in den historischen Grenzen Böhmens einbetten und andererseits den neuen Staat um die Slowakei erweitern. Doch Ungarn, das mit den Alliierten einen Separatfrieden abgeschlossen hatte, wollte dies nicht hinnehmen. Ungarische Truppen hielten daher Preßburg besetzt. Erst als Beneš die Entente-Mächte dazu brachte, den Ungarn mit Krieg zu drohen, zogen diese sich endgültig zurück.

Okkupation deutschen Reichsgebietes

Die ursprüngliche Ortsgründung hängt eng mit dem Bau der Burg Karlstein durch den Kaiser Karl IV. zusammen. Der Kaiser ließ auch die ersten Weinberge anlegen, an denen bis heute Weinbau betrieben wird.

Mitte November 1918 okkupierten tschechische Truppen überraschend die deutschen Siedlungsgebiete; die deutsch-österreichische Regierung protestierte in treuhänderischer Fürsorgepflicht dagegen und verwies auf die klare Willensbekundung der Sudetendeutschen, „ihre Freiheit aufrechtzuerhalten und vom tschecho-slowakischen Staat unabhängig zu bleiben“. Auf Ersuchen der tschecho-slowakischen Regierung wurde diese von den Siegermächten Großbritannien, Frankreich und Italien (VSA lehnte dies ab) nachträglich zur Besetzung des Sudetenlandes ermächtigt. Damit wurde das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in Böhmen, Mähren, Sudetenschlesien und auch in Österreich klar und unmißverständlich gebrochen.

Die Sudetendeutschen setzten Ende November und Anfang Dezember 1918 der Abtrennung Böhmens und Mährens von Österreich-Ungarn Widerstand entgegen. An etwa acht Orten kam es zu bewaffnetem Widerstand, so am 27. November in der Industriestadt Brüx und am 2. Dezember bei Kaplitz.

Als am 4. März 1919 die sudetendeutsche Bevölkerung für das Selbstbestimmungsrecht der Völker demonstrierte, zerschlug tschechisches Militär die Kundgebungen. 54 Tote und 200 Verletzte waren zu beklagen.

Auch mit den anderen neuen Nachbarn kam es zu Konflikten um das Erbe der österreichisch-ungarischen Monarchie, vor allem der Konflikt mit dem neu entstanden Polen um die gemeinsame Grenze ist hier bestimmend. 1919 brach der Polnisch-Tschecho-Slowakische Grenzkrieg um das Olsa-Gebiet aus; dieser konnte endgültig erst 1958 beigelegt werden. Auch kleinere Gebietsforderungen Polens an der Nordgrenze der heutigen Slowakei führten immer wieder zu Spannungen (siehe Tschecho-Slowakisch-Polnische Grenzkonflikte).

Zur Gründungslüge dieses Gebildes sagte Adolf Hitler in seiner Rede vom 26. September 1938 unter anderem:

„1918 wurde [...] Mitteleuropa zerrissen und von einigen wahnwitzigen sogenannten Staatsmännern neu gestaltet. [...] Diesem Vorgang verdankt die Tschecho-Slowakei ihre Existenz! Dieser tschechische Staat begann mit einer einzigen Lüge. Der Vater dieser damaligen Lüge hieß Benesch. Dieser Herr Benesch trat damals in Versailles auf und versicherte zunächst, daß es eine tschecho-slowakische Nation gebe. Er mußte diese Lüge erfinden, um der dürftigen Zahl seiner eigenen Volksgenossen einen etwas größeren und damit berechtigteren Umfang zu geben. Und die in geographischen und volklichen Hinsichten stets nicht sehr ausreichend bewanderten angelsächsischen Staatsmänner haben es damals nicht für notwendig befunden, diese Behauptungen des Herrn Benesch nachzuprüfen. Denn sonst hätten sie gleich feststellen können, daß es eine tschecho-slowakische Nation nicht gibt, sondern nur Tschechen und Slowaken, und daß die Slowaken von den Tschechen nichts wissen wollen [...].“

Nachdem sich die Rest-Tschechei bereit erklärt hatte, deutsches Protektorat zu werden (Protektorat Böhmen und Mähren), wurde es für die Slowakei möglich, das erste Mal in ihrer Geschichte ein unabhängiger Staat zu werden. Nach ihrer Autonomie vom 6. Oktober 1938 gelang dies am 14. März 1939. Die Gebiete im Süden der Slowakei und der Karpato-Ukraine mit ungarischer Bevölkerungsmehrheit wurden im Zuge des Wiener Schiedsspruches am 2. November 1938 wieder an Ungarn angegliedert, die übrige Karpato-Ukraine, welche auch jahrhundertelang zum Königreich Ungarn gehört hatte, wurde am 8. Oktober 1938 autonom, am 14. März 1939 selbständig und am 23. März 1939 von ungarischen Truppen besetzt. Am 1. November 1938 kam das von Polen besiedelte Olsagebiet an Polen.

Finanzierung durch Raubgold

Das russische Zarengold soll nach dem Ersten Weltkrieg für die Finanzierung des tschechischen Kunststaates verwendet worden sein:

„Als Hauptverdächtige gelten die Angehörigen der Tschechischen Legion, die zwischen 1914 und 1917 in den sibirischen Kriegsgefangenenlagern rekrutiert worden waren. Sie sollten gegen die Mittelmächte eingesetzt werden, gelangten aber nicht mehr vor dem Frieden von Brest-Litowsk an die Front. Statt dessen besetzten sie den östlichen Teil der transsibirischen Eisenbahn und unterstützten die weißgardistischen Truppen von Koltschak. Es gibt ernstzunehmende Vermutungen, daß sie den Zarenschatz nach dem Ende von Koltschaks Regime per Schiff nach Europa entführten und die Zentralbank der neugegründeten Tschechoslowakei auf diese Weise zu ihren ersten Goldvorräten gelangte.“[1]

Am 6. Januar 1928 wurde in London der Kronschatz der Romanows im Werte von 60 Millionen Goldmark versteigert.

Flaggensymbolik

1835 fügte Serbien seinem Rot-Blau das Weiß hinzu. Auf dem Panslawistischen Kongreß 1848 in Prag wurde für alle panslawischen Staaten einheitlich das Rot-Weiß-Blau festgelegt. 1920 wurde dann dem Rot-Weiß Böhmens das slowakische blaue Dreieck hinzugefügt und den Beschlüssen von 1848 Rechnung getragen.

Tschechische Repression

Siehe ergänzend dazu die tschechische Repression gegenüber den deutschen Farben;

Drangsalierung der deutschen Bevölkerung

Bis 1938 – 20 Jahre nach Staatsgründung der CSR – und kurz vor dem Münchener Abkommen spitzte sich die politische Lage in der CSR zu; die nicht tschechische Bevölkerung wurde mehr und mehr benachteiligt und konnte sich nur „als einem Besatzerregime ausgeliefert“ fühlen. Deutsche wurden in ihrem Land und ihrer Heimat von dem ab 1918 neugeschaffenen Staat Tschecho-Slowakei mit dem Ziel der Zwangsassimilierung immer mehr unter Druck gesetzt. Gegen einen solchen Besatzerstaat, der plötzlich die verschiedenen Ethnien unterschiedlich behandelte, wehrten sich die benachteiligten Deutschen. Aus dem künstlich und unter Zwang geschaffenen Vielvölkerstaat war ein Staat geworden, in dem, im Gegensatz zu Österreich-Ungarn, Tschechen bevorzugt wurden. Böhmen wird von diesen heute fälschlicherweise als Tschechien ausgegeben und böhmisch mit tschechisch übersetzt.

Aber auch schon im Jahr 1924 wurden alle Nichttschechen und auch alle Deutschen, als zweitgrößte Bevölkerungsgruppe im Land, von Tschechen gegängelt, benachteiligt und drangsaliert (vgl. auch Wallern im Böhmerwald).

Die Machtübernahme des Nationalsozialismus im Deutschen Reich veranlaßte die tschechische „Regierung“ zu weiter verschärftem Vorgehen gegen die nationalen sudetendeutschen Parteien. Aufgrund eines Gesetzes vom 17. Oktober 1933 mußte die Deutsche Nationalpartei ihre Tätigkeit einstellen, und die Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei wurde gänzlich verboten. Am 1. Oktober 1933 gründete Konrad Henlein die Sudetendeutsche Heimatfront (ab 1935 Sudetendeutsche Partei) zur Sammlung des völkischen Sudetendeutschtums; sie wurde bei den Parlamentswahlen vom Mai 1935 der Stimmenzahl nach die stärkste Partei der Tschecho-Slowakei und vereinigte volle zwei Drittel aller sudetendeutschen Stimmen auf sich.

1938: Münchener Abkommen

Das Münchener Abkommen (offizielle Bezeichnung: Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, getroffen in München, am 29. September 1938) wurde am 29./30. September 1938 von den Regierungschefs Adolf Hitler, Deutsches Reich, Neville Chamberlain, England, Édouard Daladier, Frankreich und Benito Mussolini, Italien im Führerbau in München unterzeichnet. Das Abkommen beendete die tschechische Besetzung des Sudetenlandes indem es verfügte, daß die Tschechoslowakei das Sudetenland an das Deutsche Reich abtreten mußte. Die Verwaltungsübernahme und der Einmarsch der Wehrmacht begann am 1. Oktober 1938. Das Ministerium des Innern in Prag hatte im Einvernehmen mit dem Ministerium des Äußern das Verbot der Beförderung und Verbreitung folgender deutscher Zeitungen Oktober 1938 widerrufen: Der Angriff; Berliner Börsen-Zeitung; Berliner Tageblatt und Handelszeitung, Frankfurter Zeitung, Münchener Neueste Nachrichten-, Nationalzeitung; Essen, Neue Freie Presse; Wien, Neues Wiener Journal und Völkischer Beobachter, Erscheinungsorte. München, Berlin, Wien. Ferner hatte das Ministerium des Innern das Verbot der Beförderung und Verbreitung des Buches Mein Kampf widerrufen.[2]

Nach dem II. Weltkrieg

Prager Maiaufstand

Zwischen dem 2. und 8. Mai 1945 gab es den sogenannten „Prager Maiaufstand“ in Prag, gesteuert von Kommunisten. Ziel dieser „Revolution“ war, die in Prag lebenden Deutschen zu erniedrigen und zu ermorden auf eine Art und Weise, die nur noch als primitivstes Mordbrennertum bezeichnet werden kann.

Deutsche Kinder wurden in Schulen vergiftet, aus Fenstern herausgeworfen, Erwachsene wurden ins Wasser geworfen und zu Tode gesteinigt. Auf offenen Plätzen wurden junge deutsche Männer lebendig seziert und zerstückelt. Falls ein Tscheche einen Deutschen schützen wollte, wurde auch er sofort ermordet. Die ganze Mordorgie wurde vom kommunistischen Radio gesteuert; die Mörder wurden von dort aus aufgehetzt. Säuglinge wurden vor den Augen ihrer Mütter gekreuzigt. Deutsche Soldaten wurden auf offener Straße ermordet oder mit Benzin übergossen und verbrannt.[3]

Annexion, Völkermord und Vertreibung

Nach 1945 wurde das Sudetenland durch die Tschechei wiederum völkerrechtswidrig annektiert; die deutsche Bevölkerung wurde systematisch ermordet oder vertrieben. Auch die polnische Minderheit wurde „ausgesiedelt“. Die Slowakei wurde abermals mit der Tschechei zwangsverbunden und die ungarischen Gebiete ihr wieder zugeschlagen, allerdings kam es zu keinem Völkermord und zu keiner Vertreibung der ungarischen Bevölkerung. Die Karpato-Ukraine wurde jedoch von Stalin dem Sowjetimperium einverleibt. Die angeblich demokratischen Kriegssieger hielten es in keinem Gebiet für notwendig, die Bevölkerung zu befragen. Der Kunststaat Tschecho-Slowakei wurde nach der Machtübernahme der Kommunisten im Mai 1948 ČSSR (Tschecho-Slowakische Sozialistische Republik) genannt und völlig von Moskau als Satellitenstaat kontrolliert. 1968 weichte sich das stalinistische System etwas auf, woraufhin sowjetische, polnische, ungarische und bulgarische Truppen einmarschierten. Nach dem Ende der Kommunistenherrschaft 1990 wurde der Staat ČSFR (Tschechische und Slowakische Föderative Republik) genannt und bestand noch bis zur Loslösung der Slowakei durch eine freigewählte slowakische Regierung im Jahre 1992 fort.

Das deutsche Sudetenland befindet sich noch immer unter tschechischer Fremdherrschaft. Die tschechische Regierung tritt entschieden gegen Versöhnung ein, indem sie ihrerseits jedwede Wiedergutmachung und Entschuldigung für den großangelegten Raub und Massenmord nach 1945 verweigert, während sie andererseits von Deutschland für die Zeit zwischen 1938 und 1945 immer wieder Geld und Reuebezeugungen fordert, welche von den BRD-Politikern in der Regel auch umgehend erfüllt werden. Während die angeblich so schreckliche Unterdrückung durch die Habsburger und Nationalsozialisten kritisiert wird, rechtfertigt sie die Massenermordung und -vertreibung der Deutschen. Die Vertreibungsverbrechen werden von höchsten tschechischen Politikern noch mit zynischen und geschichtsverlogenen Sprüchen wie „Die Deutschen wollten doch heim ins Reich“ kommentiert.

Die Europäische Union zeigte sich von den tschechischen antideutschen Unrechtsgesetzen (Benes-Dekrete) völlig unbeeindruckt und genehmigte der Tschechei den Beitritt, wogegen es weder auf bundesdeutscher noch auf österreichischer Seite Proteste von seiten der politischen Klasse gab.

Verbrechen an Deutschen 1945

Über die in der Tschecho-Slowakei an Deutschen verübten Verbrechen schreibt Erich Kern in „Verbrechen am Deutschen Volk“, Seite 245:

Die erbärmlichsten Verbrechen, die 1945 an Deutschen begangen wurden, geschahen in der Tschechoslowakei. Was hier vor sich ging, ist über alles Maß. Über 3.200.000 Sudetendeutsche wurden all ihrer Habe beraubt, rund 250.000 unter unvorstellbaren Qualen gefoltert und ermordet, von den Überlebenden 2.814.000 aus ihrer Heimat hinausgetrieben. Obendrein wurden etwa 500.000 deutsche Soldaten, die sich ergaben, auf der Flucht befindliche Schlesier, Ostpreußen und Pommern, die tragischerweise auf tschechisches Gebiet auswichen, in das mörderische Chaos mitgerissen. Die Masse von ihnen gilt heute noch als vermißt. Amtliche tschechische Stellen brüsteten sich später, daß die 90.000 Partisanen 55.810 deutsche Soldaten unschädlich gemacht haben.

Selbstauflösung

Am 26. August 1992 vereinbarten der slowakische und der tschechische Premierminister bei einem Treffen in der Villa Tugendhat in Brünn die Aufteilung des Landes, nach dem Prinzip Ein-Volk-ein-Staat, die in den kommenden Monaten näher ausgehandelt wurde. Dazu gehörten die Aufteilung des Staatsvermögens sowie der Staatsschulden.

Durch das Inkrafttreten eines neuen Verfassungsgesetzes, das zum 1. Januar 1993 gültig wurde, erfolgte die Selbstauflösung des Kunststaates Tschecho-Slowakei. Es es entstanden nur die beiden Staaten Tschechei und Slowakei.[4]

Das Thema der noch im Land wohnenden, ursprünglich deutschen Bürger (Rückkehr von Sudetendeutsche und Regionen Egerland, Böhmerwaldgau, Preßburg) wurden relativ stillschweigend übergangen und ist immer noch offen; von den Regierungen der BRD bzw. BR-Österreich erfolgte keinerlei Engagement, nicht ein mal Protest.

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. vgl.: Miroslaw M. Bujko: Der goldene Zug Verweis defekt, gelöscht oder zensiert!
  2. 96-book.png PDF Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, Leipzig 2. November 1938
  3. Olga Barényi: Prager Totentanz, Schild Verlag, 1958
  4. National-Zeitung, 8. Dezember 2017, S. 13