Best, Werner (1903)

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Werner Best (1903))
Wechseln zu: Navigation, Suche
Ministerialdirektor Dr. jur. Werner Best

Karl Rudolf Werner Best (Lebensrune.png 10. Juli 1903 in Darmstadt; Todesrune.png 23. Juni 1989 in Mülheim an der Ruhr) war ein promovierter deutscher Jurist, rechts-intellektueller Vordenker der präventiven Verbrechensbekämpfung im RSHA bzw. SD, SS-Obergruppenführer, Ministerialdirektor des Auswärtigen Amtes und zuletzt Reichsbevollmächtigter in Dänemark.

Leben

SS-Untersturmführer Best
Werner Best (1942)

Best wurde im Jahre 1903 als Sohn des Postinspektors Georg Konrad Best in Darmstadt geboren. Seine Eltern zogen 1912 zuerst nach Dortmund und dann nach Gonsenheim bei Mainz um. Sein Vater fiel als Oberleutnant der Reserve in den ersten Kriegstagen des Ersten Weltkrieges in Frankreich. Zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters war Werner Best elf Jahre alt; sein jüngerer Bruder war Walter Best. Er war bemüht, seine Mutter Karoline, geb. Nohl, durch seine guten Leistungen in der Schule über den schweren Verlust hinwegzubringen.

Weimarer Republik

Best (rechts) als Reichsbevollmächtigter für Dänemark mit dem dänischen Ministerpräsidenten Erik Scavenius)
Trauerfeier für den gefallenen SS-Obersturmbannführer Christian Frederik von Schalburg am 17. Oktober 1943 in Kopenhagen; von links: SS-Obersturmbannführer Knud Børge Martinsen, SS-Sturmbannführer Bruno Boysen, Sohn Alex, die Witwe und Dr. Werner Best.

Werner Best gründete die erste Ortsgruppe des Deutschnationalen Jugendbundes. Ferner wurde er in der Mainzer Ortsgrupperuppe der Deutschnationalen Volkspartei aktiv. Schon als Gymnasiast war er bereits Mitglied in der Mainzer Ortsgruppe des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, an welchem er als Gründungsmitglied maßgeblich mitgewirkt hatte. 1919 wurde Best einer weiteren Öffentlichkeit in Mainz bekannt, als er von einem Offizier der französischen Besatzungstruppen für seine Leistungen im Fach Französisch ausgezeichnet werden sollte, die Annahme des Preises mit der Begründung, sein Vater sei im Kampf gegen Frankreich gefallen, jedoch verweigerte. 1921 machte er Abitur.

Von 1921 bis 1925 studierte er Rechtswissenschaft in Frankfurt a. M., Freiburg, Gießen und Heidelberg. Sein Förderer wurde der Industrielle Edmund Stinnes. Er legte in Gießen sein Staatsexamen ab und wurde 1927 aufgrund der Dissertation „Zur Frage der gewollten Tarifunfähigkeit“ zum Dr. jur. (Prädikat summa cum laude) promoviert.

Mit viel Elan widmete er sich auch dem Kampf gegen die landes- und volksverräterische Separatistenbewegung der sogenannten Rheinischen Republik sowie der Gruppierung Autonome Pfalz (u. a. mit Franz Josef Heinz) und gegen die negativen Besatzungsmächte aus Frankreich. Ungeachtet der Gefahren arbeitete er in vorderster Reihe, so unter anderem als Kurier im deutschen Abwehrdienst mit dem Decknamen „Rheinische Volkspflege“. Ihm gelang es, finanzielle Ressourcen zu finden, welche für die deutschen Reichseisenbahner eingesetzt wurden, die es ablehnten, für die französische Besatzungsregierung zu arbeiten. Er unterrichtete das unbesetzte Gebiet über die wahren Vorgänge und übermittelte Befehle an die entsprechenden Stellen.

Permanent waren die Franzosen hinter ihm her. Sie versuchten, ihm zu Hause aufzulauern oder auch auf seinen Routen, welche er allerdings ständig wechselte. Er ging ihnen nicht ins Netz. Erst verräterische Separatisten lieferten ihn den Franzosen aus, als er in einer Mainzer Druckerei das städtische Notgeld vor dem diebischen Zugriff der Autonomisten bewachte. 1924 wurde er von einem französischen Kriegsgericht in Mainz zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 1.000 Reichsmark verurteilt. Die danach folgenden Mißhandlungen in der Haft trugen dazu bei, seinen Haß zu steigern. Man ließ ihn aufgrund eines Gnadengesuchs seiner Mutter und der Bemühungen der Reichsregierung vorzeitig frei.

Nur wenige Tage später wurde er wieder verhaftet und wegen unerlaubter Einreise sechs Monate lang eingesperrt. 1926 verfaßte er den Aufsatz „Internationale Politik der Nationalisten“, der ihn innerhalb der vaterländischen Intelligenz bekannt machte. 1927 promoviert er zum Dr. jur. („Zur Frage der gewollten Tarifunfähigkeit“) an der Universität Heidelberg und schloß 1928 den Referendardienst ab. Von 1929 bis 1931 war er Gerichtsassessor an verschiedenen hessischen Amtsgerichten.

Werner Best, der später dann Amtsanwalt im rhein-hessischen Alzey geworden war, trat am 1. November 1930 als Mitglied der NSDAP (NSDAP-Nr. 341.338) bei und wurde „Leiter der Rechtsabteilung“ der hessischen NSDAP-Führung. Im selben Jahr heiratete er Hildegard Regner (Lebensrune.png 23. Mai 1909 in Mainz; fünf Kinder) und zog mit der Familie nach Darmstadt. 1931 wurde er Mitglied der SS (SS-Nr. 23.377). Im selben Jahr kandidierte er erfolgreich bei den hessischen Landtagswahlen.

Als die politischen Verhältnisse im Deutschen Reich immer mehr auf ein Desaster zutrieben, verfaßte er im Juli 1931 in eigener Verantwortung und ohne Befragen der Parteileitung der NSDAP einen Entwurf zur ersten Bekanntmachung „nach dem Wegfall der seitherigen Staatsbehörden und nach Überwindung der Kommune“, das sogenannte „Boxheimer Manifest“, welches ihm – durch einen Parteispitzel der damaligen Regierung zugespielt – ein Strafverfahren wegen versuchten Hochverrates einbrachte.

„Nicht zuletzt mit Blick auf mögliche neue politische Konstellationen im Reich soll eine Koalition zwischen NSDAP und Zentrum geschlossen werden. Die Veröffentlichung der von Best verfaßten ‚Boxheimer Dokumente‘ durch das preußische Innenministerium bringt die Verhandlungen aber zum Stocken. Die ‚Blutpläne von Hessen‘ sahen eine Machtübernahme der NSDAP nach einem kommunistischen Putschversuch vor und zeichneten sich vor allem durch bürokratisch penible Notverordnungen aus.“

Best wurde aus dem Staatsdienst entlassen und für kurze Zeit aus der NSDAP ausgeschlossen. Im Oktober 1931 wurde dieses Verfahren vom Obersten Gerichtshof in Leipzig mangels Beweisen eingestellt. Anschließend wurde Best rehabilitiert und Verwaltungsbeamter sowie bis 1933 Kreisleiter der NSDAP in Mainz und Bingen.

Drittes Reich

Im März 1933 wurde Werner Best Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen und im Juli 1933 Landespolizeipräsident. Er wurde Amtsleiter unter Heydrich, dies als oberster Rechtsberater der Gestapo. Im September 1933 wurde das NSDAP-Mitglied, das die „Boxheimer-Dokumente“ verraten hatte, ermordet aufgefunden. Dr. Best war Hauptverdächtiger und mußte seinen Posten räumen, wurde kurz darauf jedoch entlastet. Anschließend wurde er Leiter des SD-Oberabschnitts Südwest (Stuttgart). Am 15. Dezember 1933 wurde er zum SS-Hauptsturmführer befördert. 1934 wurde er zusätzlich Leiter des SD-Oberabschnitts München.

1934 wurde Best, späteres Mitglied des Vereins Lebensborn, SS-Standartenführer und am 4. Juli 1934 SS-Obergruppenführer. Am 1. Januar 1935 wurde er Oberregierungsrat und Abteilungsleiter für Verwaltung und Recht im Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa; Berlin) sowie gleichzeitig stellvertretender Leiter des Preußischen Geheimen Staatspolizeiamts (Berlin). Am 20. April 1935 wurde er SS-Standartenführer und 1936 gleichzeitig Chef der mit der Verfolgung von „Landesverrat im Innern“ befaßten Abwehrpolizei. Er bemühte sich erfolgreich um reibungslose Beziehungen zwischen den Nachrichtendiensten von Polizei und Wehrmacht und wurde am 9. November 1936 SS-Oberführer.

Am 6. Oktober 1937 (bis 1940) wurde er Ministerialdirigent im Hauptamt Sicherheitspolizei (Reichsminsterium des Inneren), am 23. November 1938 Mitglied der Preußischen Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte und vom 27. September 1939 bis zum 12. Juni 1940 Leiter des Amtes I (Verwaltung und Recht) des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) sowie Stellvertreter Heydrichs als Chef der Sicherheitspolizei und des SD. Anschließend war Best Kriegsfreiwilliger in der Einheit seines Vaters während des Ersten Weltkrieges und absolvierte eine zweimonatige militärische Ausbildung. Im Spätsommer 1940 wurde er Chef des Verwaltungsamtes beim Chef der Militärverwaltung in Frankreich und im Militärverwaltungsbezirk Paris unter Otto von Stülpnagel.

Im Jahre 1942 wurde er nach der Einsetzung eines Höheren SS- und Polizeiführers (HSSPF) abgelöst. Im August 1942 trat er als Ministerialdirektor in das Auswärtige Amt auf Vorschlag Heinrich Himmlers ein und wurde am 9. November 1942 zum SS-Gruppenführer befördert. Als Nachfolger von Cécil von Renthe-Fink bekleidete er dann den Posten des „Reichsbevollmächtigten für Dänemark“. Hier war er unter anderem für die Petergruppe des Partisanenbekämpfers Otto Schwerdt zuständig.

Nachkriegszeit

Im Jahre 1946 stand er als Angeklagter und dort im speziellen als Gestapo-Beschuldigter vor dem Siegergerichthof, dem Nürnberger Tribunal. Am 16. Juni 1948 begann seine Verhandlung in Dänemark, bei der auch Paul Kanstein aussagen mußte. Am 20. September 1948 wurde Best, gemeinsam mit dem General der Infanterie Hermann von Hanneken, dem Höheren SS- und Polizeiführer Günther Pancke sowie dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Otto Bovensiepen, in Kopenhagen für seine angeblich in Dänemark begangenen Verbrechen bei der Bandenbekämpfung zunächst zum Tode verurteilt. Die Strafe wurde im Rechtsmittelverfahren zunächst auf fünfzehn und 1950 vom Obersten Dänischen Gerichtshof auf zwölf Jahre Haft reduziert (vom 9. Mai bis 18. Juli 1949 fand die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Ost (Ostre Landsret) statt, und das Urteil in der Revisionsverhandlung von Best und Bovensiepen erging am 17. März 1950 durch das Højesteret).

Am 24. August 1951 wurde er auf Bitten bundesdeutscher Behörden begnadigt und in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Aufgrund der Intervention des damaligen Bundesjustizministers Thomas Dehler (FDP) stellte die Staatsanwaltschaft München 1951 ein gegen Best angestrengtes Verfahren wegen dessen Rolle beim Röhm-Putsch ein.

In den frühen 1950er Jahren war Best im Naumann-Kreis, einer Gruppe von Nationalsozialisten um den ehemaligen Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Werner Naumann, beteiligt und fertigte ein Gutachten zur Generalamnestie von sogenannten NS-Straftätern an. Zusammen mit dem nordrhein-westfälischen FDP-Abgeordneten Ernst Achenbach, seinerzeit Prozeßverteidiger im I.G.-Farben-Prozeß, gründete er den Essener Generalamnestie-Ausschuß, der sich für die Belange von inhaftierten Nationalsozialisten einsetzte.

Von 1951 bis 1953 war er in einer Essener Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt, ab 1953 arbeitete er als Rechtsberater des Stinnes-Konzerns in Mülheim an der Ruhr.

Im Jahre 1958 verurteilte ihn eine West-Berliner Spruchkammer zur Zahlung von 70.000 DM. Im Berufungsverfahren 1962 erfolgte trotz Bests Einstufung als „Hauptschuldiger“ eine Reduzierung der Strafe auf nur 100,40 DM.[1]

Fast 30 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, 1969, wurde Best wegen seiner Verantwortung im Polenfeldzug verhaftet und 1972 in West-Berlin angeklagt. Im selben Jahr wurde er allerdings wegen Verhandlungsunfähigkeit aus der Haft entlassen. Im Jahre 1983 wurde das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit vollends eingestellt. Ein Antrag auf Haftentschädigung von ihm wurde jedoch abgelehnt.

Werner Best trat regelmäßig als Entlastungszeuge bei NS-Strafverfahren auf und übte in gewissem Umfang eine Tätigkeit als Unternehmensberater aus. Im Jahre 1989 wurde aufgrund eines solchen Auftritts als Zeuge die Verhandlungsfähigkeit wieder festgestellt und das 1972 ausgesetzte und 1983 eingestellte Verfahren gegen Best wieder aufgenommen.

Tod

SS-Obergruppenführer a. D. Dr. Werner Best, der nach dem Krieg bis zum Lebensende Mitglied der Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit der ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS war, starb kurz vor Eröffnung des Hauptverfahrens.

Veröffentlichungen

  • Zur Frage der „Gewollten Tarifunfähigkeit“, Heidelberg, Univ. Dissertation, 1929 [60 S.]
  • „... wird erschossen“: die Wahrheit über das Boxheimer Dokument, Selbstverlag, Mainz 1932 [47 S.]
  • Die deutsche Polizei – Forschungen zum Staats- und Verwaltungsrecht, Bd. 5, Wittich, Darmstadt 1940 [106 S.]
  • Grundfragen einer deutschen Großraum-Verwaltung, Festgabe für Heinrich Himmler ... für den Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler zu seinem 40. Geburtstag verfaßt und ihm am 5. Jahrestag der Übernahme der Deutschen Polizei am 17. Juni 1941 überreicht, S. 33–60, 1941
  • Großraumordnung und Großraumverwaltung, in: „Zeitschrift für Politik“ 32, S. 406–412, 1942

Auszeichnungen (Auszug)

Fußnoten

  1. Spiegel.png  Umerziehungsliteratur: ArtikelBest – Kehrt in Kopenhagen, Der Spiegel, 27/1962, 4. Juli 1962