Lenz, Friedrich (1900)

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Friedrich Lenz (1956)

Friedrich Lenz (Lebensrune.png 17. Juli 1900 in Heidelberg; Todesrune.png 29. März 1968) war ein deutscher Gastwirt, Weinfachmann, Schriftsteller und Verleger, dessen Bücher in die Zensurgeschichte der BRD eingegangen sind. Aus den entsprechenden Akten der Regierung Adenauer aus der besagten Zeit, über die stattgefundenen Kabinettssitzungen, die mittlerweile im Weltnetz frei zugänglich sind, geht hervor, daß Lenz am 11. September 1957 vom Bundesgerichtshof zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde, nachdem der vom Ausschuß für Verfassungsschutz des Bundestages ausgegangene Vorschlag, ihm die Grundrechte zu entziehen, gescheitert war, weil das Kabinett den Vorschlag abgelehnt hatte. Lenz war zeitweise Mitglied und Funktionär der von der BRD verbotenen Sozialistischen Reichspartei des Majors Remer.

Person

Lenz gehörte nach dem Ersten Weltkrieg der „Vaterländischen Partei“ an. Im März 1930 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer: 201.056), wobei er bereits seit 1923 mit ihr sympathisiert hatte. Er war verheiratet mit der Gastwirtin Johanna Lenz (Lebensrune.png 24. Juni 1906 in Essen), die der NSDAP ebenfalls 1930 beigetreten war (Mitgliedsnummer: 201.057). Darüber hinaus waren beide Mitglieder der NS-Volkswohlfahrt. Im Zweiten Weltkrieg gehörte Lenz der Landesschützen-Kompanie der Luftwaffe an. Ab 1949 war er Mitglied der SRP. Er wandte sich dann vorübergehend der Deutschen Gemeinschaft zu. 1953 soll er auch Mitglied der DRP gewesen sein.[1] Zudem stand er zeitweilig der Europäischen Sozialen Bewegung (Per Engdahl und Karl Heinz Priester) und der Freien Sozialistischen Volks-Partei nahe.

Der autodidakte Privathistoriker Lenz brachte seit Anfang der fünfziger Jahre kleine „Aufklärungsschriften“ in Traktatform heraus, betrieb zusätzlich einen Buchversand „nationaler Literatur“, vermittelte die im Dürer-Verlag, Buenos Aires, erschienenen Schriften und gründete schließlich seinen eigenen Friedrich-Lenz-Verlag. 1953 initiierte er außerdem die kurzlebige „Historische Gesellschaft – Bund zur Feststellung geschichtlicher Wahrheiten“. Politischen Kontakt pflegte er u. a. zum Juristen und Schriftsteller Johann von Leers (1902–1965)[2] und zum Grazer Kaufmann Theodor Soucek. Einige Artikel von Lenz erschienen in der Zeitschrift Nation Europa von Arthur Ehrhardt. Im BGH-Urteil von 1957 heißt es:

„Der Angeklagte ist der Sohn eines H. Gastwirts und Weinhändlers und hat sich auch selbst bis 1952 überwiegend in diesem Gewerbszweig betätigt. Nach seiner Schulzeit (Volksschule und Gymnasium) war er zunächst drei Jahre lang auf einem Gut in Südbaden als Volontär tätig; daran schloss sich ein zweijähriger Besuch der landwirtschaftlichen Hochschule in Hohenheim an. Von 1920 bis 1929 betätigte er sich dann im väterlichen Betrieb; danach war er bis 1948 Inhaber oder Mitinhaber von Weinkellereien und Weinstuben an verschiedenen Orten Deutschlands (München, Magdeburg, Naumburg/Saale u. a.). Von 1934 bis 1937 übte er die Tätigkeit eines amtlichen Weinkontrolleurs in der Provinz Sachsen aus. Von 1941 bis 1945 war er Soldat, zuletzt als Gefreiter. Nach kurzer Kriegsgefangenschaft betrieb er bis 1948 in Weißenfels die Spirituosenherstellung. Schließlich wurden die Lebensverhältnisse in der Sowjetzone für ihn so schwierig, dass er nach Heidelberg übersiedelte und dort eine Gastwirtschaft pachtete. Nach Ablauf des auf drei Jahre geschlossenen Pachtvertrags gab er die Tätigkeit im Gastwirtsgewerbe auf, um sich der Schriftstellerei und dem Büchervertrieb zu widmen. So hat er außer den erwähnten beiden Schriften u. a. neuerdings eine Schrift über den sozialdemokratischen Parteiführer Ollenhauer und dessen Mitarbeiter herausgegeben.
Der Angeklagte, der, wie er sagt, stets ‚vaterländisch‘ empfunden hat, trat 1930 der NSDAP bei. Hervorgetreten ist er nicht, nach seinen Angaben, wegen seiner geschäftlichen Inanspruchnahme. Als sich nach dem Zusammenbruch wieder deutsche Parteien bildeten, schloss er sich der Sozialistischen Reichspartei an; er war zeitweise 2. Vorsitzender des – nur aus wenigen Personen bestehenden – Kreisverbandes in Heidelberg. Infolge von Meinungsverschiedenheiten mit dem 1. Vorsitzenden, der seine Anregungen für die Fassung eines Flugblattes unbeachtet ließ, erklärte der Angeklagte seinen Austritt. Er hatte dann nur noch ganz vorübergehend Beziehungen zur ‚Deutschen Gemeinschaft‘ Haußleiters. Seitdem gehört er keiner politischen Partei an.
Der Angeklagte ist verheiratet. Er hat zwei erwachsene Kinder. Seine Einnahmen aus der schriftstellerischen Tätigkeit betrugen nach seiner Angabe 300/400 DM monatlich. – Im Jahre 1941 ist er durch ein Luftwaffenfeldgericht zu drei Monaten Gefängnis wegen Beleidigung eines Vorgesetzten verurteilt worden. Außerdem weist sein Strafregisterauszug einige Verurteilungen zu Geldstrafen wegen Verstrickungsbruchs, Steuergefährdung u. ä. auf.“[3]

Positionen

In seinem Buch „Der ekle Wurm der deutschen Zwietracht“ (1953) vertritt Lenz u. a. die Ansicht, die Angehörigen des sogenannten Widerstandes gegen den Nationalsozialismus trügen eine Mitschuld am Ausbruch des Krieges im Jahre 1939. Außerdem schreibt er darin, daß es bereits 1952 keine wirkliche Rechtspartei, die die Interessen des deutschen Volkes vertreten hat, im Bundestag mehr gegeben habe – zu einem Zeitpunkt also, als es dort durchaus noch Parteien gab, die angeblich rechts von der CDU/CSU standen, wie die Deutsche Partei oder den BHE. Lenz sieht es zudem als Gradmesser dafür an, daß das deutsche Volk völlig ehrlos geworden ist, daß es unmöglich gewesen sei, historische Unrichtigkeiten in dem Film, der seinerzeit über Erwin Rommel anlief, zu monieren.

Verfolgung durch die BRD

Die etablierten BRD-Historiker haben niemals versucht, seine Ansichten, daß z. B. die Angehörigen des sogenannten Widerstandes eine Mitschuld am Kriegsausbruch 1939 tragen, die er in „Der ekle Wurm der deutschen Zwietracht“ geäußert hat, zu widerlegen.

Vorschlag auf Entziehung der Grundrechte

Statt dessen empfahl der Bundestagsausschuß für „Verfassungs“schutz der Bundesregierung mehrheitlich, Lenz die Grundrechte zu entziehen.[4] Der damalige Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU) riet der Bundesregierung in der entsprechenden Kabinettssitzung im Jahr 1955 aber davon ab, einen solchen Versuch zu unternehmen, weil die Aussicht auf Erfolg ihm zu gering erschien. Außerdem warnte er davor, daß durch die Einleitung eines Verfahrens die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf Lenz’ Schriften gelenkt werden könnte.[5] Seine Schriften sollten demnach also totgeschwiegen werden, in der Befürchtung, daß diese die Macht des BRD-Regimes hätten gefährden können. Das Kabinett schloß sich der Meinung des Innenministers an und leitete kein Verfahren gegen Lenz ein.

Bisher gab es keinen erfolgreichen Versuch, einem Bundesbürger seine Grundrechte zu entziehen, alle Versuche dazu scheiterten bisher vor dem Bundesverfassungsgericht – wie aus dem Buch eines ehemaligen Präsidenten des „Amtes für Verfassungsschutz“, in dem er auch die Tätigkeit sogenannter V-Männer beschreibt, hervorgeht.

Der Umgang der BRD mit Friedrich Lenz ist bezeichnend für deren Umgang mit Dissidenten. Anstatt sich mit seinen Argumenten geistig auseinanderzusetzen, sollte ihm statt dessen einfach verboten werden, weiterhin überhaupt Bücher schreiben zu dürfen.

Prozess vor dem Bundesgerichtshof

1957 fand ein dreitätiger Prozeß gegen Friedrich Lenz vor dem dritten Strafsenat des Bundesgerichtshofes statt. Ihm wurde „Herstellung und Verbreitung staatsgefährdender Schriften“ vorgeworfen. Man bezog sich hier vor allem auf seine Schriften „Der ekle Wurm der deutschen Zwietracht“, „Zauber um Dr. Schacht“ und das von ihm in der Bundesrepublik verbreitete Buch „Adolf Hitler – Sein Kampf gegen die Minusseele“. Der Angeklagte hat während der Verhandlung ausgesagt, es gehe ihm nicht um eine Rehabilitierung des NS-Systems, sondern um eine erneute Debatte über die Kriegsschuldfrage. Wörtlich erklärte er:

„Das deutsche Volk muß von der Kriegsschuld befreit werden, auch auf die Gefahr hin, daß dabei Hitler mit entlastet wird.“

Hitler sei der erste gewesen, der „den wahren Sinn der Demokratie“ erfüllt habe. Die Wahlen, die ihn an die Spitze geführt hätten, seien „echte Äußerungen der Volksmeinung“ gewesen. Auch auf die wiederholte Nachfrage eines Bundesrichters hin verneint Lenz, daß in den Konzentrationslagern eine größere Zahl von Juden getötet worden sei.[6]

Am 11. September 1957 wurde Lenz schließlich zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof verhängte außerdem ein fünfjähriges Berufsverbot und eine dreijährige Aberkennung des Wahl- und Stimmrechts, des Rechts auf Wählbarkeit und der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Ihm wurden damit befristet die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen. Die Schriften wurden eingezogen.

Als „durchaus gerecht“ wurde das strenge Urteil in Bonner politischen Kreisen begrüßt. In der Publikation „Einigkeit – Zentralorgan der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten“ wurde 1959 bedauert, daß Lenz „leider nur“ zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Er habe sich „in den letzten Jahren in der Verbreitung übelster Nazi-Hetzschriften allerlei geleistet“.

Nach der Haft

Er verließ das Gefängnis 1959 als körperlich gebrochener Mann. Trotzdem ließ er sich nicht einschüchtern und arbeitete seit seiner Haftentlassung noch an seinem großen Werk „Nie wieder München!“, das 1965 erschien. 1968 verstarb er.

Rezeption

Lenz kann auch als Verfolgter durch die BRD der ersten Stunde bezeichnet werden, weil er – frei nach der späteren Aussage Golo Manns – Äußerungen getätigt hat, die volkspädagogisch unerwünscht sind, weil sie den Versuch der Umerziehung des deutschen Volkes im antideutschen Sinne hätten beeinträchtigen können. Wenn jemand ein Buch, das im Zusammenhang mit Lenz stand, weiterverbreitete, zog dies Konsequenzen nach sich wie folgt:

„Wegen Verbreitung des Buches ‚Adolf Hitler – Sein Kampf gegen die Minusseele‘, das im Prometheus-Verlag in Buenos Aires erschienen ist, verurteilt das Stuttgarter Landgericht den Versandbuchhändler Erich Teich zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung.“[7]

In der Verbandszeitung der „Association of Jewish Refugees in Great Britain“ (AJR) vom Juni 1957 wurde Lenz in Verbindung mit einem Pamphlet aus Wien mit dem Titel „Für Wahrheit und Recht“ genannt.[8]

Friedrich Lenz – Ein Pionier der Zeitgeschichtsrevision

  • Am 29. März sind 10 Jahre vergangen, seit Friedrich Lenz für immer seine Augen schloß. Er hat es verdient, daß wir seiner gedenken, ist er es doch gewesen, der sich als einer der ersten Deutschen unserer so übel geschmähten, angeblich „unbewältigten“ jüngsten Vergangenheit angenommen hat, um die als Folge einer jahrelangen internationalen Propaganda unserer ehemaligen Kriegsgegner in aller Welt geglaubten Geschichtsentstellungen zu berichtigen.
Friedrich Lenz, geboren am 17. Juli 1900 in Heidelberg, ließ sich nach dem Besuch des Weinheimer Gymnasiums als Weinfachmann ausbilden, als der er später, mit Unterbrechung durch seinen Kriegsdienst bei der Luftwaffe, tätig war.
Schon frühzeitig befaßte er sich in seiner Freizeit mit Geschichte, um mit den so erworbenen Kenntnissen nach der Niederlage 1945 und ihren Auswirkungen zur Feder zu greifen. Fest im vaterländischen Denken verankert, setzte er in seinen Büchern und Aufsätzen alles daran, die ungeheuerlichen Anklagen der Sieger gegen Deutschland zu berichtigen. Unbeirrt und im Vertrauen auf Artikel 5 unseres Grundgesetzes, wonach „jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ schrieb Friedrich Lenz die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, wie er sie mit Sorgfalt und wissenschaftlicher Genauigkeit aus historischen Quellen erforscht hatte.
Der jedem Deutschen gesetzlich zugestandenen Meinungsfreiheit wurden jedoch Grenzen gesetzt. Nach einem dreitägigen Prozeß vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde er „wegen Herstellung und Verbreitung staatsgefährdender Schriften“ zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Er verließ die Haftanstalt 1959 als körperlich gebrochener Mann.
Obwohl ihn sein Leiden hilflos machte, schrieb er noch sein großes zweibändiges Werk „Nie wieder München!“, womit er Deutschlands Schuld am 2. Weltkrieg an Hand von eindeutigen Dokumenten zurückwies. Zwar erschienen die beiden Bände noch zu seinen Lebzeiten, aber eine wirkliche Würdigung haben sie nie erfahren. Materielle Not hinderte Lenz daran, die Öffentlichkeit auf sich aufmerksam zu machen, und so geriet er, außer bei seinen Freunden, in den Schatten von Geschäftstüchtigen, den er mit der Last seines Gebrechens nicht durchdringen konnte.
Wie dürfen Friedrich Lenz nicht vergessen, er hat, über seine Kräfte hinaus, viel für uns getan!
Elsabe Narjes
  • Als Schüler entdeckte ich 1954 in einem Antiquariat an der Heidelberger Heiliggeistkirche die erste Schrift von Friedrich Lenz mit dem barocken Titel „Der ekle Wurm der deutschen Zwietracht“. Das Ausmaß an Verrat im Zweiten Weltkrieg, das Lenz darin aufdeckte, schien vielen damals unglaubwürdig übertrieben. Rückblickend kann man nur feststellen, daß die wissenschaftliche Forschung den Autodidakten Lenz bestätigt hat – bis hin zu seinem späteren Buch über die Schlacht von Stalingrad, dessen Kernthese in diesen Tagen von sowjetischer Seite bestätigt wurde.
Als Student habe ich Friedrich Lenz wöchentlich Bücher aus der Heidelberger Universitätsbibliothek besorgt. Er war ein ungemein fleißiger und gewissenhafter Arbeiter, der sich nichts schenkte – und ein gütiger Mensch. Haß und Unverstand richtete den auch im Leid Tapferen zugrunde. Die Zeit war damals gegen ihn. Dieselbe Zeit hat ihn längst gerechtfertigt und wird seine eilfertigen Richter verdammen.
Peter Dehoust[9]

Werke[10]

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Bücher von Friedrich Lenz
Artikel (Auswahl)
Urheberschaft unklar

Siehe auch

Literatur

  • Ulf Gutfleisch: Staatsschutzstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland 1951–1968, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2014, S. 132 f.
  • Friedrich Kießling / Christoph Safferling: Staatsschutz im Kalten Krieg – Die Bundesanwaltschaft zwischen NS-Vergangenheit, Spiegel-Affäre und RAF, dtv Verlag, München 2021, S. 367 ff.

Verweise

Fußnoten

  1. Mitgliedschaft in der DRP nicht eindeutig gesichert. Während es im BGH-Urteil heißt, daß er „seitdem [d. h. nach den DG-Beziehungen] keiner politischen Partei angehört“, heißt es in den entsprechenden Akten der Regierung Adenauer, er sei 1953 Mitglied der DRP gewesen. Beim DRP-Bundesparteitag am 1. September 1956 in Wiesbaden war Lenz indessen als Gast anwesend.
  2. Dieser wiederum pflegte u. a. Kontakte zum Mediziner Hermann Gauch (1899–1978), einem ehemaligen Mitarbeiter im Stabe Darrés und Adjutanten Himmlers, der in den 1950er Jahren als kulturpolitischer Funktionär der Deutschen Reichspartei wirkte, und zum Wiener Wilhelm Landig (1909–1997), ehemaliger SS- sowie Waffen-SS-Angehöriger und Schriftsteller.
  3. Bundesgerichtshof – Urt. v. 11.09.1957, Az.: 1 St E 6/57
  4. 7. Dezember 1954
  5. Bundesarchiv: Kabinettsprotokolle 1955, 84. Kabinettssitzung am 2. Juni 1955, 8. Entziehung von Grundrechten auf Grund des Art. 18 GG, hier: Schriftsteller Friedrich Lenz
  6. Klaus Drobisch, Historiker in der DDR, schreibt in seinem Aufsatz „Betrachtungen über einige westdeutsche Neuerscheinungen zur Geschichte der faschistischen Judenverfolgung“ (Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 9, 1961, S. 1680):
    Als Lenz wegen einer anderen Publikation vor den Bundesgerichtshof geladen wurde, erklärte er dort frech: „Die von den Alliierten genannte Zahl von sechs Millionen getöteter Juden ist eine Phantasiezahl, die von den Feinden Deutschlands zur politischen Propagandamache gebraucht wird.“
  7. 8. März 1957
  8. Information – The Association of Jewish Refugees
  9. Nation Europa, 3/1978, S. 64
  10. „Die Schriften ‚Adolf Hitler – Sein Kampf gegen die Minusseele‘, ‚Der ekle Wurm der deutschen Zwietracht‘ und ‚Zauber um Dr. Schacht‘ werden eingezogen. Die zu ihrer Herstellung gebrauchten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen.“ (BGH-Urteil)