Gastarbeiter

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Der Begriff Gastarbeiter (auch Fremdarbeiter oder Wirtschaftsflüchtling) wurde in den 1950er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland für die in großer Zahl im Ausland angeworbenen Arbeitsmigranten geprägt.

Die perfekte Welle: Türkische Gastarbeiter in den 1980er Jahren. Aus einst deutschen Straßenzügen wurden Fremdländer-Ghettos.

Geschichte

In der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und der sogenannten Vollbeschäftigung mangelte es an Arbeitnehmern für gering qualifizierte Tätigkeiten, vor allem in der Montan- und Automobilindustrie, der Stadt- und Gebäudereinigung und für andere arbeitsintensive Tätigkeiten. Für diese wurden im europäischen Ausland seit 1955 mit Hilfe von Anwerbebüros und begleitet von bilateralen Anwerbeabkommen vor allem männliche Arbeitsmigranten angeworben. Die ersten Menschen, die als Gastarbeiter in dieser Zeit angeworben wurden, kamen aus Italien, Spanien, Jugoslawien, in geringerer Zahl auch aus Griechenland (sog. Anwerbestaaten). Ab 1960 kamen auch Gastarbeiter aus der Türkei und Portugal. 1964 wurde in der Bundesrepublik der offiziell einmillionste Gastarbeiter, ein Portugiese, begrüßt. Er bekam zur Begrüßung ein Moped geschenkt. Zu den Anwerbeländern kamen auch Tunesien, Marokko und Südkorea, mit den Philippinen wurden Anwerbeverträge für Krankenpflegepersonal geschlossen. Schließlich gab es 1971 auch einen Anwerbevertrag mit England. Im September 1971 waren damit über zehn Prozent der in der BRD beschäftigten Arbeitnehmer Gastarbeiter.

Arbeitnehmer, die aufgrund der Freizügigkeitsregelungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in der BRD arbeiteten (Belgien, Frankreich, Niederlande) oder ohne besondere Vertragsgrundlage dort arbeiteten (Österreich, Schweiz, England, VSA) wurden gewöhnlich nicht als „Gastarbeiter“ bezeichnet. Zahlenmäßig spielten sie auch nur eine geringe Rolle gegenüber denen, die über Anwerbeabkommen geholt wurden.

Anwerbung von Gastarbeitern fand von 1961 bis zum vom Bundestag beschlossenen totalen Anwerbestop im Jahre 1973 für ca. 12 Jahre statt. Am Ende befanden sich noch ca. 2,5 bis 3 Millionen Gastarbeiter in der BRD.

Populäre Irrtümer

Seit einigen Jahren wird immer öfter die Meinung verbreitet, daß Fremd-/Gastarbeiter bzw. Ausländer am Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg oder am Wirtschaftswunder der Bundesrepublik beteiligt gewesen seien. Durch derartige Behauptungen soll zum einen eine Verantwortung der Deutschen für die freiwillig nach Deutschland gekommenen Immigranten begründet, zum anderen aber auch ein Anspruch auf Leistungen des deutschen Staates und der deutschen Sozialsysteme hergeleitet werden.

Über die Rolle der Gastarbeiter bestehen viele populäre Irrtümer:

  • Gastarbeiter seien ab Mitte der 1950er Jahre im „Wirtschaftswunderland“ BRD unverzichtbar gewesen, da es immer schwieriger gewesen sei, einheimische Arbeitskräfte für unattraktivere Arbeitsbereiche zu finden. Gerade an diesem Punkt hätte sich jedoch für eine verantwortungsvolle, dem eigenen Volk und nicht internationalen Wirtschaftsinteressen verpflichteten Regierung die Aufgabe gestellt, die durch den Wirtschaftsaufschwung erzeugten Gewinne dahingehend zu verwenden, um besagte Arbeitsbereiche attraktiver zu gestalten, anstatt diese mit Fremdvölkischen zu besetzen und sich somit dem – im geschichtlichen Maßstab gemessen – nur kurzfristig planenden Profitdenken einer ihrer Natur nach immer weitgehend materialistisch ausgerichteten Wirtschaft unterzuordnen.
  • Es wird behauptet, die Gastarbeiter hätten einen ganz erheblichen Beitrag dazu geleistet, daß aus dem kriegszerstörten Deutschland wieder eine blühende Wirtschaftsnation wurde. Dies ist falsch, da die Gastarbeiter erst kamen, als der Wiederaufbau bereits abgeschlossen waren. Die Kriegszerstörungen wurden alleine von der deutschen Bevölkerung beseitigt (→ Trümmerfrauen). Im Gegensatz zur DDR gab es in der BRD zum Zeitpunkt der Ankunft der Gastarbeiter keine zu reparierenden Kriegesschäden mehr.
  • Volkswirtschaftler behaupten, daß die zugewanderten Arbeitskräfte die BRD jährlich um ein Prozent des Bruttoinlandsprodukt entlastet hätten. Das sollen umgerechnet etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr gewesen sein. Die ausländischen Arbeitskräfte hätten mit ihrer Arbeitsleistung und mit ihren Steuern und Sozialabgaben zur Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft beigetragen, von der das deutsche Volk heute profitieren würde. Dies ist ebenso falsch, da mittels Statistiken schon mehrmals festgestellt wurde, daß die Ausgaben für die Einwanderer seit Jahrzehnten höher liegen als das, was durch sie hereinkommt.

Daraus ergeben sich folgende drei Feststellungen:

  • Es werden mehr fremde Arbeiter ins Land gelassen als das Land verkraften kann.
  • Die von den Freizügigkeitsbefürwortern außerdem geäußerte These, arbeitslose Ausländer würden von sich aus nach Hause gehen, ist falsch.
  • Es ist unwahrscheinlich, daß die arbeitslos gewordenen Ausländer beim nächsten Aufschwung wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren, da das verfügbare Angebot an billigen Arbeitskräften aus anderen und zusätzlichen Ländern der EU ungebrochen groß bleibt. Die bundesdeutschen Sozialwerke verkommen somit zum Endlager für arbeitslose Ausländer.[1]

Initiative der Entsendeländer

Auswärtiges Amt und Ausländerbeschäftigung 1953–1973

Deutschland ist kein Einwanderungsland, die Gastarbeiter fahren wieder nach Hause – das waren einmal Glaubenssätze. Aus den Arbeitern wurden Rentner und aus den Gästen „Migranten“, Einwanderer eben. Ein anderer Glaubenssatz ist, daß die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik gewesen sei, weil die westdeutsche Industrie diese benötigt habe. Die Karlsruher Wirtschafts- und Sozialhistorikerin Heike Knortz behauptet nun etwas ganz anderes. Sie sieht den Ursprung der wesentlichen migrationspolitischen Entscheidungen in Motiven der deutschen Außen- und Außenhandelspolitik. Für ihre Analyse hat sie die Akten des Bundesarbeits- und des Bundeswirtschaftsministeriums sowie erstmals einschlägige Akten des Auswärtigen Amts ausgewertet. Sie verschiebt damit den Akzent vom Arbeitsministerium hin zu dem seinerzeit federführenden Ressort. Es zeigt sich, daß die Initiative, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben, in keinem der untersuchten Fälle von der Bundesrepublik Deutschland ausging und zudem keinerlei arbeitsmarktpolitischen Überlegungen folgte. Es waren die Regierungen der Entsendeländer, die ihre Bitten an die Bonner Ministerien herantrugen. Ihre Beweggründe konnten dabei ganz unterschiedlicher Natur sein.

Italien, das seine Wirtschaft schon früh völlig auf eine europäische Zusammenarbeit ausgerichtet hatte, litt unter einem erdrückenden Handelsbilanzdefizit. Die 1953 laufenden Handelsgespräche wurden auf italienischen Wunsch erweitert. Es sollten Italiener in Deutschland arbeiten dürfen, mit deren DM-Transfers das Bilanzdefizit in der Heimat ausgeglichen und die hohe Arbeitslosigkeit gesenkt würde. Auf dem Weg zum ersten Anwerbeabkommen 1955 gelang es dem Auswärtigen Amt, seinen Vorrang bei den Verhandlungen zusätzlich zum Außenhandel auch auf die Ausländerbeschäftigung auszudehnen und diesen Primat gegenüber dem Bundesarbeitsministerium zu behaupten. Ein von Konrad Adenauer ursprünglich geforderter arbeitsmarktpolitischer Gesamtplan scheiterte am Konflikt der beteiligten Ministerien untereinander. Ohne ein derartiges Konzept machten die Diplomaten fortan die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte an allgemein außenpolitischen oder außenwirtschaftlichen Bedürfnissen fest.

Die Anwerbevereinbarungen mit Spanien, Griechenland, der Türkei, Portugal, Marokko und Tunesien standen alle unter ähnlichen Vorzeichen. Jeweils ging der Anstoß von diesen Ländern selbst aus, die mit der Entsendung ihrer Arbeitskräfte eigene Probleme zu bewältigen suchten. Sie wollten ihre aus der westdeutschen Exportstärke erwachsenen Devisenschwierigkeiten lösen, die heimische Arbeitslosigkeit reduzieren oder die ohnedies im Gang befindliche Emigration im Bereich der qualifizierteren Arbeiter kanalisieren und wenigstens deren Abwanderung verhindern. Die Bundesrepublik hatte wiederum ein Interesse daran, daß Handelspartner als solche erhalten blieben und nicht durch ihre Bilanzdefizite am Handel mit Deutschland gehindert waren. Andere Gründe konnten das Bemühen um die Stabilität eines NATO-Partners sein, der Wille, einen EWG-Mitgliedstaat zu integrieren oder – wie im Falle Jugoslawiens – die Absicht, den Ost-West-Konflikt zu entspannen.

Daß sich solche außenpolitischen Motive durchaus mit den Anliegen der deutschen Wirtschaft decken konnten, liegt auf der Hand. Schließlich herrschte spätestens seit 1960 Vollbeschäftigung, und die Arbeitskraft der angeworbenen ausländischen Arbeiter wurde benötigt. Tatsächlich erwiesen sich die Ergebnisse der Außenpolitik als kompatibel mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes. Frau Knortz legt jedoch großen Nachdruck auf die richtige Verknüpfung. Bei den Anwerbevereinbarungen handelte es sich ihrer Meinung nach ausschließlich um eine der Industrie aus außenpolitischen Gründen ermöglichte vereinfachte Rekrutierung von Arbeitskräften im Ausland und nicht umgekehrt um eine an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts ausgerichtete Außenpolitik. Das ist keineswegs nebensächlich, denn aus Sicht der Verfasserin hatte diese Politik in einem bedeutsamen Punkt nachteilige Konsequenzen. Bis zum Anwerbestop von 1973 soll die Arbeitermigration nämlich ein stärker technikinduziertes Wachstum verhindert haben. Die zumeist un- oder angelernten ausländischen Arbeitskräfte verrichteten vielfach gerade jene Tätigkeiten, deren Potential zur mechanischen oder organisatorischen Rationalisierung besonders groß war. Die Hypothese einer durch die Migration ausgelösten mittelfristigen Wachstumsschwäche erscheint durchaus plausibel.

Die Entsendeländer

Italien

Italiener kamen auf Wunsch Italiens. Grund war nicht nur die italienische Arbeitslosigkeit, sondern eher der innereuropäische Zahlungsausgleich (EZU).

Da das EZU-System sowohl von Schuldnern als auch von Gläubigern Anpassungsmaßnahmen erzwang, sollten die Zahlungsbilanzungleichgewichte seit 1953 zu einem der Hauptgegenstände der regelmäßig stattfindenden deutsch-italienischen Wirtschaftsverhandlungen werden.

In seiner Folge hatte Italien bis 1957 massive Zahlungsbilanzprobleme und blieb insofern auf Auslandskredite sowie Hilfen der EZU angewiesen. Bis Anfang April 1954 entwickelte sich die italienische Handelsbilanz dermaßen defizitär, daß die italienische Seite unter massivem Druck stand und „mit allen Mitteln“ nach einem Ausgleich suchte. In Anbetracht der Dimension des Defizits von fast 1 Millionen US-$ aber wurden in den nun stattfindenden deutsch-italienischen Verhandlungen die Fragen des Imports von Obst, Gemüse und Wein aus Italien sowie einer intensiven Steigerung des Reiseverkehrs nach Italien rasch zu untergeordneten Gesprächsgegenständen. Angesichts der zugleich anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in Italien schlugen die italienischen Vertreter der deutschen Delegation vielmehr die Entsendung von italienischen Arbeitskräften vor, um mit deren DM-Uberweisungen das Defizit abbauen und weiter mit der Bundesrepublik Handel treiben zu können.

„Die Italiener wiesen daher immer wieder darauf hin, daß in den Jahren um den Krieg durch die Beschäftigung zahlreicher Italiener in Deutschland 50 bis 60 Millionen Mark aus Lohnersparnissen nach Italien transferiert worden seien und eine ähnliche Sachlage auch jetzt wieder durch die Aufnahme von Italienern in Deutschland geschaffen werden sollte, die bei dem italienischen Bevölkerungsüberschuss […] unbedingt erforderlich und nach italienischer Auffassung im Hinblick auf den Rückgang der Arbeitslosigkeit in Deutschland vertretbar sei.“

Die einzige Alternative hierzu hätte für Italien in der Rückkehr zu restriktiver Handelspolitik bestanden.

Obwohl die italienische Seite spätestens seit den deutsch-italienischen Handelsvertragsverhandlungen vom Oktober 1953 die Frage der Beschäftigung italienischer Arbeitskräfte in der Bundesrepublik regelmäßig angesprochen hatte, ist die im April 1954 in Rom verhandelnde, aus Angehörigen der Handelspolitischen Abteilung des Auswärtigen Amtes (AA) bestehende deutsche Delegation von dem bereits sehr konkret formulierten italienischen Vorschlag vollkommen überrascht worden.

Italien hatte bereits mit sechs europäischen Staaten wie der Schweiz, Großbritannien und Schweden, zuletzt im März 1951 mit Frankreich, Vereinbarungen über die Beschäftigung italienischer Arbeiter getroffen, die auf italienischen Wunsch hin als Grundlage für ein deutsch-italienisches Aquivalent dienen sollten. Den insofern sehr weitgehenden und dezidiert vorgetragenen Wünschen der italienischen Seite wurde zunächst wohlwollende, in Anbetracht der deutschen Arbeitsmarktlage jedoch nur unverbindliche Prüfung zugesagt. Gerade im Hinblick auf den italienischerseits angesprochenen Agrarsektor wurde auf den anhaltend starken Zustrom von Arbeitskräften aus den deutschen Ostgebieten, die vornehmlich in der Landwirtschaft Aufnahme fanden, hingewiesen. Das BMA schlug der italienischen Seite deshalb erst einmal vor, das durch das bestehende Gastarbeitnehmerabkommen vorgesehene Kontingent von jährlich 300 Gastarbeitnehmern auszuschöpfen, das die italienischen Vertreter sofort um das im vorhergehenden Jahr nicht ausgenutzte Kontingent aufgestockt sehen wollten.

Griechenland

Auch die griechischen Gastarbeitnehmer, wie es damals hieß, kamen auf Wunsch ihres Heimatlandes. Dabei wurden neue Mechanismen relevant. Neben Arbeitslosigkeit und Zahlungsausgleich verwies Griechenland auf den Zweiten Weltkrieg im Sinne von Wiedergutmachung und auf das Beispiel Italiens, nach dem System, wenn die Italiener willkommen sind, warum wir nicht. Das letztere Moment spielte noch öfters eine Rolle. Und wie man sieht, betrafen diese Fragen weniger den Arbeitsminister als oft den Außenminister (Knortz, S. 92ff):

„Unter der von 1955 bis 1963 währenden national-konservativen Regierungszeit Konstantin Karamanlis’ wurde deshalb eine zielgerichtete umfangreiche Industrialisierung des Landes, die vor allem den Aufbau einer Stahl-, Aluminium- und rohstoffverarbeitenden Industrie vorsah, mit Unterstützung ausländischer Hilfsprogramme in Angriff genommen. Hierfür stellte 1958 auch die Bundesrepublik 200 Mio. DM zur Verfügung. Die Fortschritte bei der Entwicklung des Landes vermochten jedoch die Arbeitsmarktprobleme, die sich in offener und verdeckter Arbeitslosigkeit ausdrückten, zunächst noch nicht zu lösen.
Zugleich war Griechenland auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen, die das Land nach Bekunden des 2. Sekretärs der Griechischen Botschaft, Orestis Dimitriu, in seinen eigenen Ausbildungseinrichtungen nicht hinreichend qualifizieren konnte. Im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung von Fachkräften hatte Dimitriu deshalb, wenn zunächst auch ‚lediglich inoffiziell‘, erstmals bereits am 4. August 1955 im Bundesarbeitsministerium vorgesprochen, wo er vom zuständigen Referenten auf die Möglichkeit des Abschlusses eines Gastarbeitnehmerabkommens zwischen der Bundesrepublik und Griechenland hingewiesen worden ist. Bei dieser Gelegenheit beschrieb Dimitriu ferner die schwierige Arbeitsmarktlage Griechenlands allgemein, das, ‚ähnlich wie Italien, an starker Arbeitslosigkeit und noch stärkerer Unterbeschäftigung‘ leide, und kam damit ganz offensichtlich zum eigentlichen Anliegen seines Vorsprechens. Er hatte nämlich von den seinerzeit noch laufenden deutsch-italienischen Verhandlungen über die Anwerbung italienischer Arbeitskräfte gehört und auch von verschiedenen westdeutschen Firmen erfahren, daß diese an der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte sehr interessiert wären. Er solle sich deshalb im Auftrag des griechischen Arbeitsministeriums unterrichten, ob in der Bundesrepublik offiziell auch an einer Aufnahme griechischer Arbeitskräfte Interesse bestünde […]
In ihrer Niederschrift ließ die griechische Regierung zudem nicht unbetont, ‚die griechische Wirtschaft [habe] während des letzten Weltkrieges und der nachfolgenden, bis 1950 andauernden kommunistischen Aggression katastrophale Schäden erlitten‘, was die Bundesrepublik ‚zu einer wohlwollenden Haltung gegenüber Griechenland veranlassen‘ sollte. Diese Passagen des Aide-Memoire verfehlten ihre Wirkung nicht. Schon bald nach dessen Eingang teilte das Auswärtige Amt dem BMA nämlich mit, der griechischen Regierung sei aus psychologischen Gründen viel an einer Rahmenvereinbarung über die Anwerbung und Vermittlung griechischer Arbeitskräfte gelegen, die, weil ohne zahlenmäßig beziffertes Kontingent, ohnehin nur dann zur Anwendung gelange, wenn es Arbeitsmarktlage erlauben und Bundesregierung ausdrücklich wünschen sollten […]
Obwohl das BMA eine organisierte Einreise griechischer Arbeitskräfte bis dahin kategorisch abgelehnt hatte, stellte es gegenüber der unverbindlichen Rahmenvereinbarung seine Bedenken zunächst zurück. Immerhin sprach sich das Auswärtige Amt nunmehr dringend für diesen Vorschlag aus, zumal in einer ordentlichen amtlichen Vermittlung ein Steuerungsinstrument gegen die sich unter fragwürdigen sozialen Bedingungen vollziehende zunehmende illegale Einwanderung – sie betrug (jeweils am 31. Juli) 1955: 577, 1956: 870; 1957: 1.731 und 1958: 2.735 Personen – gesehen werden konnte.“

Spanien

Auch die Spanier kamen auf Wunsch der Regierung Spaniens. Den deutschen Stellen wäre es oft lieber gewesen, nur mit einem Land, also Italien, verhandeln zu müssen, aber immer neue Aspiranten tauchten auf (Knortz S. 101 f.):

„Auch im Falle Spaniens ist, so richtigerweise das St. Galler Tagblatt, ‚der Gedanke, in Spanien Arbeiter zu werben, nicht von deutscher, sondern von spanischer Seite ausgegangen. Die spanische Regierung hatte der Bonner Regierung ihren Wunsch übermitteln lassen, auch spanische Arbeiter bei der Einstellung in der deutschen Industrie zu berücksichtigen.‘ Zunächst war der Arbeitsattache der spanischen Botschaft in Bonn, Prof. Luis Enrique Sorribes Peris, im Verlauf des Jahres 1957 an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hinsichtlich einer Anwerbevereinbarung und einem Sozialversicherungsabkommen herangetreten. Die Anwerbevereinbarung sollte zunächst auf den deutschen Steinkohlenbergbau beschränkt bleiben, dort aber bereits im März 1958 entsprechende Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen, die wiederum durch ein im Vorfeld abzuschließendes spanisch-deutsches Sozialversicherungsabkommen zu schützen gewesen wären. Über letzteres hatte schon Ende Oktober 1957 eine Delegation des BMA in Madrid ‚in überraschend kurzer Zeit‘ verhandelt, allerdings wurde die am 1. Dezember 1959 in Kraft tretende ‚Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Spanischen Staates über soziale Sicherung im Falle der Arbeitslosigkeit‘ erst am 23. November 1959 in Bonn unterzeichnet.“

Parallel dazu hatte das BMA von der Bundesanstalt eine Expertise im Hinblick auf eine Anwerbung spanischer Arbeitskräfte anfordern lassen. Immerhin befanden sich Mitte 1959 bereits 2.088 spanische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik, was gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 45 % bedeutete.

Türkei

Entwicklung

Zunächst lebten die Arbeiter unter einfachen Bedingungen in Baracken. Jedoch begann bereits in den 1960er Jahren der Familiennachzug.

Bis zum Jahr 1962 hatte sich die Gastarbeiterdynamik ziemlich vom Arbeitskräftebedarf abgelöst, und es ging bei der Hereinlassung von ausländischen Arbeitnehmern nur noch um ein außenpolitisch gewünschtes schönes Bild von Deutschland und um Entwicklungshilfe. Dazu kam die Eigendynamik. Immer mehr Staaten verwiesen auf die Beispiele anderer Länder, die Gastarbeiter senden durften, und sie wollten die gleiche Behandlung.

Im Jahre 1965 erklärte Ludwig Erhard 1965 bei 1,2 Millionen Ausländern in Deutschland:

„Der deutsche Arbeitsmarkt ist erschöpft. Die Heranziehung von noch mehr ausländischen Arbeitskräften stößt auf Grenzen. Nicht zuletzt führt sie zu Kostensteigerungen und zusätzlichen Belastungen unserer Zahlungsbilanz.“

Aus ideologischen Gründen und auf Druck der Wirtschaft, die statt auf Automatisierung auf billige Arbeitskräfte und Lohndumping baute, wurde die Anwerbung fortgesetzt, ohne an die künftigen Folgen dieser ethnischen Gemengelage zu denken. 1973 einigte man sich auch auf einen Anwerbestop. Eine Rückführung der Gastarbeiter in ihre Heimatländerwurden wurde aus politischer Korrektheit hingegen bis heute nicht in Angriff genommen. Für 1975 schätzte der Deutsche Gewerkschaftsbund die Zahl der Gastarbeiter auf 2,67 Millionen.

Joseph Stingl, Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, forderte im Februar 1976:

„Die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer muß verringert werden.“

Dieser Appell blieb unerhört. Berücksichtigt man die nichterwerbstätigen Familienangehörigen und die selbständig arbeitenden Ausländer, kommt man für 1980 auf eine Zahl von drei Millionen Ausländern, was damals etwa fünf Prozent der in der BRD lebenden Menschen entsprach.

Richard von Weizsäcker sagte in seiner Regierungserklärung vom 2. Juli 1981 als regierender Bürgermeister Berlins:

„Nur wenn es uns gelingt, wirksame Maßnahmen gegen einen weiteren Ausländerzuzug zu ergreifen, nur dann werden wir mit denen, die hier verbleiben, zu einer menschenwürdigen Gesellschaft kommen.“

Helmut Kohl gab in einem ZDF-Interview vom 3. Oktober 1982, dem ersten Tage seiner Kanzlerschaft, ein Versprechen, das er nicht halten würde:

„Aber es ist auch wahr, daß wir die jetzige vorhandene Zahl der Türken in der Bundesrepublik nicht halten können, daß das unser Sozialsystem, die allgemeine Arbeitsmarktlage, nicht hergibt. Wir müssen jetzt sehr rasch vernünftige, menschlich sozial gerechte Schritte einleiten, um hier eine Rückführung zu ermöglichen.“

An anderer Stelle wiederholte Kohl:

„Das Problem ist, daß wir offen aussprechen müssen, daß wir mit der Zahl der türkischen Gastarbeiter bei uns, wie wir sie jetzt haben, die Zukunft nicht erreichen können. Die Zahl kann so nicht bleiben. Sie muß verringert werden.“
„Ich wäre glücklich, wenn heute eine Million Türken wieder zurückgingen in ihre Heimat“,

bekannte einst Heinz Kühn, ehemaliger Marxist, später Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, der zunächst noch als „Ausländerbeaufragter der Bundesregierung“ (1978–1980) gefordert hatte, die Ausländer sollten „per Postkarte“ Deutsche werden können.

Die Folgen

Die Asylverpflichtung wurde von den Alliierten in das Grundgesetz für die BRD mit hineingeschrieben, um durch schleichende Umvolkung einen Völkermord am deutschen Volk herbeizuführen. Im Zuge der Umerziehung wurden aus Gastarbeitern und Asylanten einzubürgernde „Einwanderer“.

Langfristiger Aufenthalt

Bereits Anfang der 1970er Jahre zeigte sich, daß die ursprüngliche Annahme eines befristeten Aufenthaltes in Deutschland verfehlt war. Das ursprünglich angestrebte Rotationsmodell fiel unter Druck der Arbeitgeber, welche sich die Kosten des erneuten Anlernens ersparen wollten. Durch Gesetze wurde der Nachzug von Familienangehörigen geregelt, eine Möglichkeit, die auch von vielen der Migranten genutzt wurde. Dadurch wurde die Bundesrepublik Deutschland de facto zu einem Einwanderungsland. Durch eine fehlende de juro Anerkennung dieses Zustandes wurde eine Integrationspolitik verhindert. Anders als bei der Anwerbung von Arbeitern für Zechen während der Industrialisierung im Ruhrgebiet (Ruhrpolen) bestand ursprünglich weder die Absicht, den Menschen eine neue Heimat zu geben, noch hatten die Gastarbeiter die Absicht, sich dauerhaft eine neue Heimat in Deutschland zu suchen. Der politisch korrekte Unwille, dem dringenden Handlungsbedarf nachzukommen, ließ der schleichenden Entwicklung ihren Lauf und schuf als Politik der vollendeten Tatsachen eine Situation, die einen tiefen Einschnitt in Wesen und Kultur des deutschen Volkes bedeutet, ohne daß sich dieses je dafür ausgesprochen hätte.

Zuwanderung ins soziale Netz

Jeder vierte Berliner war 2008 Ausländer, unter den Jugendlichen sogar fast jeder zweite. Drei von vier sind sozial auffällig, 25 % sind nicht ausbildungsfähig oder ausbildungswillig. Die Hälfte aller Menschen im erwerbsfähigem Alter aus der Türkei haben keine Arbeit und dreiviertel besitzen keinen Schulabschluß, 60 % sind Analphabeten.[2] Jeder dritte Migrant in Berlin ist erwerbslos, mehr als 40 % sind von Sozialtransfers abhängig,[3] der Mißbrauch ist besonders hoch, sie sind potentielle Sozialbetrüger.[4] Dies sind die Ergebnisse einer Studie des DIW Berlin.

Die unzureichende Integration von Zuwanderern kostet die BRD jährlich 16 Milliarden Euro.[5]

Mohammedaner in der BRD – Aussichten und Gefahr

Neben Frankreich, das aufgrund seiner Kolonialvergangenheit Nordafrikaner in großer Zahl aufnahm, ist die Bundesrepublik Deutschland durch Zustrom von Menschen vor allem aus der Türkei zum Staat mit der stärksten Mohammedanerbevölkerung Europas außerhalb des Balkans geworden.

Der Sozialwissenschaftler Wolfgang Heitmeyer veröffentlicht das Ergebnis einer Umfrage unter jungen Türken in der BRD: 57 Prozent stimmen der Aussage zu, daß „das Türkentum unser Körper und unsere Seele der Islam sei. 68 Prozent bekunden, daß der Islam für sie „eine große Bedeutung“ habe und 27 Prozent neigen, so Heitmeyer, zu „religiös fundierter Gewaltbereitschaft“. Der Sozialwissenschaftler sieht bei jungen Türken deutliche Hinweise für einen „Rückzug aus der deutschen Gesellschaft“ bei gleichzeitiger Hinwendung zur „eigenethnischen Gruppe“. Die BRD stehe vor einem „emotional hoch aufgeladenen Problem“.

Bernhard Barkholdt schreibt in „Ausländer. Die wahren Fakten“:

„Seit Ende der Türkenkriege vor zwei Jahrhunderten gibt es ein problemfreies, von gegenseitiger Hochachtung, oft sogar enger Kooperation bis hin zur Waffenbrüderschaft (Deutsche und Türken im Ersten Weltkrieg) gekennzeichnetes Verhältnis zwischen den Deutschen und den Völkern des islamischen Kulturkreises. Es käme wahrhaft einem Verbrechen gleich, diese exzellenten Beziehungen durch verfehlte Einwanderungs- und Integrationspolitik bundesrepublikanischer Herrschender aufs Spiel zu setzen.“

Vural Öger, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament, sagte über die Islamisierung Europas:

„Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.“

Kosten der Einwanderung – eine Billion Euro

Die Kosten der Einwanderung werden zur Nicht-Information der Bürger offiziell aus Gründen der politischen Korrektheit verschwiegen und die entsprechenden Haushaltsposten auf allen staatlichen Ebenen so gut es geht versteckt.

Laut einer Studie, die am 24. Juni 2010 in der FAZ veröffentlicht wurde, hatte die BRD bereits im Jahr 2007 eine Billion Euro Schulden nur für Migranten gemacht.[6][7][8]

Fazit

Deutschland war bereits komplett nur und ausschließlich von Deutschen aufgebaut worden. Die Leistung der Trümmerfrauen und der Kriegsgeneration, die nicht nur Mittel- und Westdeutschland wieder aufbaute, sondern auch die Vertriebenen integrierte, ist unbestreitbar. Die Anwerbung von Gastarbeitern war durch den Erfolg der Deutschen bedingt, nicht umgekehrt. Wer mithin behauptet, daß Gastarbeiter irgendeinen Beitrag zum Wiederaufbau oder zum Wirtschaftswunder in Deutschland geleistet hätten, liegt objektiv und angesichts der Zahlen und Fakten,[9] völlig falsch.

Nur für 12 Jahre (läßt man das eine Pilotabkommen mit Italien von 1955 unberücksichtigt) wurden in Deutschland Gastarbeiter angeworben, der Beitrag der Gastarbeiter zur deutschen Volkswirtschaft ist insgesamt als gering einzustufen, einige Studien zeigen sogar, daß der Beitrag sogar schon während des Anwerbezeitraums negativ gewesen ist. Hauptsächlich genutzt hat die Gastarbeit den Heimatländern, die wie z. B. die Türkei, die durch die Transfers ihrer Staatsangehörigen ein zum Teil horrendes Außenhandelsdefizit ausgleichen konnten und kurzfristig einigen deutschen Konzernen, die so ihre Profite kurzfristig maximierten, die durch die Ausländer sich ergebenden Lasten aber auf die deutsche Gesellschaft insgesamt abwälzten.

Am Ende dieser zwölf Jahre, also bis zum totalen Anwerbestop, blieben netto ca. 3 Millionen Ausländer in Deutschland.

Seit dem totalen Anwerbestop vom Oktober 1973 sind Jahrzehnte vergangen. Heute leben mehr als 7,5 Millionen Ausländer in Deutschland, davon ca. 2 Millionen Türken. Unter den Türken, die in Deutschland leben, sind (Stand 2005) 25,5 % arbeitslos – 40 % sogar langzeitarbeitslos, 71 % aller türkischen Arbeiter in Deutschland beispielsweise haben keinen Ausbildungsabschluß.[10] Unter den ca. 2 Millionen Türken gibt es (Stand 2006) nur ca. 61.300 Selbständige und Unternehmer.

Diesen Fakten bzgl. der 12 Jahre Gastarbeiteranwerbung stehen massive Kosten gegenüber. Seit 1982 wendet der deutsche Staat gigantische Summen speziell für die Integration von Einwanderern auf. Integration war bereits einer der Punkte im Zehn-Punkte-Dringlichkeitsprogramm der ersten Regierung Kohl 1982, die für die Integration neun Jahre nach dem totalen Anwerbestop bereits 250.000.000 DM bereitstellte. Der nationale Integrationsplan der Bundesregierung kostete 2008 nach Auskunft der Integrationsbeauftragten 750.000.000 Euro.

Der Versuch, aus den „Leistungen“ der Gastarbeiter einen Anspruch gegenüber dem deutschen Staat zu begründen, ist auf Basis der Fakten völlig abwegig. Vielmehr verfestigt sich der Eindruck, als wenn der Forderung von deutscher Seite, daß es für die massiven Investitionen und Anstrengungen bzgl. Integration und Sozialleistungen für Ausländer auch eine „Gegenleistung“ von seiten der Immigranten geben solle, dadurch begegnet wird, daß ein Anspruch auf diese Leistungen schon von seiten der Immigranten bestünde. Dieser Anspruch sei bereits in der Vergangenheit durch Ausländer, Immigranten bzw. Gastarbeiter erworben worden, denn diese hätten Deutschland wiederaufgebaut und für das Wirtschaftswunder in Deutschland gesorgt.

Auf Anfrage bei der Vizepräsidentin des deutschen Bundestages und ehemaligen Ministerin Gerda Hasselfeldt nach den Kosten, die die Bundesrepublik bisher für die 12 Jahre Gastarbeiteranwerbung bisher getragen hat und wann diese Ausgaben für die 12 Jahre Anwerbung abgeschlossen sein werden, gab es 2008 folgende Antwort:

„Ihre Frage nach den bisher erfolgten Gesamtausgaben des deutschen Staates für die Integration von Ausländern lässt sich pauschal nicht beantworten. […] Über den „Nationalen Integrationsplan“ (NIP) stellt die Bundesregierung jährlich rund 750 Mio. Euro für integrationsfördernde Maßnahmen zur Verfügung. […] Meines Erachtens muss Integration für uns eine Daueraufgabe bleiben, die nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen sein kann. In Deutschland leben derzeit rund fünfzehn Millionen Ausländer – fast ein Fünftel der Bevölkerung. Es ist im gegenseitigen Interesse, durch Maßnahmen der Integrationsförderung ein gut funktionierendes Zusammenleben zu ermöglichen. Denn die Kosten der Nicht-Integration dürften bei weitem höher ausfallen als die Kosten der Integration, etwa in Bezug auf die Folgen erhöhter Kriminalität oder Arbeitslosigkeit.“[11]

Wir werden also bis Ultimo zahlen müssen, um nicht durch erhöhte Kriminalität als Folge der Ausländer in Deutschland an Leib und Leben bedroht zu werden. Es ist ein Mythos, daß Gastarbeiter einen Beitrag zum Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg oder zum deutschen Wirtschaftswunder geleistet haben.

Zitate

  • „[…] Ziel war es, das Westdeutsche Lohnniveau zu drücken […]“Helmut Schmidt zu den aufgezwungenen Gastarbeiter-Kontingenten[12]
  • „Kommt nach Deutschland! Macht bei uns eine Berufsausbildung!“Philipp Rösler an südeuropäische Arbeitslose[13]
  • „Im Süden suchen junge Menschen verzweifelt nach Arbeit, während in Deutschland viele Lehrstellen unbesetzt bleiben.“Ursula von der Leyen[14]
  • „Die Behauptung, Gastarbeiter hätten einen Anteil am Wirtschaftswunder, ist eine Propagandalüge. Es mag freilich sein, daß sie bald den Weg in die Schulbücher findet, denn wir sind ja „kultursensibel“ (= feige) und wollen „niemanden ausgrenzen“.“Michael Klonovsky[15]

Siehe auch

Literatur

  • Frank Böckelmann: Jargon der Weltoffenheit. Was sind unsere Werte noch wert? Edition Sonderwege bei Manuscriptum, Manuscriptum Verlagsbuchhandlung, Waltrop und Leipzig 2014, ISBN 978-3-937801-96-4
  • Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau Verlag, Köln 2008

Verweise

Türken in der BRD
Karikaturen

Fußnoten

  1. Roger Köppel: Zuwanderung – Die schrankenlose Einwanderung beschert der Schweiz eine gewaltige Umverteilung zugunsten der Unternehmer und auf Kosten der Schweizer „Büezer“. Weltwoche.ch, Ausgabe 46/09
  2. Dreiviertel aller Türken in Berlin haben keinen Schulabschluß, jeder zweite hat keine Arbeit, 7. September 2008
  3. Wirtschaftliche Lage der Migranten in Berlin dramatisch – mehr als 40 Prozent sind von Sozialtransfers abhängig 27. August 2008
  4. Invaliden-Versicherung – Ausländer zu potentiellen Sozialbetrügern 9. September 2008
  5. http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_84818.htm
  6. Zitiert in: Udo Ulfkotte: Kein Schwarz, kein Rot, kein Gold. Armut für alle im lustigen 'Migrantenstadl' (2010), Seite 314
  7. Filmbeitrag: Philosphischen Quartett bei 9 Minuten
  8. Nach Berechnungen des Freiburger Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen.
  9. Wiederaufbau in Deutschland – Beitrag der GastarbeiterDas Märchen vom Gastarbeiter, der das Wirtschaftswunder erschuf, formelheinz.de, 8. September 2009
  10. Spezial: Schule und Integration – Türkische Minderheit in Deutschland, bpb.de, 13. Dezember 2009
  11. Bundestag 2005–2009, Abgeordnete Gerda Hasselfeldt, abgeordnetenwatch.de, 2008
  12. In: „Mein Deutschland“, zit. in 2. Fremde Nachbarn – Eine dreiteilige TV-Dokumentation von Jan Peter und Yury Winterberg, 18. August 2009
  13. Südeuropäische Arbeitslose sollen nach Deutschland kommen Welt, 30. Juni 2013
  14. Südeuropäische Arbeitslose sollen nach Deutschland kommen, Die Welt, 30.Juni 2013. Die BRD-Jugendarbeitslosigkeit betrug zu diesem Zeitpunkt 7,5 %.
  15. Acta diurna vom 23. Juli 2019