Schweizerische Eidgenossenschaft

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Schweizerische Eidgenossenschaft
Flagge
Wappen
Flagge Wappen
Amtssprache Deutsch (63,7 %),
Französisch (20,4 %),
Italienisch (6,5 %),
Rätoromanisch
Hauptstadt de jure: keine
de facto: Bern
Staatsform republikanischer Bundesstaat
Regierungssystem halbdirekte Konkordanzdemokratie
Staatsoberhaupt Der Bundesrat bildet das kollektive Staatsoberhaupt
Regierungschef Der jahrweise amtierende Bundespräsident
Fläche 41.285 km²
Einwohnerzahl 8.014.000 (31. Dezember 2012)
Bevölkerungsdichte 193 Einwohner pro km²
Bevölkerungsentwicklung +1,0 % pro Jahr
Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner 76’152 $ (2018)
Währung 1 Schweizer Franken (CHF/SFr.) =
100 Rappen (Rp.)
Gründung 1. August 1291 nach Legende als «Ewiger Bund» (Rütlischwur),
12. September 1848 als moderner Bundesstaat in der heutigen Form
Unabhängigkeit 1648 vom Deutschen Reich
Nationalhymne Schweizerpsalm
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Oktober)
Kfz-Kennzeichen CH
Weltnetz-TLD .ch
Telefonvorwahl +41
Schweizer Kantone.jpg
Schweiz in Europa.jpg

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, in Kurzform Schweiz genannt, ist größtenteils ein oberdeutscher Staat. Im Norden wird sie von der BRD und Elsaß-Lothringen, im Osten von Deutschösterreich und Liechtenstein, im Süden von Italien und im Westen von Frankreich begrenzt. Bis in das 18. Jahrhundert wurde die Schweiz offiziell als Alter Bund Oberdeutscher Lande bezeichnet (Quelle: Bernd Marquardt, Universalgeschichte des Staates).

Erdkunde

Die Gestalt des Landes ist ein unregelmäßiges Oval; der Längendurchmesser, von Westen nach Osten, mißt von Nant de Vosogne (Genf) bis zum Piz Ciavallatsch (Graubünden, Münstertal) 340 km, der Querdurchmesser von Norden nach Süden, von Oberbargen (Schaffhausen) bis Pedrinate (Tessin, Bezirk Mendrissio) 220,5 km. Die Schweiz weist eine Gesamtfläche von 41.390 qkm auf; mit einer mittleren Erhebung von 1.300 m über dem Meer ist sie das höchste Land Europas.

Gebirge

Die Hauptgebirge sind die Alpen und der Jura; die Alpen nehmen den Süden, Südosten und Osten, etwa 68% des Landes ein und gliedern sich in mehrere, große, durch Flußtäler und Einsattelungen abgegrenzte Gruppen und Ketten, die unter dem Namen Schweizeralpen zusammengefaßt werden und ihren Knotenpunkt am St. Gotthard haben. Ihre Gipfel erreichen im Voralpenland 1.200-2.500 m, in den Hochalpen bis über 4.500 m Höhe.

Die Schneegrenze liegt durchschnittlich 2.700 m hoch. Weit tiefer hinab (bis 1.080 m, unterer Grindelwaldgletscher) steigen aber die Gletscher, deren die Schweiz ungefähr 600 mit einem Areal von 1.839 qkm (4,4% der Gesamtfläche des Landes) zählt.

Der Jura nimmt den Westen, Nordwesten und Norden, etwa 12% der Schweiz ein; seine gleichförmigen mauerartigen Ketten, an welche sich nach Nordwesten flache Tafelländer anschließen, erreichen 1.000-1.500, selten über 1.600 m Höhe.

Zwischen den Alpen und dem Jura erstreckt sich vom Genfer- bis zum Bodensee, an die Voralpen ohne scharfe Abgrenzung sich anlehnend, das Berg- und Hügelland der Schweizerischen Hochebene, das sich gegen den Jura hin allmählich zur einer durchschnittlich 440 m hohen Ebene abflacht. Die breiten Rücken und Bergplatten dieses Landstrichs, der ungefähr 20% des Landes ausmacht, übersteigen selten 1.000 m.

Tiefland von weniger als 300 m Höhe über dem Meer findet sich nur an den Rheinufern unterhalb der Aarmündung, am Ticino unterhalb Giornico und in den Ufergeländen des Luganersees.

Gewässer

Die Gewässer der Schweiz fließen der Nordsee sowie dem Mittel- und dem Schwarzen Meer zu und gehören fünf Stromgebieten an.

Das Gebiet des Rheins, 67,3% des Flächenraums, umfaßt die nördliche Abdachung; die größten schweizerischen Nebenflüsse desselben sind die Thur und die Aare mit der Limnat und der Reuß.

Das Gebiet des Rottens (18,4%) liegt im Westen; dasjenige des Po (9,7%), welchem der Ticino zufließt, im Süden.

Zum Gebiet der Donau gehört das Engadin (4,1%), zum Etschgebiet das Münstertal, beide im Südosten des Kantons Graubünden gelegen.

Die meisten größeren Flüsse entspringen aus Gletschern, haben ein starkes Gefälle und bilden im Oberlauf Wasserfälle und Stromschnellen. Mit Ausnahme des Rheins (Stein-Schaffhausen) und der Broye (Murten-Neuerburgersee) sind auch die größten, ihres reißenden Laufs und ihrer zahlreichen Kiesbänke wegen, nur für Kähne und Flöße teilweise schiffbar.

Dagegen bieten die zahlreichen Seen gute Wasserstraßen. Große Seen von mehr als 500 qkm sind der Genfer- und der Bodensee, mittlere von mehr als 100 qkm der Lago Maggiore, der Neuenburger- und der Vierwaldstättersee; kleine von mehr als 20 qkm sind im Rheingebiet der Brienzer- und der Thunersee, der Bieler- und der Murtensee, der Zugersee, der Walen- und der Zürichersee, im Gebiet des Po der Luganersee. Außerdem zählt die Schweiz noch 14 Seen von 1 bis 20 qkm Fläche und zahllose kleinere Wasserspiegel.

Die nicht sehr zahlreichen Kanäle dienen meist zur Regulierung der Flußläufe und zur Entsumpfung; die wichtigsten sind der Linthkanal zwischen dem Walen- und dem Zürichersee, der Aarekanal, welcher die Aare in den Bielersee leitet, und die Korrektionskanäle des Rottens und des Rheins.

Klima

Die Schweiz besitzt die gesamten klimatischen Stufen von der wärmeren gemäßigten bis zur kalten Zone; oft finden sich die schroffsten Gegensätze dicht neben- und übereinander. Die wärmsten Gegenden sind die Niederungen der italienischen Schweiz (Jahresmittel 11-13°C), des Unterwallis und der Ufersaum des oberen Genfersees (Jahresmittel 10-10,5°C). In der Hochebene stellt sich die Jahrestemperatur auf 7-10°C; in den Alpen sinkt sie bei etwa 2.000 m Höhe über dem Meere auf 0°C.

Die Regenmenge, welche in der Hochebene 0,8 bis 1,1 m beträgt, steigt in den Alpen stellenweise bis auf 1,7 m. Das Klima des Jura ist etwas rauher, als das der Alpengegenden gleicher Höhe. Die herrschenden Winde sind der Südwest, der Föhn und die Bise. Die Zahl der Regentage beträgt jährlich 130-160. Im allgemeinen ist die Schweiz ein gesundes Land; nur wenige Sumpfgegenden und enge, tiefe Täler mit feuchtwarmem Klima machen eine Ausnahme.

Die Zahl der Moore / Moorböden ist, wie Beate Jessel von der Forschungsanstalt für Landschaft informiert in den letzten Jahren als Folge des Klimawandels um 85 Prozent zurückgegangen, die Weiden / Trockenwiesen sind um 92 Prozent geschrumpft.

Städte

Die größten Städte der Schweiz sind:

Landesgliederung

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen:

Beziehung der Deutschschweizer zum eigenen deutschen Volkstum

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges lehnen alle deutschen Gebiete, die 1871 nicht Teil des Deutschen Reiches wurden, die Zugehörigkeit zur deutschen Volks- und Kulturnation ab. Auch die Schweizer sind darum bemüht, jede Verbindung zum Deutschtum und zum deutschen Volk zu negieren. Noch 1902 konnte der Berner Prof. Dr. Ferdinand Vetter anläßlich des 50jährigen Bestehens des Germanischen Nationalmuseums folgende Rede halten:

Schreibfeder.png

Hochgeehrtes Direktorium des Germanischen Nationalmuseums!

Hochansehnliche Versammlung!
Zum Jubelfeste Ihres Museums habe ich die Ehre, Ihnen im Namen der schweizerischen Hochschulen deutscher Zunge Gruß und Glückwunsch zu entbieten. Das Schweizervolk deutschen Stammes, das seine Hochschulen meist selbst gegründet hat und nach bestem Vermögen hegt und pflegt, denkt nicht immer daran, wie eng diese Anstalten mit dem geistigen Leben der gesamten deutschen Nation verknüpft sind, und wie namentlich unsere Vergangenheit eine gemeinsame ist. So kommt es uns deutschen Schweizern hier und heute an diesem Feste der deutschen Vergangenheit auch erst wieder recht zum Bewußtsein, daß wir geistig immer wieder zusammengehört haben: daß Karl der Große und die Nibelungen uns mit gehören, und daß die Vorbilder von Allerheiligen zu Schaffhausen und des Münsters zu Bern in Hiersau und in Ulm stehen oder gestanden haben. Aber andererseits empfinden wir es hier auch aufs Neue wieder, daß die bescheidenen Eigenheiten unseres schweizerischen Alpenhauses, unserer schweizerischen Schlösser und Klöster ein wichtiger und nicht wegzudenkender Teil der Kultur und Kunstgeschichte des großen deutschen Gesamtvolkes sind, trotz der Burg und dem Karthäuserkloster zu Nürnberg, trotz Wartburg und Kloster Maulbronn. Eine deutsche Provinz in geistiger Beziehung also wollen wir in der deutschen Schweiz sein und bleiben, aber allerdings mit sehr bestimmten Reservatrechten! Wir freuen uns heute – und hier in Nürnberg –, daß wir deutschen Schweizer nicht wie ein Teil des niederdeutschen Stammes mit der politischen Abtrennung vom Reiche auch die sprachliche und kulturelle vollzogen haben; wir freuen uns, daß wir uns geistig hier als Deutsche unter Deutschen, als Landsleute Goethes und Schillers, Erwin von Steinbachs und Albrecht Dürers fühlen können; wir freuen uns heute und hier, nicht bloß, wie Gottfried Keller, der in trüber Zeit einen stillen Ort am Rhein gefunden hat, wo er ,Schweizer darf und Deutscher sein‘, sondern wir freuen uns unter Deutschen am Feste dieser deutschen Anstalt, daß wir als deutsche Schweizer zugleich dem Geiste nach Deutsche sind und es zu bleiben hoffen!
Diese werbende Kraft, dieser stammverbrüdernde Geist lebt für uns Deutschschweizer vor allem in Nürnberg und seinem Germanischen Museum, und so rufen wir deutschschweizerischen Hochschulen denn heute aus vollem Herzen mit Ihnen:
Heil, Nürnberg, Stadt der alten Reichskleinodien, Stadt des neuen und schönsten Reichskleinods! Heil Germanisches Museum, du weit über die Grenzen des deutschen Reichs hinaus und auch für uns deutsche Schweizer auf geistigem Gebiete ,allezeit Mehrer des Reichs‘!
– Prof. Dr. Ferdinand Vetter, Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums, 1902


In seiner Schrift „Reines Deutschthum“ berichtet Friedrich Lange darüber, wie Vetter bei seiner Rückkehr in die Schweiz wegen seinem Bekenntnis zum Deutschtum, öffentlich angefeindet wurde.

Anteile der Muttersprachen bei der angestammten Bevölkerung

Bei 71,3% der Schweizer Bevölkerung ist die Muttersprache deutsch (meist in alemannischer Mundart), bei 21,4% französisch (in franco-provençalischer Mundart), bei 5,6% italienisch, bei 1,4% rhätoromanisch (abnehmend, viele davon - vor allem Jüngere - sprechen diese Sprache nur noch bruchstückhaft).

Das deutsche Sprachgebiet umfaßt die Mitte, den Norden und Osten der Schweiz: die vier Waldstätte, die Kantone Solothurn, Aargau, Basel, Zürich, Thurgau, Schaffhausen, St. Gallen, Appenzell, Glarus, Bern, den östlichen Grenzstrich vom Kanton Freiburg, den Nordosten vom Kanton Graubünden sowie mehrere Sprachinseln im rhätoromanischen und italienischen Sprachgebiet.

Zum französischen Sprachgebiet gehört der Westen der Schweiz: die Kantone Jura, Neuenburg, Waadt, Genf, das Unterwallis und der größte Teil des Kantons Freiburg.

Italienischsprachig sind der Kanton Tessin und die zum Pogebiet gehörenden Täler Graubündens; das Rhätoromanische ist auf Graubünden beschränkt.

Abstammung der europäischen Bevölkerung

Der Abstammung nach sind die Deutschschweizer Alemannen, vielleicht mit geringer Beimischung von Burgundern, die Welschschweizer mit Keltoromanen, die italienischsprachigen mit Langobarden, die französischsprachigen mit Burgundern vermischt. Die Rhätoromanen und Ladiner gelten als Nachkommen der alten Rhätier.

Der Verschiedenheit der Abstammung und der Lebensbedingungen entspricht die Verschiedenheit im Volkstypus. Schlanker Wuchs, dunkle Augen, schwarzes Haar, ins Bräunliche spielende Hautfarbe und größere Lebhaftigkeit und Beweglichkeit unterscheiden im allgemeinen trotz vielfacher Vermischung immer den Welschschweizer vom blondhaarigen, helläugigen, breiter und stärker gebauten Alemannen.

Nichteuropäische Schweizer

Wie in allen Ländern Europas nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Sieg der jüdisch-materialistischen Doktrin ist auch in der Schweiz seitdem der Anteil der nichteuropäischen, kultur- und rassenfremden Bevölkerung explosionsartig angestiegen und droht mittlerweile, bei gleichbleibender demographischer Entwicklung, binnen weniger Generationen die vorwiegend mitteleuropäisch geprägte Bevölkerung zu verdrängen und damit die dortige abendländische Kultur auszulöschen.

Genaue Zahlen hierzu sind nicht bekannt, da die Nichteuropäer mit Erhalt des schweizerischen Passes als „Schweizer“ gelten. Schätzungen gehen aber von 19 - 23 Prozent der Schweizer Staatsangehörigen aus, bei deutlich jüngerer Bevölkerungsstruktur gegenüber den Europäern.

Die Schweiz im Krieg gegen Deutschland

Am 16. Juni 1940, vierundzwanzig Stunden bevor sich der Ring der Ach­senmächte um die Schweiz schloß, er­beuteten deutsche Truppen auf dem Bahnhofsareal von La Charité-sur-­Loire einen Güterwagen des französi­schen Oberkommandos, das gerade mit knapper Not der Gefangenschaft ent­gangen war.
Der Güterwagen, auf dem Nordufer der Loire im Stich gelassen, enthielt die Archive des französischen Hauptquar­tiers.
Darunter befanden sich 3.000 Geheimdokumente; unter diesen ein Aktenpaket, das die Schweiz betraf.
Die Dokumente wurden dem Oberkom­mando in Forges zugeleitet. Ende Juli war Hitler im Besitz einer Aufstellung aller erbeuteten Dokumente, Anfang September wußte er, was sie enthielten. Bis dahin hatte Generalmajor Ulrich Liß, Chef der Abteilung Fremde Heere im Oberkommando, die erbeuteten Akten zunächst in Forges, dann in Fontainebleau gründlich durchgesehen. Zu seiner größten Überraschung hatte er eine schriftliche Abmachung ent­deckt, die zwischen hohen militärischen Stellen der französischen und der schweizerischen Armee abgeschlossen worden war.
Dazu gehörten Protokolle, Aufzeich­nungen, Aufmarsch- und Befestigungs­pläne sowie der Wortlaut einer Geheimkonvention. Eines der Dokumente trug die Unterschriften des schweizerischen Oberstdivisionärs Jules Borel sowie des französischen Armeegenerals Besson.
Nach General Liß regelten die Verein­barungen «das Einrücken französischer Truppen in den Nordwestteil der Schweiz» im Falle eines deutschen An­griffs und eines schweizerischen Hilfegesuches an Frankreich.
Die Militärkonvention war, wie Gene­ral Liß sich ausdrückte, «generalstabs-mäßig bis ins kleinste sorgfältig ausge­arbeitet. Sie enthielt genaue Angaben über die Abschnittseinteilung der Stel­lung, die sie zunächst besetzenden eid­genössischen Truppenteile, die Bahn­linien und Straßenzüge für die ein­rückenden französischen Truppenver­bände, die Ablösung in der Stellung, alles mit Karten; kurzum eine Konven­tion, wie sie nur in längerer Zusammen­arbeit zweier Generalstäbe aufgestellt werden kann».
Nach deutscher Ansicht zeigte es sich, daß die Schweiz ihre Neutralitätspflicht zugunsten Frankreichs verletzt hatte. Der Oberbefehlshaber der schweizeri­schen Armee schien auf das schwerste kompromittiert zu sein.
Der deutsche Geheimdienst hatte schon vorher, im Frühjahr, «schweizerisch-französische Kontakte» sowie angeb­liche «militärische Verabredungen» ge­meldet. Die Informationen hatten den deutschen Gesandten in Bern Mitte März veranlaßt, sich beim Bundesprä­sidenten Pilet-Golaz danach zu erkun­digen. Der Bundesrat hatte die «Ge­rüchte» mit aller Entschiedenheit de­mentiert.
Zudem hatte der italienische Konsul in Lausanne eine Beobachtung weiterge­leitet, die ihm von einem der Führer der «Nationalen Front» hinterbracht wor­den war. Sie lautete: «Oberstleutnant Gonard vom Stab des Generals Guisan hat am 17. April auf meiner Kommandostelle die Uniform abgelegt, um die französische Grenze zu überschreiten, wie ich selbst habe sehen können. Ein französischer General erwartete ihn auf der anderen Seite. Hohe französische Offiziere begleiteten ihn, als er am 27. April zurückkehrte.»
Die erbeuteten Geheimakten wurden in Berlin «aufs Eis gelegt», um später un­ter Umständen verwendet zu werden. Der Aktenfund wurde geheimgehalten, in Deutschland wie in der Schweiz. General Guisan verstand es, das Ge­heimnis so streng zu hüten, daß man in Bern noch nach zwanzig Jahren, als zum ersten Mal von diesen Geheimak­ten die Rede war, guten Glaubens die Echtheit der Dokumente in Zweifel zog. Tatsächlich waren in der Schweiz, so­weit heute bekannt, nur zehn bis zwölf Personen in die Angelegenheit einge­weiht. Alle schwiegen. Die Verstorbe­nen, auch Bundesrat Minger, ein per­sönlicher Freund des Generals, nahmen das Geheimnis mit ins Grab.[1]

Finanzen

Bekannt ist das Schweizer Bankgeheimnis, welches Bankkonten, die Depotsumme und deren Inhaber vertraulich behandelt. Dieser Umstand hat häufig Auswirkungen auf den Finanzstatus von Bewohnern sonstiger Staaten. Die Schweiz war, über Generationen hin, einer der besten und sichersten Finanzplätze der Welt. Von vielen Ländern auf allen Kontinenten, konnten vermögende Bürger ihr Erspartes über Kriegszeiten hinwegretten. Das hat sich ab etwa 2010 grundlegend geändert. Unter dem Vorwand der Steuergerechtigkeit und der Geldwäsche-Prävention, wurde – von Washington, D.C. und Neuyork aus – Druck auf die Schweizer Politik ausgeübt. Faktisch bleibt jedoch der US-Bundesstaat Delaware ein sicherer Hafen aller globalen Geldwäscher und des CIA-Drogenhandels.

Unzweifelhaft ist die Schweiz (noch) in vielen Belangen verläßlicher als die EU-Zone, jedoch den Nimbus als hochsicheren und diskreten Finanzplatz hat die Schweiz verloren.

BRD

Im Nachlaßfall müssen sich Erben eines verstorbenen BRD-Bewohners damit begnügen, den Aussagen von Hinterbliebenen bzw. Miterben bezüglich Fragen nach eventuellen Nachlassanteilen in der Schweiz zu glauben. Eine elektronische Kontenabfrage bei Schweizer Bankkonten per Todestag des Nachlassers ist grundsätzlich nicht möglich, auch nicht beim Schweizerischen Bankenombudsman. Bei letzterem kann nur ab 10 Jahre lang bestehendem, sogenanntem nachrichtenlosen Vermögen eine Anfrage von berechtigten Erben gestartet werden. Im Zweifel bleibt zur eigenen rechtlichen Absicherung oftmals nur die Einreichung einer Selbstanzeige wegen eines Verdachts auf Schwarzgeld im Ausland bei der zuständigen BRD-Finanzbehörde.

Steuer-CD

Auch BRD-Behörden kaufen von Dieben gestohlene CDs mit vertraulichen Bankdaten. Weitere Einzelheiten über die Datenankäufe wurden in der Folge publik. Hiernach wäre es den Ermittlungsbehörden z.B. beim Ankauf der Credit-Suisse-Daten sehr wohl möglich gewesen, auf die angebotenen Daten korrekt, nämlich durch vorherige richterliche Beschlagnahmeanordnung, Zugriff zu nehmen. Was aber tunlichst unterlassen wurde: Denn man will mit den konkreten Informanten und möglichst vielen Nachahmungstätern noch möglichst viele „Folgegeschäfte“ abwickeln, was natürlich nicht mehr geklappt hätte, wenn die Behörde sich für den legalen Weg richterlicher Beschlagnahme (und ohne Zahlung der Summe mit Steuergeldern) entschieden hätte.

USA

Auf Grund des Drucks von US-Behörden sah sich erstmals die Schweizer Großbank UBS im Jahre 2009 gezwungen, die Adressen von viertausend amerikanischen Bankkunden herauszugeben. Etwa 18.000 weitere Steuer-„Sünder“ stellten sich selbst den US-Behörden.

Auf Grund des enormen US-Finanzdefizits waren 2011 über 100 US-Fahnder aktiv.

Politik

Volksabstimmungen

Nachdem die Schweizer im November 2009 bei einer Volksabstimmung ein Minarettverbot beschlossen hatten, schränkte das Bundesgericht in Lausanne dasselbe wieder ein.[2] Nachdem in einer anderen Volksabstimmung im Juni 2013 die Schweizer Wähler mehrheitlich das Asylrecht verschärften, wurde die Schweiz dafür im Ausland kritisiert. Worauf sie mit der Einsetzung einer „Rassismuskommission“ reagierte, die die Schweizer Asylpolitik untersuchen sollte.

Außenpolitik

Im Rahmen des russischen Überfalls auf die Ukraine im Februar 2022 hat, wie Bundespräsident Ignazio Cassis mitteilte, die Schweiz sämtliche Restringtionen der EU-Gemeinschaft ebenfalls übernommen. Insgesamt wurden auch Bankkonten von Russen in Wert von 15 Milliarden SFR blockiert, wobei in Kauf genommen werden mußte, daß damit das Vertrauen in schweizer Banken weiter reduziert wird.

Siehe auch

Filmbeiträge

Schweiz 1938
Bernhard Schaub: Wem dient das Anti-Rassismus-Gesetz?

Literatur

  • Menno Aden: Staatsgründungen und Staatenreformer aus dem germanischen und deutschen Kulturraum. Eckartschrift 237, ISBN 978-3-902350-74-9 [108 S.]
  • Jürgen Graf: Vom Untergang der Schweizerischen Freiheit
  • Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein: Der Staat im dritten Jahrtausend. van Eck Verlag, 2. Aufl. 2014, ISBN 978-3905881035, Buchvorstellung und Bezugsnachweis – mit Bezügen zur Schweiz
Englischsprachig

Verweise

Fußnoten

  1. Werner Riggs: Schweiz im Krieg, 1974 ExLibris Verlag, Zürich
  2. Markus Häfliger: Auch das Minarettverbot gilt nicht absolut, NZZ, 9. Februar 2013