Voßkuhle, Andreas

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Andreas Voßkuhle (Lebensrune.png 21. Dezember 1963 in Detmold) ist ein deutscher Jurist. Er fungierte seit 2008 als Verfassungsrichter, von 2010 bis Juni 2020 als Präsident des Bundes„verfassungs“gerichts. Er wurde durch den Blockparteipolitiker Stephan Harbarth (CDU) ersetzt.[1]

Werdegang

Namenserklärung

Der norddeutsche Voss ist der Fuchs – und Kuhle kann als Grube (oder eben Bau) verstanden werden. Zusammengesetzt bedeutet dieser Name daher Fuchsgrube oder Fuchsbau.

Akademischer und beruflicher Werdegang

Voßkuhle studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften in Bayreuth und München. Er promovierte 1992 und wurde 1998 zum Professor ernannt. Er ist kein Mitglied einer BRD-Blockpartei, steht aber der SPD nahe und ist generell mit der BRD-Politik sehr gut vernetzt. Seinen Ruf ans Bundes„verfassungs“gericht verdankte Voßkuhle der SPD, so daß er 2008 dort Richter und Vizepräsident wurde.

Bereits 2010 wurde Voßkuhle zum Präsidenten des BVerfG gewählt.

Politische Einordnung

Voßkuhle genießt bei den BRD-Blockparteien den Ruf eines unabhängigen, kompetenten und unbestechlichen Richters; er gilt als unbequem. Dies ist Teil der Scheindemokratie in der BRD (→ Postdemokratie). Allein die Tatsache, daß er den Posten des Bundes„verfassungs“gerichtspräsidenten erreichen konnte, stellt diese These mehr als in Frage.[2]

Wie seine Vorgänger konnte Voßkuhle in seiner Funktion nur im Rahmen der Fremdherrschaft tätig werden, d. h., das BVerfG kann keine völkerrechtlich verbindlichen Urteile fällen (Art. 79 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz).[3]

Juristische Positionen

Voßkuhle ist Experte für Verfassungs- und Staatstheorie. Seinen juristischen – und damit dank seines Fachwissens auch moralischen – Bankrott legte Voßkuhle u. a. im Urteil BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30. Juni 2009 ab, als er als Vizepräsident des BVerfG das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als „Verfassung“ deklarierte.[4] Ebenso bezeichnete er die BRD als einen souveränen Staat.[5]

Nach dem Rücktritt von Christian Wulff vom Amt des Bundespräsidenten wurde Voßkuhle als Kandidat für dieses Amt vorgeschlagen, lehnte jedoch ab.[6] Daher tat Joachim Gauck diesen Dienst.

Am 10. Juni 2013 wurde bekannt, daß eine Wuppertaler Psychologin – wegen des offensichtlichen Rechtsbruchs von Voßkuhle und weiteren Richtern bei dem Scheinverfahren zum ESM – Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den obersten Richter der BRD erstattet hat (Aktenzeichen 503000-060652-13/5).[7]

Laut Voßkuhle ist die zentrale Botschaft des Grundgesetzes eine „Gesellschaft der Vielfalt“. Weiterhin bekannte sich Voßkuhle offen zur antideutschen Willkürherrschaft von Kanzlerin Angela Merkel, indem er ihre Politik der radikalen Umvolkung im Zuge der Asylantenflut 2015 in Europa und die Transfers deutscher Steuermilliarden ins Ausland öffentlich unterstützte. Voßkuhle ergänzte dazu, in den vergangen fünf Jahren sei „eine Sensibilität eingetreten dafür, dass man rechtliche Regelungen nicht immer durchsetzen kann“ und „Verträge weit ausgelegt werden“.[8]

Nach der Bundestagswahl 2017 und dem Einzug der Alternative für Deutschland (AfD) in den Bundestag beklagte Voßkuhle den „Populismus“ der AfD und behauptete, daß ein deutsches Volk nicht existiere. Weiterhin sei es für ihn problematisch, deswegen als Vaterlandsverräter hingestellt zu werden.[9]

Daß Voßkuhle jederzeit bereit ist, die Rechtsbrüche des Merkelregimes juristisch zu verklären und zu decken, bestätigte er im Juli 2018 in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Obgleich sowohl durch frühere Verfassungsrichter und sogar durch den wissenschaftlichen Dienst des BRD-Bundestages die Grenzöffnung für eindeutig grundgesetzwidrig erklärt wurde, bezeichnete Voßkuhle die Aussage Horst Seehofers über eine „Herrschaft des Unrechts“ als inakzeptabel. Wer Asylbewerber ohne Prüfung zurückweisen wolle, mache „es sich in der Tat zu einfach“, bemerkte Voßkuhle. Auch nannte er es „eher kontraproduktiv“ von „rechtsfreien Räumen“ in Deutschland zu sprechen. Er beschwerte sich einmal mehr über „Populisten“, die ihre Gegner als Feinde des Volkes sehen würden.[10]

Auf dem 72. Deutschen Juristentag machte Voßkuhle einmal mehr aus seiner fehlenden politischen Neutralität kein Geheimnis. Vor den dort versammelten BRD-Juristen hielt er einen Festvortrag über „Demokratie und Rechtsstaat“ und warnte, „nicht den Rattenfängern des Populismus auf den Leim [zu] gehen“. Daraufhin schrieb der Rechtsanwalt Alexander Heumann Voßkuhle einen offenen Brief und forderte die AfD auf, Voßkuhle als Richter in dem Organklageverfahren gegen das Merkelregime wegen Befangenheit abzulehnen.[11][12]

Mitgliedschaften und Persönliches

Voßkuhle ist Mitglied der Rotarier. Seine Ehefrau Eva Voßkuhle ist mittlerweile Richterin am OLG Karlsruhe. Die kinderlose Richterin ist für ihre milden Verfahrensweisen und Urteile gegenüber Kinderschändern bekannt.[13][14][15]

Verweise

Fußnoten

  1. Karlsruhe: Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle scheidet aus – Harbarth übernimmt sein Amt, Epoch Times, 21. Juni 2020
  2. Das Vorschlagsrecht für den Posten obliegt ausschließlich den BRD-Blockparteien.
  3. Die BRD ist kein Staat. Daher ist die Tätigkeit des BVerfG auf den Erhalt der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Da dies so ist, stellt es nur das oberste Gerichtsorgan der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk dar. Der Staat des Deutschen Volkes ist das Deutsche Reich (→ Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945.
  4. Grundgesetz ist Verfassung, Absatz 218 Bverfg.de
  5. faz.net, 1. Mai 2008
  6. stern.de, 18. Februar 2012
  7. Gerichtspräsident wegen ESM-Urteils verklagt, Die Welt, 10. Juni 2013
  8. Man muß das Grundgesetz nicht lieben, aber respektieren, Deutschlandfunk, 29. Januar 2016
  9. Wir können die AfD nicht aus dem politischen Diskurs verbannen, Cicero, 28. September 2017
  10. Voßkuhle attackiert CSU für Tonfall im Asylstreit, Junge Freiheit, 26. Juli 2018
  11. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die „Rattenfänger des Populismus“, heumanns-brille.de
  12. SKANDAL auf dem 72. Deutschen Juristentag!, Jouwatch, 30. September 2018
  13. Eine Chronik von Fehlannahmen, Nicht-Handeln und Desinteresse, Die Welt, 16. Januar 2018
  14. Warum durfte Christian L. mit einem Kind leben?, FAZ, 16. Januar 2018
  15. Freie Bahn für einen vorbestraften Missbrauchstäter, Achse des Guten, 1. Februar 2018