Mark (Grenzgebiet)

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Die Sächsische Ostmark entstand im Jahre 937 auf Anordnung des deutschen Königs Otto I. im Elbslawengebiet. Vorgängermark war die Sorbenmark der Franken, die im 9. Jahrhundert existierte. Der erste und einziger Markgraf der Sächsischen Ostmark war Gero, weswegen sie auch Geromark genannt wird. Nach dem Tode Geros (965) gingen aus der Teilung der „Sächsischen Ostmark“ – in fünf kleinere Marken aufgeteilt, um Machtkonzentration zu verhindern (siehe Bild) – die Nordmark, die Mark Lausitz, die Mark Meißen, die Mark Merseburg und die Mark Zeitz hervor.[1]
Im 14. Jahrhundert bestand Deutschland aus einem Königreich, einem Erzherzogtum, 27 Herzogtümern, 3 Pfalzgrafschaften, 6 Landgrafschaften, 10 Markgrafschaften, 4 Burggrafschaften, 3 Fürstentümmern, einer Freigrafschaft, 94 Grafschaften, 48 Herrschaften, den friesischen Landen, den Landen der Eidgenossen, dem reichsländischen Gebiet Vogtland, 59 Reichsstädten, 7 Erzbistümmern, 41 Bistümern, 16 Abteien, 2 Propsteien und dem deutschen Ordensgebiet, somit aus 327 selbständigen Gebieten. Im 17. und 18. Jahrhundert stieg diese Zahl auf 1.789 Staaten. In der napoleonischen Zeit sank die Zahl auf 41, und Bismarck vermochte sie auf 25 herabzusetzen.

Eine Mark (mhd. marc, march „[Grenz]zeichen, Grenzland“ ; ahd. marcha „Grenze“[2]) bezeichnete im mittelalterlichen Europa ein Grenzgebiet eines (germanischen) Reiches, namentlich im karolingischen Fränkischen Reich und im ersten Deutschen Reich während der ottonischen Herrschaft; daher findet man auch häufig die pleonastische Bezeichnung Grenzmark. Daneben findet sich die latinisierte Form Marchia. Die letzten Markgründungen gehen auf Heinrich III. zurück. Kennzeichnend für sie war, daß ihre Grenzen mit der römisch-deutschen Reichsgrenze zusammenfielen und diese an besonders gefährdeten Abschnitten sichern sollten. Hierzu zählten die Mark Cham und Nabburg und die böhmische Mark (marchia Bohemica). Diese Marken verschwanden im 11. Jahrhundert ebenso wie die gegen Ungarn eingerichtete Neumark (zwischen Fischa, Leitha und March).

Etymologie

Der Begriff der Mark als Grenzregion findet sich in vielen indogermanischen Sprachen. Das Wort ist etymologisch hergeleitet aus der indogermanischen Wurzel mereg, woraus, neben dem persischen und armenischen mars, zunächst das lateinische margo folgte; davon abgeleitet ist in den romanischen Sprachen das italienische und portugiesische marca, sowie das französische und italienische marche.

Aus lat. margo entwickelte sich zunächst das gemeingermanische marko; daraus das fränkische marka, das angelsächsische mearc, das altnordische merki und mörk sowie im Keltischen das altirische mruig, in den slawischen Sprachen das polnische marchia und das russische марка.

Bei den Germanen bezeichnete Mark im ursprünglichen Sinne nicht zunächst eine Ländergrenze, sondern die Art, wie eine Gemeinde- oder Dorfgemeinschaft oder ihre Ältesten den in Besitz genommenen Grund und Boden (also ihr Land) gegen anstoßende Nachbarn kenntlich machten: durch angestrichene Pfähle, gebrannte und daher teilweise geschwärzte Bäume und dergleichen.[3]

Fränkisches und römisch-deutsches Reich

Marken als sicherheitspolitisch besonders wichtige Verwaltungsbezirke in gefährdeten Grenzregionen gewannen insbesondere im Fränkischen Reich wesentliche Bedeutung, als Kaiser Karl der Große um die Wende vom 8. zum 9. Jahrhundert das System der Marken einführte, um die Grenzen des in zum Teil langen Kriegen erweiterten Reiches zu sichern. Das karolingische Markensystem wurde von den nachfolgenden Königen und Kaisern des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation beibehalten und fortentwickelt.

Die Markgrafen hielten die Marken als ihnen vom König bzw. Kaiser direkt verliehene Lehen und hatten, im Vergleich zu anderen Grafen, besondere Befugnisse: Sie konnten Befestigungen anordnen, erhielten eine größere Zahl an fränkischen Vasallen zur Unterstützung zugewiesen und konnten den Heerbann in ihrem Territorium selbst aufbieten. Mit der Konsolidierung des Reichs ab dem 12. Jahrhundert wurden die meisten der verbliebenen Markgrafschaften zu Reichsfürstentümern, und die Markgrafen, wie die ihnen gleichgestellten Landgrafen, gehörten damit zu den höchsten weltlichen Würdenträgern des Reiches.

Spätere Markgrafschaften

Nicht jede Markgrafschaft entstand aus einer Mark. Die Markgrafschaft Baden (und die 1535 aus ihr hervorgegangenen Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach) gehen auf Hermann I. zurück, der von seinem Vater Berthold I. von Zähringen die Markgrafschaft Verona erbte und den Markgrafentitel in der Folge auch auf seine Grafschaftsrechte am Oberrhein anwandte. Ebenso erwarben die Markgrafen von Ansbach und die von Bayreuth ihre Titel nicht als Regenten einer eigentlichen Mark, sondern erbten sie als Mitglieder des Geschlechts der hohenzollernschen Markgrafen von Brandenburg.

Die ehemalige Grafschaft Mark schließlich war benannt nach der Burg Mark in Hamm, dem Stammsitz ihrer Begründer.

Historische Marken

Reich der Franken

Der König der germanischen Franken Karl der Große errichtete folgende Marken:

Heiliges Römisches Reich

Spätere Könige und Kaiser, insbesondere Otto der Große, behielten dieses System bei und richteten neue Marken ein:

Karolingische Marken

Unter den Karolingern wurden gefährdete Grenzgebiete (neu erobertes und noch zu befriedendes Land) militärisch, agrarisch und verwaltungstechnisch besonders ausgestattet und einem Markgrafen unterstellt, dessen Macht die der anderen Grafen übertraf und seine Stellung der eines Herzogs annäherte. Marken wurden durch Burgen und Wehrsiedlungen gesichert und durch forcierten Landesausbau erschlossen. Die Karolinger errichteten folgende Marken:

  • die Nordspanische (im heutigen Katalonien, gegen die Mauren; eingerichtet 795), die Bretonische Mark (umfaßte die heutige östliche Bretagne, gegen Britannier; eingerichtet 786–790; sie wurde bekannt durch Graf Hruotland/Roland)
  • die Sorbische Mark (zwischen Saale und Elbe; gegen die slaw. Sorabi; eingerichtet 806)
  • die Dänische Mark (zwischen Eider und Schlei, zum Schutz Nordalbingiens gegen Dänemark; eingerichtet 808–810)
  • die Böhmische Mark (an der Ostgrenze Bayerns, gegen die Ungarn)
  • die Awarische Mark oder Ostmark (marca orientalis, „Mark an der Donau“, zwischen Enns und Wienerwald, das spätere Österreich, gegen die Awaren, eingerichtet 803)
  • die Mark Karantanien (etwa das heutige Kärnten und Teile Sloweniens umfassend, eingerichtet 788)
  • die Mark Friaul (marca Foroiulensis, um Isonzo und Tagliamento zwischen den südlichen Alpen und der Adria, einschließlich Istrien; gegen Awaren und Byzantiner eingerichtet 776)

Unter den Ottonen (vormals Liudolfinger) wurden bestehende Marken beibehalten und durch neue, kleinräumigere ergänzt. Diese lagen auf erobertem Gebiet, dienten zu dessen Kolonisierung und Sicherung und zum Schutz der dahinterliegenden Reichsgrenze. Otto I. errichtete auf slawischem Siedlungsgebiet jenseits von Elbe und Saale Marken, die er bedeutenden Persönlichkeiten anvertraute:

  • Hermann Billung bekam die Mark auf obotritischem Gebiet an der Ostseeküste zwischen Stettin und Schleswig (Billunger Mark),
  • Gero die Mark östl. von Sachsen. Gero unterwarf um 940 die Slawen bis hin zur Oder und schuf die Voraussetzung für die Gründung der Bistümer Brandenburg und Havelberg. Nach Geros Tod wurde seine Mark in kleinere Einheiten aufgeteilt: die Nordmark (zwischen Peene, Lausitz und Oder), die Mark Lausitz und eine Mark an der Saalemündung.

Zur Sicherung der Grenze gegen Italien richtete Otto der Große die Mark Verona ein.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Gero erweiterte seinen Machtbereich durch die Unterwerfung und Eroberung der elbslawischen Stämme beträchtlich, so daß das Ostfränkisch-Deutsche Königtum, nach der Unterwerfung der Lausitz (963) im Osten eine gemeinsame Grenze mit dem Herzogtum Polen erhielt. Im Süden grenzte Geros Markgrafschaft an das Herzogtum Böhmen, im Norden an die Mark der Billunger und im Westen an das Stammgebiet der deutsch-sächsischen Feudalherren, das Stammesherzogtum Sachsen und Thüringen, zwei bedeutende Provinzen des sich konstituierenden Deutschen Königreichs.
  2. Verwandt mit lat. margo = „Rand“, „Grenze“
  3. Vgl: Mark, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Bd. 12, Sp. 1633 bis 1636