Sudetenland

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Flucht.jpg Das Sudetenland befindet sich seit 1945 unter tschechischer Fremdherrschaft. Die einheimische deutsche Bevölkerung wurde entweder ermordet oder vertrieben und deren Eigentum gestohlen.
Sudetenland
Landesflagge
Flagge Sudetenland.jpg
Flagge der Provinz Sudetenland seit 1919
Wappen Sudetenland.jpg
Wappen
Basisdaten
Hauptstadt: Reichenberg
Fläche: 29.140 km²
Einwohner: 2.919.648
Bestehen:

Das Sudetenland war Teil der deutschen Gebiete Cisleithaniens in Österreich-Ungarn und bezeichnet seit 1919 die nahezu ausschließlich deutsch besiedelten Gebiete der Tschechoslowakei. Das Sudetenland setzt sich aus Deutschböhmen, dem Böhmerwald, Deutschmähren sowie dem Hultschiner Ländchen zusammen. 1945 wurde die Bevölkerung von dort vertrieben und das Gebiet von den Tschechen annektiert.

Daten

Das deutsche Sudetenland in seinen sprachlichen Abgrenzungen zu Böhmen und Mähren
2000 Jahre der Sudetendeutschen
Reichspostkarte mit Darstellung des Sudetenlandes
  • Einwohner: 2.919.648 (1939)
  • Hauptstadt: Reichenberg
  • Fläche: (Dezember 1938) 29.140 qkm

Flagge

Die Farben schwarz-rot-schwarz gehen aus den republikanischen Symbolen der Frankfurter Nationalversammlung hervor, also den Farben schwarz-rot-gold. Nach dem Ersten Weltkrieg hatten sich Deutsch-Böhmen und Deutsch-Mähren zu einem Bestandteil Deutsch-Österreichs erklärt. Diese Erklärung erstarb in den Schüssen vom 4. März 1919 im Hohn der Siegermächte auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Zum Zeichen der Trauer wurde der untere goldene Streifen durch einen schwarzen ersetzt.

Wappen

Das Wappen der Sudetendeutschen entstand erst nach der Vertreibung, da es ein einheitliches Sudetendeutschtum vor der Vertreibung nicht gab. Zwar wurde 1940 ein Wappen für den Reichsgau Sudetenland geschaffen, das aber nur einen Teil des Siedlungsgebietes der Sudetendeutschen umfaßte. Das Wappen zeigt auf der linken Seite die eine Hälfte des Reichsadlers, Symbol für die jahrhundertealte Zugehörigkeit zum Reich (bis 1806), und Ausdruck der Verbundenheit mit seinem Schicksal. Die rechte Hälfte zeigt einen Teil des Kreuzes, dem Zeichen des deutschen Ritterordens. Als Brustschild trägt der Adler, gleichzeitig verbindend zum Kreuz, einen Teil des Wappens (das Gitter) der freien Reichsstadt Eger, darüber sind in drei Balken die sudetendeutschen Farben schwarz-rot-schwarz.

Geschichte

Deutschösterreich mit dem Sudetenland

Seit der Besiedlung durch die germanischen Stämme der Markomannen und Quaden wurde der Sudetenraum ohne Unterbrechung von Menschen bewohnt, die als Deutsche seit dem Mittelalter im Königreich Böhmen als Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation unter deutschen Kaisern, später im deutschen Habsburger Reich viele Jahrhunderte ihre Heimat hatten und als Sudetendeutsche im 20. Jahrhundert – meist in geschlossenem deutschen Siedlungsgebiet – über drei Millionen Menschen aufwiesen.

Das Sudetenland ist somit deutsches Gebiet, das nach dem Ersten Weltkrieg durch den sogenannten Versailler Vertrag und den sogenannten Vertrag von Saint-Germain dem deutschen Staatenbunde gewaltsam entrissen wurde. Dies geschah vorrangig unter Mitwirkung Englands mit dem Ziel der Schwächung Deutschlands. Dieses Gebiet wurde in Anschluß dem neu geschaffenen Kunstgebilde der sogenannten „Tschecho-Slowakei“ zugewiesen. Das Sudetenland war und ist seiner Geschichte und seiner Bevölkerungszugehörigkeit nach Deutsch.

Das Sudetenland bezeichnet den Raum des deutschen Grenzgebirges zwischen Böhmen, Mähren und dem schlesischen Riesengebirge. Im nördlichen und größten Teil der nach dem Münchner Abkommen auf Initiative Adolf Hitlers dem Deutschen Reiche wieder zugesprochenen Gebiete wurde durch Gesetz vom 14. April 1939 der deutsche Reichsgau Sudetenland mit der Hauptstadt Reichenberg geschaffen. Von der Bevölkerung waren etwa 2,9 Mio. Deutsche und ca. 700.000 vorrangig Angehörige einer tschechisch-sprechenden Minderheit. Zum Sudetenland gehören darüber hinaus das Znaimerland, das zu Niederösterreich gehört, das Gebiet des Böhmerwaldes um die Stadt Krummau, der Schönhengstgau, die Iglauer Sprachinsel und die Gebiete um Brünn und Olmütz.

Wappen des Reichsgaus Sudetenland (September 1940–1945)

Das Massaker an Sudetendeutschen am 4. März 1919

Das Selbstbestimmungsrecht gilt heute als eines wesentlichen Grundrechte und wird oft beschworen. Den Deutschen wurde es lange, Teilen von ihnen wird es heute noch vorenthalten. Ein besonders herausragendes Beispiel für die Verletzung dieses Selbstbestimmungsrechtes war das Massaker der Tschechen an Sudetendeutschen am 4. März 1919, als diese friedlich für ihr eindeutiges und immer wieder vertretenes Selbstbestimmungsrecht demonstrierten wollten.

Als am 28 Oktober 1918 eine selbständige Tschecho-Slowakei ausgerufen wurde, kam es zur Besetzung des Sudetenlandes. Daraufhin beschlossen die deutschen Abgeordneten von Nordböhmen die Bildung des Landes „Deutschböhmen“, die von Ostböhmen, Nordmähren und Österreichisch Schlesien die Gründung des Landes „Sudetenland“. Beide demokratisch legitimierte Vertreter erklärten die Zugehörigkeit dieser Länder zum neugebildeten „Deutschösterreich“. Am 3. November 1918 beschlossen die Deutschen Südmährens den Anschluß ihres deutsch besiedelten Kreises „Deutsch-Südmähren“ an Niederösterreich und damit ebenfalls an Deutschösterreich. Die deutschen Abgeordneten dieser drei genannten Gebiete beteiligten sich 1918 an der Gründung von Deutschösterreich. Das Grundgesetz des neuen Deutschösterreichs führte die sudetendeutschen Gebiete als Teile des neuen österreichischen Staates auf.[1]

Obwohl damit eindeutig der Wille der geschlossen siedelnden Deutschen in Böhmen und Mähren erklärt war und das alte Österreich-Ungarn noch bis zum Inkrafttreten des Friedensdiktats von St. Germain am 10. September 1919 rechtlich bestand, besetzten tschechische Truppen ab Dezember 1918 die deutschen Gebiete des Sudetenlandes. Im festen Vertrauen auf ihr gutes Recht und die Versprechungen in Wilsons 14 Punkten leisteten die Deutschen dagegen bis auf wenige Ausnahmen keinen Widerstand und hofften, auf dem Verhandlungswege ihr Wollen durchsetzen zu können.

Als ganz Deutschösterreich am 16. Februar 1919 seine verfassungsgebende Nationalversammlung wählte, wurden die Sudetendeutschen durch die inzwischen in ihrer Heimat eingerichteten tschechischen Besatzungsbehörden an der Teilnahme gehindert. Daraufhin riefen alle Parteien des Sudetenlandes zum Generalstreik und für den 4. März 1919, dem Tag des ersten Zusammentretens der Nationalversammlung in Wien, allgemein zu Demonstrationen für das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in allen Bezirksstädten des Sudetenlandes auf.

Vertreibung Sudetenland 1945-1946.jpg

Als sich an diesem 4. März Hunderttausende Deutsche, darunter viele Frauen und Kinder, in ihrer Heimat friedlich versammelten, schoß tschechisches Militär auf die Demonstranten. Da gleichzeitig an verschiedenen Orten das Feuer eröffnet wurde, war von den Tschechen wohl von Anfang as ein bewaffnetes gewaltsames Eingreifen beabsichtigt gewesen. Insgesamt waren an diesem einen Tag im Sudetenland 54 deutsche Todesopfer zu beklagen, dazu 104 Verwundete. Unter den Toten waren 20 Frauen und Mädchen, der jüngste Tote war erst 11 Jahre, der älteste Erschossene 80 Jahre alt. Allein in Kaaden kamen 25 Menschen um, in Sternberg 16. Die anderen starben in Arnau, Aussig, Eger, Mies und Karlsbad.[2] In der Zeit von 1918 bis 1922 starben noch weitere 53 Sudetendeutsche eines gewaltsamen Todes von tschechischer Hand, weil sie Deutsche waren.

Diese Vorgänge belasteten von Anfang an das Verhältnis zwischen Tschechen und Deutschen stark, die gegen ihren erklärten Willen in den neuen Staat Tschecho-Slowakei gezwungen worden waren. Die Versprechungen des tschechischen Außenministers Edvard Beneš von einer „Art von Schweiz“ wurden von Anfang an gebrochen. Mit groben Fälschungen – besonders in seinem berüchtigten „Memoire III“ – täuschte Beneš 1919 die Pariser Friedenskonferenz und legte später alles darauf an, die Sudetendeutschen zu entvolken. Erst das unter der Mitwirkung von England, Frankreich und Italien völkerrechtsgültig zustande gekommene Münchener Abkommen vom 29. September 1938[3] beseitigte dieses Unrecht des Friedensdiktates von St. Germain und gewährte den Sudetendeutschen das Selbstbestimmungsrecht. Um so unverständlicher ist es, wenn deutsche Politiker aus Pankow und Bonn später dieses Abkommen für ungültig erklärten.

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Massaker vom 4. März 1919 Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Massaker von Dobrenz

Münchener Abkommen

Im Münchener Abkommen vom 29. September 1938 konnte die Sudetenkrise beigelegt und die Heimkehr des Sudetenlandes ins Reich auf friedlichem Wege erreicht werden. Am 1. Oktober 1938 rückten deutsche Soldaten u. a. der 30. Infanterie-Division und der 2. Panzerdivision in das zuvor von Besatzungstruppen geräumte deutsche Sudetenland ein. Mit dem Gesetz über die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich vom 21. November 1938 wurde das heimgekehrte Sudetenland nun auch rechtsgültig zum Bestandteil des Deutschen Reiches.

Vertreibung

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Vertreibung

Aufnahmeländer der Sudetendeutschen nach ihrer Vertreibung

Nach der völkerrechtswidrigen Annexion 1945 wurde im Zuge der sogenannten Beneš-Dekrete die deutsche Bevölkerung völkerrechtswidrig vertrieben und das deutsche Eigentum geraubt. Insgesamt wurden 3 Millionen der über 3,2 Millionen Sudetendeutschen gewaltsam vertrieben. Unzählige Deutsche wurden im Zuge dieser Vertreibung bestialisch ermordet. Die Deutschen wurden über Nacht rechtlos. Sie mußten weiße Armbinden tragen, und Repressalien, Einschränkungen und Verfolgungen nahmen zu. Prügeleien, öffentliche Vergewaltigungen deutscher Frauen und Mißhandlungen Deutscher waren an der Tagesordnung. Beispielhaft für die Grauen dieser Verbrechen an Deutschen ist der Brünner Todesmarsch. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Sudetendeutschen Gebieten war eigentlich bereits 1918 geplant worden. Als Alternative war 1919 eine zweite Option im Gespräch:

„ [...] bevor Deutschland sich seiner besinnt, [wird] das ganze böhmische Gebiet ohne jede Gewalt tschechisiert sein [...] Wenn dieser Prozeß nicht schnell genug vonstatten geht, schreiten wir zur Aussiedlung des deutschen Elements [...] " — Josef L. Stehule [4]

Im Jahre 1945 wurde dieses Ziel, da das deutsche Volk wehrlos geworden war, in die grausame Tat umgesetzt. Rund 3,5 Millionen Deutsche wurden bestohlen und vertrieben. Insgesamt wurden von den Tschechen gestohlen:

  • 11.200 Industriebetriebe,
  • 55.000 Gewerbebetriebe,
  • 125.000 bäuerliche Betriebe und
  • 200.000 Einfamilienhäuser im Wert von über 100 Mrd. DM.

Rund ein Drittel des derzeitigen „Vermögens“ der Tschechei besteht aus widerrechtlich angeeignetem Besitz.[5] Dem Schicksal der Vertreibung der Sudetendeutschen wurde durch das Heimatvertriebenenlied des deutschen Liedermachers Frank Rennicke eine bleibende Erinnerung ermöglicht.

Augenzeugenberichte der Greueltaten an Deutschen

Exemplarisch für die Greueltaten an Deutschen seien hier nur zwei Augenzeugenberichte aus „Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen“ erwähnt, die sich in Prag abgespielt haben:

Der Nachmittag des 10. 5. brachte mir das vielleicht grausigste Erlebnis dieser Tage. Es kam ein Trupp Bewaffneter herein und suchte sich die 6 jüngsten und kräftigsten Männer aus, darunter war auch ich. Nachdem diese Leute unserer Bewachung versprochen hatten, sie würden uns nach Möglichkeit lebendig wiederbringen, führten sie uns auf den Wenzelsplatz. [...] So kamen wir zur Einmündung der Wassergasse und sahen unsere Aufgabe: An der großen Reklametafel an dieser Ecke hingen drei nackte Leichen, an den Füßen aufgehängt und mit Benzin verbrannt. Die Gesichter bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt, die Zähne restlos herausgeschlagen, der Mund nur ein blutiges Loch. Die gekochte Haut klebte uns an den Händen, so mußten wir sie in die Stefangasse tragen und schleifen, als wir nicht mehr tragen konnten.[6]
Am 20. 5. [1945] wurden wir zur Arbeit auf den Wenzelsplatz geführt. Dort wurden vor unseren Augen deutsche Jungen und Mädel und auch Soldaten an den Füßen an Kandelabern und Bäumen lebend aufgehängt, mit Petroleum übergossen und angezündet.[7]

Der jüdisch-britische Verleger Victor Gollancz schrieb 1946 dazu:

Sofern das Gewissen der Menschheit jemals wieder empfindlich werden sollte, wird diese Vertreibung als die unsterbliche Schande aller derer im Gedächtnis bleiben, die sie veranlasst oder die sich damit abgefunden haben. Die Deutschen wurden vertrieben, aber nicht einfach mit einem Mangel an übertriebener Rücksichtnahme, sondern mit dem denkbar höchsten Maß an Brutalität.

In das gewaltsam und völkerrechtswidrig annektierte deutsche Gebiet zogen nach 1945 überwiegend Tschechen, Slowaken und Zigeuner ein. Viele erhielten den Zuschlag auf die jeweiligen vorher geraubten deutschen Immobilien unentgeltlich über ein Auslobungsverfahren, das die Regierung unter der tschechischen und slowakischen Bevölkerung durchführte. Teilweise wurden deutsche Häuser noch unter Anwesenheit der deutschen Besitzer gewaltsam enteignet und die Bewohner dabei ermordet oder vertrieben. Durch diese sogenannte „Neuverteilung“ des geraubten deutschen Landes kam es bei vielen Tschechen zu einem erheblichen „Wohlstandszuwachs“.

Das deutsche Sudetenland befindet sich derzeit völkerrechtswidrig unter tschechischer Verwaltung.

Ortsnamen

Nachdem die Tschechen 1945 das Gebiet annektiert hatten, wurde eine großflächige Beseitigung der deutschen Ortsnamen durchgeführt, um den deutschen Charakter der Gebiete zu zerstören. In Deutschland gelten im allgemeinen bis heute die früheren österreichischen (deutschsprachigen) Bezeichnungen von 1918, jedoch verwenden die Medien bewußt oftmals die tschechischen Entsprechungen oder Kunstwörter.

Verwaltungsgliederung des Reichsgaus Sudetenland 1945

Das Gau-Ehrenzeichen Sudetenland gehört zu den Seltensten der Traditionsabzeichen der NSDAP
Schicksal der Sudentendeutschen, Böhmer und Mährer; Gedächtnisstätte Guthmannshausen

Regierungsbezirk Aussig

Politisches Gedenken

Stadtkreise

  1. Aussig
  2. Reichenberg

Landkreise

  1. Aussig
  2. Bilin
  3. Böhmisch Leipa
  4. Braunau
  5. Brüx
  6. Dauba
  7. Deutsch Gabel
  8. Dux
  9. Friedland (Isergebirge)
  10. Gablonz an der Neiße
  11. Hohenelbe
  12. Komotau
  13. Leitmeritz
  14. Reichenberg
  15. Rumburg
  16. Schluckenau
  17. Teplitz-Schönau
  18. Tetschen-Bodenbach
  19. Trautenau
  20. Warnsdorf

Regierungsbezirk Eger [Sitz: Karlsbad]

Stadtkreise

  1. Eger
  2. Karlsbad

Landkreise

  1. Asch
  2. Bischofteinitz
  3. Eger
  4. Elbogen
  5. Falkenau an der Eger
  6. Graslitz
  7. Kaaden
  8. Karlsbad
  9. Luditz
  10. Marienbad
  11. Mies
  12. Neudek
  13. Podersam
  14. Preßnitz
  15. Saaz
  16. Sankt Joachimsthal [Sitz: Karlsbad]
  17. Tachau
  18. Tepl

Regierungsbezirk Troppau

Stadtkreis

  1. Troppau

Landkreise

  1. Bärn
  2. Freiwaldau
  3. Freudenthal
  4. Grulich
  5. Hohenstadt
  6. Jägerndorf
  7. Landskron
  8. Mährisch Schönberg
  9. Mährisch Trübau
  10. Neu Titschein
  11. Römerstadt
  12. Sternberg
  13. Troppau
  14. Wagstadt
  15. Zwittau

Zitate

  • Die Tschechoslowakei hat Gebiete verloren [...] die klugerweise in Versailles in den tschechischen Staat gar nicht hätten eingegliedert werden sollen und welche niemals – es sei denn auf der Basis einer Föderation – dort dauernd verbleiben konnten.“ — Nevile Henderson, britischer Botschafter
  • Es überwiegt in der Öffentlichkeit die Meinung, als gehöre das Münchener Abkommen zu den vielen Vergehen des Dritten Reiches – eine absurde Umkehrung der Fakten.“ — Hellmut Diwald)
  • Die Tschechen haben tausendmal weniger und die Polen hundertmal weniger erlitten im Vergleich zu dem, was sie in den letzten beiden Generationen den Deutschen zugefügt haben.“ — David L. Hoggan, VS-amerikanischer Geschichtswissenschaftler

Siehe auch

Literatur

Verweise

Filmbeiträge

  • David Vondracek: Töten auf Tschechisch. Die verschwiegenen Massaker an den Sudentendeutschen. DVD, Studio: Kopp, Rottenburg, Laufzeit 58 Min., ASIN 3942016818

Fußnoten

  1. In Artikel 61 Absatz 2 der Weimar Verfassung für das deutsche Reich vom 11. August 1919 war auch der Anschluß „Deutsch-Österreichs“ – und damit des Sudetenlandes – an das deutsche Reich vorgesehen, was auf Druck der Alliierten im Protokoll vom 22. September 1919 außer Kraft gesetzt werden mußte.
  2. Ernst Nitter (Hg.) „Dokumente zur sudetendeutschen Fragen 1916–1967“ Ackermann-Gemeinde, München 1967; Oskar Böse und Rolf Josef Eibicht (Hg.) „Die Sudetendeutschen“, Josef C Huber Verlag, Dießen 1989, S. 48 f
  3. Sudetendeutscher Rat (Hg.), „München 1938 – Dokumente sprechen“, Universitätsdruckerei München 1964; Reinhard Pozornz, „Wir suchen die Freiheit“, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1978; Heinrich Wendig „Richtstellungen zur Zeitgeschichte“, Heft 1, Grabert Verlag, Tübingen 1990, S. 20–23
  4. Ceskoslovensky stát v mezinárodním právu a styku, Praha 1919, abgedruckt in „Odsun", München 2000)
  5. vgl. Felix Ermacora, Rechtsgutachten über sudetendeutsche Fragen, 1991
  6. Prag, Vorgänge in den Monaten Mai-Juni 1945
  7. Blutbad im Lager Scharnhorstschule