Vorbehaltsfilme
Als Vorbehaltsfilme werden Spielfilme bezeichnet, deren Vorführung in der BRD nur unter Einschränkungen, d.h. nur in geschlossenen Bildungsveranstaltungen mit „sachkundiger Einführung“ aufgeführt werden. Im Jahre 1945 gab das Oberkommando der alliierten Siegermächte, um die Umerziehung durch Filme aus der Zeit des Nationalsozialismus nicht zu gefährden, die später Vorbehaltsfilme genannten über 40 deutschen Filme nicht zur öffentlichen Aufführung frei.
Die „Rechte“ an den Vorbehaltsfilmen sind – größtenteils – vom Bundesarchiv an die Wiesbadener Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung gegeben worden. Dort entscheidet man je nach Anfrage, ob der geeignete Rahmen für die Aufführung eines „NS-Propagandafilms“ vorliegt. Einen Vertrieb dieser Filme erlaubt die Stiftung grundsätzlich nicht, jedoch sind fast alle Filme als Kopie im Weltnetz verfügbar. Nach Auffassung des Nationalsozialismus gehören alle im Auftrag des Reiches erstellten Filme dem Volk.