Eberstein, Friedrich Karl Freiherr von

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Friedrich Karl Freiherr von Eberstein (1894–1979)

Friedrich Karl Freiherr von Eberstein (Lebensrune.png 14. Januar 1894 in Halle (Saale); Todesrune.png 10. Februar 1979 in Tegernsee) war ein deutscher Offizier des Deutschen Heeres und der Freikorps sowie in der Zeit des Nationalsozialismus Reichstagsabgeordneter der NSDAP, SS-Obergruppenführer, General der Waffen-SS und Polizei, Polizeipräsident von München und Höherer SS- und Polizeiführer (HSSPF).

Leben

Jugend

Friedrich Karl Freiherr von Eberstein wurde am 14. Januar 1894 in Halle an der Saale als Sohn des preußischen Majors Ernst Freiherr von Eberstein geboren. Er kam 1904 als Zehnjähriger ins Königlich Preußische Kadettenkorps in Naumburg, später in die Hauptkadettenanstalt Groß-Lichterfelde, bis er 1912 aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden mußte. Er studierte von 1913 bis 1914 Landwirtschaft und Nationalökonomie an der Universität Halle und war dann zwei Jahre als praktischer Landwirt tätig.

Schon in der Jugendzeit lernte Eberstein den zehn Jahre jüngeren Reinhard Heydrich kennen; Ebersteins Mutter war die Patentante Heydrichs.

Erster Weltkrieg

Bei Beginn des Ersten Weltkrieges meldete er sich sofort beim Mansfelder Feld-Artillerie-Regiment Nr. 75 als Freiwilliger und wurde Leutnant und Batterieführer beim 2. Pommerischen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 17 (Standort Bromberg). Im Felde verdiente er sich unter anderen das Eiserne Kreuz, II. und I. Klasse.

Weimarer Republik

1919, nach der Demobilisierung seiner Truppe, war Freiherr von Eberstein Offizier im Freiwilligen Landesjägerkorps des Generals Maercker in Mitteldeutschland und Thüringen.

Ende 1919 wurde er Lehrling bei der Commerz- und Privatbank, aber schon wenige Monate später machte der Kapp-Putsch dieser Lehrzeit wieder ein Ende. Er beteiligte sich an der Bekämpfung mitteldeutscher Kommunistenunruhen, war Kompanieführer im Zeitfreiwilligenregiment Halle und Batterieführer in Wittenberg.

Nach einem Gastspiel in einer Bank ging er im Mai 1921 nach Oberschlesien und nahm dort an der Abwehr des dritten polnischen Aufstandes teil. Wie so manche Oberschlesierkämpfer, die ihr Leben in die Schanze schlugen, mußte er obendrein von den Schergen der preußischen Marxistenregierung nach Tirol flüchten. Als er schließlich zurückkehren konnte, nahm er seine Tätigkeit in der Bank wieder auf, beendete seine Lehrzeit und ging dann als Angestellter ins Leuna-Werk. Er beteiligte sich an der Gründung des Stahlhelm - Bund der Frontsoldaten in Halle und blieb bis 1924 aktives Mitglied. Parallel dazu engagierte er sich in Freikorps: 1919 und 1920 war er Mitglied im Freikorps „Roßbach“ und dort der Adjutant Wolf-Heinrich von Helldorfs.

Im Oktober 1922 trat Eberstein dem „Notbund Halle“, einer Vorläuferorganisation der NSDAP, bei. Zwischen 1924 und 1925 führte er den „Frontbann“ in Naumburg, eine Tarnorganisation der zu dieser Zeit verbotenen SA. Gleichzeitig war er Stabschef und Truppenreferent der Gruppe Mitte des Frontbanns in Halle. Am 17. August 1925 trat Eberstein der NSDAP (Mitglieds-Nr. 15.067) bei, gleichzeitig war er SA-Mann. Am 30. November 1925 verließ er die NSDAP, da er Arbeit als Angestellter der Heeresverwaltung bei der Kommandantur des Truppenübungsplatzes bei Ohrdruf gefunden hatte. Wegen seiner früheren NSDAP-Zugehörigkeit wurde er 1927 aus der Reichswehr entlassen.

Am 17. Dezember 1927 heirate Karl von Eberstein Helene Meiner-Scholer, die Tochter eines Fabrikanten aus Klingenthal. Aus der Ehe ging ein Sohn hervor. Von 1928 bis 1929 betrieb Eberstein als selbständiger Fabrikant eine Woll- und Baumwollmanufaktur in Gotha, später war er Geschäftsführer eines dortigen Reisebüros.

Am 1. Februar 1929 trat Eberstein unter der alten Parteinummer erneut in die NSDAP ein; am 1. April 1929 wurde er zudem Mitglied der SS (Mitglieds-Nr. 1.386).

Im April 1929 wurde er Adjutant der SS-Standarte 7 in Thüringen. Er wurde Mitglied des Gothaer Stadtrates, bald darauf Adjutant des Gausturms Thüringen in Weimar, bis er nach München in die Oberste SA-Führung berufen wurde. Als Oberführer führte er die Untergruppe München-Oberbayern, und als aus ihr die SA-Gruppe Hochland entstand, übernahm er deren Führung. Am 1. September 1932 wurde er zum SA-Gruppenführer ernannt.

Drittes Reich

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wechselte Eberstein am 20. Februar 1933 von der SA zurück zur SS. Am 21. Februar 1933 übernahm er als SS-Gruppenführer den SS-Abschnitt XVIII in Weimar; ab 15. November 1933 führte er den SS-Oberabschnitt „Mitte“ mit Sitz zunächst in Weimar. Dieser Oberabschnitt wurde später nach Dresden verlegt und in „Elbe“ umbenannt; Eberstein führte ihn bis zum 1. April 1936.

Bei den Wahlen am 5. März 1933 wurde Eberstein in den Reichstag gewählt. Das Mandat des im nationalsozialistischen Deutschen Reich bedeutungslosen Reichstages behielt er bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. Vom 20. Oktober 1933 bis zum 29. Dezember 1934 war Eberstein Staatsrat und Mitglied der Thüringischen Landesregierung. Von Juli 1934 bis Dezember 1938 war er Mitglied des Volksgerichtshofs. Nach dem Wechsel nach Dresden war Eberstein von Dezember 1934 bis März 1936 Kreishauptmann von Dresden-Bautzen.

Zum 1. April 1936 wurde Eberstein nach München versetzt. Zuvor war er am 30. Januar 1936 zum SS-Obergruppenführer befördert worden. In München übernahm Eberstein bis zum 1. Oktober 1942 das Amt des Polizeipräsidenten und wurde Führer des dortigen SS-Oberabschnitts „Süd“. Bis 17. Dezember 1942 leitete er gleichzeitig den SS-Oberabschnitt „Main“ in Nürnberg. Am 15. Dezember 1937 wurde Eberstein zusätzlich Leiter der Polizeiabteilung im Bayerischen Innenministerium. Mit der Einführung der Funktion des Höheren SS- und Polizeiführers (HSSPF) übernahm er am 12. März 1938 diesen Posten für den Wehrkreis VII in München sowie bis 17. Dezember 1942 auch für den Wehrkreis XIII in Nürnberg. Als HSSPF war Eberstein ab dem 1. November 1939 auch „Oberster Gerichtsherr“ in seinem Arbeitsbereich für alle Angelegenheiten der SS und der Polizei, worunter auch das Konzentrationslager Dachau fiel. Auch während des Zweiten Weltkrieges wurde Eberstein weiter befördert, zunächst am 8. April 1941 zum General der Polizei und am 1. Juli 1944 zum General der Polizei und Waffen-SS. Am 1. Oktober 1944 wurde er zum Höheren Kommandeur der Kriegsgefangenen im Wehrkreis VII ernannt und war damit für die Kriegsgefangenenlager in diesem Bereich zuständig.

Nachkriegszeit

Karl von Eberstein wurde am 8. Mai 1945 von amerikanischen Truppen in München gefangengenommen. Bis zum 26. Oktober 1948 wurde er in verschiedenen Konzentrationslager und Gefängnissen festgehalten, zuletzt im Konzentrationslager Dachau. Am 3. und 5. August 1946 war Eberstein Zeuge im Nürnberger Prozeß. Am 15. November 1948 wurde er im Zuge der Entnazifizierung von einer Spruchkammer in München als „Minderbelasteter“ in die Kategorie III eingestuft und zu einem Einzug von 30 % seines Vermögens verurteilt. Eine Haftstrafe entfiel, da die dreieinhalbjährige Internierung durch die Alliierten angerechnet wurde. Mehrere Berufungsverfahren führten vorübergehend zu einer Einstufung in die Kategorie II als „Belasteter“, am 19. Februar 1953 wurde Eberstein in letzter Entscheidung in die Kategorie IV als „Mitläufer“ eingeordnet. Ermittlungen der Justiz gegen Eberstein als Beschuldigten blieben folgenlos: Ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München im Jahr 1950 wurde ebenso eingestellt wie ein zweites Verfahren im Jahr 1961. Bis zu seiner Pensionierung arbeitete Karl von Eberstein als Bankkaufmann und als Angestellter in der Rezeption der Spielbank in Bad Wiessee.

Auszeichnungen (Auszug)