Pakt für Migration

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Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (engl. Global Compact For Safe, Orderly and Regular Migration, GCM) ist der Name einer am 11. Juli 2018 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN)[1] verabschiedeten Vereinbarung zum weltweiten Abbau von Grenzen und zur erleichterten willkürlichen Wohnsitznahme für vornehmlich fremdrassische Bewohner aus den leistungsuntüchtigsten Staaten der Welt in jedem Land der Erde.

Der Pakt sieht vor, daß ohne jegliche Obergrenze jeder in jedes Land einwandern darf, daß Zurückweisungen und Abschiebungen dann generell illegal werden – und die von Weißen bevölkerten Staaten ihre Grenzsouveränität vollständig aufgeben und sie in UN-Hände legen.

Grafische Darstellung der Wirkung des Migrationspakts

Inkraftsetzung 2018

Trotz großer Proteste und Ablehnung durch bedeutende Teile der Völker, auch in der BRD, wurde der UN-Migrationspakt von 164 der 192 an den Verhandlungen beteiligten Staaten angenommen. Mehrere Regierungen hatten das Papier abgelehnt – darunter Ungarn, Österreich, Polen, Tschechien, Bulgarien, Australien, die Slowakei und Israel. Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten an den konkreten Verhandlungen gar nicht erst teilgenommen. Im Streit um die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes zerbrach die belgische Regierung, die flämische Regionalpartei N-VA hatte Wort gehalten und verließ die Regierung, weil der frankophone Ministerpräsident Charles Michel darauf bestand, gegen Volkes Wille, zur Konferenz der Vereinten Nationen in Marrakesch zu reisen. Vor dem Parlament in Ottawa, Kanada, gab es heftige Proteste wegen der Zustimmung des Regierungschefs, der frühere konservative Außenminister Maxime Bernier hatte eine Petition für eine Begrenzung der Einwanderung initiiert. Von den 164 Ländern, die diesem Pakt zugestimmt haben, sind etwa 10 bis 15 als Zielländer auszumachen, die restlichen rund 150 Länder sind Herkunfts- oder Fluchtländer.

Annahme durch Vereinte Nationen

192 der 193 UN-Mitgliedsstaaten erklärten am 11. Juli 2018 in der Vollversammlung der UNO ihre Zustimmung, mit der bemerkenswerten Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika.

Der globale Pakt setzt einen entsprechenden Auftrag der Neu Yorker Erklärung der UNO vom 19. September 2016 um.[2]

Verabschiedung auf Länderebene

Am 10. Dezember 2018 stimmten in Marrakesch (Marokko) 164 Länder der Übereinkunft per Akklamation zu, es gab fünf Gegenstimmen: Israel, Polen, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten. Zwölf Länder enthielten sich: Algerien, Australien, Bulgarien, Chile, Italien, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Österreich, Rumänien, Schweiz, Singapur. 24 Mitgliedsländer der UNO blieben der Abstimmung fern.

Gehalt, Ausrichtung, Verbindlichkeit

Der Globalpakt beinhaltet keine individuellen Rechtsansprüche, erleichtert aber den nicht an Kriterien und national definierte Voraussetzungen gebundenen Grenzübertritt sowie die Niederlassung von Personen in Ländern ihrer Wahl. Dauernde Nutznießer sind u. a. Unternehmen, die einströmende Billiglöhner verwenden wollen, Kirchen und ihre Sozialkonzerne sowie alle mit der Einschleusung und der „Betreuung“ von Ausländern beauftragten NGOs.

Rechtliche Verbindlichkeit entfaltet der Pakt insofern, als beteiligte Länderregierungen die formulierten Absichten und Vereinbarungen einlösen, d. h. in nationale Politik übernehmen und in Vorschriften umsetzen, welche jede Art von Zivilinvasion („Arbeitsmigration“, „Flüchtlinge“, „Asyl“, Bleiberechte, Sippennachzug usw.) weiter begünstigen und den Volkstod in Magna Europa beschleunigen.

Der Pakt enthält – durchgängig in ausgefeilter Orwell-Sprache – vielfältige Bekräftigungen und Aufforderungen an die beteiligten Staaten, jeglichen Meinungswiderstand gegen offene Grenzen und Überfremdung totalitär zu verhindern und auszutilgen.[3]

Zustandekommen der Annahmeerklärung

Ausschnitt vom Textanfang des Schlußentwurfs des Globalpakts, wie er von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 11. Juli 2018 angenommen wurde[4]

Die an sich erstaunlich hohe Zustimmungsrate von rund 99 Prozent aller UNO-Mitgliedsstaaten erklärt sich vor allem aus zwei Gegebenheiten:

  • Es profitieren von dem globalen Pakt im allgemeinen vor allem Individuen, aber auch die Regierungen der leistungsuntüchtigsten Länder der Welt („Dritte Welt“) sowie derjenigen aus wenig leistungstüchtigen Ländern der sogenannten Zweiten Welt (wie Rußland) und der Ersten Welt (z. B. Rumänien, Bulgarien). Diese Länder stellen über 75 Prozent der UNO-Mitgliedsstaaten. Ganz in ihrem Sinn und nochmals erleichtert, verlieren im speziellen Länder dieses Spektrums mit Auswanderungstendenz durch den Pakt am schnellsten kriminelle und parasitische Elemente, für deren Unterhalt sich dann leistungstüchtige Länder der Ersten Welt für zuständig halten. Auch kann man regierungsseitig ohne diplomatisch-rechtliche Reibereien „normalen“ Bevölkerungsüberschuß elegant loswerden. Daß aufgrund des Pakts gut ausgebildete eigene Leute in großem Stil weggehen, befürchten die Staaten mit Auswanderungstendenz offenbar nicht.
  • Die vor allem aufnehmenden Staaten in der EU besitzen kaum noch Souveränitätsrechte. Die Europäische Kommission hält sie bei Drohung des Geldentzugs, von Geldstrafen und Prozessen an, einheitlich abzustimmen. Da die EU wie auch die Länder des Westens (einschließlich Kanada, Australien, Norwegen, Schweiz) längst Bestandteil der Neuen Weltordnung ist,[5] setzte das Politpersonal dieser Einheiten mit der Zustimmung zum Pakt, den es zudem im wesentlichen selbst in Auftrag gegeben hatte, lediglich seinen Verrat an den Einheimischen von Magna Europa fort. Verrat an den Lebensinteressen der eigenen Bevölkerung ist seit Jahrzehnten Voraussetzung und Garant der privilegierten Stellung der westlichen Systemfunktionäre. → Volksverrat durch BRD-Blockparteien, Rassenverrat

Haltung einzelner Länder

Vereinigte Staaten von Amerika

Die USA zogen sich im Dezember 2017 aus den weiteren Verhandlungen zurück und ließen verlauten, der Pakt widerspreche ihrem nationalen Souveränitätsverständnis und gehe nicht mit der Fremdenpolitik Trumps überein.[6]

Ungarn

Ungarn stimmte in der UN-Vollversammlung am 11. Juli 2018 zu, vollzog aber einen Sinneswandel und teilte am 18. Juli 2018 mit, daß es den Pakt nicht weiter unterstütze. Dabei blieb es. Die Orban-Regierung nannte den Pakt gefährlich für die Welt und Ungarn.[7]

Italien

Die italienische Regierung, die am 1. Juni 2018 die Amtsgeschäfte übernahm, verhielt sich widersprüchlich. Einerseits ergriff Innenminister Matteo Salvini umgehend erste Maßnahmen, die auf eine Eindämmungspolitik deuteten, was die Zivilinvasion nach Italien angeht. Andererseits behielten die italienischen Vertreter bei der UNO den Auftrag, dem Pakt zuzustimmen und führten diesen Auftrag aus. Schließlich enthielt sich Italien bei der endgültigen Beschlußfassung.

Russische Föderation

Rußland zeigte sich durch sein Abstimmungsverhalten gleichermaßen zwielichtig wie Italien. Denn zum einen ist das Land seit Jahrzehnten einem Einwanderungsdruck insbesondere mohammedanischer Völkerschaften und von seiten Chinas ausgesetzt und Präsident Putin wünscht sich mit Worten auch wiederholt eine „multipolare“, d. h. nicht einseitig von den USA oder Allianzen beherrschte bzw. kommandierte Welt. Zum anderen stärkt Putin einer zentralen Einheit der bereits bestehenden Neuen Weltordnung, nämlich den Vereinten Nationen, vielfach den Rücken und betont deren angeblich segensreiches Wirken für die Welt.[8] So geschah es auch bei der Zustimmung Rußlands zu diesem neuen globalen Pakt. Von Zeit zu Zeit erneuert Putin seine Einladung an Juden in aller Welt, nach Rußland einzuwandern.

BRD

In der BRD hat die der OMF-Verwaltung vorstehende B'nai-B'rith-Preisträgerin Angela Merkel deutlich zu erkennen gegeben, daß sie schon jetzt alle Grenzfragen als letztgültig auf Brüssel übertragen ansieht. Sie setzt seit langem mit Hilfe der Blockparteien konsequent den Hooton-Plan um.

Was die Linkspartei angeht, so erklärte im Juni 2018 auf dem Leipziger Parteitag Katja Kipping, daß sie uneingeschränkt „offene Grenzen“ fordere, und daß es so etwas wie Abschiebungen, Ausweisungen und Zurückweisungen an Grenzen überhaupt nicht geben dürfe.[9] Diese Festlegung bezieht sich auch auf kriminell gewordene Zuwanderer – die seien nun „unsere Verantwortung“ – und auch auf Zuwanderer, die in anderen europäischen Staaten bereits ausgewiesen wurden. Unverdrossen bestand Angela Merkel im Juni 2018 gegen ihren Innenminister Horst Seehofer ebenfalls auf ihrer Position, es dürfe „in der Flüchtlingsfrage nur eine europäische Lösung und keine nationalen Alleingänge geben“. Angela Merkel verschweigt damit jedoch (und die BRD-Wähler erfahren das tatsächlich nicht, weil die Systempresse es unterläßt, sie zu informieren), daß die Formulierung „europäische Lösung“ eben bedeutet, daß „offene Grenzen“ jetzt schon Gesetz sind.

Zeitliche Umstände der Verabschiedung

Der weitgehende – globale – Pakt wurde während der Ferienzeit in den westlichen Ländern verabschiedet, zu der ansonsten im wesentlichen kein Politikbetrieb allgemeine Aufmerksamkeit beansprucht. Die Systemmedien hielten sich mit der Berichterstattung über den Inhalt und Einschätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Auswirkungen auffallend zurück.[10] Zudem bestand zur Zeit der Verabschiedung größtmögliche Ablenkung der Öffentlichkeit in Form der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 (14. Juni bis 15. Juli). Politik, die parlamentarische „politische Opposition“[11] und die Medien der BRD hielten es für überflüssig, den Entwurfstext des Pakts der Öffentlichkeit in deutscher Sprache zugänglich zu machen, so daß bereits aufgrund dieses Umstandes eine politische Diskussion unterblieb. Von der Unterzeichnung des Pakts in der Vorweihnachtszeit 2018 wurde in der Öffentlichkeit wenig Notiz genommen.

Siehe auch

Literatur

Englischsprachig
  • Kerry Bolton:‎ The Tyranny of Human Rights: From Jacobinism to the United Nations, forewords by Tomislav Sunic and Edward Dutton, Antelope Hill Publishing, 2022, ISBN 978-1956887051 [472 S.]

Verweise

Englischsprachig

Filmbeiträge

Fußnoten

  1. Bei den „Vereinten Nationen“ handelt es sich historisch um eine direkt gegen Deutschland und die Deutschen gegründete Organisation. Ihr Name war eine Begriffsprägung des US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt für die von ihm zusammengeführte Staatenkoalition, die den Zweiten Weltkrieg gegen das Deutsche Reich sowie gegen Mussolinis Italien, Japan und die Achsenmächte führte. Zur Entstehung und Geschichte des Begriffs siehe Vereinte Nationen, Abschnitt Geschichte und ausführlich Dirk Bavendamm: Roosevelts Krieg 1937–1945 und das Rätsel von Pearl Harbor, darin das Kapitel Errichtung der ‚einen Welt‘, Herbig, 1993, ISBN 3776618205, S. 254–273
  2. Auf dem Weg zum globalen Pakt für Flüchtlinge, UNHRC (ohne Datum, alle betreffenden UN-Beschlüsse auf der Grundlage der „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ [19. September 2016] sind hier verlinkt; auch der Ausdruck „Resettlement“ [Umsiedlung] fällt, unübersetzt, in diesem deutschsprachigen Artikel).
  3. Beispiele und Textpassagen auf deutsch bei Herbert Ludwig: Der Globale Migrationspakt der UNO kommt auf leisen Sohlen und mit Diffamierungskeule, Netzjournal „Fassadenkratzer“, 27. Juli 2018
  4. Global Compact For Safe, Orderly and Regular Migration
  5. Siehe zum vorhandenen Bestand der NWO eingehend Neue Weltordnung
  6. USA kündigen Unterstützung für UN-Flüchtlingserklärung auf, Die Welt, 3. Dezember 2017
  7. Ungarn zieht sich aus UN-Migrationspakt zurück, Die Welt, 18. Juli 2018
  8. Siehe näher Globalpolitik Rußlands
  9. Kipping setzt sich durch. Linke fordern „offene Grenzen“ für Flüchtlinge, t-online.de/ dpa, 11. Juni 2018
  10. So auch die Wahrnehmung des Publizisten Herbert Ludwig, der eine zusammenfassende Würdigung des Vorgangs veröffentlicht hat: Der Globale Migrationspakt der UNO kommt auf leisen Sohlen und mit Diffamierungskeule, „Fassadenkratzer“, 27. Juli 2018
  11. Die AfD wird im Ergebnis des BRD-Fiskalterrors gegen die Bürger als Bundestagspartei hoch subventioniert und könnte sich eine Übersetzung wichtiger politischer Dokumente leisten.
  12. Zur Zeit der Veröffentlichung seines Artikels stellv. Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion