Haverbeck-Wetzel, Ursula
Ursula Meta Hedwig Haverbeck-Wetzel, geb. Wetzel ( 8. November 1928 in Winterscheid, Hessen; 20. November 2024 in Vlotho), war eine deutsche Patriotin, Bürgerrechtlerin, BRD-Dissidentin und Revisionistin aus Vlotho. Ihr Ehemann war Prof. Dr. Werner Georg Haverbeck (1909–1999), einst Mitglied der Reichsleitung der NSDAP, Gründer und Leiter des Reichsbundes Volkstum und Heimat, Pfarrer und Publizist.
Ursula Haverbeck äußerte abweichende Meinungen zur jüdischen, im Westen und in Rußland gepflegten Erzählung zum Schicksal jüdischer Häftlinge in deutschen Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges. Dafür verurteilten die in der BRD als Justiz auftretenden Stellen sie seit 2004 mehrfach zu Geld-, Bewährungs- und Freiheitsstrafen. Von Mai 2018 bis November 2020 saß sie in hohem Alter eine Haftstrafe ab.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Ursula Meta Hedwig Wetzel, geboren 1928 im hessischen Winterscheid, mußte in ihrer Kinder- und Jugendzeit mehrmals mit der Familie umziehen. Während des Krieges lebte sie in Ostpreußen, wo ihr Vater ein großes Gut bewirtschaftete. Der Fluchtweg führte sie nach Detmold. 1947 absolvierte sie hier das Abitur. Von 1949 bis 1953 lebte sie vier Jahre als Au-pair-Mädchen in Schweden und studierte danach Pädagogik, Philosophie und Sprachwissenschaften in Hamburg, Marburg sowie zwei Jahre in Edinburgh (Schottland). In den Semesterferien umrundete sie mit dem Fahrrad sowohl Irland als auch Schottland. 1970 heiratete sie ihren bisherigen Lebensgefährten, den Historiker und Volkskundler Werner Georg Haverbeck, den sie bereits in Marburg kennengelernt hatte, als er als Pfarrer der Christengemeinschaft tätig war, und mit dem sie anschließend gemeinsam in Wien, Unterlengenhardt und Göttingen gelebt hatte.
Umweltbewegung
Der Verein Collegium Humanum wurde 1968 in Vlotho von ihrem Mann und ihr als „Heimvolkshochschule für Umwelt und Lebensschutz“ gegründet. Die „Heimvolkshochschule“ war für viereinhalb Jahrzehnte ein viel besuchter Tagungsort und in den 1970er und 1980er Jahren ein bedeutendes Forum für unterschiedliche Gruppen der Ökologie- und Umweltbewegung sowie der entstehenden Partei Die Grünen.[2] An den Veranstaltungen nahmen friedensbewegte „Linke“ und Atomkraftgegner ebenso teil wie völkische Nationalisten und „rechte“ Anhänger einer neuen Querfront. Joseph Beuys kam einige Male zu den Haverbecks nach Vlotho und 1977 auch Rudi Dutschke, als es um die Gründung einer ökologisch orientierten Partei ging. Seit den 1980er Jahren entwickelte sich das Collegium immer stärker zu einer Anlaufstelle für national orientierte Gruppen. Nach dem Tod ihres Mannes 1999 übernahm Haverbeck den Vorsitz des Vereins, der im Mai 2008 wegen „fortgesetzter Leugnung des Holocaust“ verboten wurde.
Haverbeck war von 1974 bis 1983 Schriftleiterin der „Lebensschutz-Informationen LSI – Stimme des Gewissens“. Von 1983 bis 1989 war sie Präsidentin des „Weltbundes zum Schutze des Lebens BRD e. V.“ (WSL-D) und offenbarte in diesem Amt ihre dissidente Haltung gegenüber den herrschenden Zuständen.
Ebenso wie ihr Mann war Haverbeck Mitglied der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Unter anderem wegen ihrer Versuche, ein Parteienbündnis von ÖDP, NPD und anderen Gruppierungen zu organisieren, wurde sie 1989 auf Betreiben der ÖDP-Landesverbände Bremen und Nordrhein-Westfalen aus der Partei ausgeschlossen.
Vereinsgründungen
1992 gründete Haverbeck den Verein Gedächtnisstätte e. V. in Vlotho, der „den Toten, Geschundenen und Geplagten unseres Volkes ein würdiges Denkmal mitten in Deutschland und eine bildliche Darstellung ihres schweren Schicksals in unserer Geschichte mit zeitgemäßen und anschaulichen Mitteln errichten“ wollte.[3] Dieses Ziel wurde 2014 mit der Eröffnung der Gedächtnisstätte Guthmannshausen erreicht.
Bereits vor der Wende 1989 pflegten die Haverbecks Verbindungen zu politisch nationalen Gruppen und Parteien mit dem Ziel einer großen nationalen Sammlungsbewegung in der BRD. Diese Ausrichtung verstärkte sich in den Folgejahren. Auf diesem Wege lernte sie wahrscheinlich um das Jahr 2000 den ehemaligen RAF-Anwalt Horst Mahler kennen. So wurde sie als stellvertretende Leiterin im Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) aktiv, der am 9. November 2003 in Vlotho gegründet wurde. Vorsitzender war der Schweizer Revisionist Bernhard Schaub. Daneben wirkten fast alle bekannten Revisionisten, darunter Ernst Zündel, Robert Faurisson, Germar Rudolf, Jürgen Graf, Gerd Honsik, Wilhelm Stäglich, Fredrick Toben, Andres Studer, Hans-Dietrich Sander, Manfred Roeder, Frank Rennicke und Anneliese Remer, an der Gründung mit.
Gesinnungsjustiz
Im Juni 2004 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen sogenannter Volksverhetzung zu 5.400 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Sie hatte in der Hauszeitschrift des Collegium Humanum, der „Stimme des Gewissens“, zusammen mit dem Schriftleiter der Zeitschrift, Ernst-Otto Cohrs, das gängige Narrativ zur Historizität der Massenvernichtung von Juden während des Zweiten Weltkriegs bezweifelt. Die beiden Ausgaben der Zeitschrift wurden beschlagnahmt. In der darauffolgenden Ausgabe der „Stimme des Gewissens“ war erneut zu lesen, der „Holocaust“ sei „ein Mythos“, die Zahl der Opfer sei weit geringer als heute erzählt.
Am 10. März 2005 stellte das Gericht ein zweites Verfahren gegen Haverbeck und Cohrs jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld ein, da es im Vergleich zu einem anderen unwesentlich sei.
Ein weiterer Artikel Haverbecks in der „Stimme des Gewissens“ (November/Dezember 2005), in dem sie wiederum eine zweiflerische Haltung erkennen ließ und die These aufstellte, Adolf Hitler sei „nur von einem göttlichen Auftrag im weltgeschichtlichen Rahmen“ zu verstehen, zog ein erneutes Verfahren wegen „Volksverhetzung“ und im Juni 2007 eine weitere Geldstrafe von 40 Tagessätze des Landgerichts Dortmund nach sich. Daraus wurde eine Gesamtstrafe von 6.000 Euro (200 Tagessätze zu je 30 Euro) gebildet.
Im Juni 2009 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Bad Oeynhausen für schuldig befunden, Charlotte Knobloch, damals Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, beleidigt zu haben. Sie wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt.
Anfang Oktober 2010 wurde Haverbeck vor dem Landgericht München I wegen „Volksverhetzung“ zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Später wandte sich Ursula Haverbeck in einem offenen Brief an den Zentralrat der Juden, in dem sie u. a. die Behauptungen von Elie Wiesel und Otto Uthgenannt thematisierte. Sie hielt auch Vorträge, u. a. zum Thema Volksgemeinschaft vs. Individualismus. Sie berichtete auch über den Prozeß gegen Ernst Günter Kögel, als dieser anhängig war.
Standhaft für die Meinungsfreiheit
Am 12. November 2015 stand Ursula Haverbeck erneut wegen „Volksverhetzung“ vor Gericht und wurde zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt.[4]
Im September 2016 wurde Haverbeck in Detmold zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Im Oktober 2016 wurde Haverbeck vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen erneut zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte Haverbeck Revision ein. Im November 2016 verurteilte das Amtsgericht Verden Haverbeck zu zweieinhalb Jahren Haft. Beanstandet wurden mehrere Beiträge in der Zeitschrift „Stimme des Reiches“, in denen sie „geleugnet“ habe. Haverbeck kündigte Berufung an.[5]
Björn Höcke wies seinerzeit darauf hin und empörte sich darüber, daß eine fast 90jährige Seniorin wegen eines Meinungsdelikts zu einer Haftstrafe verurteilt werde, während man für „zerschmetterte Hirnschalen“ und „abgeschnittene Genitalien“ mit einer Bewährungsstrafe davonkomme, sofern man „die richtige Herkunft“ habe.[6] Höcke wurde vorgeworfen, daß er seine Anschuldigungen nicht belege. Belegt ist aber z. B. der Fall Kevin Schwandt.
Im Februar 2017 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Detmold wegen „Volksverhetzung“ und der „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ zu zehn Monaten Haft verurteilt. Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Detmold im November 2017 das Urteil gegen Haverbeck und legte vierzehn Monate Haft fest. Im Oktober 2017 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Haverbeck wiederum wegen „Volksverhetzung“ zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen Haverbecks Ende Januar 2016 während einer öffentlichen Veranstaltung in einer Berliner Gaststätte. Haverbeck ging auch in diesem Verfahren in Berufung.
Im November 2020 stand Haverbeck erneut vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, ihr Verteidiger war Wolfram Nahrath. Im Dezember 2020 verurteilte das Amtsgericht sie wegen „Volksverhetzung“ zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, weil sie 2018 in einem bei YouTube veröffentlichten Video-Interview „geleugnet“ habe. Ursula Haverbeck war nur wenige Tage vor der Verurteilung in Berlin aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen worden. Sie hatte dort seit Mai 2018 eine Strafe von insgesamt zweieinhalb Jahren Haft voll verbüßt.
Vollzug von Freiheitsstrafen (2018–2020)
Am 23. April 2018 erhielt Ursula Haverbeck die Ladung zum Strafantritt von zwei Jahren Haft in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne. Dem Datum des Haftantritts binnen einer Woche ab Erhalt des Schreibens widersprach sie, denn ein vorweg beantragtes und notwendiges Gutachten zu ihrer Haftfähigkeit liege noch nicht vor, da die Ärztin vom Gesundheitsamt noch einen Facharzt habe hinzuziehen müssen und das Gesundheitsamt dafür nicht ausgerüstet gewesen sei.
Auch eine Augenuntersuchung wegen verstärkter Blutung im Augenhintergrund stehe noch an, welche Einfluß auf das Gutachten zur Haftfähigkeit haben werde. In ihrem Widerspruch zur Ladung zum Strafantritt vermerkte sie außerdem wutentbrannt:
- „Wenn es nicht so peinlich für Deutschland und eine verfassungswidrig abhängige Justiz wäre, könnte man von einem verspäteten Aprilscherz ausgehen. Gewalttäter und Kriminelle gehören für 2 Jahre eingesperrt, aber wohl kaum Achtzig bis Neunzigjährige, wie das in der BRD zur Zeit Konjunktur hat. Sie alle (z.B. Gröning, Haning, Höfs, Dr. Hennig) und eine fast neunzigjährige Frau [...]. Verbote und Gefängnisstrafen bestätigen die Revisionisten. Ich kann die Haft frühestens am 10. Mai antreten, wenn Sie wirklich meinen, daß das verantwortet werden kann.“
Laut BRD-Systemmedien hätte Haverbeck ihre Gesinnungshaft am 2. Mai 2018 antreten müssen, tat dies aber nicht.[7] Auf Anweisung von Repressionsorganen des BRD-Regimes (Staatsanwaltschaft Verden) stürmte die Polizei am 7. Mai 2018 das Anwesen von Ursula Haverbeck in Vlotho und nahm die 89jährige fest. Die Partei „Die Rechte“ rief daraufhin zu einer solidarischen Demonstration am 10. Mai 2018 in Bielefeld auf,[8] der Aufruf wurde ebenfalls durch Nikolai Nerling auf seinem YouTube-Kanal geteilt.
Medien meldeten am 9. Mai 2018, daß Ursula Haverbeck zur Durchführung der Gesinnungshaft wegen „Flucht“- und „Wiederholungsgefahr“[9] in einen „geschlossenen Strafvollzug“ verlegt wurde.[10] Während Frau Haverbeck in Haft saß, wurde schon am 11. Mai 2018 in ihr Haus eingebrochen. Es wurden unter anderen die Jalousien und Fenster zerstört. Die Polizei riegelte das Haus ab, und die Kriminalpolizei übernahm die Spurensicherung.
Am 19. Mai 2018 wurde von Aktivisten aus Dortmund eine gesonderte Netzseite[11] für die Bündelung von Solidaritätsaktionen für Ursula Haverbeck erstellt und es wurden bundesweit Plakate für ihre Freilassung verklebt. Ziel der bereits durchgeführten und weiteren Aktionen in der Aktionswoche zwischen dem 16. und 24. Juni 2018 war jedoch auch die restlose Abschaffung des Gesinnungsparagraphen 130 StGB.
April 2022
Die Berufungsprozesse wurden im März 2022 vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Dabei ging es um die Berufung gegen beide Urteile des Amtsgerichts Tiergarten, nämlich um die beiden erstinstanzlichen Verurteilungen zu sechs Monaten und zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Vom Landgericht wurde Haverbeck hierbei im April 2022 zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr Antrag, wegen Haftunfähigkeit verschont zu werden, wurde im Dezember 2022 abgelehnt. Wegen rechtlicher Auseinandersetzung zu diesem Thema befand sich Haverbeck einstweilen auf freiem Fuß.
Juni 2024
Im Juni 2024 verurteilte das Landgericht Hamburg Haverbeck wegen „Volksverhetzung“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Es war die Berufungsverhandlung zu dem Verfahren des Amtsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2015. Miteinbezogen wurde dabei das Berliner Urteil aus dem Jahr 2022. Vier Monate wurden als bereits vollstreckt angesehen, weil es in Hamburg zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Persönlichkeit
Ursula Haverbeck war sich der Bedeutung ihres Volkes, des Deutschtums und des Wertes ihres eigenen Deutschseins immer bewußt. Die Patriotin bezog hieraus ihre mutige Haltung, unbeirrbar für die von ihr erkannte geschichtliche Wahrheit, die Gedanken- und Gewissensfreiheit einzutreten. Darin wurzelte auch ihre höchst seltene Opferbereitschaft, für ihre auf die deutsche Geschichte bezogenen Erkenntnisse und Schlußfolgerungen wiederholt ins Gefängnis zu gehen. In einem übergeordneten Sinn bestand ihr lebensprägendes Opfertum im Kampf für die Wiederherstellung der deutschen Ehre.
Die in der unsouveränen BRD als Justiz auftretenden Stellen verfolgten Ursula Haverbeck bis zu deren letztem Atemzug, um sie möglichst bis zum Tod für bloße Meinungsäußerungen ihrer Freiheit zu berauben, so wie es die vom Politpersonal erlassenen Vorschriften für besondere Verbrechen ohne Opfer – „Gedankenverbrechen“ – vorsehen.
Ursula Haverbecks Schlußwort in ihrem weitverbreiteten Panorama-Interview (März 2015) auf die Frage des Journalisten, wie sie damit umgehe, daß sie gegebenenfalls für ihre Überzeugungen ins Gefängnis gehen müsse, lautete:[12]
- „[...] Das ist dann eben der Preis, den man dafür bezahlen muß. Ich denke immer an Schiller, Wallensteins Lager: ‚Wohlauf, Kameraden, aufs Pferd, aufs Pferd!‘ Und das endet: ‚Und setzet ihr nicht das Leben ein, Nie wird euch das Leben gewonnen sein.‘ Ganz einfach, das muß die Devise sein. Das hat Nehru übrigens auch zu den Kurden gesagt: Wenn man bereit ist, den Preis für die Freiheit zu zahlen, dann kann man kein Volk unfrei halten. Es geht um den Preis, den man bereit ist zu zahlen.“
Bildergalerie
Ursula Haverbeck und Wolfram Nahrath im März 2011 auf einer Kundgebung für die Freiheit Horst Mahlers
Ehrenurkunde der Partei „Die Rechte“ 2013
Ursula Haverbeck wird von Linksextremisten bedroht (2016)
Trotz der Gesinnungsjustiz lächelt Ursula Haverbeck nach ihrem Prozeß im Oktober 2016 in Bad Oeynhausen
Ursula Haverbeck und Rechtsanwalt Wolfram Nahrath (2016)
Haverbeck vor einem Gericht des BRD-Regimes, Oktober 2017
Vorladung zur Gesinnungshaft vom 23. April 2018
Hetze der BRD-Systemmedien gegen Ursula Haverbeck
2018: Als Spitzenkandidatin der Partei Die Rechte für die EU-Wahlen 2019
Zitate
Zitate von Haverbeck
- „Wir leben gar nicht in einer echten Demokratie, was man schon daran erkennen kann, daß alle Angst haben. Die Herrscher haben vor dem Volk Angst, deshalb gibt es Maulkorbgesetze, und das Volk hat vor den Regierenden Angst, deshalb wagt es nicht zu sagen, was es denkt.“ — Ursula Haverbeck vor dem Landgericht Dortmund, 11. Juni 2007
- „Vaterland und Muttersprache bilden die Grundlage jeder völkischen Entwicklung. [...] Ein Sklave, der seine Ketten nicht spürt, sehnt sich niemals nach der Freiheit.“ — Ursula Haverbeck-Wetzel als Referentin im NPD-Bürgerzentrum, März 2010
Zitate über Haverbeck
- „Es kann keinen Zweifel geben: Für die sogenannten Meinungsdelikte, da wandert man manchmal jahrelang in diesem freien demokratischen Rechtsstaat hinter Gitter. Für zerschnittene Genitalien und zertrümmerte Hirnschalen bekommt man Bewährung, wenn man den richtigen Hintergrund hat.“ — Björn Höcke[13]
- „Schon abartig, wenn eine 88jährige für ihre Aussage eingesperrt wird, während Vergewaltiger auf Bewährung frei rumlaufen! Ich weiß nicht, ob die Dame die Wahrheit sagt, find aber, eine vernünftige Gesellschaft sollte eine Zeitzeugin eingehend befragen und sie nicht aus Angst, was sie sagen könnte, gar nicht zu Wort kommen lassen und gleich wegsperren!“ — Marion Ebner aus Innsbruck auf Facebook, 18. Oktober 2017
- Mit Baldur Springmann hatten die beiden Haverbecks eine parteipolitische Gemeinsamkeit: Alle drei waren bei der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) aktiv. Nach dem Bruch mit den Grünen hatte Herbert Gruhl die ÖDP 1982 mitgegründet. Baldur Springmann war ebenfalls an deren Konstituierung beteiligt, trat aber bereits 1983 wieder aus, sagt Claudius Moseler, Generalsekretär der ÖDP. Die beiden Haverbecks hatten gleichfalls Berührungspunkte zur ÖDP. Herr Haverbeck war für kurze Zeit Mitglied des „Ökologischen Rats der ÖDP“. „Frau Haverbeck-Wetzel wurde Mitte der 80er Jahre Parteimitglied, dann aber 1989 aus der Partei ausgeschlossen“, erinnert sich Moseler. „Den Versuch, die ÖDP nach rechts zu drängen, haben Parteibasis und ein wesentlicher Teil der Funktionsträgerschaft aller Ebenen letztendlich mit dem Rechtsabgrenzungsbeschluss 1989 erfolgreich verhindert“, betont er. — Andrea Röpke/Andreas Speit: Völkische Landnahme – Alte Sippen, junge Siedler, rechte Ökos, Ch. Links Verlag, Berlin 2019
Schriften
- mit Luc Jochimsen, Ansgar Skriver: Warum ich in der Gustav-Heinemann-Initiative mitarbeite, in: Walter Hähnle (Hg.): Bekommen wir eine andere Republik?, Radius-Verlag, Stuttgart 1978
- mit Werner Georg Haverbeck:
- Das Ziel der Technik. Die Menschwerdung der Erde, Walter-Verlag, Olten und Freiburg im Breisgau 1965
- Der Weltkampf um den Menschen. Eine deutsche Selbstbesinnung, Grabert-Verlag, Tübingen 1995
- Der Weltkampf um die Gemeinschaft. Die Entwicklung der Demokratie zur Volksordnung, Grabert-Verlag, Tübingen 1996
- mit Martin Schwarz, Claudio Mutti, Wolfgang Schüler, Oliver Ritter (Hg.): Religion und Tradition, Verlag Zeitenwende, Dresden 2002
- Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht und andere Geschichten. Man kann nicht immer nur weinen... § 130 StGB, Eigenverlag Georg Wiesholler, Ottobrunn 2009
- Nur die Wahrheit macht euch frei! Wer die Wahrheit kennt und nicht offen bekennt, dient der Lüge! Dieses Heft will der Wahrheitsfindung dienen! Der letzte Holocaustprozeß?, Selbstverlag, Vlotho 2015
- Persönlicher Brief, Selbstverlag, Vlotho 2016 (3 Ausgaben)
Literatur
- Claus Nordbruch: Meinungsfreiheit in Deutschland heute, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert-Verlag, Tübingen 2006, S. 673–680
- Rolf Kosiek: Gesinnungsstrafrecht statt Meinungsfreiheit, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, Grabert-Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 871–875
Verweise
Filmbeiträge
- DIE RECHTE – Fernsehspot – Ursula Haverbeck (Europawahl 2019), Dauer: 1:29 Min.