Beschneidung
Die Beschneidung oder auch Zirkumzision (von lat. circumcidere „rings abschneiden“[1]), in ihrer verbreiteten mißbräuchlichen Form als Genitalverstümmelung bezeichnet, ist die teilweise oder vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut[2].
Der operative Eingriff einer Beschneidung kann in seltenen Fällen aufgrund einer medizinischen Indikation, beispielsweise einer Vorhautverengung (Phimose), erforderlich sein.[3] Allerdings existieren alternative, vorhautserhaltende Behandlungsmöglichkeiten. Eine streng abzugrenzende Abart hiervon ist der – weitaus häufiger vorgenommene – beschneidende Eingriff, der ohne medizinische Notwendigkeit erfolgt und zu einer irreversiblen reduktiven Körpermodifikation am Genital führt, sei es aufgrund ästhetischer, sexueller, kultureller oder religiöser Anschauungen. Die vor allem aus letzterem Motiv, in der Regel an Kindern vorgenommene Modifikation, ist damit richtig als willkürliche Genitalverstümmelung bezeichnet. Die Beschneidung, zumeist in Form der Genitalverstümmelung und der genitalen Fremdbestimmung, stellt den weltweit am häufigsten durchgeführten chirurgischen Eingriff dar, gegenwärtig sind schätzungsweise 25 % der männlichen Weltbevölkerung beschnitten.[4][5]
Inhaltsverzeichnis
- 1 Folgen
- 2 Beschneidungen bei Juden
- 3 Beschneidungen bei Mohammedanern
- 4 Beschneidung in den USA
- 5 Entwicklung einer Debatte in der BRD
- 6 Vergleich zum Tierschutz: Kupieren bei Hunden verboten
- 7 Entwicklung in Europa
- 8 Kosmetikherstellung
- 9 Zitate
- 10 Graphische Bildergalerie
- 11 Siehe auch
- 12 Literatur
- 13 Verweise
- 14 Fußnoten
Folgen
Die ohne Betäubung vorgenommene Beschneidung wirkt insbesondere bei kleinen Kindern aufgrund der fehlenden kognitiven Einsicht traumatisierend. Sigmund Freud erkannte dies als „Kastrationsangst“ bei sich und seinen jüdischen Klienten, mißdeutete das Phänomen allerdings als eine allen Männern innewohnende „Urangst“.
Aus medizinischer Sicht wird zudem eingewandt, das Organ entbehre danach der von Natur aus zweckmäßigen, hygienisch schützenden Haut. Darüber hinaus wird das sexuelle Erleben des Mannes durch den Verlust der Vorhaut ungünstig beeinflußt, da es zu einer Desensibilsierung und Austrocknung der Eichel kommt, die nach Entfernung der Vorhaut schutzlos gegen den Stoff der Kleidung reibt.
Die Beschneidung eines Kleinkindes führt nach Untersuchungen von Neurologen des „Pacific Institutes for Advanced Study“ zu einer permanenten Änderung bzw. Schädigung des Gehirns.[9][10] Ebenso führt das psychologische Trauma oft zu unkontrollierter Wut gegen die Eltern, Sexualangst, vermindertem emotionalen Ausdruck und Empathie, Minderwertigkeitskomplexen sowie Angst vor Intimitäten. Diese Symptome werden zumeist nur klinisch durch Fachärzte evaluiert, da beschnittene Männer in Unwissenheit des Normalzustandes die Unzulänglichkeiten nicht erkennen.[11] (→ Psychopathie; siehe auch Die Psychopathologie des Judentums.)
Beschneidungen bei Juden
Die aus religiösen Anschauungen der Eltern an männlichen Säuglingen vorgenommene Genitalverstümmelung ist im Judentum Brauch und findet gewöhnlich am achten Tag nach der Geburt statt. Seinen mythologischen Ursprung hat sie im 1. Buch Mose, wo es heißt:[13]
- „Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun meinen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen. Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund. Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat. […] Da nahm Abraham seinen Sohn Ismael und alle Knechte, die daheim geboren, und alle, die erkauft, und alles, was männlich war in seinem Hause, und beschnitt die Vorhaut an ihrem Fleisch ebendesselben Tages, wie ihm Gott gesagt hatte. Und Abraham war neunundneunzig Jahre alt, da er die Vorhaut an seinem Fleisch beschnitt. Ismael aber, sein Sohn, war dreizehn Jahre alt, da seines Fleisches Vorhaut beschnitten ward. Eben auf einen Tag wurden sie alle beschnitten, Abraham, sein Sohn Ismael, und was männlich in seinem Hause war, daheim geboren und erkauft von Fremden; es ward alles mit ihm beschnitten.“
Laut Siegfried Passarge[14] läuft eine jüdische Beschneidung wie folgt ab:
- „Nachdem alle Vorbereitungen getroffen sind, hebt die Gevatterin das Kind auf und erwartet den Ruf des Schammasch ‚Quater‘, wobei sie das Kind ihrem Manne übergibt. Dieser bringt das Kind dem Mohel (Beschneider), der es annimmt und laut sagt: ‚Und nach den Worten Gottes an unseren Vater Abraham, wandle vor mir und sei getreu‘. Darauf begibt er sich zum Stuhle des unsichtbaren Elia, der jeder Beschneidung beiwohnt. Darauf umringen das Kind die Beschneider, einer mit einem scharfen Messer, der andere mit besonders langen Fingernägeln und der Dritte stellt seinen Mund zur Verfügung. Der erste von ihnen spricht ein Gebet, und mit einem Ruck die Vorhaut durchschneidend, überläßt er seinen Platz dem Nächsten; dieser reißt die Vorhaut ab, worauf der dritte das Blut aus der Wunde saugt. Während dieser Zeit liest der Vater ein langes Gebet. Übersteht der Neugeborene die Operation gut, so wird über dem Kelch ein Gebet gelesen und drei Tropfen des Weines dem Kinde auf die Lippen geträufelt. Das ganze Drama wird durch ein Lied des Kantors beschlossen. (Der Beschneider heißt Mohel. – Oft führt auch nur ein Mohel die Beschneidung aus.) Ist die Operation gut gelungen, d. h. hat der Erste nicht zu tief geschnitten, der Zweite nicht zu viel abgerissen und ist es vom Dritten nicht mit einer Krankheit angesteckt worden, so hat das Kind auf Lebenszeit den Namen eines Juden erhalten.“
Beschneidungen bei Mohammedanern
Der Koran fordert keine Genitalverstümmelung an Jungen, seine Anhänger praktizieren sie aber aus traditionellen Gründen in großem Umfang.[15]
Beschneidung in den USA
Beschneidung wurde in Kontinentaleuropa stets abgelehnt, insbesondere Deutschland und Polen untersagten die Kindesverstümmelung aus nicht-religiösen Gründen. Beschnittene Männer galten in Europa als „semi-mannhaft“ oder „verweiblicht“.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts gab es jedoch Bestrebungen von Ärzten in Großbritannien, die Beschneidung von männlichen Säuglingen als Heilmittel gegen späteres Onanieren zu etablieren. Dies sollte für die Unterschicht gelten und wurde allgemein von der Oberschicht abgelehnt. Obschon diese Praxis in England nicht lange überlebte, griff die Ansicht auf die Vereinigten Staaten von Amerika über und wurde von der dort praktizierenden, mächtigen jüdischen Ärzteschaft anscheinend dankbar aufgenommen. Die Entwicklung der Beschneidung aller neugeborenen Jungen in den Vereinigten Staaten war rasant:
- 1900: 30 %
- 1925: 55 %
- 1950: 72 %[16]
Es ging um die Assimilationsbestrebungen amerikanischer Juden, die sich am Anfang des 20. Jahrhunderts noch dem Mißtrauen der christlichen Bevölkerung ausgesetzt sahen. Sie wollten Anpassung und das Aufweichen der optischen Merkmale, allerdings sollten sich nicht die Juden anpassen, sondern die Nichtjuden. Schon 1890 wurde ein Bundesgesetz präsentiert, welches die Beschneidung aller männlichen Neger garantieren sollte, um den Sexualtrieb zu vermindern und weiße Frauen vor Vergewaltigung zu schützen. Die Gesetzvorlage wurde jedoch im Repräsentantenhaus niedergeschlagen. Das Argument „Masturbationsverhinderung“ verfehlte in den USA ebenfalls seine Wirkung, so daß bald wissenschaftlich nicht fundierte „medizinische“ und „hygienische“ Notwendigkeiten propagiert wurden. Alles von Syphilis über Gebärmutterkrebs bis HIV (ab den 1980er Jahren) wurde der intakten Vorhaut der Männer zugeschrieben. Während Lobbyisten nach Washington D. C. entsandt wurden, um die politische Vorarbeit bei Behördenvertretern zu leisten, flossen große Summen an Medien, später an Film, Fernsehen und Ärzteschaft, um die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, daß „vollständige, mit Vorhaut behaftete Männer“ gefährdet, ja, regelrecht anormal seien. Es gelang, eine anscheinend mehrheitlich akzeptierte „soziale Norm“ zu etablieren.
Schon 1902 attackierte der Arzt und „Anti-Vorhaut-Kämpfer“ Peter Charles Remondino alle Gegner der Beschneidung. Er behauptete, eine Beschneidung könnte die Blinden, die Behinderten und Knochenkranken heilen. Allerdings setzten sich die Befürworter der Beschneidung erst in den 1940er Jahren durch. Da, so behaupteten sie, in Deutschland Juden an der Penisform erkannt und verfolgt würden, sollte dies in den Vereinigten Staaten nie mehr gelingen. Inzwischen ist es so weit, daß nichtbeschnittene Männer in VS-Talkshows wegen ihrer Vorhaut angefeindet werden, amerikanische Schulbücher verfälschte Abbildungen der Anatomie oder der Kunst (z. B. Michaelangelos „David“) mit beschnittenem Penis zeigen und Beschneidung angeblich gesundheitliche Vorteile[17] bis hin zu einer Senkung des Risikos einer HIV-Infektion[18] haben soll.
Nichtsdestoweniger kann man auch seit den 1990er Jahren eine Gegenbewegung erkennen. Renommierte Organisationen wie z. B. „NOCIRC“ oder „Mothers against Circumcision“ haben den Kampf gegen unsinnige Beschneidungen aufgenommen. Auch die Schwulenverbände klären vermehrt auf und raten von der Beschneidung als „Schönheitsideal“ oder „Aids-Verhinderer“ ab. Zahlreiche Versicherungen weigern sich, die Kosten oder das Risiko einer Beschneidung zu übernehmen, wenn diese nicht als medizinisch notwendig begutachtet wird. Viele Amerikaner haben erkannt, daß die letzten westlichen Länder, wie Großbritannien, Kanada und Australien (seit 1967), einer Beschneidung ohne medizinischen Grund widersprechen, Australien sogar seit 2009 (Gesundheitsbehörde) nach Gesetzeslage.[19]
Entwicklung einer Debatte in der BRD
Landgericht Köln wertet Genitalverstümmelung als Körperverletzung
Am 7. Mai 2012 entschied das Landgericht Köln (Az: 151 Ns 169/11), daß eine aus religiösen Gründen durchgeführte Beschneidung in der BRD als Körperverletzung zu werten und damit strafbar sei.[20] Betroffen war ein Junge gewesen, dessen Eltern Mohammedaner sind und die nicht verurteilt wurden. Eine deutliche Mehrheit der Deutschen (56 Prozent) sagte in einer Emnid-Umfrage, das Urteil sei richtig.[21]
Dieses Urteil eines BRD-Gerichts rief sofort heftige Reaktionen von Juden, Mohammedanern und BRD-Gutmenschen hervor. Mohammedanische Organisationen forderten von BRD-Politikern gesetzlich garantierte (Vor-)Rechte[22] und der türkische Korangläubige und FDP-Politiker Serkan Tören schlug vor, die Genitalverstümmelung an Jungen durch eine Änderung des Patientenrechts zu legalisieren: Ein Paragraph, der auch ästhetische Eingriffe regelt, solle ergänzt werden, um auch medizinisch nicht zwingend notwendige Eingriffe zu erlauben, „sofern die Risiken überschaubar sind und keine negativen gesundheitlichen Folgen aus ihnen resultieren“.[23]
Die Konferenz europäischer Rabbiner empörte sich in den Medien und bezeichnete die juristische Auslegung durch dazu berufene Richter, daß eine willkürliche Verstümmelung Körperverletzung ist, als „schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust“. „Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft“, sagte der Präsident des Verbandes, der Moskauer Rabbiner Pinchas Goldschmid.[23]
Der Zentralrat der Juden in Deutschland bezeichnete das Urteil als einen beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Für den Vorsteher Dieter Graumann war das Urteil ein unerhörter und unsensibler Akt[24], „die Beschneidung ist für den jüdischen Glauben absolut elementar und nicht verhandelbar“.[25] Trotz eindeutiger Rechtslage und eines bestätigenden Richterspruchs – das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist seit jeher (auch im Grundgesetz) anerkannt und Körperverletzung eine strafbare Handlung – forderte der ZdJ den Bundestag als Gesetzgeber auf, „Rechtssicherheit zu schaffen und so die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen“,[24] woraufhin die BRD-Blockpartei Die Grünen sofort eine gesetzliche Regelung für straffreie Genitalverstümmelungen in der BRD forderte, um „in der Abwägung von drei Grundrechten – körperliche Unversehrtheit des Kindes, elterliches Sorgerecht und Religionsfreiheit – einen Weg zu finden, bei dem die Beschneidung nicht bestraft wird“. Auch die Hochstaplerin und seinerzeitige Verwalterin des Bundesbildungsministeriums Annette Schavan verteidigte das archaische Ritual und meinte: „Wir dürfen uns nicht angewöhnen, zu meinen, erlaubt sei nur das, was allen plausibel erscheint. Was manchen nicht plausibel erscheint, ist anderen heilig.“[26] Und Angela Merkel ließ in einem Brief an Rabbi Menachem Margolin, dem CEO der Europäischen Judenvereinigung (EJA), erklären, er bräuchte sich über „bris“ („bris milah“: Die jüdische Genitalverstümmelung) keine Sorgen machen, sie sei „sehr dankbar, daß jüdisches Leben wieder einen Platz in Deutschland gefunden hat“ und betrachte „den Schutz der jüdischen Religion und Kultur als eine besondere Verpflichtung“.[27] Und selbst das Oberhaupt sowie der Innenminister Israels, Shimon Peres bzw. Eli Yishai, forderten den BRD-Bundespräsidenten Joachim Gauck und die BRD-Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, sicherzustellen, daß Juden ihre archaischen Riten „ohne Angst vor Verfolgung“ in der BRD praktizieren können.[27]
Am 21. August 2012 verlangte der israelische Oberrabbiner Yona Metzger[28], dem man die Bundespressekonferenz in Berlin als Bühne bot, daß die BRD künftig die medizinische Ausbildung jüdischer „Beschneider“ (Mohel) durch deutsche Ärzte organisiert und vom Steuerzahler finanzieren läßt, wenngleich die „Beschneider“ ihr Handwerk besser verrichteten als Ärzte.[29] Dieser „Vorschlag“ ging noch über die bisherige Forderung interessierter Kreise an einer gesetzlichen Straflosstellung der nicht medizinisch indizierten Beschneidung hinaus. Tatsächlich kommt es bei Genitalverstümmelungen durch Mohel oder mohammedanische „Beschneider“ immer wieder zu schwersten Körperverletzungen und zum Tod.[30][31]
Zu einer dem Urteil folgenden Strafanzeige kam es am 22. August 2012. Diese erstattete ein Arzt gegen den Hofer Rabbiner David Goldberg, der eine Vielzahl von Genitalverstümmelungen ausführt. Der Anzeigeerstatter gehört zu einer Gruppe von rund 700 Medizinern und Juristen, die im Juli 2012 einen offenen Brief an die Bundesregierung geschrieben hatten.[32] Darin hieß es: „Die Religionsfreiheit kann kein Freibrief zur Anwendung von (sexueller) Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen sein.“[33] Der außergewöhnliche Appell wurde mangels Medienberichterstattung nicht öffentlich diskutiert. Die Anzeige gegen Rabbiner Goldberg wurde von der Justiz zunächst liegengelassen, im Februar 2013 ließ man die Öffentlichkeit wissen, die Staatsanwaltschaft lehne Ermittlungen ab.[34]
Während der öffentlichen Wallungen anläßlich der Formulierung der neuen Vorschrift zur Privilegierung religiös orientierter Genitalverstümmeler gab es aus den praktizierenden Gruppen auch die eine oder andere abweichende Einzelstimme. So wandte sich der (angeblich) unbeschnittene Jude Jerome Segal als Mitglied einer Israelitischen Kultusgemeinde gegen die Praxis der Körperverletzung und nannte sie ein „barbarisches religiöses Ritual“[35] (→ siehe Filmbeitrag unten)
Bundestag beschließt religiöses Privileg zur Genitalverstümmelung an Jungen
In der Debatte traten die Abgeordneten des BRD-Bundestages einmal mehr nicht als Vertreter des Deutschen Volkes auf, sondern als Weisungsempfänger von Rabbinern und Zentralräten Nichtdeutscher. Sie brachten im Eiltempo einen Gesetzentwurf auf den Weg, bei dem wiederum alle BRD-Blockparteien zusammenarbeiteten. Das Gesetz fand eine deutliche Mehrheit und wurde am 12. Dezember 2012 beschlossen. 434 der Abgeordneten stimmten in namentlicher Abstimmung für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf, 100 stimmten dagegen, 46 enthielten sich. Am 28. Dezember 2012 trat die Bestimmung in Kraft. Sie gestattet es, auch aufgrund religiöser Ansichten ihrer Eltern männlichen Säuglingen und Jungen ohne bzw. gegen ihren Willen ohne medizinische Notwendigkeit einen Teil eines gesunden Organs zu entfernen, und zwar ohne vorgeschriebene Schmerzfreiheit. Innerhalb der ersten sechs Lebensmonate des Säuglings darf der Eingriff durch religiöse Beschneider, danach nur durch Ärzte vorgenommen werden.[36] Damit ist das Gesetz hauptsächlich auf die Bedürfnisse der Juden zugeschnitten, da diese den Eingriff an ihrem männlichen Nachwuchs in der Regel kurz nach der Geburt durch einen Rabbiner vornehmen lassen. Mohammedaner, die den Akt im Alter von 12 Jahren durchführen, müssen zukünftig einen Arzt hinzuziehen.
Wes Geistes Kinder BRD-Politiker sind, verdeutlichte die damalige Verwalterin des Bundesjustizministeriums Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die das Gesetz als „Rückkehr zur Normalität“ bezeichnete.[36] Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann (Jude), gefiel sich darin, das Vorbringen von Kindesschützern und Interessenvertretungen von Jungen, die Bedenken von Ärzten und Rechtswissenschaftlern, von humanistischen Organisationen und von ungezählten Nichtprominenten mit der Antisemitismuskeule abzuwehren: „Viele haben Beschneidung gesagt, aber plumpen Antisemitismus gemeint.”
Siehe auch: Der israelitische „König“ David bezahlte für seine Braut mit 200 Vorhäuten
Die christlichen Kirchen zeigten sich befriedigt über den Erfolg der Lobbyfunktionäre ihrer Bruderreligionen, von Judaismus und Mohammedanismus. Die katholische Kirche, die jährlich am 1. Januar ein eigenes Beschneidungsfest feiert[37], begrüßte den Gesetzentwurf[38][39] ebenso wie die Evangelische Kirche, welche die irreversible Organschädigung ausdrücklich bagatellisiert und behauptet, daß die „Beschneidung nicht mit nachhaltig schädigenden Praktiken wie der weiblichen Genitalverstümmelung vergleichbar“ sei.[40] Und natürlich waren auch die Juden zufrieden. Der Präsident der Konferenz der Europäischen Rabbiner, Rabbi Pinchas Goldschmid, freute sich, daß Angela Merkel erkannt habe, daß „ein Verbot religiöser Beschneidung das Ende jüdischer Gemeinschaften in Deutschland bedeuten würde“ und verlieh ihr für ihre Einsicht den Lord Jakobovits Preis des Europäischen Judentums.[41]
Die neue Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet:
- § 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
- (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
- (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.[42]
Ohrfeigen und ähnliches bleiben Eltern nach dem Paragraphen 1631 Absatz 2 BGB weiterhin verwehrt (sogenanntes „Allgemeines Gewaltverbot“):
- „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Ebenso bleibt jede, auch die leichteste Form einer Verstümmelung der Genitalien bei Mädchen als Verbrechen strafrechtlich verboten:
- „Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“[43]
Kritiker wenden ein, daß die nun gesetzlich bei Jungen für zulässig erklärte Verstümmelung auch das Verbot verletze, niemanden (hier: Jungen) „wegen seines Geschlechtes“ zu benachteiligen (Artikel 3 Abs. 3 GG).[44]
Das Bundes„verfassungs“gericht könnte, sofern es in einem konkreten Fall angerufen würde, die neue Bestimmung noch zu Fall bringen.
Vergleich zum Tierschutz: Kupieren bei Hunden verboten
Unter Verweis auf den Tierschutz wurde in der bisherigen Beschneidungsdebatte auch vorgebracht, daß Hunde in den deutschsprachigen Ländern rechtlich bessergestellt seien als kleine Jungen.[45] Tatsächlich ist in vielen Ländern Europas das Kupieren (operative Kürzung der Ohren bzw. der Rute) bei Hunden verboten, in der Schweiz seit 1997, in der BRD seit 1987 (Ohren) bzw. 1998 (Schwanz), in Österreich seit 2000. Ausnahmen sind Amputationen aus medizinischer Indikation.[46] Dieses Verstümmelungsverbot gilt selbst dann, wenn der Eingriff in einem Land durchgeführt wird, in welchem dies noch erlaubt ist.
Das Amtsgericht Neunkirchen stellte 1993 in einem Urteil fest (Az. 19.536/93):
- „Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2–4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor.“
Entwicklung in Europa
International wurde das Kölner Gerichtsurteil von 2012 in vielen Teilen der Welt, insbesondere in säkularen Kreisen, positiv und als wegweisend aufgenommen.[47]
Der Europarat griff die Praxis religiös motivierter Genitalverstümmelung auf und befaßte sich am 24. Januar 2013 damit.[48] Am 1. Oktober 2013 äußerte sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats, dem 47 Mitgliedsländer angehören, in Straßburg besorgt über „Verletzungen der physischen Integrität“ von Kindern und bezog sich dabei ausdrücklich auf medizinisch nicht gerechtfertigte Körperverletzungen. Mit 77 zu 19 Stimmen wurde zum Verdruß jüdischer und mohammedanischer Kreise eine entsprechende Entschließung[49] angenommen. Die Europaratsländer rief man auf, eine „öffentliche Debatte“ über das Thema anzustoßen.[50] Der Europarat besitzt keine gesetzgeberischen Kompetenzen.
Kosmetikherstellung
Aus amputierten Vorhäutern extrahierten Stammzellen werden in den Vereinigten Staaten Kosmetikmittel zur künstlichen Gesichtsverjüngung hergestellt.
Prominente, die diese Kosmetikmittel bereits angewendet haben, sind unter anderen Sandra Bullock und Oprah Winfrey.
Zitate
- „Ein logischer Schritt wäre es, christliche Söhne beschneiden zu lassen, um den letzten Unterschied zu den Juden aufzuheben. Niemand wäre mehr in der Lage, einen beschnittenen christlichen Jungen von einem richtigen Juden zu unterscheiden.“ — Henryk M. Broder✡[51]
- „Etwa zehntausend muslimische Jungen in Deutschland kommen jedes Jahr in das Alter, beschnitten zu werden. Das machen türkische Ärzte, aber auch aus der Türkei eingeflogene angelernte Beschneider …“ — Necla Kelek (2006)[52]
- „Nun, seien Sie froh, in Rußland geboren zu sein. In den USA beschneiden sie sogar um die 80 Prozent aller männlichen Geborenen. In anderen Worten: Nicht nur Juden und Mohammedaner [...] die meisten christlichen Männer in den USA sind beschnitten! Man kann eine Taufe ignorieren, aber die Vorhaut zurückwachsen zu lassen, ist verglichen damit schwer [...] und für einen Juden gehalten zu werden mag ebenso nicht sonderlich spaßig sein. Ganz besonders nicht in der Zukunft [...]“ — Varg Vikernes (Brachet 2012) [53]
Graphische Bildergalerie
Chirurgische Beschneidung des männlichen Gliedes: Erfolgter Längsschnitt mit der Schere nach vorherigem zirkulären Hautschnitt mit Skalpell
Siehe auch
- Initiation
- Genitalverstümmelung (Beschneidung von Mädchen und Frauen)
- Jüdisches Ritual (Christopher-Hitchens-Zitat zu Michael Bloomberg)
- Ulf Dunkel (zwei provokante Gedichte wider den Beschneidungswahn)
- Brit Milah
Literatur
- Rolf Dietrich Herzberg: Zur Frage der Beschneidung. In: Psyche – Zeitschrift für Psychoanalyse und ihre Anwendungen 3/2013, S. 281–286
- Holm Putzke: Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge. In: H. Putzke u. a. (Hrsg.): Strafrecht zwischen System und Telos. Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg. Verlag Mohr Siebeck, Tübingen, 2008, S. 669–709
- Günter Jerouschek: Beschneidung und das deutsche Recht – Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 6/2008, S. 313–319
- Maximilian Stehr / Holm Putzke / Hans-Georg Dietz: Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung, in: Deutsches Ärzteblatt 2008, A 1778–1780
- K.-A. Schwarz: Verfassungsrechtliche Aspekte der religiösen Beschneidung, JZ 2008, 1125
- Rolf Dietrich Herzberg: Religionsfreiheit und Kindeswohl, Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 2010, 471 ff. mit weiteren Nachweisen zum Streitstand
- Rolf-Dietrich Herzberg, Rechtliche Probleme der rituellen Beschneidung, Juristen-Zeitung 2009, S. 332 ff.
- Leonard B. Glick: Marked in Your Flesh: Circumcision From Ancient Judea to Modern America (deutsch: Im Fleisch gebrandmarkt), Oxford University Press, 2005
- P.C. Remondino: Circumcision and its opponents, American Journal of Dermatology and Genito-Urinary Diseases, Vol. 6, 1902
Verweise
- DocCheck-Flexikon-Wiki-Artikel über die Vorhaut und dessen Entwicklung.
- Österreichische Netzpräsenz zur Beschneidungsdebatte
- Appell von 700 deutschen Medizinern und Juristen zur Debatte um Legalisierung von Genitalverstümmelung FAZ 21. Juli 2012, abgerufen am 22. August 2012
- Netzpräsenz der Giordano-Bruno-Stiftung gegen Zwangsbeschneidung (Deutschland)
- Netzpräsenz der Giordano-Bruno-Stiftung gegen Zwangsbeschneidung (Schweiz)
- „Beschneidung“ auf Netzpräsenz zu Männerrechten
- Portalseite zu Zirkumzision (engl.)
- Netzpräsenz „Juden gegen Zirkumzision" - Verweisliste (engl.)
- Liste von Todesfällen aufgrund Zirkumzision (engl.)
- Verweis-Sammlung zur Zirkumzision (engl.)
- Claude Jaermann: Das wunde Geschlecht - Beschneidung von Knaben (2010)
- Beschneidung. Im Glauben verletzt: Rituelle Beschneidung jüdischer Knaben (...) keine medizinische Notwendigkeit, tagesspiegel.de, 30. Dezember 2008
- Video einer Beschneidung (Vorsicht, nichts für schwache Nerven!)
- Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar Der Spiegel 26. Juni 2012
- Moslems fordern Recht auf Beschneidung Die Welt 4. Juli 2012
- Keine jüdische Zukunft in der BRD Focus 12. Juli 2012
- New York wants to ban Jewish circumcision ritual because it causes fatal HERPES in babies Daily Mail, 9. Juli 2012
- Laurent Guyénot: Freud, sexual abuse, and B'nai B'rith, The Unz Review, 30. September 2019
- Frank Kretzschmar: Westerwelles Beschneidungs-Vielfalt, Globalecho, 15. Juli 2012
- Vorhautsmarkt (Archiv).
- Der Volkslehrer Nikolai Nerling redet über Zirkumzision in Amerika und Deutschland.
- Whale.TO über Zirkumzision.
Karikaturen
- Götz Wiedenroth: Kreise: Bürger sollen das Recht haben, ihren männlichen Nachwuchs oder ihren weiblichen Justizminister beschneiden zu lassen, 28. September 2012
Fußnoten
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